von Angelika Petrich-Hornetz
Ende August 2013: Morgens um halb sieben, mitten im Sommer, herrliches Wetter, das Fenster aufgerissen, ganz oben unterm Dach, wo sich neben mir gewöhnlich lediglich noch ein paar Vögel in den Baumwipfeln befinden. Doch, was, oh Schreck, ist das?
Ein grauslich summendes, spinnenartiges Riesenobjekt steigt vor meinen eigenen Augen aus den Baumwipfeln über dem gegenüberliegenden Spielplatz auf, um dann in Augenhöhe mit mir zu verharren. Ich glotze es an. Es glotzt zurück. Dann dämmert es: Kein Zweifel, das muss eine dieser Film- und Fotodrohnen sein, die noch relativ neu in dem Sinne sind, dass sie erst seit ungefähr zwei Jahren immer mehr auch den privaten Luftraum von bislang nichts ahnenden Bürgern befliegen.
Dann steigt das Ding wieder laut summend senkrecht herunter. Hinter den großen, in ihrer vollen Sommerblätterpracht stehenden Bäumen ist kaum etwas zu erkennen, bis zwei Männer mittleren Alters hervorhuschen, die ihr technisches Spielzeug nun sichtbar sorgfältig in einen blauen Kastenwagen verladen. Dann brausen sie davon. Ein paar Tages später sehe ich wieder so ein Ding über den Kirchtürmen der Altstadt herumschwirren. Auf einer Video-Webseite finde ich später zahlreiche Filme stolzer Drohnenbesitzer, die sich selbst oder vor Freunden ihre technischen Errungenschaften vorführen. Ein paar der Männer wirken auf mich wie früher die alten Fesselflugfreunde, die einst mit Söhnen und Enkeln aufs Feld zogen, um vom Fliegen zu träumen. Wieder ein paar Tage später bin ich Besitzerin eines Fernglases und wundere mich seitdem, was an unserem heimischen Himmel auf einmal so alles wohin fliegt.
Ende September musste auch die Bundeskanzlerin auf einer Wahlkampfveranstaltung eine Drohne direkt vor sich erblicken. Doch die offenbar etwas ungeschickt gelenkte Gerätschaft der Piratenpartei, wie diese später bekannte, stürzte sogleich vor ihren Augen ab, was die Kanzlerin mit nichts als einem breiten Grinsen kommentierte, das allerdings Bände sprach. Wer wäre auch nicht froh, wenn sich eine uneingeladene Kamera, von der man sich eher belästigt fühlte, ganz eigenständig wieder in Luft auflöste?
Doch auch dieser Vorgang zeigt lediglich, dass unser Lebensgefühl nicht mehr nur im Internet ein überwachtes und nicht mehr nur morgens um halb sieben künftig ein anderes sein wird, als das in der Prä-Flugdrohnen-Ära. Da bevölkterte neben Vögeln und Wolken vor allem sporadisch bemannte Luftfahrt in Form von Linienmaschinen, Hubschraubern und ein paar Segelfliegern und höchstens noch ein paar Modellflugfans den Himmel. Der Clou an Hexakoptern, Quadrokoptern, Octacoptern und Co ist aber der, dass sie lediglich Transportmittel für eine Kamera sind und es damit nicht mehr hauptsächlich ums Fliegen als solches geht, sondern darum, Fotos und Filme von oben zu schießen. Das war vor der Erfindung dieser Dinger schlicht noch nicht möglich, wir stecken prompt in einer ganz neuen Entwicklung, möglicherweise sogar in einer zu einem Massenmarkt.
So findet sich im Netz unzähliges Material zum neuen Hype um die nach Gewichtsklasse und weiteren Faktoren mit vielen Namen bezeichneten Multicopter, Mikrodrohnen, Minidrohnen, Unbemannten Luftfahrtsysteme (UAS), Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS), Remotely Piloted Vehicle (RPV) - in Form von Quadrocopter, Hexakoptern oder Octocoptern, je nachdem mit wie vielen Propellern diese ausgerüstet sind, die nun verstärkt, seit etwa zwei Jahren auch über deutsche Köpfe brummen und summen. Neben den richtig brisanten Themen wie "Eurohawk" und anderen, zu militärischen Zwecken eingesetzte Drohnen, sorgen aber auch die zivilen Drohnen inzwischen für Diskussionstoff.
Mit fliegenden Kameras ausgerüstete Unternehmen, und darunter viel Kleingewerbe, schießen momentan geradezu wie die Pilze aus dem Boden - in den Himmel hinein - , die ihre Dienste an den Mann bringen möchten. Es fällt durchaus auf, dass sowohl Anbieter als auch Nutzer der fliegenden Brummer derzeit vor allem männlich sind. Das Angebotsspektrum dieser neuen Branche ist groß. Zum Beispiel die äußerst nobel klingende "Hochfotografie" oder auch "Hochbildnerei" genannt, für die deren Akteure früher doch glatt in Hubschrauber, Flugzeuge, auf Kirchtürme, Hochhausdächer, Bergspitzen und Mastenden klettern oder mit Hochstativen herumhantieren mussten. Der neuen technischen Entwicklung nun angepasst, wird diese Tätigkeit nun wesentlich profaner auch schlicht als "Drohnen-Fotografie" bezeichnet. Aber es geht auch ganz einfach, der von oben gefilmte Geburtstag ist der letzte Schrei bei Privatkunden, das Inspizieren großer Solaranlagen etwas für den Großkundenbereich. Grob kann man die aktuelle Angebotspalette in Luft-Fotografie und Luft-Video/Film u.a. zum Zweck künstlerischer Darstellung, Werbung und Marketing, Überwachung und Inspektion unterteilen.
