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Rente-67-45

Wie ein Volk Hinterbliebener entsteht

von Angelika Petrich-Hornetz

Illu Dollazeichen in den Augen Die Erhöhung des Renteneintrittalters auf 67 Jahre bereits im Jahr 2029 (Sternzeit 2029: Renteneintritt Jahrgang 1964 - geburtenstärkster Jahrgang der Bundesrepublik Deutschland) stopft kurzfristig ein klaffendes Loch, dass die geburtenstärksten Jahrgänge mit einem Mal gerissen hätten. Nun reißen sie dieses zwei Jahre später oder müssen Abschläge in Kauf nehmen. Eine längst überfällige Reform der Rente fiel dagegen wieder einmal ins Wasser.

Diese Woche äußerte sich Arbeitsminister Müntefering zur Kritik an der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters bis 2029: Schwer arbeitende Menschen, für die auch vom Arbeitsminister zunächst - allerdings nur sehr kurz - Ausnahmen angedacht waren, würden stets früh ins Arbeitsleben treten. Darum seien ihre Chancen gut, mit 45 Beitragsjahren ihre Rente ohne Abschläge auch mit 65 Jahren zu erhalten. Das Traurige daran: Kaum einer der Betroffenen, die bereits in 25 Jahren in Rente gehen sollten, und deren Lebensplanung davon unmittelbar betroffen sein wird, ist tatsächlich so naiv nicht zu wissen, was ihm blüht, nämlich Abschläge. Bestandsschutz ist ein Luxus von gestern. Wie viel höher als bisher das Minus im Ruhestand ausfallen soll, daran wird bereits gerechnet. Und dabei hatte der Sprecher des Arbeitsministeriums, Stefan Giffeler am Montag schon einmal beschwichtigend vorausgeschickt: «Jeder hat die nötige Sensibilität gegenüber Leuten, die hart arbeiten.» Allein - der Glaube fehlt.

Die überraschend schnelle wie holperig kommunizierte Rentenkürzung scheint eine zu schluckende Kröte zu werden , meisterhaft gekrönt in einer beinahe schicksalshaften Synchronizität der Ereignisse durch die Bekanntgabe des Autoherstellers VW, nicht wenige seiner Mitarbeiter bereits im jugendlichen Alter von 58 in den Ruhestand zu entlassen - direkt von denjenigen mit Beiträgen gefüttert, die frühestens ganze neun Jahre später gehen dürfen, falls sie das noch erleben werden. Und es werden nicht die einzigen bleiben, die, solange es noch geht vor dem 60. Lebensjahr auf die Straße geworfen, und damit einer fieberkranken Rentenkasse untergejubelt werden, von der keiner weiß, wer noch da sein wird, um sie zu finanzieren.

Die Frühverrentung - 1980 eingeführt, Ergebnis für den Arbeitsmarkt gleich Null - und Altersteilzeit, daran wird nur für die späteren Jahrgänge gerüttelt. Bis mindestens 2008 bleiben sie bestehen. Die Bekanntgabe zweier Renteneintrittsalter von 58 und 67 Jahren an einem Tag? Das wäre dringend erklärungsbedürftig gewesen, doch glatte Fehlanzeige: Was nämlich mit den zukünftigen Rentnern passieren soll, die von ihren Arbeitgebern dann ebenfalls fast zehn Jahre vor ihrem regulärem Renteneintritt auf die Straße gesetzt werden, weiß anscheinend zum jetzigen Zeitpunkt niemand oder will niemand wissen. Über den jetzigen Arbeitnehmern, den geburtenstärksten Jahrgängen der Bundesrepublik Deutschland schwebt eine Karikatur: Die eines 70-Jährigen, der Müll einsammelt, und an dem ein „Rentner“ von 58 Jahren fröhlich vorbeijoggt. Letzterer konnte es sich einfach leisten, den Renteneintritt der Arbeitsmarktwirklichkeit zu vollziehen. Soviel zu Ausnahmen, Generationengerechtigkeit und Planungssicherheit.

Worum geht es? Die „Rente 67-45“ ist im Grunde genommen die komplette Übernahme eines Plans der Unionsparteien aus dem Sommer 2005. Sie soll demnach entweder ab dem 67. Lebensjahr oder nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei ausgezahlt werden. Das wurde im Wahlkampf geflissentlich verschwiegen. Und das, obwohl sich die Wähler sehr für das Thema interessierten. Zumindest einige aufgeklärte Journalisten wiesen redlich darauf hin, dass kaum eine Partei die dringenden Fragen der Bürger beantwortete. Und wie es mit der Rente weiterginge beschäftigte viele Wähler sehr dringend. Alterssicherung ist ein ganz großes Thema, seit die Kinderlosigkeit Deutschland fest im Griff hat. Ein Wahlkampfthema wurde es dennoch nicht, denn die Partei, die zuerst gesagt hätte, Rente gibt’s in Zukunft erst ab 67 oder nach 45 Beitragsjahren: Wie viele Wählerstimmen hätte die wohl noch bei der Bundestagswahl 2005 erhalten?

Der scheidende Direktor der Bundesversicherungsanstalt, Klaus Michaelis, warnte dann auch gleich in jenem Sommer vor den Plänen der Union, denn diese wären nach seinen Worten ungerecht, weil vor allem Männer davon profitierten – und auch sie noch nicht einmal in halbwegs ausreichender Zahl. Gerade einmal 50 Prozent der Männer und sage und schreibe 8 Prozent der Frauen erreichen gegenwärtig 45 Beitragsjahre. Michaelis forderte gleichzeitig, dass Rentenabschläge, versicherungstechnisch fair kalkuliert und weder zur Bestrafung noch zur Belohnung eingesetzt werden dürfen, mit einer einzigen Ausnahme: Kindererziehungszeiten auszuweiten hielt er für sinnvoll und bedauerte: Bisher sei dies in schönster Regelmäßigkeit an der Finanzierbarkeit gescheitert. Und so auch jetzt.

Warum hielt Michaelis höhere Kindererziehungszeiten für sinnvoll? Ganz einfach, einmal abgesehen davon, dass es dieses Rentensystem ohne nachwachsende Einzahler gar nicht gäbe, und sich die ehemalige Basis – viele Menschen haben Kinder – total verschoben hat, ist Kindererziehung Arbeit. Es gibt sogar inzwischen eine klassische Arbeitsteilung, wie das Max-Planck-Institut für demografische Forschung erst kürzlich feststellte: Immer weniger Frauen erziehen immer mehr Kinder, der große Rest hat keine. Man nennt dieses Phänomen Geburtenkonzentration, das sich besonders in Deutschland und Österreich bemerkbar macht, wie die Forscher herausfanden. An der Kinderlosigkeit einer ganzen Generation sind also nicht alle Frauen gleichermaßen beteiligt (von Männern ist wieder einmal nicht die Rede), was in schlichter Eleganz heißt, dass Kindererziehung längst den Gesetzen der klassischen Arbeitsteilung angepasst ist. Dennoch will genau das tunlichst niemand von den politisch Verantwortlichen zur Kenntnis nehmen, denn wie Müntefering ja sagte, Ausnahmen gibt’s nicht.

