Kommentare und Reaktionen des Bundesbildungsministeriums und des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS)
Bundesministerin Buhlmann: Kosten des Studiums müssen kalkulierbar bleiben
Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch über die Verfassungsmäßigkeit der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes entschieden. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn erklärte in Karlsruhe dazu: Wir werden die Urteilsbegründung genau prüfen. Sie appellierte an die Länder, keine vorschnellen Alleingänge zu machen. Mit Blick auf die Ankündigung einiger CDU-regierter Länder, warnte sie davor, jetzt im Schnellverfahren Gebühren einzuführen, ohne vorher Mindeststandards für die soziale Ausgestaltung sichergestellt zu haben."
Gemeinsam mit den SPD-regierten Ländern halte sie die Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium in der Sache für richtig. Jeder junge Mensch in Deutschland muss unabhängig vom Geldbeutel der Eltern seine individuelle Chance auf eine erstklassige akademische Ausbildung erhalten. Es gehe in erster Linie darum, junge Menschen nicht von einem Studium abzuschrecken. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Menschen mit einem Studium, wenn wir Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sichern wollen.
Darüber hinaus müsse der Wechsel der Studierenden zwischen verschiedenen Hochschulen über Landesgrenzen hinweg gewährleistet bleiben. Die junge Generation müsse für ihre Qualifizierung weiter frei das beste Angebot wählen können. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht es in der Verantwortung der Länder, an allen Hochschulen verfasste Studierendenschaften einzurichten. Nach Bulmahns Ansicht ist dies eine demokratische Selbstverständlichkeit. Die Studierenden brauchen für ihren Einsatz und Engagement auch eine institutionelle Absicherung , sagte Bulmahn. Zudem erbrächten die Studierendenschaften erhebliche Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Autor: BMBF
.....
Urteil ist eine bildungspolitische Katastrophe
ABS kündigt massive Proteste an
Karlsruhe. Das Aktionsbuendnis gegen Studiengebühren (ABS) hat das Urteil des Bundesverfassungsgericht zur Studiengebührenfreiheit als fatal und bildungspolitische Katastrophe bezeichnet. Die Richterinnen und Richter hätten in einigen Bereichen eindeutig eine politische Stellungnahme abgegeben. Das ABS kündigte massive Proteste in Bundesländern an, die Studiengebühren einführen wollen, an und will bereits am Freitag im Rahmen einer außerordentlichen Vollversammlung über die Konsequenzen beraten. Sascha Vogt, Geschäftsfuehrer des ABS, sagte: "Das Verfassungsgericht hat heute ein politisch motiviertes Urteil gefällt. Viele Begründungen sind nicht haltbar. Wir werden jetzt aber mit diesem Urteil umgehen müssen."
Das Gericht hatte in seiner Begründung unter anderem darauf verwiesen, dass die Länder ohnehin nicht mehr als 500 Euro Studiengebühren erheben wollen. Vogt: "Das ist offensichtlich falsch. In Baden-Württemberg und Niedersachsen wird schon ueber höhere Beträge bis zu 700 Euro nachgedacht." Außerdem, so das Gericht weiter, gebe es keine Probleme durch Wanderungsbewegungen in Länder, die keine Gebühren einführen möchten, diesen könnte im Zweifel mit einem höheren NC entgegengewirkt werden. "Damit verkennt das Verfassungsgericht eindeutig, dass es zu Wanderungsbewegungen kommen wird. Die bildungspoltische Zukunft sieht dann so aus: Man kann studieren, wenn man es sich leisten kann oder einen Abiturdurchschnitt von 1,0 hat", erläuterte Vogt die Kritik des ABS.
Das ABS rief erneut alle Bündnispartner zur Vollversammlung des ABS am Freitag in Düsseldorf auf. Dort sollen die weiteren Schritte geplant werden. Bereits jetzt seien massive Proteste geplant, so in der kommenden Woche am Donnerstag, wenn in Hamburg, Leipzig, Mannheim und Essen vier regionale Demonstrationen stattfinden. Darüber hinaus kündigte das ABS weitere Proteste für das Sommersemester an. Vogt: "Wir werden am Freitag in Düsseldorf den Rahmen für ein heißes Sommersemester festlegen und dann alle gemeinsam für ein gebührenfreies Studium eintreten."
Autor: ABS
.....
2005-01-26 Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text ©BMBF, Arbeitsgemeinschaft gegen Studiengebühren (ABS);
Infos zu Datenschutz + Cookies
wirtschaftswetter.de
© 2003-2021 Online-Zeitschrift Wirtschaftswetter