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Transplantation - ein schwieriger Prozess

von Angelika Petrich-Hornetz

Ende Juni wurde Anklage gegen den ehemaligen Leiter der Transplantationschirurgie des Göttinger Uni-Klinikums erhoben. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, Patienten mit Spenderorganen durch Manipulationen von Patientendaten bevorzugt versorgt zu haben, zum Nachteil von anderen, denen es gesundheitlich wesentlich schlechter ging. Möglicherweise seien einige von ihnen deshalb sogar verstorben und damit sei der Tod dieser Patienten "billigend in Kauf genommen" worden, so die Anklage, in der es damit u.a. um versuchten Totschlag in mehreren Fällen ging.

Der Skandal hatte sich später auf Regensburg ausgeweitet und weitere Fälle in München und Leipzig kamen hinzu, wodurch die Transplantationsmedizin schließlich in Verruf geriet: In Deutschland ist die Zahl der Organspender seitdem deutlich gesunken. Krankenkassen verzichteten sogar zunächst darauf, ihre für 2012 eigentlich geplanten verstärkten Informationsangebote zur Organspende an ihre Mitglieder zu versenden. Der Bundestag einigte sich schließlich auf eine Verschärfung der Regeln im Transplantationsgesetz.

Der Arzt, der seit etwa einem halben Jahr in Untersuchungshaft saß, wies die Vorwürfe zurück, der einen Gerichtsprozess nach sich zog. In diesem kamen einige der sehr spezielle Vorgänge zum Teil erstmals an die Öffenlichkeit, die kaum Auswirkungen außerhalb des Klinikgeschehens haben. Andererseits kamen auch Allgemeinplätze in diesem Fall in den Gerichtsaal, die geklärt werden mussten, zum Beispiel, ob ein direkter Zusammenhang zwischen Regelverstößen, möglicherweise auch Kunstfehlern bei der Organzuteilung oder versuchtem Totschlag hergestellt werden konnten.

Im Sommer 2017 bestätigte der Bundesgerichtshof als letzte Instanz den Freispruch des Göttinger Landgerichts aus dem Jahr 2015 für den Chirurgen, gegen den die Staatsanwaltschaft zuvor Revision eingelegt hatte, die weiter auf versuchten Totschlag plädierte. Der Vorwurf konnte nicht nachgewiesen werden, einige Regelverstöße des Arztes waren außerdem zum Tatzeitpunkt nicht strafbar, der u.a. drei Alkoholkranke auf die Warteliste gesetzt hatte. Bereits das Landgericht Göttingen zweifelte an der Verfassungsmäßigkeit der damaligen Auslegung der Vergabe-Richtlinien, die einen pauschalen Auschluss von lebensrettenden Organen für Alkoholiker vorsahen. Schon während die Revision noch lief, wurden Vergabe-Richtlinien und Transplantationsgesetz geändert. die Dokumentationspflichten verschärft, deren Manipulation inzwischen strafbar ist.

Viele offene Fragen

Für die Allgemeinheit war dagegen etwas ganz anderes von besonderem Interesse, zum Beispiel, welche Rollen Organspender und Organempfänger, über die offensichtlichen hinaus, in der Transplantationsmedizin überhaupt inne haben, u.a. welche Rechte, Pflichten und Ansprüche sie im bestehenden Organ-Spende-System haben. Damit steht nichts Geringeres als die Klärung im Raum, was Spender und Empfänger eigentlich erwarten können. Die Beantwortung hätte auch weitreichendere Folgen gehabt, als lediglich eine bessere Kontrolle von Ärzten, Kliniken und Vergaberichtlinien. Leider wurde diese Chance, sich damit zu auseinanderzusetzen wieder einmal verpasst. Welche Rolle diese und ähnliche Aspekte bei den sinkenden Zahlen an Spenderorganen in Deutschland spielen, damit befasste man sich bis heute ebenfalls nicht.

