Die Fragen stellte Angelika Petrich-Hornetz
Auf die Initiative der Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder (CDU/CSU) und Frank-Walter Steinmeier (SPD) hin haben sich Anfang März alle fünf Bundestagsfraktionen einmütig auf eine Neuregelung der Organspende geeinigt. Damit soll auch das Transplantationsgesetz (TPG) geändert werden. Die Grundlage dafür ist ein im Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossener Regierungsentwurf. Das Ziel ist, wie immer, die Erhöhung der Spendenbereitschaft. Es gibt zu wenig Organe für darauf wartende Empfänger, in Deutschland sind es derzeit etwa 12.000. Deshalb sollen die Bürger künftig regelmäßig zum Thema Organspende befragt werden. Wir fragten im Bundesministerium für Gesundheit nach und erhielten folgende Statements zu den geplanten Änderungen von einem Sprecher:
Wirtschaftswetter: Alle Fraktionen haben sich auf eine Reform des Transplantationsgesetzes geeinigt. Was wird das neue Gesetz enthalten?
Bundesministerium für Gesundheit: Alle Fraktionen haben sich auf einen Gruppenantrag für die Einführung der Entscheidungslösung zur Steigerung der Organspendebereitschaft in der Bevölkerung geeinigt. Möglichst viele Menschen sollen sich zu Lebzeiten mit dem Thema Organ-Spende auseinandersetzen und eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgeben. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigte, dass gut informierte Menschen der Organspende eher positiv gegenüber stehen und auch eher einen Organspendeausweis ausfüllen.
Alle Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben - rund sechzig Millionen gesetzlich und sieben Millionen privat Versicherte - werden im ersten Jahr nach Inkrafttreten regelmäßig aufgefordert, sich zur Organspende zu erklären und erhalten einen Organspendeausweis. Auch Pass- und Bürgerämter werden pro Jahr im Mittel 10,4 Millionen Organspendeausweise ausgeben. Mit der Versendung der Organspendeausweise benennen gesetzliche und private Krankenkassen qualifizierte Ansprechpartner, die zu Fragen der Organspende aufklären, auch zum Verhältnis zwischen Organspendeerklärung und Patientenverfügung sowie der Rolle der Angehörigen. Dabei werden der Grundsatz der Freiwilligkeit und die Ergebnisoffenheit der Aufklärung hervorgehoben. Nach einem Stufenkonzept wird die Dokumentation von Angaben zur Organspendebereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte ermöglicht.
Außerdem ist beabsichtigt, die rechtliche Situation von Menschen zu verbessern, die als Lebendspender eine Niere spenden. Hier hat es in der Vergangenheit immer wieder Probleme gegeben. Das Bundesgesundheitsministerium will nun sicherstellen, dass derjenige, der in einem altruistischen Akt eine Niere spendet, im Falle von medizinischen Problemen sicher sein kann, dass er Hilfe bekommt.
Die Absicherung der Organlebendspender wird auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung und Praxis klar geregelt und entscheidend verbessert. Jeder Lebendorganspender erhält einen Anspruch gegen die Krankenkasse des Organempfängers - insbesondere auf Krankenhausbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation, Fahrtkosten und Krankengeld in Höhe des Nettoverdienstausfalls. Bei privaten Krankenversicherungen ist die Absicherung der Lebendspender, die an privat Versicherte spenden, durch eine Selbstverpflichtung sichergestellt. Arbeitnehmer erhalten im Fall einer Lebendorganspende einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen, die dem Arbeitgeber inklusive Sozialversicherungsbeiträge vom Krankenversicherungsträger des Organempfängers erstattet wird. Gleichzeitig wird der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII) um alle Gesundheitsschäden, die über die regelmäßig entstehenden Beeinträchtigungen durch eine Spende hinausgehen, erweitert.
Wirtschaftswetter: Die Bürger sollen dann regelmäßig von ihren Krankenkassen zur Bereitschaft einer Organspende befragt werden. Wo werden die Antworten dokumentiert und registriert?
Bundesministerium für Gesundheit: Die Versicherten bekommen Informationsmaterial und einen Blanko-Vordruck eines Organspende-Ausweises, sie können sich freiwillig entscheiden, ob sie die Gelegenheit nutzen, einen Organspendeausweis auszufüllen und/oder später, wenn es technisch möglich ist, ihre Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte dokumentieren möchten. Wichtig ist uns, dass die Entscheidung der Versicherten freiwillig ist. Unser Ziel ist es aber, durch konsequente Informaton mehr Menschen als bisher dazu zu bringen, sich mit der Organspende zu befassen.
Wirtschaftswetter: In welcher Frequenz werden die Abfragen erfolgen?
