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Macht und Machtlosigkeit

Frauen in Deutschland 2016

von Nora Günther

Ich bin mit drei Frauen verabredet, die mir von ihren Erfahrungen berichten wollen. Ich solle keine Gleichberechtigungsdebatten erwarten, keine hinlänglich bekannten Gehaltsunterschiede und fehlende Karrieremöglichkeiten. Es ginge diesmal um Ehe und Familie, Kinder und Justiz.

Das macht mich neugierig. Was haben Henrike* (23), Gudrun* (34) und Sabine* (45) erlebt? Was verbindet die Studentin mit der Hausfrau und der Angestellten?

Ich frage sie zuerst nach ihren größten Wünschen. Henrike lächelt: „Ich will heiraten.“ Sabine verzieht daraufhin das Gesicht: „Und ich will die Scheidung.“ Gudrun zuckt mit den Schultern: „Ich will nur Gerechtigkeit für mein Kind.“

Sabine übernimmt forsch, deutet auf Henrike und erklärt mir: „Sie studiert in einer Metropole, hat dort auch gute Arbeitsmöglichkeiten, will aber zu ihrem Zukünftigen in den ländlichen Elbe-Elster-Kreis ziehen, hat dort noch keine Stelle in Aussicht.“
„Warum nicht?“, ereifert sich die Braut. „Er ist Förster und will ein Haus mit mir bauen.“
„Auf dem Grundstück der Schwiegereltern“, kichert Gudrun und verdreht die Augen.

Aha. Die Fronten sind klar. Aber Henrike ergibt sich nicht der Übermacht: „Es muss ja nicht jede Ehe an der Schwiegermutter scheitern. Und wenn wir demnächst Kinder bekommen, können sie wunderbar behütet aufwachsen.“
„Dafür hast du studiert?“ Sabine zieht die Augenbrauen hoch. „Du quälst dich durch Klausuren, Praktika, Referate, Prüfungen, nur um in die Falle des Staates zu tappen und – oh, welch‘ ein Wunder– auszurechnen, dass die Familie steuerlich günstiger kommt, wenn nur der Mann arbeiten geht, die Frau sich dagegen um die Kinder kümmert?“

„Eben“, pflichtet Gudrun bei. „Bei allem, was du tust, bedenke das Ende. Unter anderem, dass mit Fortdauer der Ehe der Mann immer fauler wird.“ Sie ahnt meine Zwischenfrage und bekräftigt. „Gibt eine Studie der Universität Bamberg dazu. Betrifft zwei Drittel der Ehen. Egal, wie gebildet, ob berufstätig oder sogar Besserverdiener. Nur am Anfang zeigt sich der Mann von seiner Schokoladenseite. Da braucht man noch nicht mal die muslimischen Traditionen in die Statistik einzubeziehen. Und in deinem Fall, Frau mit Masterabschluss, Mann mit Ausbildungsberuf, wird es noch dramatischer werden, weil bei solchen Ehen nur vier Prozent partnerschaftlich organisiert bleiben.“

Henrike verkündet dagegen siegessicher: „Auch, wenn ich durch die Ehe meiner Eltern und deren kürzlich erfolgte Trennung ähnliches erlebt habe – mir und meinem Mann in spe wird das nicht passieren. Wir werden zu den vier Prozent gehören!“ Während sie dazu passend entschlossen die Schultern strafft, will ich auf den Grund des Gespräches kommen: „Das haben Sie ja nun nicht gemeinsam. Henrike will heiraten, Sabine bereut die Heirat und Gudrun ...“
„... wird die neue Heirat nicht richtig anerkannt“, ergänzt sie. „Ich hatte mich in einen Südosteuropäer verliebt, ihn geheiratet, viele Monate dafür gekämpft, dass er nach Deutschland einreisen durfte. Aber die Behörde beharrt auf der Ablehnung des Visums und der Einschätzung einer Scheinehe.“ Sie knetet die Seite ihres Fingers. „Jetzt klagen wir. Obwohl ich schon genug Probleme habe. Mit meiner Familie, mit anderen Familien und deren Kindern, dazu den deutschen Behörden und besonders der Justiz.“