Verständnis hätte laut dem Sprecher des Arbeitsministeriums also angeblich jeder für schwer Arbeitende und wo kämen wir hin, pflichtete der Wirtschaftsweise Sozial-Experte Rürup bei, wenn wir mit Ausnahmen erst anfingen. Dabei wimmelt es in der Rentenkasse vor lauter Ausnahmen und immer weniger gehen oder können erst mit 65 in Rente gehen. Wie das wohl erst mit 67 werden soll? Davor graust es den Bürgern.

Die Ergebnisse des Max-Planck-Instituts entsprechen denen anderer Studien, auch des Bundesfamilienministeriums, die belegen, dass Familien, die schon ein Kind haben, zu einem zweiten neigen. Wer aber noch gar keines hat, muss eine weitaus größere Hemmschwelle überwinden. Diese wird zu einem großen Teil auch deshalb immer breiter und höher, weil eine latente Aussicht auf langfristige Verarmung, die sich dann im Alter konsequent fortsetzt, nicht besonders motivierend ist. Daran werden auch das Elterngeld und die steuerliche Begünstigung von Kinderbetreuung nichts ändern. Es mag für jetzige Rentner-Generation nicht so offensichtlich sein, denn diese recht gut versorgten Ruheständler hatten fast alle noch Kinder und dennoch haben diese vielen Kinder in ihrer Gesamtheit bereits jetzt arge Schwierigkeiten ihre Eltern zu finanzieren. Die Finanzierung wird in Zukunft mit der steigenden Zahl kinderloser Rentner immer schwieriger.

Bereits die gerade in den Ruhestand Eingetretenen, noch jungen Rentner, übten sich schon deutlich mehr in steigender Kinderlosigkeit und reduzierter Kinderzahl - weit mehr als ihre Elterngeneration oder ihre älteren Geschwister. Die Rentnergeneration, für die Kinder eine Selbstverständlichkeit waren, verabschieden sich gerade genauso von der Bühne des Lebens, wie sich die Babyboomer aktuell aus der Kinderproduktion verabschieden - ebenfalls aus Altersgründen.

Illu Rentenkonto Bei den modernen Familiengründern will das Risiko „Kinder“ grundsätzlich überlegt und fast so minutiös geplant sein wie die Gründung eines Wirtschafts-Unternehmen. Fast jeder Arbeitsplatz ist heutzutage ein Schleudersitz, inklusive zweijähriger Probezeit für die nächste Generation, die demnächst in die „Baby-Produktion“ gehen „soll“. Man darf gespannt auf deren Geburtenquote (0,8 bis 0,5?) sein. Ohne Kinder, auch wenn die Statistiker momentan so tun, als reichten kinderlose Menschen, die theoretisch bis 67 arbeiten, völlig aus, funktioniert kein einziges Rentenmodell, dass sich auf laufend vorhandene Beitragszahler stützt und sie nicht hat.

Vor diesem Hintergrund sind auch die laufenden Tarifverhandlungen interessant. In Frankreich gingen die berufstätigen Eltern gegen die Abschaffung der 35-Stunden-Woche auf die Straße und fragten, wann sie sich um ihre, deutlich besser als in Deutschland fremdversorgten, Kinder kümmern und wovon sie diese ernähren sollen. Längere Arbeitszeiten bei gleichzeitigen Gehalts-, Lohn- und Zulagenkürzungen treffen Familien doppelt und dreifach hart (je nach Kinderzahl). Niemand nimmt das in Deutschland ernsthaft zur Kenntnis, auch die Gewerkschaften nicht. Oder sprechen sich die Arbeitgeber berufstätiger Elternpaare neuerdings ab und sagen: „Ja, ist in Ordnung, dass Herr Meier jetzt bis zu 4 Stunden mehr arbeiten muss und logisch darf Frau Meier dann 4 Stunden früher nach Hause gehen, um die Meier-Kinder - nach dem Kindgarten - zu versorgen.“. Ein halbiertes Weihnachtsgeld reicht nur noch für die halbe Gasrechnung und für die Hälfte der Geschenke – mag das ein Single erläutern können, der keine Horde Neffen zu beschenken hat, wer Familienvätern und – Müttern Weihnachtsgeld streicht, der streicht bei Kindern. In Frankreich ist das ein Thema, in Deutschland nicht, nur hier gedeiht die Familienpolitik auch völlig losgeläst von Arbeits- und Wirtschaftspolitik. Dabei (sch)wankt die ganze Logistik einer Familie proportional zu verlängerten Arbeitszeiten und sinkendem Einkommen. Mit einer gleichzeitig steigenden Lebensarbeitszeit wird das Verarmungsrisiko „Kind“ damit noch größer als es schon ist. Von Planungssicherheit und Bestandsschutz redet keiner mehr – durchaus ein Zeichen dafür, wie schlecht es den Rentenkassen schon geht, wenn es da nicht immer mehr gut versorgte "Ausnahmen" gäbe.

Familien mit Kindern haben nicht nur vorrübergehende Einkommensbußen hinzunehmen. So manche Karriere bleibt nach dem Geburt des künftigen Renteneinzahlers auf der Strecke. Manche werden dank Kind so arbeitslos, dass sie sich nie wieder fangen, oder später nur noch eine Teilzeitstelle, einen Minijob oder gar nur noch eine stundenweise Beschäftigung erhaschen. Auch die zweijährige Probezeit, von der manche hoffen, sie erleichtere Einstellungen: Bei deren Einführung hat nur niemand an Menschen mit Kindern gedacht, für die es besonders spaßig ist, wegen jedem neuen Probezeit-Job in ein anderes Bundesland mit unterschiedlichen Schulsystemen umzuziehen. Wie sehr Familien mit Kindern schon kein Thema mehr sind, wenn es um Arbeit und Altersversorgung geht, ist einfach schauderhaft.

Manche Mütter schaffen es nach der Geburt und Babypause einigermaßen wieder an ihre vorherige Karriere aufzuschließen – was vorwiegend in familienfreundlich organisierten Unternehmen klappt, von denen es viel zu wenige gibt - und dennoch: Zahlen lügen nicht: Wer ein oder ein paar Jahre aussetzt, um der Rentenkasse neue Nachkommen zu "schenken", dem fehlt nicht nur das gegenwärtige Einkommen, sondern auch das Einkommen im Alter. In Österreich hat man einmal berechnet, dass ein Jahr aussetzen für einen erstaunlich lebenslänglichen Einkommensverlust bei Frauen sorgte – und der setzte sich fort bis ans Lebensende. Gleichzeitig stellte man dort übrigens fest, dass pflegebedürftige Eltern für viele Frauen das nächste Einkommensrisiko sind. Damit wird die Familie als solche zum unkalkulierbaren Risiko und dauerhaften Pflegefall – den man vermeiden kann, und sollte, auch die Rente 67-45 ist vor allem für Kinderlose machbar.

Jeder hätte Verständnis für hart arbeitende Menschen, soso. Das mag eventuell noch für den Dachdecker zutreffen, der von der Regierung dennoch mit 66 eiskalt auf Dächer gesteckt wird, es sei denn er findet sich mit Abschlägen ab – aber auf keinen Fall für erziehende Menschen. In Deutschland wird erstaunlicherweise immer noch oder schon wieder gestritten, ob Erziehung überhaupt etwas mit Arbeit zu tun hat. Wenn, dann ist Kindererziehung höchstens für ausgebildetes Fachpersonal in Kindergärten, Schulen, Krippen und Horten eine Arbeit - nicht jedoch für Eltern. In einem Forum schreibt jemand: Man müsse sich eben entscheiden, ob man in den Luxus-Urlaub fahre oder ein Kind in die Welt setzen wolle, beides sei eben ein reines Privatvergnügen. Ach so. Schade nur, dass vom Privatvergnügen der Eltern, andere nachher so viel abhaben wollen. Das wäre etwa so, als würde der Luxusurlauber gleich ein Dutzend Menschen kostenlos mitnehmen, für die er aus seiner Privatschatulle zahlt. Angesichts der Tatsache, dass Kinder sehr teuer sind, bis sie auf eigenen Beinen stehen, gar nicht so abwegig.