Und so blieb auch eine Meta-Frage, die durch die Ereignisse 2013 die Öffentlichkeit beschäftigte, auch bei diesem jahrelangen Prozess zunächst unausgesprochen und schließlich wieder unbeantwortet. Es ist die Frage, ob es grundsätzlich einen Anspruch auf fremde Organe geben kann und ob und wie Ärzte und andere Personen im Transplantationsgeschehen dazu verpflichtet sind oder werden können, solche Ansprüche zu erfüllen.

In Deutschland werden Organe nach Hirntod anonym gespendet, d.h. sie werden von einer unbekannten Allgemeinheit einer ebensolchen unbekannten Allgemeinheit zur Verfügung gestellt, einer Gruppe schwerstkranker Menschen, die ohne diese Organe sterben müssen und deren Namen auf nach bestimmten Kriterien geführten Wartelisten stehen, die der Spender nicht kennt, genauso umgekehrt.

Keine Ansprüche, keine Rechte für Spender und Empfänger

Weniger dramatische Fragen muss man sich bei den Lebendspenden stellen, die i.d. R. bei Nieren und Teilen der Leber möglich sind, oder bei der Stammzellenspende. In allen anderen Fällen handelt es sich um Spenden, die erst nach dem Tod möglich sind. Doch bei allen Organspenden galt bisher das Prinzip, dass ein Anspruch auf das Organ oder die Stammzellen eines anderen Menschen grundsätzlich ausgeschlossen ist. Umgekehrt besteht auch kein Recht, das es einem Spender erlaubte, seine Organe nur an bestimmte Empfänger zu vererben oder gar zu verkaufen. Wäre das der Fall, hätten die jeweiligen Erben und Käufer damit womöglich Eigentumsrechte erworben, aus denen sich vielleicht sogar ein Anspruch herleiten könnte.
Dass der Organ-Handel in den Bereich Kriminalität gehört, darüber besteht gesellschaftlicher Konsenz. Vielleicht wäre aber zumindest das Vererben eines Organs tatsächlich eine Möglichkeit, etwas mehr Rechtssicherheit in ein System zu bringen, in dem weder Spender noch Empfänger zur Zeit irgendwelche Rechte haben. Das mag hergeholt klingen, angesichts der zu geringen Zahl an Spenderorganen, doch mehr Transparenz im ganzen Transplantationsssystem könnte durchaus für eine größere Spendenbereitschaft sorgen.

Ein Anspruch auf ein Organ eines anderen Menschen bleibt dennoch dabei natürlich ein absolutes Hirngespinst. Gäbe es solch einen Anspruch, dürften sich nicht nur Ärzte, die sich aus welchen Gründen auch immer zu zweifelhaften Methoden hinreißen lassen, sondern sogar potenzielle Organspender, und damit faktisch alle Bundesbürger ab 16 Jahren, dem Vorwurf des versuchten Totschlags aussetzen, wenn sie ihre Organe nicht spenden wollten.
Die meisten Menschen in Deutschland wissen, spätestens durch die jüngsten Maßnahmen des Bundesgesundheitsministerium und der Krankenkassen zur Aufklärung über Organspenden, inzwischen nur zu gut, dass andere Menschen sterben werden, wenn sie selbst, nach dem Ableben ihres Gehirns, ihre Organe nicht spenden wollen - und das auch noch ganz bewusst, denn auf eine ganz bewusste Entscheidung zielt geltendes Gesundheitsrecht sowie die Krankenkassenaufklärung ja gerade ab.

Damit kann wohl kaum noch jemand behaupten, er wüsste nicht, welche Konsequenzen das eigene Handeln, und zwar seine bewusste Entscheidung für oder gegen eine Organspende, für andere Menschen, nämlich für auf Fremdorgane angewiesenen Schwerstkranke, hätte. Aber müssen sich Menschen, die sich gegen das Spenden ihrer Organe entscheiden, deshalb etwa auch dem Vorwurf aussetzen lassen, den Tod anderer billigend in Kauf zu nehmen?