„Wollen Sie nicht endlich Ruhe geben?“

Sie schaut mich müde an: „Ich war lange alleinerziehend, habe aus erster Ehe einen Jungen. Der wurde in der Schule schon mehrmals verprügelt. Gut, Jungs raufen sich. Kein Thema. Aber wenn sich schon in der Grundschule sieben, teils ältere Schüler auf einen stürzen und einige Zeit später wieder drei von denen sich meinen Sohn so "vornehmen", dass er im Krankenhaus notoperiert werden musste, platzt mir schon mal der Kragen.“
„Was haben Sie unternommen?“
„Ich mobilisierte Lehrer, Schuldirektor, Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und brauchte dann innerhalb von drei Jahren insgesamt acht Anwälte.“
„Wieso denn das?“
„Weil die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen Strafunmündigkeit einstellte, aber darauf hinwies, dass etwaige Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld davon unberührt blieben.
Weil ich wegen der Operation und den Fahrten zu Fachärzten und Behörden ein geschäftliches Projekt nicht abschließen konnte und somit insgesamt 9000 Euro Schaden hatte. Weil ich der Meinung bin, dass sich zusammenrottende Elfjährige, alle schulbekannte Schläger, und deren Eltern sich nicht mit Strafunmündigkeit herausreden dürften.“
Die Müdigkeit aus ihrem Blick gewichen, ihre Stimme zischt geradezu. „Ich hätte aber stutzig werden müssen, als insgesamt sieben Anwälte wegen der fehlenden Aussicht auf Erfolg ablehnten. Obwohl ich den genauen Tatverlauf belegen konnte, dazu den Projekt- und Gewinnverlust, jeden gefahrenen Kilometer, die Diagnose und ein Schuldeingeständnis durch ein Entschuldigungsschreiben des Haupttäters sowie Schriftstücke von Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Zeugenaussagen vorlegte.“
„Was ging damals schief?“

„Vor Gericht wurden meine Belege abgeschmettert. Der Schaden ganz vom Tisch gewischt. Schließlich konnte die durch das Aufsuchen von Ärzten und Behörden verlorene Zeit ja "nachgearbeitet" werden. Was soll denn da für ein Schaden entstanden sein? Verlorene Freizeit, eingebüßter Urlaub, etwa? Phh! Außerdem bezog sich das verlorene Projekt ja nur auf meine damalige Tätigkeit als Selbstständige. Wer weiß denn schon, ob ich alles hätte so verkaufen können wie es geplant war. Die Qualität meiner Arbeit hätte durchaus plötzlich schlechter sein können als die der vorherigen Projekte. Was soll denn außerdem an verärgerten Vorbestellern so schlimm sein, die hätten ja auch "aus anderen Gründen" als der überraschenden Nichtlieferung zu Weihnachten abspringen können.
Doch deren vorgelegten, schriftliche Aussagen dazu zählten noch weniger als die Auflistung aller gefahrenen Kilometer. Parallel argumentierte die Verteidigung, dass sich mein Sohn in den Minuten zwischen Schulschluss und Arztbesuch die Verletzungen durchaus 'selbst hätte zufügen' können. Wer weiß denn schon, was er angestellt hat? Vielleicht 'sucht er nur jemanden', dem er das alles 'in die Schuhe schieben' kann? Und außerdem wäre er 'sowieso an allem selbst schuld'. Er war schließlich nicht beliebt in der Klasse.
Dass dagegen nach der Attacke Einträge in die Schulakten der Schläger vorgenommen worden waren, erklärten die Eltern bei der Verhandlung mit der damaligen 'Einschüchterung ihrer Söhne' durch die Lehrer. Auch die Entschuldigung wäre erzwungen gewesen. Und überhaupt, wann das alles gewesen sein sollte, 'niemand könne sich erinnern', die Schule hätte auch 'gar keine Unterlagen' dazu.“