Setzen wir einmal voraus, auch in Deutschland wäre Erziehungsarbeit – deren Mangel in den Elternhäusern von den Schulen seit Jahren beklagt wird –Arbeit, dann dürfte Müntefering zustimmen, dass es sogar schwere körperliche Arbeit ist – schnallen Sie sich vor und nach der Arbeit einfach einen Kartoffelsack auf die Schultern, füllen regelmäßig ein paar Kartoffeln nach und laufen mit diesem drei Jahre lang mit ein paar Schlafpausen herum, wenn Ihnen das „Feeling“ dafür fehlen sollte, was Kinder wiegen. Das gibt Ihrer Wirbelsäule eine ungefähre Vorstellung. Und da die Elternschaft schon in jungen Jahren möglich ist, man dazu nicht einmal studieren (und weitere Beitragsjahre einbüßen) muss, sollten nach der Münteferingschen Definition von „produktiver Arbeit“ diese schwer arbeitenden Menschen doch recht leicht auf 45 Beitragsjahre kommen.

Die Wirklichkeit: Eine alleinerziehende Mutter mit fünf Kindern bekommt in diesem Land 3 Jahre Beitragszahlungen pro Kind, das macht dann für diese schwer schuftende Frau (wahlweise Mann und Vater) insgesamt 15 eingezahlte Jahre. Nehmen wir an, sie braucht insgesamt 20 bis 30 Jahre, bis sie ihre Kinder großgezogen hat, weil man fünf Kinder eher selten an einem Tag bekommt. Doch auch das ist möglich und dann dauert’s trotzdem mindestens 18 Jahre, bevor eines davon auf eigenen finanziellen Beinen steht (wir empfehlen Lehrberufe, ein Studium können sich Kinder aus solchen Familien dank Studiengebühren sowieso nicht mehr leisten). Dann fehlen ihr trotz Schwerstarbeit, die so eine große Kinderschar nun einmal - ohne entsprechendes Personal - mit sich bringt, immer noch erstaunliche 30 Beitragsjahre. Sie hätte also im Alter von 40 bis 45 – wenn sie nach der Müntefering-Definition „früh anfängt“ - noch 30 „gute“ Berufs- und Beitragsjahre vor sich und würde „wohlverdient und abschlagsfrei“ mit 75 in Rente gehen dürfen. Entsprechend äußerte sich auch der Deutsche Juristinnenbund in einer Pressemitteilung: "Männer können die Vollrente mit 67 und 45 Beitragsjahre schaffen, Frauen auch – aber besser ohne Kinder.“ Also könnte es diese Frau auch viel einfacher, nämlich in der Hinterbliebenenrente haben, Kinder oder eine über Jarhzehnte währende Arbeitsleistung sind dazu überhaupt nicht notwendig, eine einfache Heiratsurkunde reicht vollkommen aus.

In diesem real existierenden Renten-Dilemma der kinderlosen Bundesrepublik Deutschland bleibt der Mutter von fünf Kindern mit ihren läppischen 15 Jährchen noch ein Antrag auf Grundsicherung im Alter, die jedem Alkoholiker, der 45 Einzahlungsjahre auf einer Parkbank verschläft, kostenlos hinterher geworfen wird. Doch beantragt diese Mutter eine Grundsicherung, werden ihre Kinder überprüft – zugegeben, gerechterweise nur die hohen Einkommen, dennoch: wer keine hat, wird anstandslos durchgefüttert - natürlich wieder einmal – von den Kindern anderer Leute.

Soviel zu den produktiven Berufen, die große Chancen auf 45 Beitragsjahre haben. Viel besser als in der Alterrente sieht es in der Hinterbliebenenrente für die Verheirateten aus – eine wesentlich leichtere Methode, eine Rente zu ergattern. Ob Sie nun arbeiten oder nicht, ob Sie Kinder haben oder nicht, sie können auch Schlittschuh laufen oder Musik hören, aber Sie brauchen einen Eintrittsschein: eine Heiratsurkunde. Der Deutschen Juristinnenbund warnte zurecht, dass die Hinterbliebenenrente, im Volksmund immer noch Witwenrente genannt, nicht ersatzlos gestrichen werden kann, weil viel zu viele Frauen von ihr allein abhängig sind - ein Blick auf die lächerlichen 8 Prozent Frauen, die 45 Beitragsjahre erreichen, genügt, um diese Tatsache zu bestätigen. Doch die Hinterbliebenrente wird inzwischen zum heimlichen Hit einer neuen kinderlosen Generation, der Graben zwischen Doppelverdienern und Doppelrentnern zu armen Mütterlein, die eine kleine Witwenrente beziehen, wird immer größer - mit dem Segen von Politik und Justiz.

Formulare Fast alle Frauengenerationen erhalten bis heute höhere Beiträge aus den Witwenrenten als aus den eigenen Altersrenten. Unter anderem ist dies auch eine Nebenwirkung von ungleicher Bezahlung bei gleicher Arbeit: Niedrigeres Einkommen, niedrigere Beiträge, kleinere Renten. Bei der übernächsten Generation wird es dann - übrigens gleichberechtigt - ungefähr so aussehen: „Keine Ausbildung, keine Arbeit, keine Rente“ – so betitelte die Tagesthemen der ARD vor kurzem eine ihrer Sendungen über fehlende Ausbildungsplätze.

In den Erwerbsbiographien der älteren Generationen waren Auszeiten wegen Kinderziehung üblich, weil Kinder selbstverständlich waren. Wegen dieser Auszeiten reichen die eigenen Altersrenten nicht, so dass diese Mütter im Alter jemals davon leben können. Alle Regierungen verschliefen einen wirklich sinnvollen Ausgleich für fehlende Beitragsjahre wegen Kinderziehung in der Rente zu schaffen. Die Frauen sollen diese fehlenden Beiträge durch Rentenansprüche aus Heirat kompensieren. Das mag für die älteren Generationen richtig gewesen sein, zumal jeder Kinder hatte, doch mit der gegenwärtigen Arbeitsteilung auf dem Geburten- und Erziehungsmarkt, wird dieser Rechnung die Grundlage entzogen. Heirat bedeutete bei den Jahrgängen um 1930 noch automatisch Kinder. Heutzutage fehlt dieser Automatismus - Heirat und Kinder existieren unabhängig voneinander und nebeneinander. Manche heiraten auch heute noch vor der Geburt eines Kindes oder mit dem Ziel, welche zu bekommen, aber man heiratet auch so. Und man bekommt Kinder auch so, heiratet kurz vor der Geburt oder danach oder nie. Mit der fehlenden Verquickung von Kindern und Heirat verliert auch die Koppelung von Heirat und Altersversorgung ihre Basis, auf der sie nur früher gut funktionierte - und es fehlt noch mehr:

- Es gibt immer weniger Alleinverdiener-Familien mit mehreren Kindern – für sie ist die Hinterbliebenen-Rente perfekt zugeschnitten. Außerdem werden immer mehr Ehen geschieden. Heute fallen automatisch alle diejenigen aus dem Versorgungssystem, die nie verheiratet waren oder geschieden worden sind (Witwenrente für Geschiedene gibt es nur für Scheidungen vor 1977), und längst ist eine Ehe kein Garant mehr, dass Kinder zu ordentlichen Menschen heranwachsen, eher sind es vorhandene, sorgende Eltern, ob die nun verheiratet sind oder nicht.