Der Punkt ist, dass man nach geltendem Recht niemanden dazu zwingen kann, seine eigenen Organe zu spenden, der dies ausdrücklich nicht wünscht. Gäbe es aber - ohne ein geregeltes Erb- oder Vertragsrecht - ein allgemeines Recht auf die Organe anderer Menschen, dann wäre damit jeder Bundesbürger mit einem Mal, spätestens nach der schriftlichen Aufklärung an seine Krankenkasse, ein potenzieller Totschläger, der sich anhand Erklärung dieser medizinischen Möglichkeit einer Organspende bewusst verweigerte. Er machte sich automatisch mit der Erklärung, kein Organspender zu sein, schuldig, wohlgemerkt: wenn es einen solchen Ansprüch gäbe.

Unter der Hand wird das nicht selten auch so gesehen. So taucht in Diskussionen um die Themen Organspende und Transplantationsmedizin immer wieder die Forderung auf, und zwar nicht nur aus Organempfängerkreisen, dass man an Menschen, die sich bewusst gegen eine Organspende entscheiden, ihrerseits keine Organe vergeben sollte. Einige der Organspende-Verweigerer kommen diesem Argument zuvor, indem sie nicht nur erklären, sie wollten nicht spenden, sondern, dass sie auch auf den Organempfang zu eigenen Gunsten gleichermaßen bewusst verzichten möchten.

Dass der Gesetzgeber solche Überlegungen - eine Transplantation gibt's nur bei positiver Einstellung zur eigenen Organspende - in die Schranken persönlicher Meinungsäußerung verweist, ist ein Indiz dafür, dass zumindest gegenwärtig niemand ein Interesse daran hat, einen allgemeinen Anspruch auf fremde Organe geltend zu lassen.

Die Verunsicherung potenzieller Spender

Ob das so bleiben wird? Die gegenwärtigen Organspendeskandale und laufende Gerichtsprozesse werden jedenfalls nicht alle ethischen und rechtlichen Probleme der Transplantationsmedizin lösen, von denen sich proportional zum medizinischen Fortschritt immer neue ergeben. Es könnte in Zukunft durchaus ein ganz neues Gesetzbuch entstehen, welches Fragen wie die nach der Qualität verpflanzter und erhaltender Organe oder die Aufklärung von Patienten über die möglichen Folgen einer Transplantation eindeutliger, als bisher vorgesehen, klären müsste.

Neben der nicht unumstrittenen Hirntoddiagnostik stellt nach wie vor das Problem der knappen Spenderorgane das größte Hindernis ausreichenden Verteilung von Spenderorganen dar - und damit die seit den Skandalen in 2013 weiter sinkenden Organspenderzahlen. Würden sich die Spenderzahlen erhöhen lassen, wenn das ganze Verfahren für potenzielle Spender durchsichtiger, oder auch nur schlicht etwas weniger anonym, sondern menschlicher und persönlicher gestaltet wäre? Wenn Spender zum Beispiel wenigstens ungefähr wüssten oder gar mitentscheiden dürften, an welche Gruppen von Emfpängern ihre eigenen Organe vergeben würden? Das klingt nur deshalb zunächst abwegig, weil die bestehenden bisher Regeln kaum in Frage gestellt wurden, doch möglicherweise erfährt die Stammzellenspende vielleicht gerade auch durch die dort vorherrschende menschliche und persönliche Note des ganzen Vorgangs eine immer größere Beliebtheit.