„Vermuten Sie etwa eine Verschwörung?“

„Nein, das nicht, aber ich weiß, dass der Lehrer Angst vor Konsequenzen hatte. Schließlich hatte er ja seine Aufsichtspflicht verletzt, er war erst aufmerksam geworden, als schon ein Schülermob grölte, während ein Schläger meinem Sohn in den Bauch trat, ein anderer ihn festhielt und der Dritte, doppelt so schwer wie mein Sohn, den Kopf meines Sohnes gegen die Turnhallenwand schlug.“
Sie atmet heftig bei der Erinnerung.
„Und vor Gericht wären die Schläger schön blöd gewesen, wenn sie bei dem salbungsvollen ‚Hm, das schildert ja nun der Zeuge anders. Was sagen Sie denn dazu?‘ eingeknickt wären. Da gab es einfach keine klaren Worte. Während mir entgegengeschleudert wurde, dass ich jetzt 'endlich Ruhe geben' sollte!“

„Haben Sie Ruhe gegeben?“

„Als Mutter eines Prügelopfers? Niemals! Trotz des für mich horrenden Schadens zog ich die Sache durch. Musste aber die komplette Ablehnung des Schadensersatzes schlucken und dazu den dahingeworfenen Satz: „Das ist mir nicht schlüssig genug.“ Ich musste auch noch den Schmerzensgeldvergleichsvorschlag über jeweils 333 Euro von den Haftpflichtversicherungen der Schläger akzeptieren. Musste mich zusätzlich mit dem Oberlandesgericht dagegen wehren, dass mir selbstherrlich alle Kosten aufgedrückt werden sollten. Und schlussendlich dulden, dass dem Hauptschläger im Gegensatz zu meinem Sohn volle Prozesskostenhilfe bewilligt wurde. Zwar lebten auch seine Eltern getrennt und es gab nur ein geringes Einkommen, jedoch hatte der Schläger ja keine 'unmöglichen Forderungen' vor Gericht gestellt, musste deshalb überhaupt keine Gebühren zahlen, wurde komplett von den Kosten befreit.“

„Und was folgt für Sie daraus?“

„Jeder hiesigen Frau von Kinderwünschen dringend abzuraten. Oder, wenn möglich, Privatschulen zu suchen. Oder etwas zu unternehmen, wofür es im Umfeld des Justizmninisteriums überhaupt wert-geschätzt würde, Anzeige zu erstatten, so was wie innige Freundschaften zu Rockern oder Gangs oder Geldeintreibern oder so.“

Henrike will offenbar die aufgekommene ungute Stimmung vertreiben und drückt Gudruns Arm. „Das ist bestimmt bloß ein tragischer Einzelfall. Deutschland ist doch eigentlich kinderlieb.“

„Ich kann anordnen, dass Sie mehr arbeiten!“

Sabine schüttelt den Kopf. „Wäre dieses Land kinderfreundlich, würden Bemühungen um das Kindeswohl gewürdigt werden.“ Sie schaut zu mir und deutet auf meinen Block.
„Notieren Sie, dass die das nicht werden. Ich habe drei Kinder großgezogen.“ Jetzt nickt sie Henrike zu. „Ich bin nämlich nach dem Studium in das Dorf meines Mannes gezogen. Habe dann mit ihm ein Haus gebaut, Fliesen verfugt, Wände gestrichen, die Kinder vor der Arbeit zu Kita und Schule gebracht, nach der Arbeit die Kinder zu Schulprojekten, Kieferorthopäden-Terminen, Zahnärzten, Ärzten und Kinovorstellungen gefahren. Ich war bei Elternabenden, Klassenbasaren und Schulsportfesten. Habe am Wochenende mindestens fünf Waschladungen gewaschen, vorgekocht, Kinderzimmer aufgeräumt und die Steuererklärung gemacht. Aber kein Wort davon in der Scheidungsschlacht.“