So bewerben Drohnen-Fotografen zum Beispiel Industriekunden und Kommunen, die ihre für herkömmliche Fotos eher unhandlichen Produktionsstandsorte, Baustellen, Solaranlagen, Brücken, Seilbahnen, Tunnel, Hochspannungsleitungen oder Windkraftanlagen prüfen und überwachen müssen und deshalb per Drohne abbilden lassen. Auch lassen Bauunternehmen, Kommunen und Investoren Luftaufnahmen von großem Gelände, von Immobilien und lukrativen Grundstücken anfertigen. Als zahlungskräftige Kundschaft gilt auch der Tourismus, der Hotelanlagen, Erholungsgebiete, Golfplätze und die Umgebung ins rechte Bild rücken lassen möchte und mit einer Drohne wesentliche billiger fliegt, denn teure Hubschrauberflüge werden mit dem Einsatz von Drohnen überflüssig.. Auch das Filmen und Fotografieren von Veranstaltungen, Events und Menschenmassen wird von verschiedenen Anbietern ganz offen beworben, obwohl das erst einmal grundsätzlich verboten ist, aber offenbar gibt es Schlupflöcher und jedes Argument wird zielgerichtet eingesetzt.
Bereits in den Werbevideos einiger Anbieter finden sich Ungereimtheiten bezüglich eigentlich bestehender Auflagen, mit denen Bund und Länder vor allem gewerblich tätige Filmer und Fotografen beglückt haben. In der Luft gilt auch eine Verkehrsordnung und darüber hinaus einige weitere Vorschriften, die unbedingt zu beachten sind, bzw. wären, wenn sich nur alle daran halten würden. So werben die Anbieter auf ihren Webseiten und Videokanälen gern mit Filmen, die nicht gerade selten über Wohngebiete führen, wobei der ein oder andere dort "mitgefilmte" Bürger auf seinem Balkon" offenbar als hinzunehmender Kollateralschaden (und für alle Ewigkeit festgehalten) im öffentlichen Netz landet. Wo kein Richter, da auch kein Henker. Zu bestaunen sind u.a. auch Wellness-Tempel, in denen sich halbnackte Menschen vermeintlich unbehelligt im Schwimmbecken amüsieren, oder Messebesucher, für die, laut eigenen Angaben diverser Dienstleistungsanbieter, lediglich ein Sicherheitsabstand eingehalten werden müsse. Ähnlich wie beim Fotografieren ist das Recht des Abgebildeten tatsächlich eingeschränkt, sobald er sich freiwillig in die Öffentlichkeit begibt. Aber gilt das zum Beispiel auch für eine Sauna?
Die hohe Qualität der Aufnahmen ist für die einen, die Filmenden, ein Segen, aber kann für die anderen, die Gefilmten durchaus zum Fluch weden. Inzwischen dürften sich ungefragt Aufgenommene jedenfalls nicht mehr wundern, wenn sie sich eines Tages auf öffentlichen Video-Portalen wiederfinden. Erinnert sich noch jemand an die Aufregung um die Google-Kamera-Autos? Jetzt gibt's das Ganze von verschiedenen Unternehmen - und von oben. Ein Nummernschild wie für Autos, eine Pflicht zum Impressum wie im Internet oder eine Schweigepflicht-Erklärung, wie in sensiblen Branchen vorgeschrieben, in der privates Datenmaterial - auch unabsichtlich - anfällt, ist auf einer Drohnen-Kamera nicht angebracht und dürfte auch schwer zu entziffern sein.
Die neue, himmlische Technik- und Datenflut ist dabei keineswegs ohne Risiko: Selbst professionelle Wärmebilder oder Infrarotfotografie bekommt man heute auf diesem freien, weiter wachsenden Markt. Was noch vor ein paar Jahren eher vom Steuerzahler finanzierten Behörden vorbehalten war, ist in diesem boomenden Geschäft nun für jedermann erschwinglich: die professionelle Überwachung - Inspektion und Monitoring - auch von lebenden Objekten. Das einzige, was wir bisher noch nicht gefunden haben, waren Röntgenaufnahmen aus der Luft, aber wer weiß, vielleicht schickt Ihnen Ihr Hausarzt bald seine Röntgendrohne ins Haus und der "Hausbesuch" wird damit ganz neu definiert?
Inzwischen wissen wir, dass auch unbescholtene Bürger im Netz von zahlreichen Geheimdiensten und anderen Organisation sowie von miteinander konkurrierenden Unternehmen durchleuchtet bis überwacht werden. Ein ähnliches Szenario baut sich aktuell am Himmel auf, jedenfalls wenn es nach den Vorstellungen der Anbieter von Drohnen und Drohendienstleistungen ginge: So werben die Firmen ganz offen mit den Möglichkeiten zur Überwachung von Demonstrationen, Plünderern, Massenveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Drogenhändlern, Erntearbeiten, Ausgrabungen, Gipfeltreffen, Popkonzerten, Katastrophen, Straßenverkehr, illegaler Einwanderer, Suche nach Personen, Wilderern etc.
