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Cross-Border-Leasing

Wie man einen Abwasserkanal steuersparend vermietet

von Angelika Petrich-Hornetz

Immer mehr Kommunen bedienten sich in jüngster Vergangenheit eines profitablen Finanzierungsmodells. Als ihre Partner an dem Deal, der zu Lasten des US-Fiskus ging, waren vor allem US-Banken, aber auch Versicherungen und US-Töchter deutscher Konzerne beteiligt. I.d.R. wurde das geleaste Objekt, öffentliche Anlagen von der Schule bis zum Schienennetz , wieder direkt an den Leasinggeber vermietet. Möglich machte das sogenannte Cross-Border-Leasing (CBL) eine Gesetzslücke der amerikanischen Steuergesetzgebung.
Der US-Investor konnte die Pachtsumme für die Auslandsinvestion in seinem Heimatland steuermindernd abschreiben und gab diesen Steuervorteil an eine Kommune im Ausland zu einem Teil weiter, in Form eines Liquiditätsflusses, dem sogenannten Barwertvorteil . Die lange Laufzeit der Verträge von 30 oder 50 Jahren gilt in einigen Bundesstaaten der USA wie eine Eigentumsübertragung. Und diese Eigentumsübertragung ist wiederum notwendig, um die Abschreibungen vornehmen zu können. Im Land der Kommune blieb die Kommune wiederrum Eigentümer. Ergebnis, es gab und gibt eigentlich zwei Eigentümer, und damit wurde das Unmögliche möglich.

Beispiele:
Gelsenkirchen: Für 21 Mio Euro wurden Mitte 2002 das Kanalnetz verleast, Ende 2002 dann 31 Schulen und andere öffentliche Gebäude. Köln: Mit einer Bank wurde für 54 Mio DM ein Vertrag über vier Kläranlagen über eine Laufzeit von 24 Jahren geschlossen. Düsseldorf verleaste seine Abwassersparte. Den Geldsegen gab man an die Kunden weiter - die Kanal-Gebühren konnten mit dem Modell gehalten werden. In Leipzig und Chemnitz fahren die Straßenbahnen unter dem Sternenbanner.

Nach einem Bericht im Handelsblatt im Mai 2003 schätzte man das Transaktionvolumen in Deuschland auf etwa 20 Mrd. Euro, und das ist noch wenig. Andere Länder wie Belgien, Frankreich, die Schweiz und Österreich verleasten ebenso bis noch einträglicher ihre Einrichtungen im Cross Border Leasing Verfahren. Die knappen Kassen der europäischen Kommunen hier wie dort ließen immer mehr zu diesem Mittel greifen.

Politisch wurden Cross-Border-Leasing und andere deregulierte Finanzprodukte in den USA lange gestützt, weil sie den Finanzplatz USA stärkten. Seit dem Ende von Internet-Hype und bekanntem Börsencrash, schlug die Stimmung jedoch ganz langsam um, und es wurden erste Gegenstimmen lauter, die diese Art der "Wertschöpfung" nicht mehr zu schätzen wussten, sondern den Steuerausfall stützen wollten. 1999 bereits hatte die IRS - die oberste Steuerbehörde der USA Cross-Border-Leasing-Verträge als Scheingeschäfte angeprangert, die keine ökonomische Substanz aufwiesen. Doch zu dem Zeitpunkt interessierte man sich noch nicht für Steuerlöcher, denn die fielen damals noch nicht so ins Gewicht.So klagte die IRS tapfer auf Unwirksamkeit einzelner Verträge - in einzelnen Bundesstaaten.

Kritik von ersten Zweiflern

In Deutschland hatte vor allem das Land Bayern das Verfahren kritisiert. Mögliche Änderungen im US-Steuerrecht, so fürchtete man, könnten unter Umständen einmal zu Verlusten für die Kommunen führen und seien daher alles andere als zur Sanierung öffentlicher Haushalte geeignet. Inzwischen forderte Bayern ein Verbot solcher Verträge. Noch viel schwieriger ist die Lage zu beurteilen, wenn es um Schadensersatzansprüche und evtl. im Vertrag enthaltene Kündigungsgründe geht. Einige der in Englisch formulierten Verträge sind so dick wie Kataloge. Gewöhnlich liegt den Kommunen jedoch nur ein Auszug, aus ein paar Seiten bestehend, in deutscher Übersetzung vor. Schadensersatzansprüche, vor einem amerikanischen Gericht verhandelbar - es stellt sich die Frage, ob die Kommunen in ihrer verständlichen Finanznot genau wussten, was sie unterschrieben. Der Gerichtsstand soll der jeweilige US-Bundesstaat z. B. New York oder Delaware sein.