- Die Zahl der Alleinerziehenden steigt – 2, 5 Millionen gibt es ungefähr in Deutschland, jedes fünfte Kind wächst in Deutschland inzwischen mit nur einem Elternteil auf, 80 bis 85 Prozent der Alleinerziehenden sind Frauen. In der Schweiz stellte man fest, dass Alleinerziehende weit entfernt seien, von „Wohlstand und Wohlbefinden“. Genauso weit entfernt davon sind sie in Deutschland und jedes fünfte Kind kann auch ein Blinder nicht mehr als Peanuts bezeichnen. Diese Ein-Eltern-Familien müssen in der Regel mit einem niedrigerem Einkommen, höheren Kosten für Kinderbetreuung und aufgrund von Unterhaltstreitigkeiten mit knappen Mitteln haushalten – in der Altersversorgung sind sie, obwohl sie Kinder erziehen, stark benachteiligt. Besonders krass wird diese Benachteiligung gegenüber überversorgten kinderlosen Verheirateten in der Hinterbliebenenversorgung.

- Die Zahl der kinderlosen Doppeverdiener-Paare steigt, bei denen kein kindererziehender oder erwerbsloser Partner nach dem Tod versorgt werden muss, sondern der überlebende Ehe- oder Lebenspartner mit einer Witwenrente seine eigene Altersrente beträchtlich aufbessern kann. Immer mehr dieser Hinterbliebenen werden zu sehr gut versorgten Rentnern. Auch hier war die Basis eine andere. Man ging einst von der alten Witwe aus und von der Witwe, die es gerade einmal schafft ein wenig dazu zu verdienen. Das System ist für Doppelverdiener, die fast gleichauf viel und hoch verdienen und gleichzeitig keine Kinder haben, nie gemacht worden, beziehungsweise nie entsprechend angepasst worden. In der Folge hält der Trend zur Hinterbliebenenrente unvermindert an und beschert den leeren Rentenkassen sowie seinen künftigen Beitragszahlern immer mehr gut versorgte "hinterbliebene" Dinks (Double Income, No Kids).

Der Graben zwischen einer guten Altersversorgung von kinderlosen Doppelverdienern auf der einen Seite und auf der anderen Seite eine miese Alters-Versorgung einer wachsenden Zahl Alleinerziehender ist dabei nur eines der vielen Probleme, mit der sich diese künftige Rentengeneration im großen Stil auseinandersetzen muss. Dem wird die Rente-67-45 keineswegs gerecht. Münteferings Satz, dass die produktiven Berufe doch gute Chancen auf 45 Beitragsjahre hätten, lässt dabei zum Beispiel völlig unter den Tisch fallen, dass diese Generation nicht seine ist - die nicht nur wenige Alleinerziehende, sondern vor allem Alleinverdiener-Familien mit mehreren Kindern kannte – es ist auch noch eine, die mit dem Eintritt in eine Firma eine durchgehende Berufs- und Rentenbiographie erreichte.

Die Biographien der Baby-Boomer sehen ganz anders aus: sehr hohe und sehr niedrige Verdienste (Min-Jobs), lange Schulzeiten, lange Ausbildungen, Zweitausbildungen, Zeiten der Arbeitslosigkeit, Unternehmens- und Branchenwechsel - sind eher die Regel als die Ausnahme. Bei den nachfolgenden Generationen wird es noch extremer aussehen, die gut gemeinte Probezeit fördert keine Familiengründung. Zusätzlich arbeiten jüngere Menschen mit immer geringeren Einstiegsgehältern. Es gibt keine Beförderungen und Einsortierungen in höhere Gehaltsklassen aufgrund des Alters, sondern nach Leistung, und diese Generation wird deutlich stärker als die gegenwärtigen Ruheständler von Arbeitszeiterhöhungen bei gleichzeitiger Reduzierung von Einkommen betroffen sein. Das alles zusammen mit der hohen Arbeitslosigkeit und dem Kindermangel wirft kein rosiges Licht auf den künftigen Zustand der Rentenkassen.

Ungeachtet dessen sind berufstätige Mütter, Alleinerziehende, Jüngere und ihre noch vorhandenen Kinder zur Finanzierung derer verdammt, die hohe Renten erarbeiteten oder durch Heiratspolitik erreichen. So sagte vor ein paar Tagen ein Sprecher des Sozialverbands VDK, dass jetzige Rentenkürzungen abzulehnen seien, schließlich haben die Rentner ein Leben lang eingezahlt und dürften sich darum im Alter nun auf die Jungen verlassen. Theoretisch hat er zumindest was die Renten aus eigener Arbeitsleistung betrifft Recht, nur fragt man sich, auf welche jungen Menschen sich der gute Mann verlassen will, wenn keine mehr da sind.

ZeltUnd es stimmt auch nicht ganz mit dem „lebenslangen Einzahlen“. Das mag für die Altersrenten noch gelten, doch längst nicht jeder, der in diesem Land eine lebenslängliche Rente bezieht, hat auch etwas dafür getan. Für eine lebenslängliche Hinterbliebenen-Versorgung reicht vollkommen aus, mit jemanden verheiratet gewesen zu sein, der oder die fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat. Die Große Witwenrente funktioniert nach dem erstaunlichen Prinzip: Einmal Witwenrente, immer Witwenrente. Das heißt dann auch lebenslänglich für die Beitragszahlenden. Selbst wenn die meisten Witwenrenten klein sind, was sich durch die Zunahme kinderloser Doppelverdiener ändern wird: Nichts ist so sicher und dauerhaft wie diese und auch deshalb gibt es einen immensen Widerstand daran etwas zu ändern. Heiraten ist also lukrativ und sichert die Zukunft, Kinderkriegen nicht – das ist die Botschaft, die dieses System auch ohne ein erhöhtes Renteneintrittsalter unverfroren vermittelt. Nur wird diese Botschaft immer schriller, je leerer die Rentenkassen werden und je höher das Renteneintrittsalter für diejenigen wird, die dafür etwas leisten.

