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Notizen aus den USA

Eindrücke einer MBA-Studentin aus Detroit 19.Teil

Die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung - für Ausländer wie mich

von Ines Kistenbruegger

Gestern las ich ein Kapitel mit dem Titel „In der Behördenmühle“ in dem Buch von Bill Bryson „Streiflichter aus Amerika“ und stellte bedauernd fest: Es ist wahr. Allen, die versuchen (legal) in die USA einzureisen, um hier zu leben, kann ich nur raten: Bitte aufmerksam lesen! Der gesamte Behördenablauf ist nicht nur umständlich, teuer und anstrengend, sondern auch sehr, sehr, sehr frustrierend. Ja, ich weiß, in der Ruhe läge die Kraft. Geduld war aber noch nie meine Stärke...

Ich versuche seit ungefähr eineinhalb Monaten meine Dokumente zusammen zu stellen, um einen Antrag auf Statusänderung von F1 Studentenvisum zu einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung einzureichen. Und bereits jetzt wird es tückisch. Z. B. wurde ein Arztbesuch notwendig, der mir schriftlich bestätigen soll, dass ich weder eine gefährliche Krankheit noch mental zurückgeblieben bin und alle wichtigen Impfungen habe. Für diese Untersuchungen durfte ich nicht einen x-beliebigen Arzt aufsuchen, sondern auschließlich einen, der von der Ausländerbehörde ausgesucht und anerkannt ist. Dieser Arzt war natürlich nicht in der Nähe, sondern es dauerte ein "paar" Meilen Anfahrt, um ihn persönlich in seinem Büro aufsuchen zu können.

Und gleich das nächste „Problem“, denn ich erwarte ein Baby und möchte mich während der Schwangerschaft nicht gegen Masern und Mumps impfen lassen, um mein Kind keinem Risiko auszusetzen. Alle anderen Impfungen wie Hepatitis A und B, Tuberkulose, Tetanus, Diphtherie, Röteln hatte ich kürzlich auffrischen lassen. Zusätzlich konnte ich noch mit Impfungen gegen Typhus und Cholera aufwarten – immerhin: Diese beeindruckten meinen Arzt ganz offensichtlich.

Dann sagte er, dass er ein Schreiben von meinem Gynäkologen benötigte, welches meine Schwangerschaft bestätige und empfahl, die Impfungen bis nach der Geburt zu verschieben. So weit so gut und kein Problem ... dachte ich ... und rief sofort bei meinem Frauenarzt an, um dieses Schreiben anzufordern. Eine Woche später versicherte mir dieser dann auf Nachfrage, das Dokument sei längst versendet worden und händigte mir eine Kopie aus.

Zwei Wochen später rief ich beim Ausländer-Behörden-Arzt an und fragte nach dem Stand der Dinge. Sie hätten noch kein Schreiben vom Gynäkologen vorliegen. Das sei bereits vor zwei Wochen verschickt worden, erwiderte ich. Doch wie es eben so ist mit Murphy und Behörden - Briefe gehen verloren und bleiben unauffindbar. Besonders wenn diese an irgendwelche offiziellen Stellen gerichtet sind: Behördenbriefe verschwinden sogar außerordentlich gern! Ich musste dieses so wichtige, verlorengegangene Schreiben demnach erneut senden. Was ich auch tat. Eine Woche später, rief ich wieder an: Kein Schreiben auffindbar. Nichts zu machen. Doch dann die Überraschung: Man teilte kulant mit, mein Arzt dürfe ein Fax senden, mit gleichem Inhalt. Das ginge "schneller".
Soviel zum Thema Postweg. Die ärztliche Untersuchung ist dabei noch der einfachste Part in dem ganzen Spiel. Wie wird erst das Verfahren mit der eigentlichen Ausländerbehörde aussehen?

Ich muss z. B. meine Fingerabdrücke abnehmen und fünf Passfotos erstellen lassen und viele verschiedene Schecks schreiben, damit die ganze Prozedur auch bezahlt wird. Insgesamt müssen sechs endlos lang erscheinende Formulare ausgefüllt werden - alle mit beigefügten Anleitungen, die man entweder gar nicht oder nur mit Hilfe eines kundigen Anwalts versteht.

Formulare zu meiner Person, meiner Familie, meinem beruflichen Werdegang, und natürlich zu meiner wirtschaftlichen Lage. Beigefügt werden sollen außerdem übersetzte Dokumente wie meine Geburtsurkunde, meine Heiratsurkunde sowie sämtliche Ausweise, und diverser anderer Kram, den ich in meinem Leben jemals von offizieller Stelle erhalten habe. Alles natürlich beglaubigt und per Einschreiben verschickt, weil: Briefe an offizielle Stellen neigen dazu spurlos zu verschwinden ...

Danach beginnt dann die Wartezeit, bis nach ungefähr zwei Monaten eine Bestätigung an mich verschickt werden soll, die wiederrum bestätigt, dass mein Antrag eingetroffen sei. Das hoffe ich jedenfalls inständig. So habe ich es zumindest der Website der Ausländerbehörde entnehmen können.

Die eigentliche Bearbeitung des Antrags dauert dann noch ungefähr ein bis zwei Jahre. In der Zeit darf ich auf keinen Fall ins Ausland reisen - es sei denn, es handelte sich um einen familiären Notfall. Dann kann ich gegebenenfalls einen Antrag auf eine „temporäre Ausreise“ stellen. Die Bearbeitungszeit hierfür liegt derzeit bei drei Monaten. Was meinte mein Anwalt? Er könne ausdrücklich nicht empfehlen auszureisen, auch nicht mit Genehmigung. Und hinter diesen Satz setzte er drei Ausrufezeichen. In Rot!

Ich könnte noch viel mehr über die komplizierten Verwaltungsvorschriften erzählen, beschränke mich dieses Mal jedoch lieber mit einem Zitat von Bill Bryson: „Erstens reicht der Platz hier nicht, zweitens ist es sterbenslangweilig. Drittens kann ich nicht darüber reden ohne Rotz und Wasser zu heulen, und viertens würden Sie ohnehin denken, ich hätte das alles nur erfunden.“ Zitatende. Damit schließe ich dieses Kapital und wende mich etwas wesentlich Angenehmeren zu: einem Nutella-Brot. Forsetzung folgt.

2004-10-13 by Ines Kistenbruegge, Wirtschaftswetter
Text: ©Ines Kistenbrügger
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