Weitere scharfe Kritiker, wie die Gewerkschaften, monierten vor allem, dass durch die Beteiligung deutscher Banken auch am deutschen Fiskus vorbeilaviert werde. Banken sind an dem lukrativem Geschäft ebenfalls beteiligt, indem sie die Zahlungströme übernehmen, dem amerikanischem Investor - oft ein Trust - Darlehen geben und diese dann ebenfalls als steuerbegünstigte Auslandsinvestitionen geltend machen konnten. Damit, so Gewerkschaften und Bürgerinitiativen, sägen die Kommunen am eigenen Ast, nämlich der eigenen Steuerbasis, aus der sie schöpfen.

Früh einsetzende Nebenwirkungen der CBL-Geschäfte konnten bereits in Berlin festgestellt werden. Die Verkehrsbetriebe, die sich dank CBL zur Betriebsfähigkeit Ihrer Wagen verpflichtet hatten, dürfen überflüssige (denn die Berliner benutzen inzwischen weniger öffentliche Verkehrsmittel) und alte Straßenbahnwagen weder verkaufen noch verschrotten. Die Berliner Verkehrsbetriebe sind vertraglich gebunden und müssen die Wagen über die ganze Vertragslaufzeit betriebsfähig halten.

Viele Städte hatten Leasingverträge auf spezifische Anlagen vereinbart. Das wirkt sich durch die lange Laufzeit negativ aus. Einige öffentliche Unternehmen verhandelten besser. Ein Unternehmen in der Schweiz formulierte allgemeiner und kann nach eigenen Angaben alle paar Jahre die Verkaufsmasse aktualisieren, so dass alte und unbrauchbare Bestandteile ausgemistest werden dürfen. Diverse Bürgerinitiativen in ganz Europa formierten sich langsam, nachdem zunächst jahrelang alles reibungslos verlief, z. B. in Frankfurt, welches 2003 auf einen dreistelligen Barwertvorteil für seine U-Bahn hoffte. Doch Unterschriftensammlungen und die Frankfurter Grünen verhinderten den Geldsegen fürs Stadtsäckel.

Der Stimmungswechsel

Mitte Juni 2004 kam dann der große Knall: Der amerikanische Kongress entschied, Cross-Border-Leasing-Geschäfte seien Scheingeschäfte. Das Repräsentanten-Haus zog nach und stimmte einem Steueränderungsgesetz zu, um das Steuerschlupfloch zu schließen. Gestritten wird noch um die Details. Welche Konsequenzen diese Entscheidung für die beteiligten Komunen im amerikanischen Ausland hat, ist bis jetzt noch offen. Besonders kritisch dürfte hierbei der Senator Charles Grassley aus Iowa werden, der Vorsitzende des Finanzausschusses. Er verlangt, dass die steuerliche Begünstigung aus den Cross-Border-Leasing-Geschäften mit anderen Ländern sogar rückwirkend aufgehoben werden soll. Das kam zwar im Repräsentantenhaus in der Form nicht durch, aber für alle neuen Geschäfte bedeutet es auf jeden Fall das Aus. Für die bestehenden soll Vertrauensschutz gewährleistet werden, sofern es nach William Thomas geht. Darüber muss jedoch noch in einem Vermittlungsverfahren verhandelt werden, das sich aller Voraussicht nach durch den Sommer 2004 ziehen wird.

Momentan ist nur eins gewiss, die Grundlage der CBL-Geschäfte wird per Gesetz abgeschafft. Bis auf einzelne Panikattacken von öffentlichen Stellen, die sich scheinbar erstmals mit den vollständigen Verträgen zu befassen scheinen, geben sich die Beteiligten noch gelassen und schätzen die bestehenden Verträge zumindest sicher für die Kommunen ein, wenn es beim Vertrauensschutz bleibe. Was der in welcher Form auch immer zugedrehte Geldhahn nach sich zieht, wenn US-Investoren aufgrund der geänderten Gesetze versuchen, aus den Verträgen herauszukommen, das steht jedoch im wahrsten Sinne in den (US-)Sternen. Ebenso wie die beteiligten Banken reagieren werden, denn freiwillig wird niemand Verluste auf sich nehmen.
Vertragsgemäß haben angeblich die Investoren alle Risiken durch Änderungen im Steuerrecht übernommen, sofern die Verträge denn lückenlos sind, d. h. die europäischen Kommunen wirklich wissen, was drin stand, als sie unterschrieben. Und dann gibt es für die Investoren die bis jetzt lediglich theoretische Möglichkeit nach Vertragsverletzungen beim Partner zu fahnden, um dann fristlos auszusteigen, mit oder ohne Schadensersatz durch entgangene Steuervorteile. Diverse Stadräte treten bereits zu Krisensitzungen zusammen.

2004-07-08 Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text ©Angelika Petrich-Hornetz

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