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EU-Richtlinien

Von Antidiskriiminierung bis zum Europäischen Uni-Sex-Tarif

von Angelika Petrich-Hornetz

Es bedeutet nicht, wie Sie vielleicht auf den ersten Blick denken mögen: Ödes vom EU-Koch oder seltsame Freizeitbeschäftigungen an Universitäten sondern ist die Bezeichnung für gleiche Tarife der Versicherungen, d. h. unabhängig vom Geschlecht des Kunden. Ins Visier der Medien gerieten fehlende Uni-Sex-Tarife der privaten Kranken- und Rentenversicherer bereits im Herbst 2003. Die EU verteilte und verteilt nämlich diverse Antidiskriminierungs- Richtlinien an ihre Schäflein, und zwar:

Im Jahr 2000 die EU-Richtlinie Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (2000/43/EG) und die EU-Richtlinie zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG)
Im Jahr 2002 die Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen (2002/73/EG), eine Novellierung einer älteren Regel.

Diese Richtlinien, die von den Mitgliedern, den Ländern der EU jeweils umgesetzt werden müssen, sollen Diskriminierungen durch die Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Ausrichtung und Geschlecht entgegenwirken und zwar vor allem für Bereiche, in denen es um Beschäftigung und damit Zugang zu Arbeitsverhältnissen geht. Die Richtlinie 2000/43/EG, die sog. Anti-Rassismus-Richtlinie verlangt darüber hinaus einen Schutz vor Diskriminierung bezüglich Sozialschutz, sozialer Sicherheit, der Gesundheitsdienste und sozialer Vergünstigungen und Bildung im Allgemeinen sowie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern, Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich Wohnraum.

Eile ist geboten und wiederrum auch nicht, denn die Richtlinie 200/78/EG sollte eigentlich bereits im Dezember 2003, die 200/43/EG im Sommer 2003 in nationales Recht umgesetzt werden, bisher nur teilweise geschehen. Die 2002/73/EG hat noch etwas Zeit bis zum 5. Oktober 2005. Doch keine Panik, denn bisher hat kaum ein EU-Staat die Vorgabe einhalten können und wie man sich unschwer vorstellen kann, halten die eher allgemeinen Formulierungen im Detail einige Überraschungen bereit, die beseitigt werden müssen, denn Recht ist Recht und das kann man bekanntlich einklagen im Gegensatz zu Richtlinien, so dass sich die umsetzenden Länder u. U. auf regelrechte Klagewellen vorbereiten müssen. Es sei denn, sie bekommen die Formulierungen tatsächlich unanfechtbar umgesetzt, was kaum möglich ist, weil zu Auslegung und Formulierung noch zahlreiche, bestehende Gesetze in den einzelnen EU-Staaten berührt werden können, die alle unter einen nationalen Hut gebracht werden müssen. Das alles zu prüfen und in Gesetzes-Text umzuwandeln, ist kein heiteres Stück Arbeit für die alten und neuen EU-Mitglieder.

Und hier formieren sich die Lobbyisten. Die einen verlangen z. B. die Abschaffung von Altersbegrenzung in Stellenanzeigen, die anderen die Einführung beamtenrechtlicher Hinterbliebenen-Versorgung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften usw. usf. Wer da jetzt schon offen informiert, was er fordert und fordern wird, dürfte noch richtig nett sein gegen diejenigen, die im Hintergrund daran feilen, wie sie welche Richtlinie, wenn sie denn später Gesetz wird, am besten zum eigenen Nutzen ein- oder beklagen können. Deshalb dauert die ganze Umsetzung der Antidiskrimierungs-Richtlinien etwas. Außerdem ist Anti-Diskrimierung ein schwieriges, emotionsbeladendes Geschäft. Mancher merkt noch nichts, wo manch anderer sich bereits massiv ausgegrenzt wähnt und wie gern die Deutschen klagen, dürfte allgemein bekannt sein, seitdem sich Nachbarn um Gartenzwerge vor Gerichten streiten: fast schon eine Tradition.