Bundesministerium für Gesundheit: Zunächst soll die in diesem Jahr stattfindende Aussendung der elektronischen Gesundheitskarte (egK) dazu genutzt werden, die Versicherten zu informieren. Danach soll die Information in regelmäßigen Abständen, alle zwei Jahre, stattfinden. Wenn die technische Möglichkeit zur Dokumentation der Spendenbereitschaft bzw. der Ablehnung der Organspende auf der egK da ist, dann erfolgt die Information alle fünf Jahre.
Wirtschaftswetter: Was muss derjenige tun, der es sich plötzlich anders überlegt, seine Ablehnung oder Zustimmung noch vor der nächsten Abfrage ändern möchte?
Bundesministerium für Gesundheit: Derjenige ändert seinen Organspende-Ausweis bzw. die Eintragung auf der egK. Die Änderung der egK erfolgt alleine durch den Versicherten. Die Kassen haben in diesem Punkt kein Schreibrecht auf der Karte.
Wirtschaftswetter: Bereits 16-Jährige können sich einen Organspender-Ausweis zulegen. Werden diese Jugendlichen künftig auch regelmäßig angeschrieben?
Bundesministerium für Gesundheit: Ja, alle Versicherten ab 16 Jahre werden angeschrieben.
Wirtschaftswetter: Wie wird entschieden - und wer entscheidet, wenn sich ein Jugendlicher zu Lebzeiten für eine Organspende ausgesprochen hatte, sich bei dessen Todesfall die Angehörigen jedoch gegen eine solche äußern?
Bundesministerium für Gesundheit: Das ist leider nicht ganz so einfach zu beantworten. Es bedarf einer sorgfältigen Abwägung der Fallkonstellationen. Das stellt sich dann so dar:
Hat der Jugendliche zu Lebzeiten in eine Organspende nur mündlich eingewilligt, so muss der Arzt, der die Organspende vornehmen soll, seinen nächsten Angehörigen befragen, ob ihm von diesem eine Erklärung zur Organ- oder Gewebespende bekannt ist. Der nächste Angehörige hat dann bei seiner Entscheidung den mutmaßlichen Willen des verstorbenen Jugendlichen zu beachten. Der nächste Angehörige ist allerdings nur dann zu einer Entscheidung befugt, wenn er in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Jugendlichen zu diesem persönlichen Kontakt hatte. Der Arzt hat dies durch Befragung des nächsten Angehörigen festzustellen. Bei mehreren gleichrangigen nächsten Angehörigen - hier also beiden Elternteilen - genügt es, wenn einer von ihnen durch den Arzt beteiligt wird und eine Entscheidung trifft. Dennoch ist der Widerspruch eines der beiden Elternteile beachtlich.
Widerspräche z.B. im vorliegenden Fall die Mutter, während der Vater der Organspende zustimmt, so wäre ihr Widerspruch zu beachten. Erst recht unterbliebe die Spende, wenn beide Elternteile widersprächen.
Hat der Jugendliche seine Einwilligung schriftlich erklärt, jedoch die Entscheidung einer bestimmten Person, die nicht sein nächster Angehöriger ist, übertragen, zum Beispiel seiner Freundin, so tritt diese an die Stelle der nächsten Angehörigen.
Hat der Jugendliche seine Einwilligung zu Lebzeiten schriftlich erteilt, besteht zwar keine Verpflichtung des Arztes nach dem Gesetz, die nächsten Angehörigen oder die dritte Person zu befragen. Jedoch wird dies bereits bisher so gehandhabt. Dies wird dem Umstand gerecht, dass jemand, der sich zunächst für die Organspende entschieden und dies auch dokumentiert hat, später von dieser Entscheidung abgerückt sein kann, ohne den Spendeausweis vernichtet zu haben. Es wird auch dem Umstand gerecht, dass der Spendeausweis nur deklaratorische, keine konstitutive Bedeutung hat.
Die Befragung der Angehörigen wird auch nach Einführung der Entscheidungslösung nicht abgeschafft. Nur wird es ihnen erleichtert, wenn eine schriftliche Einwilligung des Verstorbenen vorliegt, wie der Fall zeigt, wenn z.B. die Eltern sich in einem Widerspruch nicht einig sein sollten.
In der Gesamtbetrachtung des Themas sollte beachtet werden, dass selbst in den europäischen Ländern, in denen die Widerspruchslösung gilt, die Angehörigen vor der Entnahme befragt werden.
Wirtschaftswetter: Wäre es nicht, insbesondere für die Ärzte, einfacher gewesen, erst Volljährigen die Möglichkeit zum Ausfüllen eines Organspendeausweises zu geben?
Bundesministerium für Gesundheit: Es ist bereits jetzt so, dass 14-Jährige die Organspende ablehnen können und sich 16-Jährige für oder gegen die Organspende ausdrücken können.
2012-03-09 Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz und BMG-Pressestelle
Schlussredaktion: Ellen Heidböhmer
Foto Banner: ©ap
Infos zu Datenschutz + Cookies
zurück zu: Themen
zurück zu: Startseite
wirtschaftswetter.de
© 2003-2021 Wirtschaftswetter® Online-Zeitschrift