Je weiter sich die Skandale in den betroffenen Kliniken ausbreiteten, desto verwirrender wurden die Informationen für potenzielle Organspender, d.h. für Menschen, die sich zu Lebenzeiten bewusst für eine Organspende entschieden hatten. Die Gerüchteküche um die Transplantationsmedizin kochte daraus resultierend sehr hoch. Kein unbedarfter Bürger konnte noch von sich behaupten, er wüsste ganz genau, dass es eben nicht stimmt, dass unter den Tischen Geld floss, um einen besseren Platz auf einer Wartelisten zu ergattern oder dass schwere, aber finanzkräftigen Alkoholikern Lebern transplantiert wurden - obwohl es ein Ausschlusskriterium war. Medienberichte um ins Ausland reisende Empfänger, die nur außerhalb Deutschlands ihre Chance auf ein lebensrettendes Organ erhielten, sorgten zwar für weitere Aufklärung, doch das Vergabe-System, erschien damit als an seine Grenzen gekommen.
Die schlimmsten dieser Art darf man nicht wörtlich nehmen, doch die Existenz eines illegalen Organhandel konnten nun auch nicht in den Bereich von Märchen verwiesen werden, so dass manche der bisher potenziellen Spender die Befürchtung hegten, mit ihren Organen würde ein schwunghafter Handel in geradezu mafiösen Strukturen betrieben, in denen aus für sie nicht mehr durchschaubaren und damit auch nicht mehr nachvollziehbaren Gründen nur wenige Nutznießer ihrer Organe nach ganz eigenmächtigen Regeln vorgehen könnten. Das stimmt nicht, eher haben Spender und Empfänger bis heute, auch sechs Jahre nach dem Göttinger Prozess, immer noch gleichermaßen wenig zu erwarten, weil sie keine Rechte oder Ansprüche haben. Die Verschärfung von Gesetzen und Vergaberichtlinien könnte sogar für ein weiteres Hemnis sorgen, nämlich durch eine versrärkte Zurückhaltung von Ärzten, die nun wesentlich leichter strafrechtlich verfolgt werden können.

Folglich empfindet sich der potenzielle "Post-Skandal-Spender" gegenwärtig auch nicht mehr wie ein umfassend informierter Spender, der nach seinem Hirntod noch ein bisschen Gutes an der Allgemeinheit tun möchte, sondern zu Recht eher als über den Tisch gezogen.
Das große Versprechen, dass man potenziellen Spendern gegeben hatte, nämlich,, mit ihren Organen Schwerstkranken zu helfen, und zwar ohne Ansehen der Person und streng nach transparenten, medizinischen Regeln, wurde nicht eingehalten, so lautete schließlich die Botschaft aus dem Organspende-Skandal an potenzielle Spender, die zwar selbstlos handeln mögen, sich aber gleichzeitig auch nicht für dumm verkaufen lassen. Ob dieses verspielte Vertrauen jemals wieder hergestellt werden kann, kann zur Zeit niemand sagen.

Organ-Spender müssen heiliger als der Papst sein

Das wirft noch eine weitere grundsätzliche Frage auf: Wie viel Selbstlosigkeit wird im aktuellen Transplantationsvefahren von ganz normalen, menschlichen Spendern und Empfängern eigentlich abverlangt, die in diesem Prozess von Organvergabe und -empfang bislang nur über wenige bis gar keine Auswahlmöglichkeiten verfügen?
Kann man von ganz normalen Menschen - mit alle ihren Vorlieben und Macken - wirklich verlangen, dass sie vorbehaltlos die ganze Menschheit lieben? Muss das System wirklich so aufgebaut sein, dass ein potenzieller Organspender heiliger als der Papst ist und mit seiner Einverständniserklärung seine Organe gleich der ganze Welt zur Verfügung stellen muss? Verstellt sich die Transplantationsmedizin damit nicht selbst den Weg, mehr Menschen zu einer Spende zu motivieren und damit einhergehend der Möglichkeit, viel mehr Menschen als bisher mehr Organe zur Verfügung stellen zu können?

Wer würde es zum Beispiel wohl einer von einem alkoholkranken Mann misshandelten Frau verdenken wollen, dass sie ihre Leber lieber mit ins Grab nimmt, bevor sie diese womöglich an einen, ihrem einstigen Misshandler allzu ähnlichen Mann spendete? Wer wollte einem Unfallopfer jedes Verständnis dafür verwehren, das festlegen möchte, dass ausgerechent seine Organspende nicht an einen fahrlässigen Autoraser fällt? Wer wollte Eltern verweigern, entscheiden zu dürfen, dass die Organe ihres Kindes grundsätzlich bevorzugt für Kinder mit Krankheitsbildern ähnlich desjenigen ihres eigenen Kindes in Frage kämen?