„Bei einer Scheidung geht es so gut wie nie fair zu.“

„Stimmt. Da ging es nur darum, dass ich nach der Flucht von Dorf und Mann und einer erfolgreichen Organisation von Umzugshelfern, Wohnung, Arbeitsplatz, Schulen, Versicherungen, Ärzten, Zahnärzten, Praktikumsstellen und Ausbildungsplätzen in einem anderen Bundesland allein schuld daran bin, dass sich die schulischen Leistungen und beruflichen Bemühungen der Kinder nach der Trennung verschlechtert hätten.“ Sie räuspert sich.
„Unwichtiger war dagegen, dass mein Ex, sobald er von der Trennung erfuhr, sein Gehalt in Sicherheit brachte, die Schlösser auswechselte, sich noch im ersten Monat bei einer Partnervermittlung anmeldete.
Später dann, als ich mehrmals Transporter besorgte und insgesamt 3000 Kilometer wegen der Hausratsaufteilung fuhr, verweigerte er den Kindern ihre Computerspiele und Videos, stritt um jeden Löffel, überprüfte jede Kiste. Ganz heftig wurde es bei der Berechnung seiner Unterhaltspflicht. Da wurde er plötzlich schwer krank. Er gesundete dann pünktlich nach der Berechnung der Unterhaltspflicht, kam mit einer neuen Freundin zusammen, wollte diese Zusatzkilometer, die er nun pendeln musste, auch noch ansetzen.
Erfolgreich drückte er weiter den Unterhalt mit dem Argument, dass er ja nun den Wohnwertvorteil verloren hatte, die Kreditraten für das Haus weiter zahlen müsste und zusätzlich noch Miete zahlen müsste. Soweit ich weiß, an eine Ärztin auf deren Grundstück. Und das alles, obwohl ich längst eine Maklerin und die wiederum Interessenten für das Haus hatte.“

„Warum wird das Haus nicht verkauft und der Erlös aufgeteilt?“

„Weil er den Hausverkauf seit mehr als drei Jahren verhindert. Erst bestritt er das Gutachten, dann die Kompetenz der geprüften Maklerin, dann schmetterte er sämtliche Vorschläge meiner Maklerin breit grinsend mit ‚Nein‘ ab, immer mit monatelangen Schweigepausen dazwischen. Nun hat er seine Maklerin durchgesetzt, aber nichts passiert. Ist doch auch schöner, wenn die Ex ohne Zugang zum Haus weiter die Hälfte der Hausrechnungen zahlen muss und zweitens wegen der Hauskreditraten keinen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt und somit auch keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat. Und urplötzlich zwei Drittel der Prozesskosten, immerhin mal so eben über 700 Euro an den gegnerischen Anwalt zahlen muss. Garniert mit der richterlichen Bemerkung, dass der eigene Anwalt zwar auch Anfahrtskosten hatte, aber die nicht anerkannt werden. Ich hätte schließlich einen in der Nähe des Gerichtssitzes beauftragen können.“

„Hat er den besseren Anwalt?“

„Er hat das ganze System auf seiner Seite. Denn obwohl beispielsweise vereinbart war, dass ich im Trennungsjahr noch die Steuererklärung komplett allein machte, und wir nur mit meinen ansetzbaren Kosten in den Genuss einer satten Steuernachzahlung gekommen waren, die auf ein bestimmtes Konto zur Tilgung der Eheschulden erstattet werden sollten, hatte sein Anwalt heimlich die Kontodaten geändert. Statt auf das vereinbarte Konto wurden 97 Prozent der Erstattung auf das Konto meines Ex-Manns überwiesen. Und da das System seit Jahrzehnten dafür sorgt, dass der Mann der Hauptverdiener bleibt, kann natürlich auch der Mann die Familienerstattung aufgrund seiner gezahlten Steuern behalten. Während Frau und Kinder nach den billigsten Lebensmitteln greifen, kann der Mann Tausende von Euro mitsamt seinem üppigen Weihnachtsgeld fröhlich allein verbraten.“