Schrill wirken auch die entsprechenden Klagen und Urteile, die sich mehren. Angeblich ist die Vorrausetzung für eine Witwenrente eine Ehe, die mindestens ein Jahr bestand. Verstirbt der Ehepartner früher, wird unterstellt, dass lediglich zum Zweck der Hinterbliebenenversorgung geheiratet wurde. 2004 klagte eine Witwe erfolgreich dagegen. Eine 60-Jährige war drei Wochen mit einem Mann verheiratet gewesen, der an Krebs verstarb. Sie konnte dem Gericht glaubhaft nachweisen von der Genesung ihres Mannes ausgegangen zu sein und bezog vor der Ehe bereits eine eigene Altersrente (Rente durch Arbeitslosigkeit) von knapp 1000 Euro, so dass man ihr nicht unterstellen konnte, sie hätte lediglich aus Gründen der Versorgung geheiratet - aus der Urteilsbegründung, Zitat: „Nach Auffassung des Gerichts ist eine ausreichende eigene Versorgung der Klägerin als Hinterbliebene grundsätzlich geeignet, die Rechtsvermutung der so genannten Versorgungsehe zu widerlegen". /Zitatende
Quelle: Sozialgericht Koblenz, Az: S 6 KNR 16/05

Die Beklagte - die Rentenkasse - wurde angewiesen die große Witwenrente auszuzahlen zusammem mit der eigenen Altersrente dürften es um die 1700 Euro sein. Ausschlaggebend für das Gericht war, die „ausreichende nicht unerheblich eigene Versorgung.“. Was lernen wir daraus? Wer schon hat, dem wird noch mehr gegeben, und die Hinterbliebenenrente ist nicht zur Versorgung mittelloser Hinterbliebener da, obwohl sie bei ihrer Einführung genau so gemeint war. Eine wiederheiratete Witwe, die sich scheiden lässt, bekommt sogar Witwenrente „nach dem vorletzten Ehemann“ während die Witwenrente für Geschiedene längst abgeschafft ist. Das gilt sogar für die Geschiedene mit Kindern, die nur noch eine zeitlich beschränkte Erziehungsrente erhalten .Und wer Kinder hat, die diese lustigen Witwen und Witwer eines Tages finanzieren müssen, und nicht geheiratet wird oder heiraten wollte, hat dann wohl ganz schlicht Pech gehabt.

Alarmierend an diesem und ähnnlichen Fällen ist, dass hohe Renten dank Sozialgesetzgebung auch ohne eigene Arbeitsleistung und trotz oder gerade wegen eines angespannten Arbeitsmarktes (Rente aus Arbeitslosigkeit) möglich sind. Die Frühverrentung mit 60 Jahren wäre dieses Jahr erst mit dem 63. Lebensjahr machbar. Nach dem 1. Januar 1952 Geborene haben sowieso keinen Anspruch mehr auf „Frühverrentung bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit“, lediglich die Jahrgänge davor genießen „Vertrauensschutz.“ Wäre die Klägerin nicht verheiratet gewesen, dann müsste sie mit ihrer passablen Altersrente auskommen oder noch fünf Jahre arbeiten. Dank großzügiger Auslegung und rechtzeitiger Nutzung der bestehenden Gesetze inklusive Vertrauensschutz für ihren Jahrgang hat sie bis auf weiteres ausgesorgt. Zu Erbringen hat diese lebenslängliche Versorgung eine Generation ohne Vertrauensschutz. Fazit: Das Verständnis für schwer arbeitende Menschen bleibt wohl vorwiegend dem Sprecher des Arbeitsministeriums vorbehalten.

Das ist nur eines von sich mehrenden Urteilen, und sie zeigen, dass trotz kranker Rentenkassen ausgerechnet durch die Witwenrente überlebende Doppelverdiener und damit Doppelrentenbezieher die besten Aussichten auf einen komfortablen Lebensabend haben. Nicht nur dieses Urteil zeigt den Trend der Hinterbliebenenversorgung auf, nämlich die doppelte Versorgung. Verwirrend ist es, weil diese Form der Rente in der Öffentlichkeit immer noch dafür bekannt ist, als ginge es hier um die Versorgung von einem Alleinverdiener Abhängiger (Witwen und Waisen), die temporär oder bis auf weiteres keine Möglichkeit haben ein eigenes Einkommen zu erzielen, nachdem der oder die Versorger(in) starb. In Wirklichkeit ist die Hinterbliebenenrente inzwischen für kinderlose Doppelverdiener eine bekannte, attraktive Möglichkeit eine zweite Rente zu erhalten, ohne einen Cent dazubezahlt zu haben. Die Heiratsurkunde macht’s möglich. Die eigene Altersrente stellt vom Vorwurf der „Versorgungsehe“ frei. Ergebnis: ab sofort zahlbar von den Kindern anderer Leute. Die Erfinder der Witwen- und Waisenrente dürften sich im Grab umdrehen angesichts der Begründung, ein eigenes, ausreichendes Auskommen wäre der Grund schlechthin für eine lebenslängliche Hinterbliebenenrente.

Dabei waren Witwenrenten ursprünglich tatsächlich zur „Versorgung“ konzipiert, als Alleinverdiener-Familien die Regel waren. Es dauerte auch eine ganze Weile, bis im Jahr 1985 auch Witwer wie Witwen Hinterbliebenenrente beantragen konnten. Wenn diese Frauen und Männer wegen der Erziehung von Kindern keine Möglichkeit hatten und haben, eine eigene halbwegs vernünftige Altersrente zu erwerben, werden sie über ihren Ehepartner abgesichert und das ist nach wie vor sinnvoll. Denn sie leisten durch ihre Erziehungsarbeit bereits einen immensen Beitrag für die Sicherung der Sozialsysteme.

Proportional zur Zunahme kinderloser Ehen und Lebens-Partnerschaften werden solche Klagen auf Doppelrente in Zukunft wahrscheinlich wie Pilze aus dem Boden schießen, obwohl im Jahr 2004 ein Finanzgericht einem gleichgeschlechtlichen Paar in einem Prozess um das Ehegattensplitting für eingetragene Partnerschaften beschied, die Ehe sei eine „Vorstufe zur Familie“ während gleichgeschlechtliche Paare keinen Beitrag zur „Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft“ leisteten. Welchen zukunftsfähigen Beitrag ein kinderloses männlich-weibliches Brautpaar um die 50 leistet, ließ das Gericht jedoch bedauerlicherweise offen. Inzwischen ist der nicht näher benannte "zukunftsfähige Beitrag" zur Zufriedenheit aller abgeschafft und jeder aus anderen Rentensystemen Vetriebene darf in den Genuss einer Hinterbliebenenversorgung geraten, die einmal sorgenden Eltern ohne eigenes Einkommen vorbehalten war - sofern er rechtzeitig heiratet und bereits ein Einkommen vorzuweisen hat.

Auch das Ehegattensplitting bleibt allein für diese Familienform – der Familie mit Kindern – sinnvoll, genauso die Familienversicherung. Angesichts steigender Kinderlosigkeit bekommt die doppelte und dreifache Subventionierung kinderloser Nicht-Erwerbstätiger durch Steuersplitting, Familienversicherung und Hinterbliebenenrente bei gleichzeitiger Benachteiligung unverheirateter Mütter und Väter langsam einen unangenehmen Beigeschmack. Heute urteilen – legitim und gesetzeskonform – Gerichte, ein Hinterbliebener muss bei sehr kurzer Ehedauer nachweisen, dass diese Rente nicht zur Versorgung gedacht war. Wozu, fragt man sich unweigerlich, ist sie dann überhaupt geeignet, die Hinterbliebenenrente, wenn nicht zur Versorgung Hinterbliebener ohne eigenes oder nicht ausreichend eigenem Einkommen?

Die ehemaligen Grundlagen eines einst gut funktionierenden und sinnvollen Rentensystem haben sich in ein paar Generationen grundlegend verändert. Immer mehr Menschen stellen sich folglich die Frage, wieso Systeme, deren Basis sich so dramatisch veränderte, nicht entsprechend angepasst wurden. Wieso wird das Renteneintrittsalter für alle Beitragszahlenden angehoben und sonst passiert nichts?