Einige Details sind jedoch so einfach, dass die Annahme nahe liegt, es handele sich aufgrund der restlichen Kompliziertheit, um einen Wald, der vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen werde. Zum Beispiel bei den Produkten und Dienstleistungen, die zukünftig für alle unabhängig von Geschlecht, Alter, Rasse usw. zugänglich sein sollen. Ältere z. B. haben, und der Begriff „älter“ ist wirklich sehr dehnbar, tatsächlich nicht zu leugnende Schwierigkeiten, bei Banken einen privaten Kredit zu bekommen, d. h. sie werden von angeboten Leistungen ausgeschlossen, und zwar mit dem interessanten Argument, dass sie vor Rückzahlung sterben könnten. Wer könnte das nicht?

Im Ernst, wer einen 55jährigen oder 65jährigen von einem kleinen Privatkredit ausschließt, zumal wenn genügend Sicherheiten vorhanden sind, verprellt nicht nur eine lukrative Zielgruppe, sondern der hat die wohl sonst so gern strapazierte Lebenserwartung vergessen, die tatsächlich etwas höher liegt. Die Begründung fordert zur schwarzen Satire geradezu heraus, denn man könnte dann ja auch meinen, ein Kind in eine Krankenversicherung aufzunehmen wäre genauso sinnlos, weil es auf jeden Fall irgendwann, irgendwelche Kinderkrankheiten bekommen werde. Oder man erklärt Babys ab Geburt für voll geschäftsfähig und beantragt im Säuglingsalter einen Kredit, denn den kann es ja nach dieser Geschäftspraktik auf alle Fälle wieder zurückzahlen, je früher verschuldet umso besser. Lustig wird es, wenn wir das nächste Detail aus den EU-Richtlinien nehmen, nämlich die weit verbreitete, unterschiedliche Behandlung der Geschlechter bei den privaten Versicherungs-Tarifen. Übertragen auf Kredite: Da in Deutschland Frauen statistisch und durchschnittlich eine Lebenserwartung von etwa 81 Jahren haben und Männer nur von 75, dürften die Frauen demnach doch viel länger einen Kredit bekommen?

Zurück zu den Versicherungen, dem Stein des Anstoßes den sog. Uni-Sex-Tarifen, mit denen gleiche Tarife für unterschiedliche Geschlechter gemeint sind. Davon haben wir nur zwei und doch ist die Einfachheit Grund für viel komplizierte Rechnerei. Die Fronten sind verhärtet, denn die Uni-Sex-Tarife wurden kürzlich zwar mit großer Mehrheit vom EU-Parlament angenommen, sie müssen jedoch anschließend von allen EU-Mitgliedern einstimmig angenommen werden und da gibt es z. Zt. eine Mehrheit, die gleiche Policen ablehnt, nach dem 1. Mai dürften es noch mehr werden. Die Argumente der Versicherungen haben sich ebenfalls nicht geändert. Für höhere Beiträge in der Krankenversicherung führen die Versicherungen vor allem die mögliche Schwangerschaft inklusive dann vermehrter Arztbesuche ins Feld, wobei es völlig gleichgültig ist, ob jemand überhaupt vorhat, Kinder zu bekommen, als Frau ist man potentiell schwanger und entbindungsfähig. Für die Altersrenten wird mit der höheren Lebenserwartung der Frauen argumentiert, die immerhin im Durchschnitt noch 4 bis 6 Jahre betrifft.

Die Uni-Sex-Tarif-Fürsprecher argumentieren so einfach wie sinnvoll, wie man es wohl im Versicherungswald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen kann oder will: An einer Schwangerschaft sind bekanntlich immer zwei beteiligt und warum sollte ein Frau zusätzlich zu neun Monaten Schlepperei lebenlänglich das alleinige finanzielle Risiko dafür tragen, wenn ER genauso gern oder ungern Vater geworden ist, wie Sie Mutter? Dieser wirklich kaum abzustreitende Tatsache haben die Versicherungen nur eins entgegenzusetzen, nämlich dass sie die Tarife für Männer erhöhen müssten.

