von Juliane Beer
Berlin im Juli 2015. Am Brandenburger Tor vor dem Hotel Adlon sitzt abends von 19 bis 22:00 Uhr ein Mann an einem Tisch. Der Platz ihm gegenüber ist frei. Jede/r ist eingeladen, sich zu setzen und mit Ralph Boes ins Gespräch zu kommen.
Worum geht es?
Es ist mittlerweile drei Jahre her, dass Ralph Boes, Philosoph, Autor, Gründungs- und Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative Bedingungsloses Grundeinkommen, einen Brandbrief schrieb, in dem er dem Jobcenter und der Politik mitteilte, ab sofort allen Zumutungen, die sich aus der Arbeitsmarkt-`Reform` Agenda 2010 ergeben, zu widerstehen. Boes galt zu diesem Zeitpunkt als arbeitslos und war auf Hartz lV Leistungen angewiesen; da seine Vortragsreihe zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen ihm nicht ausreichend Geld einbrachte, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, unterstellte man ihm Untätigkeit. Da man Boes aber im Jobcenter keinen Arbeitsplatz innerhalb seiner Qualifikation anbieten konnte, wurde er angehalten, anstatt Vorträge zu halten unterbezahlte Tätigkeiten im Callcenter zu verrichten oder an `Bildungs`- Maßnahmen teilzunehmen. (Wie mehrere Studien mittlerweile ergaben, kommen derartige Maßnahmen lediglich einem ´Bildungs`- Markt zugute, der ungebremst rund um die Erwerbslosigkeit enorme "Wachstumsraten" aufweist, dabei bislang gänzlich sein Ziel verfehlt, Erwerbslose in den ersten Arbeitsmarkt einzugliedern, SteuerzahlerInnen jedoch Millionenbeträge kostet.)
Boes weigerte sich, statt seiner für sinnvoll erachteten Tätigkeit an sinnlosen Maßnahmen teilzunehmen oder via Telefon BürgerInnen Waren und Dienstleistungen aufzuschwatzen (was zum damaligen Zeitpunkt bereits verboten war) und wurde sanktioniert, so dass die ihm zustehenden Hartz IV-Leistungen so oft gekürzt wurden, bis man bei einer 100-prozentigen Sanktion angelangt war. Dies aber nicht etwa im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens, wie es bei Vergehen oder Straftaten üblich ist, sondern Boes wurde die Lebensgrundlage zu hundert Prozent entzogen, ohne zunächst die Unschuld des "Beklagten" zu vermuten und beide Parteien anzuhören. Genauso wenig sprach ein/e RichterIn ein Urteil. Vielmehr steht das Recht zu sanktionieren, d.h. Erwerbslosen Leistungen zu kürzen oder ganz zu verweigern, ihnen also jegliche Lebensgrundlage zu entziehen, innerhalb der HartzIV Gesetze jede/r Mitarbeiterin im Jobcenter zu. Boes, der nicht nur Zweifel an der Rechtmäßigkeit der fehlenden Gewaltenteilung hegte, sondern auch bezweifelte, ob das Sanktionieren an sich mit dem Grundgesetz vereinbar sei, laut dem bekanntermaßen die Würde des Menschen unantastbar, das Existenzminimum jedem Menschen zu gewähren und Zwangsarbeit verboten sei, begann daraufhin mit dem `Sanktionshungern´, aß mehrere Wochen nichts, zeigte auf, welche Folgen es nach sich ziehen kann, gegen das SGB II zu verstoßen - ohne dafür vor ein ordentliches Gericht gestellt zu werden.