„Dieses Geld wird doch aber bei der Unterhaltsberechnung herangezogen.“

„Papier ist geduldig. Es dauert Jahre, bis frau ihren Anteil vom Geld einfordern kann. Hätte ich in der fremden Umgebung keine Arbeit gefunden, wäre sein Plan aufgegangen und ich hätte auf alles verzichten müssen, nur um die laufenden Kosten für die Kinder und mich decken zu können.“
„Wie schaffen Sie das mit der Arbeit? Ist das nicht ein bisschen viel? Berufstätigkeit, Kinderbetreuung, Scheidungsschlacht?“
Sabine lacht bitter auf. „Nicht für die deutsche Justiz. Ich arbeite ja nicht Vollzeit. Zu einer Vollzeitstelle fehlen bei mir schließlich fünf Wochenstunden. Es kann angeordnet werden, dass ich diese fünf Stunden zusätzlich arbeite, sagte das Gericht. Und das forderte prompt mein Ex auch.
Dass ich schon wegen des Pendelns fast immer dreizehn Stunden am Tag außer Haus bin, ist für das Gericht irrelevant. Ich könnte ja in die Nähe meiner Arbeit ziehen. Dass die Wohnungen dort unbezahlbar sind und in der Nähe meiner Wohnung keine Jobs zur Verfügung stehen, ist denen vollkommen egal.
Und Pendeln ist schließlich üblich in der Gegend. Dass ich aus gesundheitlichen Gründen gar nicht in der Lage bin, noch mehr zu arbeiten, schmetterte das Gericht mit der Bemerkung ab, dass ja 'jeder so ein Attest vorlegen könne'.“ Sie unterstrich den Satz mit einer wegwerfenden Geste.
„Dass mein Ex allerdings auch solch ein Attest vorgelegt hatte, würde ich dagegen wohl nicht bestreiten wollen, schließlich haben die Ärzte ihn operiert! Wegen eines Infarkts. Denn der arme Büroangestellte war beim Fußballspiel der „Alten Herren“ zusammengeklappt und von einem freundlichen Arzt untersucht worden. Nachdem er sich schon früher wegen seines Rückens und den Bandscheiben durch Notärzte unter anderem von der Arbeitsstelle abholen ließ, war es nun soweit für eine OP ... Was zählen da schon meine Gelenkbeschwerden, die Schlafapnoe, der extreme Bluthochdruck, die Depression, der beginnende Diabetes?"
„Und jeder weiß ja, dass 'weder Männer von ihren Freunden Gefälligkeiten bekommen' noch Krankenhausärzte 'im Sinne ihrer Auslastung unnötig operieren' würden.“, steuert Gudrun bei und ergänzt nach einer Sekunde mit hochgezogenen Augenbrauen: „Ich meinte das übrigens ironisch.“

„Weiterhin durfte ich mir erklären lassen, dass mein Mann mit dem Auszug zwar Kosten in Bezug auf ein leeres Haus erzeugte. Aber das darf er. Für das Gericht ist sein Auszug gleichbedeutend mit der Tatsache, dass ich mir in Hunderten Kilometer Entfernung eine Arbeit gesucht und damit das Haus ja auch verlassen hatte. Ich war offenbar die Böse und habe angefangen! Wie er mich vor der Trennung behandelt hat, warum ich gehen musste – danach fragt keiner.“
Sabine wendet sich zu Henrike. „Und um noch mal auf die 'Kinderliebe' in Deutschland zurückzukommen: Bei dieser Unterhaltsberechnung wurde auch festgestellt, dass meine Kinder über zwölf Jahre alt und nicht behindert sind, also auch 'keine besondere Betreuung benötigen'. Ja klar, Teenager kann man ja rund um die Uhr alleine lassen. Wir alle wissen, wie gut sich Jugendliche, die man alleine lässt, um Schule und Ausbildung kümmern, wie sie sich ernähren und den Haushalt führen", fügt sie zynisch hinzu.