Nicht alles aber, was die engagierten Firmen anbieten, dürfte in den zum Aufstieg notwendigen Genehmigungen durchgehen, dennoch ist das Spektrum der Anbieter auf dem freien Markt schon erstaunlich in seiner Breite. Auch die EU-Kommission hat den Braten inzwischen gerochen bzw. hat die wirtschaftlich lukrative Witterung aufgenommen und wirbt (u.a. mit der Broschüre "Flying new way - a boost for European creativity and innovation") für die zivile Nutzung der neuen Technik, von der noch niemand so genau weiß, wohin sie sich entwickeln wird. Noch relativ frisch, im Juni 2013 hat die EU dazu eine Roadmap erstellt, mehr, externer Link (leider veraltet, ehemaliger Titel): Remotely Piloted Aircraft Systems (RPAS)
Um die eigentlichen Produkte und Dienste der Hersteller sowie der Filmer und Fotografen herum, ist ein ebenso lukrativer Zulieferer-Markt entstanden, der die Produzenten und die Akteure, die "Piloten" mit dem notwendigen Equipment versorgt. Die ganze Branche versorgt sie alle, was sowohl den Paparazzi mit einer über Zehn- bis Dreißigtausend Euro teuren "Profi-Drohne" für den Einsatz über Promi-Villen bis hin zum kleinen Hobbyfilmer mit Modulen zum Selbstbasteln umfasst - und die ganze Kundschaft natürlich auch mit den entsprechenden Ersatzteilen und Reparaturdiensten. Bei den Preisen geht es ganz günstig - und gibt es keine Grenzen nach oben.
Einige, der von uns auch dazu befragten Landesluftfahrtbehörden waren unterschiedlicher Meinung, wohin der Trend gehen wird: Zu den eher kleineren und leichteren oder den eher immer größeren und schwereren Modellen? Beide Richtungen sind aktuell vorhanden und werden sich wahrscheinlich behaupten und ihre Märkte jeweils ausbauen können, die großen werden mit immer mehr Technik vollgestopft und damit immer schwerer. Vielleicht werden eines Tages auch Lasten damit verschickt. Die immer kleineren und leichteren Drohnen bestechen durch ihre Wendigkeit und Schnelligkeit. Wenn Sie noch keine Vorstellung von Letzterem haben, stellen Sie sich einfach fliegende Smartphones vor.
Immer interessanter dürfte der Drohnen-Hype auch für die Versicherungsbranche werden, zum einen, weil Haftpflichtversicherungen zur Abdeckung von Schäden im Einsatz für Drohnen-Flieger bereits Vorschrift sind, zum anderen, weil immer detailgenauere Filmaufnahmen von Hotels oder Industrieanlagen und auch von Menschenmassen möglich sind, mit denen die Anbieter eigentlich für sich selbst und ihre Produkte und Leistungen werben möchten, die aber genauso gut auch zum Auskundschaften mit übler Absicht - u.a. für Einbrüche - geeignet sein können. Diese "Branche Einbruch" ist auch längst selbst tätig geworden und rüstet aktuell technisch ähnlich voluminös auf, wie der Rest der Welt. Da Polizei-Drohnen auch nicht mit Blaulicht und Tatütata fliegen, weiß auch niemand so genau, mit wem man es eigentlich zu tun hat, wenn man gerade durch eine Drohne beglückt wird, die filmt und fotografiert, was das Zeug hält.
Der erste Eindruck ist der eines gnadenlosen "Wildwuchses", die Himmelsstürmer rüsten um die Wette auf und offenbar filmt inzwischen jeder wild drauf los. Doch ganz so ist es dann doch nicht, denn es gibt sie, die zahlreichen Regeln, die diejenigen einzuhalten haben, die in die Luft gehen und auf alles, was unter ihnen liegt, ihr Kameraauge richten möchten. Und nicht alles, was diese relativ junge Branche anbieten will, ist auch gleichermaßen erlaubt. Die Behörden machen dem einen oder anderen auch gern einen Strich durch dessen hochfliegende Pläne, wobei die Vorschriften je nach Bundesland variieren. Die Frage, die dabei aber zumindest gegenwärtig noch im Raum stehen bleiben muss, ist die, wie diese neue und damit unerfahrene Branche kontrolliert werden soll.