Rund um Boes entstand daraufhin die Aktionsgruppe "wir sind boes" , benannt (persifliert) nach einer damaligen Kampagne des Jobcenters, nach der Erwerbslose einen Sticker mit dem Aufdruck ´ich bin gut´ am Revers tragen sollten, um sich als Teil einer allzeit bereit stehenden Verfügungsmasse zu etablieren. In Hamburg gründete daraufhin die Jobcenter-Mitarbeiterin Inge Hannemann, die sich weigerte, Sanktionen gegen Erwerbslose auszusprechen und deshalb ihre Stelle verlor, "wir sind boes Hamburg". Die Aktionsgruppe sammelte unter anderem erfolgreich Spenden, um Boes Arbeit zu unterstützen, denn eine vom Jobcenter verhängte Sanktion von 100 Prozent bedeutet auch, dass Miete und Krankenversicherung nicht mehr bezahlt werden können. Boes geriet im Gegensatz zu vielen Hartz IV BezieherInnen, die aufgrund der Weigerung, sich unzumutbaren Forderungen zu beugen oder aber gar durch Formfehler des Jobcenters sanktioniert werden, nicht in die Obdachlosigkeit. Er konnte weiterarbeiten, erstellte mit Hilfe von JuristInnen die sogenannte Richtervorlage, welche die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen in SGB II belegt. Diese ist nun, nachdem sich RichterInnen bundesweit lange geweigert hatten, im Mai 2015 endlich von einem Richter in Gotha in Karlsruhe eingereicht worden. Somit kann nach 10 Jahren die Verfassungskonformität von Hartz lV geprüft werden.
Ralph Boes wird indes weiterhin hunderprozentig sanktioniert, da er sich auch fortlaufend sinnlosen Maßnahmen und unterbezahlter Arbeit verweigert. Die derzeitige Prüfung in Karlsruhe hat keine aufschiebende Wirkung.
Am 1. Juli 2015 begann Boes deshalb wieder zu hungern. Wie er ausdrücklich betont, sei dies kein Hungerstreik, sondern ein ausgehungert werden. Seit dem 15 Juli sitzt er abends von 19 bis 22:00 Uhr vor dem Hotel Adlon am Brandenburger Tor an einem Tisch. Der Stuhl ihm gegenüber ist frei. Viele PassantInnen nutzen seither die Gelegenheit, mit ihm zu diskutieren. Nach eigener Aussage ist Boes bereit, sein Leben einzusetzen. Das ausgehungert werden höre ja erst dann auf, wenn die Sanktionen gegen ihn zurückgenommen würden.
Für zahllose Erwerbslose ist Boes zu einer Galionsfigur geworden, weil sein Handeln u.a. die Botschaft vermittelt: Du bist nicht allein, du bist nicht falsch! Die Wirkung einer solchen Botschaft für die Betroffenen in einer verzweifelten Lebenslage kann gar nicht hoch genug geschätzt werden.
Doch es gibt auch Kritik. Neben hässlichen Beschimpfungen bis hin zu Morddrohungen, auf die man unter Menschen, die sich auf bestimmte Umgangsformen geeinigt haben, nicht näher eingeht, werden immer wieder Stimmen laut, die forderten, der Mann (Boes) solle die Energie, die er in den Protest gegen ´eines der besten Sozialsysteme der Welt` stecke, lieber in die Arbeitssuche und dann idealerweise in die Arbeit investieren. Nach wie vor gelte der Grundsatz: Jede/r, der dazu in der Lage sei, habe ihren/seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, für kranke und alte Menschen komme die Solidargemeinschaft auf - Boes Tun sei asozial.
Ist das so?
Wer seine Arbeit aus Gründen ungezügelten Neoliberalisierung, technischen Fortschritts, Einsparungen im öffentlichen Sektor o.ä. verliert, landet nach spätestens zwei Jahren des Bezugs von Arbeitslosengeld I im System Hartz IV. Während die Medien vom Fachkräftemangel schwadronieren, wird gern ein entscheidender Faktor unterschlagen: In Deutschland herrscht ein Mangel an billigen Fachkräften. Selbst die Chancen, als sehr gut ausgebildete/r AkademikerIn in Hartz IV zu landen, sind inzwischen sehr gut. Und auch in Ausbildungsberufen soll für immer weniger Geld gearbeitet werden. Hier greifen die Hartz IV Gesetze, innerhalb derer jede Arbeit, egal zu welchem Lohn, angenommen werden muss. So ist es gar nicht mehr unüblich, dass beispielsweise im Altenpflegebereich Arbeitskräfte entlassen und über das Hartz IV-System wieder zu weitaus niedrigeren Stundenlöhnen in den Markt zurück ge/erpresst werden.