Ist es neben dem ganzen Klinik-Skandal vielleicht auch dieser Aspekt, der einigen Menschen die Entscheidung pro Organspende versperrt bzw. erleichtern würde, wenn sie selbst zu Lebenzeiten als handelnde, entscheidungsfähige Person wahrgenommen werden und zumindest mitbestimmen dürften, an wen ihre (immerhin ganz eigenen) Organe einst nach ihrem Hirntod bevorzugt vergeben werden? Warum eigentlich nicht? Genforscher gehen schon lange davon aus, dass genetische Ähnlichkeit und Sympathie zusammenhängen, was den gewöhnlichen Erblasser aber auch nicht in jedem Fall davon abhält, den eigenen Nachwuchs zu enterben.

Die Spende-Bereitschaft mit mehr Freiheiten und Rechten erhöhen

Warum sollte man so etwas Persönliches und Intimes, wie die eigenen Organe nicht genauso vererben dürfen und dieses Erbe nicht mit ähnlichen, sehr persönlichen Wünschen verbinden können? Es wäre zumindest ab einer gewissen Größenordnung für die Medizin relevant, nämlich dann, wenn solche Auswahlmöglichkeiten die Zahl der Organspender in dem Maße erhöhen könnten, dass die persönlichen Präferenzen sich wieder relativierten, weil genügend Organe aus allen gesellschaftlichen Gruppen vorhanden wären. Und dann könnten auch Organ-Emfpänger etwas mehr Auswahlmöglichkeiten haben, als über alles und jedes Organ dankbar sein zu müssen, egal, was mit diesem auf sie zukommt - und das ist aktuell nicht immer das Positivste.

Vielleicht würde mit etwas mehr Selbstbestimmung im Verfahren ein Motorradfahrer seine Organe lieber anderen Motorradfahrern als Pkw-Fahrern spenden. Sportler bevorzugten vielleicht die Vergabe an andere, sie überlebende Sportkameraden als ausgerechnet an Stubenhocker. Bergsteiger würden lieber der Vergabe an Bergsteiger-Kollegen als an Küstenbewohner bevorzugen und umgekehrt. Arme Bundesbürger möchten vielleicht von vorneherein festlegen lassen, sie möchten nach ihrem Hirntod ihre Organe lieber an ebenfalls finanziell Schwächere spenden. Handwerker könnten bevorzugt Handwerkern spenden und Bankangestellte den ehemaligen Kollegen. Frauen könnten bestimmen, sie möchten ausschließlich Frauen spenden und Bayern ihre eigenen Organe lieber Bayern als Preußen einpflanzen lassen. Raucher könnten bewusst an Raucher spenden, so dass, als Nebeneffekt, ein Nichtraucher nicht mehr aus reiner Not, nämlich aus reiner Organknappheit per Transplantation zum Lungenkrebskranken avancieren muss.

Zukunftsmusik in einer Gesellschaft, die zwar eine immer modernere und kreativere Medizin hat, die sich aber nicht dazu durchringen kann, dafür ähnlich kreative, individuelle und pluralistische Rahmenbedingungen zu schaffen. Deshalb räumt sie potenziellen Organspendern auch kein Mitsprachrecht ein und bietet ihnen damit keine wesentlich moderneren und vielfältigere Möglichkeiten an, als die ausschließlich durchgehend passive, altbackene Spende an eine unpersönliche Allgemeinheit. Und auf der anderen Seite stehen Organspender die noch mehr zu allem, was sie bekommen können, ja und Amen sagen müssen.
Als einzige Alternative bleibt dann beiden nur die komplette Ablehnung der Organspende. Genauso wie auch der Empfänger eines Organs zur Passivität verdonnert wird und dank Organknappheit keinerlei Wünsche äußern darf. So haben beide keinerlei Mitspracherecht. . Damit sind sowohl Spender als auch Empfänger in ihren passiven Rollen bis auf Weiteres gefangen. Der Organspende-Verweigerer, der solchermaßen zu seiner radikalen Entscheidung gezwungen ist, muss sich dann auch noch den Vorwurf gefallen lassen, dass diese unbekannte Allgemeinheit einen Anspruch auf seine Organe hätte, obwohl es solch einen Anspruch in einem Rechtsstaat nicht gibt und auch nicht geben kann.