Wenn mehr kontrolliert werden sollte, müsste allerdings auch mehr teures Personal finanziert werden. Auf der anderen Seite liegen die Vorteile von Drohneneinsätzen ebenfalls auf der Hand. Diese helfen ihrerseits, öffentliche Kassen zu entlasten, weil auch Kommunen immer dann ein paar Steuergelder einsparen können, wenn sie keinen teuren Hubschrauber, zum Beispiel zur Inspektion von Stromleitungen mehr bezahlen müssen, sondern nur noch einen viel günstigeren Drohneneinsatz. So erteilten die Landesbehörden häufig für folgende Einsatz-Begründungen entsprechende Aufstiegsgenehmigungen: Luftbildaufnahmen für das Vermessungswesen, Ermittlung von Messdaten für meteorologisch Experimente, Messflüge für die Bereiche Gewässer- und Landschaftsschutz, Aufnahmen für Filmproduktionen, Foto - und Videoaufnahmen für die Vermarktung, den Verkauf und die Vermietung von Immobilien, journalistische Videoberichte, Veranstaltungs-, Firmen-, Werbe- und Imagefilme, Befliegung landwirtschaftlicher Flächen, Einsätze im Rahmen der Fassaden- und Gebäudekonstruktion u.a. auch von historischen, denkmalgeschützten Gebäuden, die Inspektion großer Solaranlagen, von Kraftwerken, Dächern großer Industrieanlagen u.a..
Der Kontrolle am weitesten entzogen sind nach Angaben der Behörden offenbar die reinen Hobbyfilmer, mit Fluggeräten bis zu einem Gesamtgewicht bis 5 Kilogramm und ohne Verbrennungsmotor, die nicht aufstiegs-genehmigungspflichtig sind, wenn sie ihre Gerätschaft auschließlich zum privaten Vergnügen - in der Behördensprache: "Zweck des Sports oder Freizeitgestaltung" - aufsteigen lassen. Sie unterliegen dann lediglich den Vorschriften des Modellflugs und üblichen Luftverkehrsregeln (z.B.: bemannten Verkehrsteilnehmern ist stets Vorfahrt zu gewähren) und sie dürfen damit natürlich auch nicht im kontrollierten Luftraum wild hin und herfliegen. Wegen der aber nicht notwendigen Aufstiegsgenehmgung unterliegen sie jedoch nicht derselben Kontrolle, wie gewerblich betriebene Drohnen, deren Flüge in Folge von Antrag und Genehmigung immerhin behördlich erfasst werden. Ob sich gewerbliche Drohnenflieger deshalb an alle Regeln halten, ist damit natürlich nicht beantwortet.
Schwere Drohnen sind auch ein Problem, weil der mögliche Schaden größer ist, wenn sie vom Himmel fallen. Drohnen über 25 Kilogramm brauchen immer eine Extra-Genehmigung, auch bei Hobbyfliegerei. Gewerbsmäßig betriebene Drohnen benötigen ebenfalls grundsätzlich eine Genehmigung, unabhängig von ihrem Gewicht. Überwiegend werden Drohnen bis 5 Kilogramm Gesamtgewicht von erwerbsmäßig tätigen Drohnen-Fotografen und -Filmern eingesetzt. Alles, was Drohne ist, und eine Aufstiegsgenehmigung benötigt, wird von den Behörden dann offiziell als "Unbemanntes Luftfahrtssystem (Unmanned Aircraft Systems - UAS)" bezeichnet. Noch relativ neu, erst im vergangenen Jahr 2012 wurde für diese UAS eine Richtlinie ("Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 7 Luftverkehrsordnung (LuftVo)") erstellt und zur Orientierung für die Bundesländer für weitere, eigene landesspezifische Vorschriften herausgegeben.
An dieser Stelle nur das Wichtigste: UAS dürfen nur in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht übersteigen - und nicht mehr als 25 Kilogramm wiegen. Ein gewerbsmäßiger Betrieb einer Drohne ist immer erlaubnisfplichtig, unabhängig vom Gewicht. An die Begrenzung von 100 Metern Flughöhe hält sich der Anbieter-Markt indes nicht, auch deutsche Hersteller bieten inzwischen größere Drohnen an, die ein paar Kilo schleppen sowie bis zu 4000 Metern aufsteigen können und mit einer Betriebszeit von einer Dreiviertel- Stunde aufwarten.
Es gibt für gewerblich betriebene Drohnen zwei Arten von Aufstiegsgenehmigungen, eine "allgemeine Aufstiegsgenehmigung" für eine Dauer von maximal zwei Jahren und eine "Einzelaufstiegsgenehmigung", die u.a. für bestimmte Gelände, Geräte oder Einsatzzwecke notwendig ist, je nach Bundesland unterschiedlich. Für den Aufstieg eines UAS ohne Verbrennungmotor mit einem Gesamtgewicht bis 5 Kilogramm können die Bundesländer eine allgemeine Aufstiegserlaubnis erteilen - mit folgenden Ausnahmen: Gefilmt werden dürfen keine Menschansammlungen, Unglücksorte, Katastrophengebiete und andere Einsatzorte von Polizei, anderen Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, keine Justizvollzugsanstalten, militärische Anlagen, Industrieanlagen und Kraftwerke.
Der Drohnen-Pilot bzw. das eine Drohne betreibende Unternehmen muss für seinen Antrag neben persönlichen Daten und Unternehmensangaben auch Angaben über sämtliche Steuerer des Geräts sowie über den Zweck des Betriebs des UAS machen. Dass die Prüfung solcher Zweckangaben nicht immer einfach ist, erläuterte eine Landesbehörde, bei der ein Antrag auf eine Aufstiegsgenehmigung mit gleich "mehreren Seiten Begründung" einging. Diese mussten komplett gelesen und auf die eigentlichen, sachlichen Argumente überprüft werden. Andere "Piloten" geben dermaßen lapidar den Sinn und Zwecks ihres Antrags an, dass die Behörden auch hier erst nachhaken müssen, worin der Zweck überhaupt bestehen soll. Für die bis zu zwei Jahren gültigen allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen gilt grundsätzlich eine Betriebszeit der Drohne von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang (SR bis SS). Allerdings gibt es viele Anbieter, die mit der Möglichkeit von Nachtaufnahmen für sich werben, das "generelle Verbot" dürfte damit entweder ein echter Papiertiger oder zumindest ziemlich löchrig sein.