Ausgenommen vom seit Januar 2015 geltende Mindestlohn von 8,50 Euro, der nach allen seriösen Berechnungen weder für ein auskömmliches Monatseinkommen noch für eine Rente reicht, die vor Altersarmut schützt, sind u.a. Hartz IV-Betroffene in den ersten 6 Monaten nach Antritt einer neuen Arbeitsstelle. Das hier ein weiterer florierender Niedriglohnmarkt entsteht, besonders unter dem Gesichtspunkt, dass Zeitverträge von 6 Monaten heutzutage vielerorts keine Ausnahme mehr sind, liegt auf der Hand.
Erwerbslose können also auch weiterhin zu jedem Stundenlohn, egal wie niedrig, angestellt werden. Weigern sie sich, greifen die Sanktionen. Stehen Erwerbslose für kleines Geld dem Markt zur Verfügung, haben all diejenigen, denen man zumindest 8,50 Euro zahlen müsste das Nachsehen, außer, diese sind ihrerseits bereit, ihre Arbeitskraft ebenfalls unter Preis zu verkaufen und damit wiederum anderen ebenfalls Niedriglöhne zu diktieren. Wenn Boes Weigerung, sich an diesem Tun zu beteiligen asozial ist, ist es dann also sozial, sich an so einem Niedriglohn-Teufelskreis zu beteiligen?
Darüber mag jede/r selbst nachdenken und urteilen oder vor dem Hotel Adlon mit Ralph Boes philosophieren, der stellvertretend für alle von Sanktionen betroffen und sich schamvoll versteckenden Erwerbslosen öffentlich hungert - in einem der reichsten Länder der Welt innerhalb eines aus dem Ruder laufenden Arbeitssystems.
Boes stellt damit die entscheidende Frage: Wer oder was läuft falsch? Wer ist bös(e)? Der oder die Erwerbslose/r als solche und solcher?
Ralph Boes sitzt von Mittwoch bis Sonntag, jeweils von 19 bis 22:00 Uhr vor dem Hotel Adlon am Brandenburger Tor. DiskussionspartnerInnen sind erwünscht, keine Voranmeldung nötig.
Aktualisierung vom 31.7. 2015: Mittlerweile hat das für Boes zuständige Jobcenter reagiert und ihm Lebensmittelgutscheine angeboten. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen ist eine Kann-Leistung, d.h. die/der sanktionierende/r SachbearbeiterIn kann sie gewähren, es handelt sich hierbei um eine Entscheidung im eigenen Ermessen. Die Gutscheine können nicht überall eingelöst werden, Geld für öffentliche Verkehrsmittel zu einem der Läden wird vom Jobcenter nicht gezahlt. Am 31. Juli hat Boes den ersten Lebensmittelgutschein abgeholt und innerhalb einer öffentlichen Aktion vor dem Jobcenter aufgegessen. Boes zu seinem Besuch im Jobcenter auf seiner Facebook-Seite: "[...]Das ganze Gespräch wurde noch dadurch direkt ins Groteske gesteigert, dass mein Beistand, ein außerordentlich rechtsversierter Kopf, die Mitarbeiter des Jobcenters in fast alle Punkten korrigierte, in denen es um den Vollzug der Vorschriften des SGB II bei ging. [...]".
Weitere Informationen:
Blog von Ralph Boes: Die Würde des Menschen ist unantastbar? - Ein Experiment mit der Wahrheit -
Ein Mann am Tisch - Fotos der Tischgespräche, grundrechte-brandbrief.de: Die Würde des Menschen ist unantastbar?
2015-07-27, Juliane Beer, Wirtschaftswetter
Text: ©Juliane Beer
Foto + Foto-Banner: ©aph
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