Interview mit Dr. Eberhard Jüttner, Vorsitzender des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e.V.
Die Frage stellte Angelika Petrich-Hornetz
Wirtschaftswetter:Die künftige Rente mit 67 soll ohne Ausnahme gelten - Bundesarbeitsministerin von der Leyen schlägt vor, dass körperlich hart arbeitende Berufstätige im Alter auf andere Arbeitsplätze gesetzt werden, zum Beispiel Büroarbeit übernehmen, beratend oder im Vertrieb tätig werden. Wie kann das Ihrer Meinung nach in die Praxis umgesetzt werden?
Dr. Eberhard Jüttner: Die Rente mit 67 ist bei der jetzt herrschenden Arbeitslosigkeit als sehr fragwürdig anzusehen. Schon heute erreichen viele nicht einmal das Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Das durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt heute bei 63 Jahren. Hinzu kommt, dass bei einem Renteneintrittsalter von 67 im Jahr 2030 mehr als eine Millionen Menschen mehr in der Erwerbstätigkeit stünden, als es ohne Rentenanpassung sein würden. Bei der jetzt bestehenden Arbeitslosigkeit und der Prognose, dass es immer eine Sockelarbeitslosigkeit geben wird und keine Konzepte dagegen vorliegen, kann die Rente mit 67 nur als ein Rentenkürzungsprogramm angesehen werden, welches die Verarmung im Alter beschleunigt.
Die Argumentation, dass wir die Rente mit 67 auf Grund der demografischen Entwicklung benötigen, ist fadenscheinig. Nicht selten wird der Altersquotient, der die Zahl der älteren Menschen pro 100 junge Menschen angibt, als Begründung genannt. 1970 lag selbiger auf der Berechnung des Renteneintrittsalters von damals 60 Jahren bei 40, im Jahr 2020 wird er bei dem jetzt vorliegenden Renteneintrittsalter mit 65 bei 36, bei einem Renteneintrittsalter von 67 noch geringer liegen. Auch deshalb gibt es keinen Grund für eine Erhöhung des Renteneintrittsalters.
Bei einer Einführung der Rente ab 67 Jahren müssen strukturelle Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik erfolgen. Die lapidare Aussage, dass körperlich hart Arbeitende auf andere Arbeitsplätze gesetzt werden sollten, um ihnen damit eine entsprechend des Alters adäquate Arbeit anzubieten, reicht nicht.
Zugleich ist zu beachten, dass die Menschen bereits heute nicht nur durch schwere körperliche Arbeit belastet werden. Vielmehr spielen die psychische Leistungsbelastung, die viele Tätigkeiten mit sich bringen, und auch andere leistungseingrenzende Faktoren eine Rolle.
Bereits heute bedingen psychische Belastungssituationen 5 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsfälle in der Wirtschaft, wobei die Ausfalltage dieser Erkrankungen bei fast 10 Prozent liegen und in der Ausfallstatistik nach Tagen hinter den Erkrankungen des Bewegungssystems, des Atmungssystems und noch vor den Herz-Kreis-Lauf-Erkrankungen die dritte Position mit steigender Tendenz einnehmen. Seit 2000 ist eine Verdopplung der Erwerbsunfähigkeit bzw. der Mitwirkung für diese Diagnosegruppe eingetreten (2008: 35,6 Prozent des vorzeitigen Renteneintritts).
Schon heute haben es Arbeitnehmer mit über 55 Jahren ausgesprochen schwer, eine neue Tätigkeit zu finden. Dies wird auch in Zukunft kaum leichter werden. Insofern ist die Vorstellung, dass körperlich schwer arbeitende Arbeitnehmer nahtlos auf anderen Arbeitsplätzen eingesetzt werden könnten, illusorisch. In Einzelfällen wird dies sicherlich gelingen, in der Gesamtheit jedoch nicht. Solche Vorstellungen, wie sie die Bundesarbeitsministerin in ihrer Argumentation zur Rente mit 67 pflegt, verdeutlichen die Konzeptlosigkeit, die hinter der Rente mit 67 stehen.