In einigen Bundesländern überwiegt die Anzahl der Einzelaufstiegsgenehmgungen, in anderen setzten sich immer mehr die allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen durch, die lediglich alle zwei Jahre gestellt und entsprechend auch seltener bearbeitet werden müssen. Bürokratisch aufwendiger sind deshalb, nicht nur wegen der oft komplizierteren Sachverhalte, die Einzelaufstiegsgenehmigungen. Aber auch unterschiedliche, länderspezifische Regelungen sorgen für unterschiedliche hohe Anzahlen bei Einzel- und allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen. In Baden-Württemberg werden zum Bespiel keine allgemeinen Genehmigungen innerhalb geschlossener Ortschaften erteilt.
Immer muss der gewerblich tätige UAS-Betreiber eine Haftpflichtversicherung im Sinne des Luftfahrgesetzes für Personen- und Sachschäden abgeschlossen haben, bevor er in die Luft geht. Zusätzlich werden neben einigen spezifischen Regelungen in den Bundesländern i.d.R. die Aufstiegs-Erlaubnisse auch vom Nachweis einer Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigen abhängig gemacht, wenn ein Gelände beflogen werden soll. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss die Polizei bzw. die dafür zuständige Ordnungsbehörde vorab informiert sowie einige weitere Regeln beachtet werden, u.a. ist der Einsatzraum von Hubschraubern der Polizei und der Rettungsdienste tabu, und bei einer Entfernung von 1,5 Kilometern muss immer noch eine Genehmigung des Einsatzleiters eingeholt werden, der Abstand von 1,5 Kilometern ist auch zu Flugplätzen einzuhalten bzw. bedarf, wie der Betrieb auf Flughäfen, einer Genehmigung der zuständigen Behörde.
Soll das UAS gar innerhalb des kontrollierten Luftraums betrieben werden, ist vorher eine Flugkontrollfreigabe der jeweils dafür zuständigen Fluverkehrskontrollstelle erforderlich. Außerdem muss ein UAS-Pilot die Vorschriften über den Datenschutz einhalten, so dürfen Drohnen ausdrücklich nicht in den räumlich-gegenständlichen Bereich der privaten Lebensgestaltung Dritter eindringen, wodurch u.a. das Personlichkeitsrecht oder auch das Urheberecht verletzt werden können. Eine schriftliche Datenschutzerklärung des Drohnen-Betreibers haben einige Landesbehörden den Anträgen auf eine Aufstiegsgenehmigung beigefügt, so müssen sich in einer uns vorliegenden Erklärung UAS-Betreiber ausrücklich und schriftlich dazu verpflichten, dass ihre beantragte Nutzung "nicht der gezielten Beobachtung und/oder Aufzeichung von Personen" diene, bzw. es muss eine schriftliche Einwilligung der betreffenden Personen vorliegen.
Schließlich muss der gewerbliche Genehmigungs-Inhaber ein Flugbuch führen, das neben weiteren Angaben u.a.. über die Einsatzorte, die Dauer des jeweiligen Einsatzes und Zahl der Starts und Landungen Auskunft erteilt. Verstößt ein UAS-Pilot im Genehmigungszeitraum erheblich und wiederholt gegen die Festlegungen der ihm erteilten Erlaubnis oder verwendet diese missbräuchlich, wird diese nicht verlängert. Die Erlaubnis ist auch jeweils nur auf den Geltungsbereich der jeweiligen Behörde beschränkt, sodass die Behörden in der Praxis immer öfter für eine allgemeine Aufstiegs- Erlaubnis von Piloten aus anderen Bundesländern auf Antrag eine so genannte "Anerkennung" ausstellen. In anderen Bundesländern müssen dagegen immer eigene Anträge für eine Aufstiegserlaubnis gestellt werden.
Ausschließlich Einzelerlaubnisse werden zweckgebunden u.a. für UAS mit Verbrennungsmotor oder über 5 Kilogramm Gewicht oder mit dem Ziel eines Aufstiegs mit einem erhöhten Gefährdungspotenzial erteilt, z.B. über Menschenansammlungen, über dicht besiedelten Gebieten, Militäranlagen u.a.. Alle Genehmigungen und weitere Auskünfte sowie regionalen Besonderheiten und damit eventuellen, weiteren Regeularien, die je nach Bundesland wegen örtlicher Verhältnisse variieren können, erteilen die Landesluftfahrtbehörden, denen auch die Aufsichtspflicht obliegt. Wer im ganzen Bundesgebiet gewerblich fliegen und filmen will, muss sich folglich an sämtliche Landesluftfahrtbehörden wenden.