Für ein privat versichertes Paar dürfte es gleich sein und für die Frauen begrüßenswert, wenn hier mehr der Realität entsprochen wird, als bisher. Und wenn noch nicht einmal Krankenversicherungen in der Lage sind, die Beteiligung von zwei Menschen an einem Kind als Realität zu erfassen und zu berechnen, wer wird es überhaupt jemals sein? Ein weiteres Kuriosum: Dass ausgerechnet Frauen für die Schwangerschaften anderer Frauen ebenfalls höhere Tarife zahlen, während beteiligte Männer tariflich unbeteiligt bleiben, ist ein interessantes Versicherungsmodell. Vor dem Hintergrund, sinkender Geburtenraten und Studien, die bereits von Entvölkerungen ganzer Kommunen sprechen, kann man und frau sich zudem nur wundern, warum Schwangerschaft in der Krankenversicherung bestraft wird, immerhin ein zukünftiger Versicherter, für die Privaten sogar mit eigenen Beiträgen, ist das nicht eher ein Grund für niedrigere Tarife gut verdienender Elternpaare? Der dritte Versicherte wird sozusagen frei Haus per Sozialgesetzbuch geliefert, sobald sie Eltern werden. Versicherungsmathematisch nicht machbar, oder doch eher eine gewisse Phantasielosigkeit der Angebote? Der gesunde, alleinstehende, junge und gut verdienende Mann ist der lukrative Kunde der Privatversicherungen, die gesunde, alleinstehende, junge, gut verdienende Frau muss sich immer noch durchsetzen. Die Abschaffung von höheren Beiträgen aufgrund der Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, gehört dazu.

Gleiche oder besser, ungleiches Gerangel bei privaten Renten- und Lebensversicherungen. Bei gleichen Einzahlungen bekommen Frauen nämlich weniger heraus, bei den staatlich geförderten Riesterrenten 11 bis 15 Prozent.. Das, so sagt die Versicherungswirtschaft, läge an der höheren Lebenserwartung von Frauen, die mit ihren statistischen vier bis sechs Jahren, die aber auch nicht ganz so einfach im Detail zu berechnen und auf alle anwendbar sind, wie Experten der Pro-Uni-Sex-Tarife-Liga bemängeln. Das Attribut weiblich gleich länger lebend sei zu grob, es gäbe z. B. auffällige regionale Unterschiede und niemand würde auf die Idee kommen, deshalb dem bayrischen Wald höhere Tarife abzuverlangen als Bochum oder umgekehrt.. In den USA schmetterte der Supreme Court bereits in den 80er Jahren Geschlechter-Tarife ab, weil man genauso gut zwischen Fitten und Schlaffen unterscheiden könne, die Unterscheidung nach Geschlechtern daher rein willkürlich sei.

Und die Lebensläufe gleichen sich bekanntlich an. Frauen leben gefährlicher, sie fahren Auto, sie arbeiten mehr und länger, sogar als Mütter und sie rauchen und trinken inzwischen genauso. Begrüßenswert? Letzteres eher nicht, doch. wenn das erklärte Ziel der Gleichbehandlung erreicht werden soll, wenn man mehr Frauen ermöglichen will, dass sie trotz Kindern arbeiten, wenn man will, dass sie tatsächlich für eine eigene Altervorsorge aufkommen können, dann darf das nicht bestraft werden durch eine Geschlechterschranke der Versicherungen, die damit weitere Puzzleteile pro Hausfrauenehe, Minijobs und Witwenrente hinzufügt und damit im Portemonnaie deutlich merkbar Abhängigkeit fördert. Sie will partout ihren jungen, alleinstehenden, gut verdienenden Mann behalten, aber mit eigener Altervorsorge der Frauen und Vereinbarkeit von Familie und Beruf möglichst wenig zu tun haben. Sie klammert sich an alte Strukturen, die sich auflösen und neue Modelle erfordern. Und die Frauen, die jetzt und nachhaltig davon Gebrauch machen, von dem Spagat zwischen Familie und Beruf, sind noch gar nicht im Rentenalter. Wie sich Lebenserwartung und Renten in dieser Generation entwickeln wird noch interessant und in mehrerer Hinsicht ausschlaggebend für alle folgenden Generationen.

Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung der Uni-Sex-Tarife durch das EU-Parlament wird ein politischer Wille deutlich, diese Ungleichbehandlung in Europa künftig abzuschaffen, und er trägt endlich auch in Deutschland Früchte. Zumindest die staatlich geförderte Riester-Rente wird angepasst, d. h. ab 2006 gleiche Tarife für alle. Die bisher etwas unpopuläre Riesterente soll immerhin einen Teil der bisherigen staatlichen Rente ersetzen und die Rente vom Staat macht keinen Unterschied zwischen Mann und Frau. Wenn in der Privatwirtschaft Geschlechter ungleich behandelt werden wollen und können, staatlich geförderte Renten geschlechtsabhängig zu gestalten, ist ein Unding bzw. ein Ding, dass dieses Thema erst jetzt auf dem Tisch liegt.

Trotzem werden die Frauen mit den Versicherungen noch Scherereien haben, denn die Versicherungsbranche kündigte bereits an, gegen die Gleichmacherei zu klagen und die verabschiedete EU-Richtlinie muss noch einstimmig von allen Mitgliedern im Ministerrat abgesegnet werden, d. h. von allen 25, inklusive der neuen EU-Länder und das sieht noch gar nicht gut aus. Die Vorsitzende des Frauenrates, Inge von Bönninghausen,, mahnte bereits im März: „Allerdings gelte die neue Richtlinie, für die der Deutsche Frauenrat und die Europäische Frauenlobby hartnäckig gestritten haben, für alle Versicherungen „und nicht etwa nur für die Riester-Rente wie manche Politiker und Politikerinnen meinen.“
Das kann langwierig werden, denn durch die Beschlüsse zur Riesterrente treten diese nun in Konkurrenz zu den privaten Versicherungen und schon wird überall geunkt, alle Männer gingen aus der eh renditeschwachen Riester-Rente raus und suchten sich andere Angebote, wenn nicht gar außereuropäische.

Was außerhalb Europas liegt ist nicht EU-Sache. Auf europäischer Ebene muss man sich eben schlicht und einfach überlegen, welchen Weg man einschlagen will. Wer tatsächlich langfristig eine eigene, selbstständige Altersvorsorge für Frauen will, der muss die Tarife angleichen, oder sich damit abfinden, Frauen wie bisher, etwas mehr oder etwas weniger lebenslänglich durchzufüttern, und solch einen Rückwärtssalto auf die Bäume, das wollen gewiss auch die deutschen und europäischen Männer nicht, oder etwa doch?

Am 6. Juni wird der Ministerrat der EU abstimmen und wir werden erfahren, ob die Versicherungslobby ganze Arbeit geleistet hat, alte Strukturen zu behalten oder wie ernst es den EU-Mitgliedern ist, neue zu schaffen. Immerhin fielen unter "neu" dann auch die günstigeren Tarife der Auto-Versicherungen für Frauen weg, weil sie weniger Unfälle verursachen. Wäre das Merkmal nicht „weiblich“ sondern ein anderes, ginge es wahrscheinlich einfacher und niemand würde sich aufregen. Wer sich nämlich an die 80er Jahre erinnert, als die KFZ-Versicherer versuchten, höhere Tarife für Türken, Griechen und Italiener einzuführen, der weiß vielleicht auch noch, dass dieses Anliegen vom Bundesverwaltungsgericht scharf abgewiesen wurde, weil solche „Balkantarife“ wohl kaum ernsthaft dazu geeignet seien, vom auffälligen Fahrverhalten einzelner auf ganze Bevölkerungsgruppen zu schließen. An dieses Beispiel sollte sich die Versicherungswirtschaft erinnern, denn gerade jetzt gilt: Nicht jede Frau wird automatisch schwanger oder lebt länger oder geht mehr zum Arzt als ein Mann. Vielleicht entdeckt auch die deutsche Versicherungswirtschaft eines Tages diese Realität und schaut ihr ins Auge mit attraktiven Angeboten.


2004-04-27 von Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
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