Richtig ist allerdings, dass insbesondere die körperliche Leistungsfähigkeit der Menschen in den letzten Jahrzehnten zugenommen hat, so dass eine höhere Belastung im Vergleich zu früher bei Älterwerdenden möglich ist. Zugleich ist durch neue Technologien für viele Arbeitnehmer eine Entlastung insbesondere gegenüber körperlicher Leistungsabforderungen gegeben.
Die generelle Umsetzung der Rente mit 67 Jahren ohne Ausnahmen erfordert andere Konzepte, als den Einsatz von Arbeitnehmern auf Arbeitsplätzen mit körperlich geringer Beanspruchung. Die Umsetzung der Rente mit 67 wäre - wenn sie politisch nicht mehr aufzuhalten sein sollte -, nur dann möglich, wenn:
1. - die individuelle Gesundheitsförderung mit der Vermeidung von körperlichen und psychischen Überforderungen während der gesamten Zeit der Berufstätigkeit betrieben wird, damit die Beschäftigung leistungsgercht bleibt.
2. - rechtzeitig solche Bildungs- und Umschulungsprogramme entwickelt werden, die eine Tätigkeit auch bei Leistungseingrenzungen, die im Lebensverlauf eintreten, nach Fähigkeiten und Fertigkeiten gewährleisten.
3. - die technischen Möglichkeiten auf eine Beschäftigung bei veränderter Leistungsfähigkeit und im Alter besser orientiert werden und sich zugleich neue Organisationsstrukturen innerhalb der Unternehmen entwickeln, die den besonderen Anforderungen an ein Arbeiten auch bis 67 Jahren Rechnung tragen können.
4. - sich zugleich neue Werteorientierungen in der Gesellschaft entwickeln, die Arbeitnehmer mit über 60 Jahren nicht diskreditieren, sondern deren Potenziale uneingeschränkt anerkennen. Die Beschäftigung älterer Menschen ist als Bestandteil der Unternehmenskultur zu entwickeln und zu begreifen.
5. - älter werdende Menschen selbst motiviert werden, im Arbeitsprozess so lange wie es die Leistungsfähigkeit ermöglicht zu verbleiben.
Eine Rente ab 67 Jahren, auch wenn sie entsprechend den Plänen erst 2030 voll wirksam werden wird, erfordert ein Paket an Maßnahmen, die in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich zu gestalten sind. Damit müsste bereits heute begonnen werden. Soweit einige Hintergrundbetrachtungen zur Rente mit 67.
Die Äußerungen der Ministerin von der Leyen gehen an der Realität älterer Arbeitnehmer vorbei und weisen auf die Konzeptionslosigkeit der Bundesregierung hin, die gegenwärtig bei der Einführung der Rente mit 67 besteht.
Ein Bauarbeiter oder ein Bäcker hat sich konkret für seinen Beruf, seine Tätigkeit entschieden und wird sich nicht einfach ins Büro versetzen lassen oder eine andere Tätigkeit in einem völlig berufsfernen Bereich aufnehmen. Das hat wenig mit fehlender Kreativität oder einem Nichtwollen zu tun, sondern scheitert an den nicht vorhandenen Voraussetzungen, die neue Tätigkeiten abfordern.
Die Bundesregierung hat es nicht verstanden, mögliche Anpassungen und Voraussetzungen für eine Rente mit 67 Jahren in den letzten Jahren vorzunehmen und steht jetzt vor einem Dilemma bezüglich der Glaubwürdigkeit ihrer Entscheidungen. Ausnahmeregelungen sind erforderlich. Das gesamte Vorhaben Rente mit 67 ist auf den Prüfstand zu stellen, weil die Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind und die Notwendigkeit dafür gegenwärtig nicht vorhanden ist.
Weiterführender Link: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
2010-04-25 Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz und Gesprächspartner Dr. Eberhard Jüttner
Fotos Themenbanner: ©Cornelia Schaible
Infos zu Datenschutz + Cookies
zurück zu: Themen
zurück zu: Startseite
wirtschaftswetter.de
© 2003-2021 Wirtschaftswetter® Online-Zeitschrift