Die gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder zum "Drohnenverkehr" wurden 2012 gerade noch rechtzeig erstellt, denn, wie uns die Behörden in den Ländern bestätigten, erlebt die Drohnen-Filmerei und -Fotografie derzeit einen Boom in Deutschland. Hatten die Landesbehörden es noch vor 2010 nur mit einzelnen Anträgen zu tun, setzte die Lust am Aufstieg hierzulande etwa 2011 ein und wächst seit 2012 und 2013 kontinuierlich, wobei, wie erwähnt, die genehmigungsfreien Hobbyflieger nicht mitgezählt werden: Bis auf Oberbayern, das eine Schätzung von 500 Genehmigungen "für ganz Bayern" für die vergangenen Jahre gab, und uns für Südbayern wegen des Aufwands keine Zahlen nannte, wie uns eine Sprecherin der Oberbayerischen Bezirksregierung mitteilte, bestätigten alle Landesluftfahrtbehörden mit ihren Zahlen einen fortgesetzten Trend zum (gewerbsmäßigen) Aufstieg. Nebenbei korrespondieren die Zahlen der Landesbehörden damit auch mit den vermehrten "Sichtungen" von Flugdrohnen, die immer mehr Menschen in Deutschland erleben.
Weil die Regeln in den einzelnen Bundesländern etwas unterschiedlich sind, informieren wir hier nur zusammengefasst über erteilte Aufstiegsgenehmigungen (Allgemeine Aufstiegsgenehmigungen und Einzelgenehmigungen sowie Anerkennungen von Genehmigungen anderer Bundesländer) und bitten wegen zusätzlicher etwas unterschiedlicher Zeiträume die Zahlen bitte nur als ungefähre Angaben zu verstehen. Der Stand für das laufende Jahr ist, wenn nichts anderes angegeben, jeweils September 2013 (i.d.R.: Mitte oder Ende September), aber an unterschiedllichen Tagen.
Schleswg-Holstein hat für das ganze Jahr 2012 insgesamt 35 und für das laufende 2013 bisher 68 Erlaubnisse erteilt. Bremen erteilte in 2011 ganze 8 Erlaubnise, 2012 waren es insgesamt 16, im laufenden Jahr wurden bereits 13 Erlaubnisse erteilt. Hamburg hat im Jahr 2012 ingesamt 59 Genehmigungen für Drohnenaufstiege erteilt und im laufenden Jahr 2013 bis etwa Mitte September 128. Mecklenburg-Vorpommern hat im Jahr 2012 ingesamt 33 Aufstiegserlaubnisse erteilt und im laufenden 2013 bislang ingesamt 60. Berlin und Brandenburg nennt für den gemeinsamen Luftraum 105 Aufstiegsgenehmigungen für das Jahr 2012 und im laufenden Jahr 2013 bis Ende September 151. Niedersachsen erteilte 2012 ingesamt 81 Aufstiegserlaubnisse und 2013 bis Ende September bereits 159. Ingesamt wurden für Nordrhein-Westfalen im laufenden 2013 bislang etwa 276 Genehmigungen erteilt, zum größten Teil allgemeine. Im Bereich Münster waren es im Jahr 2012 ganze 38 Erlaubnisse. Düsseldorf nannte keine Vergleichzahlen 2012, die Tendenz sei aber deutlich steigend.
Sachsen-Anhalt nannte für 2011 zehn, für 2012 bereits 28 und fürs laufende Jahr bis Mitte September 49 Genehmigungen - und schätzt, dass bis Ende dieses Jahres eine Steigerung von 100 Prozent erreicht sein wird. Hessen gab 2011 insgesamt 24 Genehmigungen heraus, im Jahr 2012 waren es 80 und fürs laufende Jahr bis September bereits 109. Thüringen erteilte 2011 ingesamt 25 Genehmigungen, im Jahr 2012 ingesamt 35 und im laufenden Jahr bis Mitte September bislang ebenfalls 35. Rheinland-Pfalz hat für das ganze Jahr 2012 ingesamt 86 UAS-Aufstiegserlaubnisse erteilt, im Jahr 2013 bislang 79. Das Saarland nennt für 2011 ingesamt 3 , für das ganze Jahr 2012 insgesamt 16 und im laufenden Jahr 2013 bis Ende September 15 Aufstiegserlaubnisse. Baden-Württemberg hat für 2012 etwa 96 Aufstiegsgenehmigungen (teilweise Angaben Januar bis August) genannt und für 2013 (teilweise Jan. bis August) 197 Genehmigungen erteilt. Sachsen hat im Jahr 2012 ingesamt 43 Aufstiegsgenehmgigungen erteilt, darin enthalten sind auch 4 Anerkennungen von Genehmigungen anderer Bundesländer, fürs laufende 2013 hat Sachsen bis Anfang September 80 Genehmigungen erteilt, darunter 33 Anerkennungen für Erlaubnisse aus anderen Bundesländern. Nordbayern erteilte im Jahr 2012 (Januar bis Mitte/Ende Sept.) 33 Aufstiegserlaubnisse für UAS und im gleichen Zeitraum des laufenden Jahres 2013 ingesamt 75. Für Südbayern haben wir keine Angaben bekommen, siehe oben, die zuständige Bezirksregierung Oberbayern nannte lediglich eine Schätzung über die vergangenen Jahre von "500 Genehmigungen "für ganz Bayern".