Dirigieren Wer eine Reform vermeidet und als einzige Maßnahme die pauschale Heraufsetzung des Renteeintrittsalters mit Gewalt durchficht, der muss sich dann auch nicht wundern, wenn Ärger ins Haus steht. Statt endlich die Hinterbliebenenrente aufzuräumen, wird sie nun für alle eingeführt: Darauf läuft es hinaus - der Trend vor den Gerichten ist eindeutig, und ein höheres Eintrittsalter spricht Bände für die Chancen derjenigen, die selbst einzahlen, ab wann sie selbst etwas von ihrer Rente haben werden. An Stelle einer echten Reform und damit die Rentenkassen für die Ruheständler, für die Einzahlenden und die Investierenden zu verbessern, zu entbürokratisieren und transparenter zu gestalten, verarmen Familien mit Kindern auch im Alter weiter und erstreiten sich gleichzeitig immer mehr erwachsene Menschen im erwerbsfähigen Alter den Eintritt in die Hinterbliebenenversorgung - bis vom Rentensystems tatsächlich nicht mehr übrigbleiben wird als die Witwenrente für alle.

Das ist Politik von gestern für eine Generation von heute und benachteiligt die Generationen von morgen. Die Deutschen sind Schnäppchenjäger. Selbst innerhalb eines Systems, dass auf die Solidarität der Generationen angewiesen ist, nehmen einige mit, was sie kriegen können, Hauptsache es kostet wenig - während andere ihren Mund schon lange nicht mehr aufmachen, weil sie längst aufgegeben haben. Wer ständig damit beschäftigt ist selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, hat für Lobbyismus einfach zu wenig Zeit. Das heißt nicht, dass dieser etwa nicht notwendig wäre.

Demnach wird von denen mitten im Berufsleben stehenden auch nicht viel Widerstand erwartet. Nicht nur sie - die meisten Menschen fühlen sich mit dem jetzigen Rentensystem nicht mehr wohl und würden eine Reform begrüßen. Wer möchte auch schon mit schlechtem Gewissen in den Ruhestand gehen? Nicht wenige der gegenwärtigen Rentner waren schon mindestens einmal Sticheleien ausgesetzt, die weh tun - bis auf diejenigen, denen alles schnuppe ist. Manchmal trifft man einen älteren Herrn oder eine ältere Dame auf der Straße, die auf ein paar Kinder zeigt, die man draußen überhaupt noch entdecken kann und sagt: „Wissen Sie was? Die Kinder tun mir leid.“ Den Politikern tun sie nicht leid, der Wirtschaft auch nicht und damit fehlen zwei mögliche Faktoren, die man braucht, um eine echte Reform anzuschieben.

Man konnte sich ausrechnen und hätte es auch schon vor fünf oder zehn Jahren können, dass ein Sofortprogramm wegen des Renteneintritts der geburtenstarken Jahrgänge notwendig wird, wenn die Rentenkassen nicht schon 2029 kapitulieren sollen. Genauso wie man ausrechnen kann, dass sich ein Zimmermann öfter mit dem Hammer auf den Finger haut als eine Sekretärin – letztere im warmen Büro sitzend - einen schweren Stift statt einen leichten Dachbalken schwingend. Die Berufsgenossenschaften dürften genug Datenmaterial zur Verfügung stellen können, wenn das Arbeitsministerium Schwierigkeiten hat, schwere von leichten Berufen zu unterscheiden, die Krankenkassen auch, vielleicht sollte man auch den Faktor Arbeitsfähigkeit im 65 Lebensjahr individuell untersuchen und diesen in den Altersrente einbeziehen. Warum nicht vor fünf oder zehn Jahren reagiert wurde, kann man sich nur so erklären, dass niemand glauben wollte, dass die Baby-Boomer so wenige Kinder hinterlassen, vielleicht hat auch endlich einmal ein Mitarbeiter in die Geburten-Statistik geguckt.

Es ist also durchaus den meisten verständlich zu erklären, dass etwas passieren muss und doch wurde noch nicht einmal ein Reförmchen daraus, sondern nur ein gepflegtes, gestopftes Loch, das irgendwann in Kürze wieder aufreißen wird – mit noch mehr Ruheständlern als zuvor, mit noch weniger Kindern.
Verschlimmert wird dies dadurch, dass sich die Baby-Boomer-Kohorten aktuell aus der Reproduktion verabschieden. Von den jetzt um 40-Jährigen werden also nicht mehr allzu viele Kinderlein zu erwarten sein, so müssen sie kollektiv länger arbeiten - das ist die Konsequenz, ob sie fünf Kinder haben oder nicht, ob es in ihrem Beruf unmöglich ist, bis fast 70 zu arbeiten oder nicht, ob sie überhaupt einmal gearbeitet haben oder nicht, ob Arbeitsplätze für Ältere da sind oder nicht. Gleiches Recht für alle, das längst nicht für alle gleich ist.

Die Statistik geht schon lange davon aus, dass sowieso kaum jemand bis zum gesetzlichen Renteneintritt durchhält. Beim bisherigen, gesetzlichen Eintrittsalter von 65 Jahren rechnete man ein durchschnittliches Renteneintrittsalter von 60 Jahren und 40 Beitragsjahren. Der Altersquotient – wie viele im erwerbstätigen Alter wie vielen Ruhständler gegenüber stehen– würde damit in Kürze den Sozialstaat ohne weiteres Zutun auflösen. Also setzt man simpel zwei Jahre drauf, erhöht auf 67 – pro forma– damit landet das tatsächliche Renteneintrittsalter bei 62 Jahren, das verändert den Alterquotienten in die gewünschte Richtung. . Körperlich bequeme Berufe, Erzgesunde und Politiker kriegen vielleicht auch mal eine 67 hin, und die gehen dann eben auch mit Abschlägen noch spitzenmäßig versorgt mit 62 raus. Man kann nur noch wünschen, dass diese Berechnung bedacht hat, dass nicht jeder im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 - nun 15 bis 67 Jahre) auch tatsächlich arbeitet.

Das Ärgerliche an dieser Hauruck-Aktion ist, dass man dennoch allen weismachen will, es gäbe keine Ausnahmen, das Gegenteil ist der Fall, die Ausnahme ist längst die Regel und die in der Öffentlichkeit geäußerte Kritik, dass die mathematische Theorie der Praxis des Arbeitsmarktes nicht standhalten wird, ist berechtigt. Nur weil’s sich schön rechnet, stellt kein Unternehmen plötzlich ältere Mitarbeiter ein. Hier sind die körperlich schwer Arbeitenden doppelt benachteiligt, sie finden noch seltener Arbeit als die geistigen Arbeiter, denn – auch das ist mit wissenschaftlichen Daten belegt, das Gehirn ist das einzige Organ, dass sich durch Dauergebrauch nicht abnutzt. Auch Unternehmen wissen das. An steigenden Personalkosten sind sie nicht interessiert, ältere Arbeitnehmer waren bisher eher einer teurer Posten. Am Trend der bevorzugten Einstellung von sehr gut ausgebildeten jüngeren Mitarbeitern änderte bisher kein Programm etwas.

