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Doc's Kolumne

Emanzipation

von Dr. Elisabeth Kärcher

Liebe Leserinnen und Leser,

in römischer Zeit stand Emanzipation für die Befreiung von Sklaven, später ging es um gesellschaftliche und politische Selbstbefreiung. Bekannt geworden ist der Begriff vor allem im Kampf vieler Frauen für Freiheit und Gleichheit. Vielleicht auch deshalb wird heute für den allgemeinen Begriff der Emanzipation gerne der englische Begriff „Empowerment“ gewählt. Die Verbesserung von Autonomie und Selbstbestimmung steht hierbei im Vordergrund

Im Gesundheitswesen bedeutet diese Entwicklung, dass in Krankenhaus und Praxis Patientenrechte gestärkt werden, Menschen mit schweren Behinderungen selber entscheiden können, wie sie Fördergelder einsetzen (so genanntes „persönliches Budget“), bei geistiger Unfähigkeit, für sich selbst zu entscheiden, selektive Betreuung statt vollständige Entmündigung gilt und Entscheidungen über Nichtbehandlung am Lebensende respektiert werden.

In Deutschland ist all dies gar nicht selbstverständlich und wirft viele Probleme auf:

1. Patientenrechte

Der „mündige“ Patient lautet hier das Ziel. Wer krank ist, soll informiert werden und für sich selbst wählen, welche Behandlung er möchte. Aber beide Seiten haben ihre Probleme damit. Ist es in manchen, komplizierten Situationen wirklich möglich, so aufzuklären, dass eine Entscheidung „mündig“ getroffen werden kann? Beeinflussen Internet, wohlmeinende Freunde, Ängste, Schmerzen, Vorurteile mich so, dass ich gar nicht richtig zuhören kann? Was ist, wenn ich nicht alle Details wissen will oder die Entscheidung nicht selber treffen will?

2. Schwer Behinderte

Vor allem geistig Behinderte, wurden früher umsorgt. Jetzt gewinnen sie Autonomie. Sie können daran innerlich wachsen, aber niemand schützt mehr, wenn sie daran zerbrechen. Das ist ein Risiko für jeden erwachsenen Menschen. Aber wo ist die Grenze, wer die Last tragen kann und wer nicht? Wieviel Lebensrisiko kann – oder muss? – die Gesellschaft Schwächeren zumuten?

3. Betreuung

Auch im Betreuungsrecht bleiben Entscheidungen so lange bei der erkrankten Person, so lange es gerade so geht und der Betreuer erhält nur gerade die Rechte, die notwendig sind. Hier entscheidet eine dritte Person, nämlich ein Richter, wie viele Rechte weitergegeben werden, wer sie erhält und wie lange. Und es muss Rechenschaft abgelegt werden. Für Angehörige ist dies manchmal zermürbend, denn wenn keine zusätzliche Vollmacht der erkrankten Person vorliegt, sind die Möglichkeiten des Betreuers, auch mal liebevolle, aber ungewöhnliche Wege zu gehen, unterbunden. Was will ich, wenn ich mal Hilfe brauche?

4. Präzise formuliertes Sterben?

In der Öffentlichkeit werden heute häufiger Fragen des Sterbens diskutiert als früher. Eine schriftliche Aussage darüber, was ich als Behandlung in einer kritischen medizinischen Situation möchte, hat viel Gewicht, wenn sie präzise formuliert und relativ aktuell unterschrieben wurde. Und genau bei der Präzision liegt das Problem. Will ich mich mit allen Details auseinandersetzen? Schadet es mir mehr, wenn ich Spielräume der Behandler unterbinde?

5. Mutterschutz

Und bei all dem ist es erstaunlich, dass im Mutterschutz die Entscheidung der schwangeren Frau in Deutschland nichts gilt. Kanadierinnen wären entsetzt, wenn sie nicht frei entscheiden dürften, welchen Schutz sie annehmen und welchem allgemeinen beruflichen Risiko sie sich aussetzen. Was ist besser, verlässlichen Schutz um jeden Preis oder Aufklärung und Freiheit?

Jede Gesellschaft und jede Zeit findet ihren eigenen Weg, die schwierige Balance zwischen fürsorglichem Schutz und goldenem Käfig oder zwischen freier Entscheidung und freiem Fall zu finden. Eine ständige gesellschaftliche Diskussion ist unverzichtbar.

Dr. Elisabeth Kärcher


2011-10-11 Dr. Elisabeth Kärcher, Wirtschaftswetter
Text : ©Dr. Elisabeth Kärcher
Banner-Foto: ©Cornelia Schaible
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