Schätzt man für Oberbayern die gleiche Anzahl wie für Nordbayern und für ganz NRW gemäß den Zahlen aus Münster eine Verdoppelung innerhalb Jahresfrist, dann wären im ganzen Bundesgebiet grob geschätzt im Jahr 2012 etwa 917 Aufstiegsgenehmigungen erteilt worden und im laufenden Jahr bis etwa Ende September 1.569, eine Steigerung um +652 Genehmigungen und damit um etwa +71 Prozent innerhalb ungefähr eines Jahres, eine stattliche Zahl, vor allem, wenn sich die Zunahme der Aufstiegsanträge und -Genehmigungen in dieser Anzahl und Geschwindigkeit kurzfristig noch bis Jahresende und langfristig in den nächsten Jahren fortsetzen sollte.
Mit diesen Zahlen wird deutlich: Kannten Ottilie und Otto Normalverbraucher bislang lediglich fest montierte Kameras der öffentlichen Videoüberwachung auf Bahnhöfen, Flugplätzen sowie anderen öffentlichen Plätzen und Gebäuden, an privaten Unternehmensimmobilien oder höchstens noch an Privathäusern von furchtsamen Eigenheimbesitzern fest montiert, haben sie es jetzt mit einem immer mehr mobilen Equipment von allen Seiten zu tun, zum großen Teil aus der Privatwirtschaft, aber auch mit Freizeit-Fliegern, deren technische Möglichkeiten immer ausgefeilter werden. Auch staatliche Behörden filmen von oben, aber der eigentliche Drohnen-Boom am Himmel gehe, so bestätigen es die Behörden, vom Gewerbe aus.
Nach den Zeiten, als sich Firmen noch vorwiegend in Postkästen und in sozialen Netzwerken tummelten, um mehr über ihre Kunden herauszubekommen, werden sich die Verbraucher wohl bald sehnen: Mit ihrem wachsenden Drohnen-Fuhrpark ausgerüstet rückt die Privat-Wirtschaft nun aus dem Netz heraus - ins echte Leben von Unternehmenskunden und Privat-Verbrauchern hinein. Massenhaft Filmmaterial und Bilder und damit Daten werden damit gesammmelt, gespeichert, genutzt und vernetzt.
Gefährlicher als das immerhin durch die Genehmigungspraxis erfasste gewerbliche Multicopter-Wesen sehen einige Landesbehörden eher die private Hobbyfliegerei, innerhalb derer durchaus der ein oder andere unter dem Vorwand reiner Freizeitbeschäftigung über Nachbars Gärten einschwebt, und damit ungefragt in die Privatsphäre eindringt, um im Sommer auf Dachterrassen und in Jahrhunderte lang ungestörten Innenhof-Gärten nach interessantem Filmmaterial zu stöbern - und das anschließend auch noch ins Internet zu stellen.
Noch viel gefährlicherr sind aber die Zeitgenossen, die sich unter diese Hobbyflieger mischen, um Immobilien und Industrieanlagen zwecks späterem Einbruch auszuspionieren, weil der Weg über den Balkon und ins Penthouse nun ganz bequem ausgekundschaftet werden kann. Andere sammeln auf diesem Weg gezielt Daten zur Wirtschaftsspionage, denn die Aufnahmen, die eine Drohne schießen kann, sind so (detail-)genau wie die der Fotoapparate, die sie transportieren - und eine offizielle Genehmigung werden sich diese "Branchen" sicher nicht freiwillig einholen.
Solange sich aber keine Kamera identifizieren muss, ob diese von ihrem Besitzer tatsächlich oder nur angeblich zum Freizeitvergnügen im Luftraum betrieben wird, weiß niemand, womit er es zu tun hat. Und es gibt noch eine Steigerung der Schreckensszenarien: Drohnen werden nicht nur mit immer besserenn Kameras ausgerüstet, sondern auch mit anderem Material bestückt. Zwar waren es in diesem Fall Modellflugzeuge, aber man braucht nur wenig Vorstellungsvermögen, um zu ahnen, dass so etwas auch oder noch viel besser mit Drohnen funktionierte: In Baden-Württemberg wurden im September zwei Versuche aufgedeckt, ferngesteuerte Modellflugzeuge mit Sprengstoff zu bestücken. Behörden hatten zuvor schon gewarnt, dass auch ferngesteuerte Drohnen als Transportmittel für Sprengstoff und anderes herhalten könnten.
Wen wundert es angesichts so vieler übler Nutzungsmöglichkeiten, dass sich die Begeisterung von überraschten, drohnen-gefilmten Bürgern eher in Grenzen hält? Schließlich weiß keiner, was das anonym fliegende Gerät genau im Schilde führt. In Baden-Württemberg hätten die beiden Herren, die vor meinem Fenster filmten, wohl keine allgemeine Aufstiegserlaubnis für zwei Jahre erhalten, da sie mitten in der Stadt filmten, zur Rechten hatten sie sogar eine ziemlich teure Immobilie im Visier, in der man morgens um halb sieben offenbar noch selig schlief. Hätten Sie eine Einzelaufstiegsgenehmigung erhalten? Direkt auf einem Spielplatz, mitten in der Stadt in unmittelbarer Nähe zu lauter Privathäusern mit wunderbarem Blick in alle Innenhöfe und auf alle Balkone? Wer weiß es schon so genau. Vielleicht waren es nur Hobbyflieger, die nur gern früh aufstehen, um das morgendliche Altstadtpanorama lediglich zum eigenen Privat-Vergnügen abzulichten? Oder waren es doch Gewerbetreibende, die im Auftrag der Stadt oder von Investoren filmten, weil sich hier in der Nähe einige Filetgrundstücke befinden, um deren Bebauung aktuell heftig gestritten wird?