„Ihre Mutter kann Ihren Vater nicht wirksam vertreten.“

Die Frauen schweigen. Ich hüstele und fasse zusammen. „Also, Frauen werden nach 67 Jahren Gleichberechtigung nicht nur im Job immer noch benachteiligt, auch bei Scheidungen, Unterhaltsspitzfindigkeiten und der Einkommenssteuer. Dazu gibt es weder eine flächendeckende Würdigung der Kinderbetreuung noch moralische Verpflichtungen seitens des Staates bei verprügelten und notoperierten Schulkindern. Stattdessen wird den Opfern die Schuld gegeben und zusätzlich müssen sich die Opfermütter an den Kosten für diese Rechtsprechung noch beteiligen.
“ Ich wende mich an die junge Henrike: „Wie passen Sie als junger Mensch in diese Konstellation?“

Henrike hat kein Lächeln mehr übrig. Sie seufzt und erzählt: „Da ich heiraten und ein Haus bauen will, benötige ich das Geld zurück, dass ich während des Studiums wegen radikaler Sparsamkeit nicht gebraucht hatte. Ich kaufte da nämlich die preiswertesten Materialien, gönnte mir weder Kino noch Restaurant, aß wenig wegen meiner Diäten, hatte keine Lust auf neue Klamotten. So konnte ich meinen Eltern Geld leihen. Aber ich habe es mir als Tochter natürlich nicht quittieren lassen. Wie schon gesagt, trennte sich inzwischen meine Mutter von meinem Vater, ließ sich aber noch bestätigen, dass die Schulden existierten und an mich zurückgezahlt werden sollten.“

„Und die Rückzahlung klappt nicht?“

„Natürlich nicht. Der Großteil ist verjährt und kann nicht eingefordert werden. Dass meine Mutter den kompletten Betrag anerkennt und ihren Teil auch zahlt, ist ihr Privatvergnügen. Diese Summen dürfen bei der kommenden Scheidung und Unterhaltsberechnung nicht berechnet - und somit auch nicht meinem Vater angelastet werden, ist ja schließlich nur eine moralische Sache, nicht 'substantiiiiert'.“ Sie dehnt den Begriff Wort verächtlich und schiebt die Erläuterung hinterher. „Die Auflistung der Schulden ist 'nicht begründet genug'. Es wurde ja nicht exakt festgehalten und schriftlich nicht durch alle Beteiligten bestätigt, wie viel, wann und warum gezahlt wurde, wann und wie, durch wen und wo es zurückgezahlt werden sollte. Deshalb konnte mein Vater vor Gericht auch vollmundig tönen, dass er ja zahlen wolle, während sein Anwalt dazwischen grätschte, dass meine Mutter doch auch alles zahlen könne, schließlich tut sie es bereits und erkennt auch alles an. Wegen der unzureichenden Dokumentation jedenfalls rechnete das Gericht einige Positionen heraus. Und es erklärte dazu, dass meine Mutter, die zwar täglich über die gesamte Ehezeit hinweg sämtliche Familienfinanzen geregelt hatte, ja meinen Vater ausgerechnet bei diesen Dingen 'nicht wirksam vertreten' konnte. Und deshalb muss er nicht zahlen, obwohl er die Echtheit mehrmals anerkannt hatte. Unnötig zu erwähnen, dass er nach diesem Richterspruch trotz seines vorhandenen Vermögens natürlich keinen Cent mehr herausrückte, stattdessen in Briefen jammerte, 'warum ich mich nicht mehr bei ihm meldete'.“

Ich seufze. „Klar, Sie haben trotz guter, nachvollziehbarer Gründe alle vor Gericht den Kürzeren gezogen.“ Henrike, Gudrun und Sabine schütteln unisono ihre Köpfe. „Nicht nur das. Wir haben die Urteile und Entscheidungen alle in herablassendem Ton von Richterinnen erhalten.“ *alle Namen geändert.


2016-07-14, Nora Günther, Wirtschaftswetter
Interview + Text: ©Nora Günther
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