Ärzte von für sie nicht relevanten Entscheidungen entlasten

Mehr Rechte für Spender und Empfänger können durch Skandale hervorgerufenes Misstrauen nicht auf einmal beseitigen, vielleicht erholt sich die Transplantationsmedizin in Deutschland auch nie wieder davon, aber es könnte neben mehr Transparenz im ganzen Verfahren und für mehr individuelle Menschlichkeit sorgen. Außerdem könnte ein anderen System allen Beteiligten - Spendern, Empfängern und Ärzten - mehr Handlunspielraum verschaffen und ihnen damit einige schwere Entscheidungen erleichtern, weil die Verantwortung vielfältiger und auf mehrere Schultern verteilt wird, Jeder würde nur noch die Entscheidungen treffen, die er oder sie auch treffen kann. Dann wären es auch echte Entscheidungen - zwischen verschiedenen Optionen - möglich und nicht nur ein Entweder-Oder, alles oder nichts.

Ärzte müssten sich nur noch um die medizinischen Entscheidungen kümmern. Kein Arzt müsste sich dann noch den eigenen Kopf darüber zermartern, ob er lieber diesem oder jenem Schwerstkranken in seiner Klinik ein Herz einpflanzen soll, wenn der Spender diese Wahl für seine eigenen Organe bereits aktiv getroffen hat, und sich der Arzt an diese Vorgabe-Rahmen halten muss. So ein Verfahren impliziert, dass es - bei gleichen medizinischen Voraussetzungen - eigentlich egal ist, wer es bekommt, weil es alle gleichermaßen verdient haben. Und genauso ist es auch oft. Wer sollte also entscheiden, wer jetzt noch leben darf und wer nicht?
Und sicher, es klingt zunächst hart, wenn Spender ein Mitsprachrecht erhielten, doch es ist ganz genauso hart, eindeutig nicht-medizinischen Anteile eine Organspende- Entscheidung auch noch allein einem Arzt anzulasten, der medizinische Daten lesen kann, aber nicht entscheiden, welcher Patient bei gleicher Datenlage, es jetzt "mehr wert" sein, ein Organ zu empfangen. . Letztendlich ist eine Organspende zum einen auch nichts anderes als ein ganz persönliches Erbe, das, genau wie jedes andere Erbe auch, Anerkennung und Respekt verdient. :

Und selbst das wäre auch nur eine weitere, vergängliche Episode innerhalb der Transplantationsmedizin, die sich in einer rasanten Entwicklung befindet. Die Verpflanzung menschlicher "Gebraucht-Organe" ist angezählt, die Züchtung von Organen macht Fortschritte. U.a. der Dokumentarfilm "Das Wunder von Krasnodar" über Julia Tuulik, die seit einem Unfall unter einem Loch in der Luftröhre litt und der ein Forscher-Team des schwedischen Karolinska-Instituts mit Hilfe von Nanofasern und von Stammzellen aus ihrer Hüfte eine neue Luftröhre züchtete, vermittelte selbst Laien eindrucksvoll, wohin die Reise geht.
Irgendwann wird Tissue Engineering (Gewebezüchtung) so ausgefeilt ist, dass es gar keiner "Gebraucht-Organe" mehr bedarf. Dann wird auch die lebenslängliche Medikation gegen Abstoßungsreaktionen nur noch Medizingeschichte sein, weil schwerste Organschäden mit Züchtungen aus eigenen Zellen behandelt werden können. Es wird allerdings noch etwas dauern, bis es Routine sein wird.
Doch gerade weil sich auch die Transplantations-Medizin ständig weiterentwickelt, sollte man ihr den dafür nötigen Raum mit den entsprechenden Rahmenbedingungen zugestehen und genau darum und darüber hinaus in demokratischen Gesellschaften, insbesondere in Deutschland und Europa mit seinen leidvollen Erfahrungen in der Vergangenheit, ganz bewusst darauf achten, keine Strukturen aufzubauen oder zu zementieren, die einer Diktatur zu Ehre gereichten.


2013-07-01, Update 2019-04-04, Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
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