Zurück bleibt nach einem solchen "Drohnen-Besuch" bei vielen ein mulmiges Gefühl: Auch ohne gleich an einen Bombenanschlag zu denken, sind viele Menschen zunächst deutlich geschockt, wenn sie das erste Mal in ihrem Leben einer Drohne direkt in die Kamera schauen. Man fühlt sich im Privatbereich eben nicht so gern beobachtet, geschweige denn ungefragt gefilmt und fotografiert. Sowohl im TV als auch in lokalen Zeitungen wird immer öfter über Menschen berichtet, die sich mehr als nur unwohl fühlten, nachdem sie auf ihrem Balkon oder in ihrem Garten beim Sonnenbaden ungefragt gefilmt wurden. Kontrollieren können die Behörden die privaten "Hobbyfilmer" kaum, sei es, dass diese absichtlich oder aus Unwissen, die Grenzen der Privatsphäre ihrer Mitbürger überschreiten, es sei denn, jemand erstattet Anzeige.
In dem Fall muss nachgeforscht werden, wer da was zu filmen wünschte. Immer häufiger stellt sich dann tatsächlich heraus, dass es schlichte Besitzer von Immobilien sind, die den Auftrag zum Filmen ihres Eigenheims oder Wohnblocks gegeben hatten. Da tröstet es die direkt Betroffenen jedoch wenig, dass sich in einem TV-Bericht ein gewerbetreibender Drohnen-Fotograf indes brüstete, dass sich die von einer Frau herbei gerufene Polizei nach seinen eigenen Angaben viel mehr für seinen teuren Multicopter als für "die Beschwerde der Dame" interessiert hat. Auch das bildet aber die aktuelle Realität ab, es produzieren, basteln und filmen überwiegend technikbegeisterte "Jungs", von denen einige auf mindestens einem Auge betriebsblind sein dürften - und auffällig wenige Frauen.
Die werden aber spätestens im nächsten Sommer aufrüsten müssen. Vorbei die Zeiten, in denen man noch in Parks und selbst im eigenen Garten, Innenhof, auf der privaten Dachterrasse oder auf dem eigenen Balkon ungestört Sonnenbaden konnte. Aber auch das wird seinen Markt finden: blickdichte, mobile Überdachungen, Zelte, "Sonnenschutzsegel", Sonnenschirme und alles andere, was nun in der Umkehrung den ungestörten Blick von oben verhüllt und vermasselt, wird im gegenseitigen Aufrüstungsgeschäft gewiefte Anbieter und dankbare Kundinnen und Kunden finden. Die Modedesigner wussten es längst - für den Frühling-Sommer 2014 fallen die Damenkollektionen auffällig zugeknöpft und verhüllt aus.
Man könnte auch die private Dachterrasse mit eigenen Multicoptern filmisch und fotografisch verteidigen. Gewöhnlich werden gerade heimliche Beobachter selbst ausdrücklich ungern beobachtet, geschweige denn eingesammelt, gespeichert und identifiziert. Zu einer Sachbeschädigung sollte man sich allerdings auf gar keinen Fall hinreißen lassen, davor wird eindringlich gewarnt, aber angeblich darf man eine Drohne durchaus sanft einfangen - ohne diese zu beschädigen, versteht sich. Oder man erstattet Anzeige, bis zumindest die Gewerbetreibenden unter denjenigen, die ihre Grenzen nicht kennen oder einfach nicht wahrhaben wollen, eben keine Genehmigungsverlängerung für gleich zwei weitere Jahre Privatsphäre-Ausschnüffelns mehr erhalten.
Schön ist das alles aber nicht - zu wissen, dass nun nicht einmal mehr der "ganz private Luftraum" als Erholungsraum zum Durchatmen sowie der Himmel über der Stadt als Sinnbild für grenzenlose Freiheit taugen wollen, sondern neben der Lichtverschmutzung jetzt auch noch Tag und Nacht mit Lärm- und Sichtverschmutzung zu kämpfen haben. Im Zuge dessen scheint sich damit eine gute Gelegenheit für Außerirdische zur Nutzung des irdischen Luftraums zu ergeben: Die würden angesichts des zunehmenden Gewimmels am Himmel wahrscheinlich gar nicht mehr besonders auffallen.
Weitere Informationen: Insbesondere fü+r die technischen Aspekte empfehlen wir Ihnen u.a. die Themenseite aus dem Heise-Verlag:
Thema: Drohnen
2013-10-01, Angelika Petrich-Hornetz. Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
Daten Aufstiegsgenehmigungen: ©Luftfahrt-Bundesamt und Luftfahrtsbehörden der Länder
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