Der Austausch der Ministerien und Fachgebiete scheint auch nicht besonders gut zu funktionieren. Frau von der Leyen müsste ihr Augemerk viel mehr auf die Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftspolitik lenken, wenn sie an einer familienfreundliche Berufsgesellschaft interessiert ist. Gerade Arbeitszeiten, Altersicherung und Einkommen sind wichtig für Familien, und was uns bisher so selbstverständlich schien, bröckelt schon lange und bricht auf einmal weg. Wenn bei den Babyboomern eine Geburtenquote von 2,1 nötig wäre, eine 1,2 bis 1,4 aber die Wirklichkeit, wird es dann in der nächsten Generation eine theoretische Quote von 4 geben und eine tatsächliche von 0,5?

Es nützt alles nichts . das Rentensystem braucht eine Reform. Das Prinzip „Einmal Witwenrente, immer Witwenrente“ sollte einen guten Grund vorzuweisen haben, der Begriff "Hinterbliebene" muss definiert werden. Sind es nicht mehr diejenigen, die sich nicht selbst helfen können, zum Beispiel Kinder, Jugendliche in Ausbildung, Frauen und Männer, die jahrzehntelang mehrere Kinder großgezogen haben? Es scheint bisher niemanden gestört zu haben, dass Verheiratetsein als solches, allein zum Selbstzweck staatlich gefördert wurde. Es verlangt andererseits von denjenigen einfach zu viel ab, die noch Arbeit und Kinder haben, als dass sie großzügige Doppelverdiener-Witwenrenten bezahlen könnten, solange Kinderziehung in der Rente zu wenig berücktsichtigt wird und die Hinterbliebenenversorgung ausgerechnet durch ein höheres Eintrittsalter in die Altersrente für bestimmte Gruppen noch anziehender wird. Dabei scheinen alle außerdem zu vergessen, dass selbst abstrakte Zahlen versagen, wenn sich ihre Basis ständig ändert und die verändert sich: Ab etwa 2012 werden sich die Schulen und Universitäten zu leeren beginnen. Das heißt, eine Reform muss jetzt her.

Familienrichter Borchert schlug sogleich standesgemäß vor, dass man auch Eltern von der Heraufsetzung der Lebensarbeitszeit wie den Dachdecker behandeln sollte - als Ausnahme - doch bei „Ausnahmen“ verfallen Politiker und Juristen in Panik, letztere sind immerhin noch mit der Klagewelle zu Hartz IV bis auf Weiteres beschäftigt. Noch so eine Klagewelle und man braucht die doppelte Anzahl der heute vorhandenen Gerichte. Doch wird eine Klagewelle tatsächlich vermieden, wenn man die alten Ungereimtheiten eines maroden Systems in die neuen Generationen verschleppt?

Wäre es nicht besser, man schenkte reinen Wein ein, dass es zum Beispiel für Millionen deutliche Abschläge um die 20 Prozent geben wird?. Warum keine Reform statt ein Loch lediglich rechnerisch zu stopfen, bis das nächste auftaucht? Dann können die Betroffenen auch selbst wieder „rechnen“, im Sinne von planen. Sie müssen ihr Leben wenigstens planen dürfen. Die derzeitige Unberechenbarkeit ist eines der Dinge in der Politik, die momentan vielen Bürgern richtig Angst macht und das Misstrauen steigen lässt. Einer Generation mitten im Arbeitsleben die Rente zu kürzen oder ein Märchen-Renteneintrittsalter zu bescheren, zeigt zwar einerseits die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs, andererseits aber auch die Hilflosigkeit derjenigen, die Entscheidungen weit über ihre Legislaturperiode hinaus fällen müssen und damit überfordert zu sein scheinen.

Man sollte lieber hinschauen für welche Branchen und Berufe ein realistisches Rentenalter ermittelbar ist und es den Leuten auch sagen, was sie erwartet. Altersvorsorge ist inzwischen ein wesentliches Thema geworden, ein wichtiger Teil des Lebens, seit die Menschen älter werden. Also müssen die Leute auch eine Chance haben, sich ihren Beruf so auszusuchen, und sich entsprechend weiterzubilden, dass sie ihren Job auch länger durchhalten. Das geht aber nicht, wenn man mitten im Arbeitsleben ständig was neues erfindet, ohne dabei eine echte Reform durchzuführen, mit der sich alle etwas wohler fühlen, weil sie das System längerfristig stabilisiert.

Eine Leistungsgesellschaft sollte dem Leistungsprinzip folgen und die Eigenversorgung, die eigene Rente zumindest in den Vordergrund stellen, die Hinterbliebenenrente sollte eine Ausnahme bleiben und nicht – wie es jetzt immer mehr sichtbar wird – zum Trend werden. Damit man vom Hinterbliebenen-Prinzip wegkommt – was sinnvoll ist in einer Gesellschaft, in der mehr Menschen sterben als geboren werden, denn damit summieren sich die „Hinterbliebenen“ unverhältnismäßig - muss man die Leistung definieren, mit denen eine eigene Altersversorgung aufgebaut werden kann, zum Beispiel: Ausbildung, Arbeit, Kinder (10 Beitragsjahre pro Kind) und Pflege. Jedenfalls sollte eine Altersrente weiterhin für Leistungen, die für das Funktionieren einer Leistungsgesellschaft und ihrer Sozialsicherungssysteme relevant sind, möglich sein. Andere Rentenformen wie Opferrenten etc. blieben davon unberührt.

Vertrag Und da es angeblich keine Ausnahmen geben soll, sollte auch die Witwenrente für kinderlose, erwachsene Hinterbliebene frühestens ab 67 gezahlt werden - wenn bis 67 ein eigenes Arbeitseinkommen nicht mehr ausreichend erzielt werden kann, um eine auskömmliche Alterrente zu erhalten. Bei einer eigenen, auskömmlichen Altersrente muss es Grenzen für die Hinterbliebenenrente geben, sonst kann spätestens die nächste Generation die ausufernden Rentenansprüche kinderloser Doppelverdiener nicht mehr finanzieren. Und Grenzen gibt es in anderen Sozialsystemen auch. Die eigene Alterrente muss vorgehen und darum muss auch eine eigene Alterrente durch Kinderziehung in dem Rahmen möglich sein, dass einer besseren Absicherung von Müttern und Vätern entsprochen werden kann, die momentan noch eine sozialpolitische Katastrophe ist. Darüber hinaus werden bei der vorgezogenen (Witwen-)Rente erwerbsfähiger Erwachsener auch die Arbeitskosten wieder teurer. Und das hatten wir schon bei Hartz IV. Auch in der Rente, bisher noch unbeobachtet, wird geschickt laviert mit Haushalts- und Familienformen, Wohnsitzen usw. Es interessierte sich nur noch niemand dafür. Vielleicht interessierts ja auch erst, wenn die Kassen ganz leer sind?

