von Angelika Petrich-Hornetz
Mit dem Vertrag über Personenfreizügigkeit bezeichnet man eines von sieben bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt den freien Personenverkehr, insbesondere die Öffnung des Schweizer Arbeitsmarktes für Arbeitnehmer aus den Staaten der Europäischen Union. Die EU-Osterweiterung am 11. Mai 2004 und der Beitritt von 10 neuen Staaten erforderte eine Anpassung der Verträge zwischen der Europäischen Union und der Schweiz, sechs davon wurden automatisch angepasst, für das Personenfreizügigkeit-Abkommen aus dem Juni 2002 mit den alten EU-Ländern wurde eine Anpassung in Form einer ausdrücklichen Ausdehnung auf die neuen EU-Staaten notwendig. Diese Anpassung erfolte durch einen referendumsfähigen Parlamentsbeschluss, der von den Schweizern per Volksabstimmung Ende September 2005 angenommen wurde.
Die Erweiterung des Personen-Freizügigkeit – die ebenso, zwischen den Mitgliedsstaaten innerhalb der EU besteht – sorgte in der Schweiz, wie auch in den alten EU-Staaten zuvor für kontroverse Diskussionen. Bisher blieben große Wanderbewegungen von Niedriglohn- in Hochlohnländer innerhalb der EU weitestgehend aus, so dass die Eidgenossen mit einer ähnlichen Entwicklung wie in ihren Nachbarstaaten rechnen. Das Wanderungspotenzial innerhalb der EU wird unterschiedlich eingeschätzt, die Schweizer Eidgenossenschaft nennt auf Ihrer Webseite ein Zahl von insgesamt 4 Millionen Menschen. Umgekehrt gilt der freie Personenverkehr genauso für Schweizer Bürger, die in einem EU-Land leben und arbeiten möchten.
Die Zuwanderung soll auch für die neuen EU-Staaten kontrolliert und schrittweise ablaufen, mit Übergangsbestimmungen bis 2011. Bis dahin können Beschränkungen für den Zugang zum schweizer Arbeitsmarkt bestehen bleiben, wie zum Beispiel Lohnkontrolle und Inländervorrang. Jährlich sollen gleichzeitig die Kontingente für dauernd und temporär in der Schweiz Beschäftigte erhöht werden. Bestimmte Branchen (zum Beispiel Bau, Sicherheit, Gebäudereinigung, Gärtnereien), für grenzüberschreitende Dienstleister gelten ebenfalls Beschränkungen. Bis 2009 soll die Ausdehnung der Personen-Freizügigkeit auf die neuen EU-Länder gelten. Dann werden die eidgenössischen Räte über eine Fortsetzung entscheiden.
2006-01-01 by Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
Quelle: Schweizer Eidgenossenschaft - Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
Foto: © Cornelia Schaible
Banner: ©Angelika Petrich-Hornetz
Infos zu Datenschutz + Cookies
zurück zu: Themen
Wirtschaftswetter - Startseite
2003-2022 wirtschaftswetter.de
©Online-Zeitschrift Wirtschaftswetter