Auch ab 67 kann man noch dreißig Jahre leben, das will man den Arbeitnehmern doch gerade weismachen, also muss es auch möglich sein, dass ein(e) kinderloser 45-jährige Witwe oder Witwer wenigstens versucht ins Erwerbsleben zurückzukehren. Alles andere verleitet zum Anspruchsdenken, das durchgklagt wird. Und dann hilft nur noch eine Gesetzesänderung. So traurig die Lebensgeschichten im Einzelnen auch sein mögen (doch auch andere Menschen haben Todesfälle in der Familie zu beklagen) unisono heißt es: „Wieviel darf ich dazu verdienen“ – (damit mir die Witwenrente nicht gestrichen wird). Das heißt, das Haupteinkommen ist schon längst die Witwenrente, sobald sie erreicht wurde - Arbeiten existiert nur noch als "Dazuverdienst." Und es sind nicht wenige, die so denken. Kinder sollten in dieser immer kinderloseren Gesellschaft grundsätzlich endlich Vorrang vor Erwachsenen haben, die sich selbst versorgen können. Auch wenn der Arbeitsmarkt sehr schwierig ist. Das ist er für alle, und es ist einfacher, mit 48 einen Job zu finden als mit 66.

Wer sich keine Kinder, aber eine Hausfrau oder einen Hausmann als Kragenbügler(in) oder zu Dekorationszwecken leisten will, der kann sich dann immer noch – wie Frau von der Leyen kürzlich den Müttern und Vätern riet, die mit Kindern ab sechs Jahren nicht berufstätig sind oder sein können – an den Steuernachlass für haushaltsnahe Dienstleistungen halten oder der Gattin, dem Gatten eine rentenwirksame Beschäftigung suchen. Das klingt hart, doch was von erziehenden Eltern selbstverständlich verlangt wird, kann man offensichtlich von kinderlosen Erwachsenen nicht erwarten, die Zeit haben einer Beschäftigung nachzugehen, und die erwachsen genug sind, es auch zu tun. Immerhin kann man die Betreuungskosten erwachsener nichterwerbstätiger Ehepartner mit dem Ehegattensplitting absetzen.

Die Pflicht zur Eigenversorgung, die angeblich für alle Bürger gilt, stellt sich bei kinderlosen Witwen und Witwern nicht: Einmal Witwe, immer Witwe – soviel Großzügigkeit gibt’s nur hier inklusive Abfindung bei Wiederverheiratung. Für Waisenrenten hingegen gilt das Prinzip der Selbstversorgung pünktlich ab dem 18. oder bei einer längeren Ausbildung ab dem 27. Lebensjahr. Warum nur eine Gruppe derart bevorzugt wird, dass sie die Option lebenslänglich auch weidlich nutzt, bleibt ein ungelöstes Rätsel geheimnisumwitterter Sozialpolitik, das bisher vielleicht nicht interessierte, weil’s noch einigermaßen zu finanzieren war. In den geburtenstärksten Jahrgängen dürften dann auch die kinderlosen Witwen und Witwer dermaßen ausreichend vorhanden sein, die diese lukrative Versorgung massenhaft beantragen werden, dass es eng wird - für die, die das berappen müssen, was in der "Hinterbliebenen-Versorgung" alles möglich ist. Sehr seltsam, dass dieses Thema niemand auf den Tisch bringen will, außer der Wirtschaftsweise Bernd Rürup und Arbeitgeberpräsident Dr. Hundt. Es wurde gleich wieder vom Tisch gefegt, merke, die Witwenrente ist unantastbar, einmal Witwe immer Witwe.

Euros in den AugenWo bleibt die Weitsicht, wo bleibt die Generationengerechtigkeit, wo bleibt die Solidarität, wo bleibt das Verständnis, die auch von Minister Müntefering eingefordert werden? Auch das Rentensystem sagt einiges über den Zustand und über die Kinderfreundlichkeit unserer Gesellschaft aus, die sich so gern über vernachlässigte Kinder aufregt – und sie weiter vernachlässigt. Daneben würde eine bessere Absicherung von Eltern im Alter die Geburtenrate eher steigen lassen, als die Elternzeit und das Absetzen von Kinderbetreuungskosten. Einen vorrübergehenden Einkommensverlust nehmen Eltern hin, einen lebenslangen können sie sich nicht leisten, ein sichereres Alter wäre ein gewichtiger Grund Kinder in die Welt zu setzen – und das sollte kein Fazit fürs ganze Rentenproblem sein, ist dennoch eines geworden: Mehr Kinder bedeuten ein sichereres Alter für alle. Selbst in Deutschland geht nichts ganz ohne Kinder, auch wenn es sich zur Zeit sehr darum bemüht. Zur Vervollkommnung der Rentenloch-Stopfung oder wie immer man es nennen will fehlt jetzt eigentlich nur noch die Einführung der aktiven Sterbehilfe, und man sollte langsam Wetten abschließen, ab wann diese auch in Deutschland eingeführt wird.

Böse Astronomenzungen behaupten unterdessen, Müntefering hätte das Datum deshalb gewählt, weil der Asteroid „999942 Aphophis“, am 13. April 2029 die Welt in Schutt und Asche legen wird. Mit noch größerer Wahrscheinlichkeit fliegt er (Aphophis nicht Münte) an dem Freitag wohl wieder einmal knapp an uns vorbei. Kommt er der Erde jedoch zu nahe und verändert ihre Gravitation seine Laufbahn, könnte er sieben Jahre später möglicherweise auf Kollisionskurs gehen. Da dachte sich Münte wohl, dass er vorher niemanden mehr mit jugendlichen 65 in Rente gehen lässt, weil seine späteren Kabinettskollegen keinen Mann und keine Frau mehr entbehren können. Und nach dem Einschlag braucht man dann ganz sicher - eine Strukturreform des Rentensystems.

Bis dahin bleibt es eine Tatsache, dass die Rente-67-45 keineswegs für alle gilt, wie suggeriert wird. Vor allem gilt sie für die redlich Einzahlenden. Durch taktische Lebensführung, je nachdem ob eine Heirat oder nicht gemäß der Sozialgesetzgebung rentenwirksam wird und durch das Festhalten der Regierung am Vorruhestand bis mindestens 2008 und anderer "Vertrauensschutzmaßnahmen" können Rentenkarrieren mit maximaler Ausbeute über die Hinterbliebenenrente gestaltet werden. Es lohnt sich für einige durchaus, vorzeitig und rechtzeitig in den Ruhestand gehen und später noch die Witwenrente selbst nach einer sehr kurzen Ehe mitzunehmen - ein langjährige Partnerschaft ohne Trauschein sowie eigenes Einkommen oder Rentenansprüche aus Altersrenten und Hinterbliebenenrenten fördern die Glaubwürdigkeit vor Gericht vor dem Vorwurf einer "Versorgungsehe", egal wie niedrig die Lebenserwartung der Braut oder des Bräutigams auch sein mögen. Wer diese Modelle finanziert interessiert nicht alle nicht, doch bedauerlicherweise momentan die Wenigsten. Von diesen veralteten - keineswegs den tatsächlichen Gegebenheiten angepassten - jedoch legitimen Gelegenheiten werden Unternehmen, die Entlassungen im großen Stil planen, Entlassene und Rentenkarrieristen nun ansteigend Gebrauch machen. Die unter dieser langfristigen Last Ächzenden sind die nächsten Generationen, die jetzigen Beitragszahlenden, die Familien, die Alleinstehenden und schließlich - das ist der Boomerang - die Wirtschaft, weil drastische Rentenbeitragserhöhungen irgendwann unvermeidbar sein und die Arbeitskosten steigen werden. 2007 ist nur der Anfang.

2006-02-10 by Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: © Angelika Petrich-Hornetz
Illustrationen: © Angelika Petrich-Hornetz
Zitatquellen: Deutscher Juristinnenbund, Sozialgericht Koblenz (Justiz Rheinland-Pfalz)
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