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Kinderehen

Die Frauen von SPD und CDU einigen sich auf eine gemeinsame Position

von Angelika Petrich-Hornetz

Kinderehen in Deutschland sind ein eher seltenes Phänomen, aber es taucht nicht erst seit der Flüchtlingskrise auf, wie manche jetzt meinen. Durch die steigende Zahl der Flüchtlinge sind es jetzt nur ein paar mehr Fälle geworden, rund 1000 bis 2000 wird geschätzt. Und mit den Schätzungen fangen auch die Probleme an. Während einige Sozialverbände zur Vorsicht raten, ist sich die Politik weitestgehend einig, dass man die gestiegenen Zahlen nun zum Anlass nehmen will, Kinderehen in Deutschland zu verbieten.
Eine gute Frage ist indes, ob es ohne den Druck durch die steigenden Zahlen von Flüchtenden überhaupt öffentlich aufgefallen wäre, dass zwar für deutsche Staatsangehörige eine Ehe unter 18 Jahren schwierig ist - in Ausnahmefällen ist sie aber bereits ab 16 möglich und damit zwei Jahre vor Volljährigkeit, wenn die oder der Zukünftige bereits volljährig ist -, aber auf den Standesämtern immer noch die Feststellung der Ehefähigkeit gilt. Und die Erteilung der Ehefähigkeit richtet sich nach der Ehemündigkeit und die wird, wenn hier nicht gegeben, ebenfalls bis heute, immer noch jeweils im Einzelfall nach den Gepflogenheiten der Herkunfsländer ganz unterschiedlich zur Wahrheitsfindung herangezogen. U. a. gilt sogar in manchen US-Bundestaaten eine Ehemündigkeit ab 15 oder 16 Jahren. Und einige europäische Länder haben erst ab dem Jahr 2000 damit begonnen, die Ehemündigkeit auf die Volljährigkeit beider Heiratswilliger festzusetzen, genau in diesem Punkt ist man offenbar jetzt auch in Deutschland aufgewacht.

Einigkeit in der Sache - Uneinigkeit beim Vorgehen

Die grundsätzliche Einigung der Koalitionsparteien auf ein Verbot von sogenannten Kinderehen - darüberhinaus wird es wohl auch auf eine Novellierung der Regel hinauslaufen, dass auch deutsche Staatsangehörige nur noch heiraten, wenn beide volljährig sind - sorgte allerdings bisher noch nicht für große Fortschritte bei der Umsetzung.
Während die Union eher für eine Nichtigkeit eintrat, so dass beim Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland eine zuvor anderswo geschlossene Ehe Minderjähriger automatisch ungültig würde, konnte sich die SPD damit bislang nicht anfreunden. Juristisch ist das ganze Thema sowieso ein heißes Eisen, weil es internationale Fragen aufwirft. Dass ein solches Verbot auch soziale Auswirkungen haben wird, dürfte auch eindeutig sein. Einige Sozialverbände sind der Meinung, das u.a. minderjährige Mädchen durch den Verlust ihres Status als Ehefrau in größere Schwierigkeiten geraten könnten als mit.
In der schon lange andauernden Diskussion wurden auch Prognosen vorgebracht, einige minderjährige die Mädchen würden bei der Auflösung ihrer Ehe ein schlechterer Stand in ihrem Familienverband zuteil werden. Das deutet eher darauf hin, wie schlecht selbst der Stand solch einer kindlichen Ehefrau in einigen Familie bereits ist - und sich ganz schlecht mit dem deutschen Grundgesetz vertragen dürfte.

Fraktionsübergreifende Initiative


Die Frauen von SPD und Union haben sich Ende Dezember 2016 auf eine fraktionsübergreifende Initiative geeinigt, für die sie im Januar werben wollen und die darauf abzielt, Kinderehen nicht automatisch durch Grenzübertritt, sondern jede einzelne vor einem Familiengericht aufzulösen.
Federführend soll laut Medienberichten die Unions-Politikerin und Juristin Sütterlein-Waack ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet haben. Der Weg über das Gericht hat im Gegensatz zu einer automatisierten Ungültigkeit, die juristisch nicht unkomplizierter würde, den Vorteil, dass die Betroffenen auf jeden Fall davon erfahren, was ohne eine ordentliche Verhandlung nicht unbedingt gewährleistet ist. Der Status einer Minderjährigen oder eines Minderjährigen, dessen Ehe vor Gericht aufgelöst wird, soll offenbar auf den eines unbegleiteten Minderjährigen hinauslaufen und damit zur Sicherung des Kindeswohls die Obhut des Jugendamtes erfordern. Das wäre auch bei einer automatischen Auflösung der Fall, doch in der Praxis dürfte ein ordentliches Verfahren die anschließende Versorgung der betroffenen Minderjährigen unverzüglicher in geordnete Wege leiten.

Dass die Initiative auf Widerstand treffen wird, kann man sich denken. Zum einen werden möglicherweise volljährige Ehepartner und Familien dagegen vorgehen, die sich aus Unkenntnis keiner Schuld bewusst sind oder deren Pläne für die minderjährigen Ehepartner durchkreuzt werden. Zum anderen wird die Auflösung von Kinderehen finanziert werden müssen - was bei einer automatischen Auflösung allerdings ebenso der Fall wäre, bei der es noch komplizierter und damit teurer werden könnte - und dann wieder die üblichen Polemiker sämtlicher Lobbyisten-Lager auf den Plan rufen.

Nicht zuletzt brechen die Politikerinnen mit dem Rütteln an der Kinderehe ein internationales patriarchales Fass auf, das an Rückschrittlichkeit keineswegs ganz allein auf der Welt steht, aber tatsächlich nur noch mit Wenigem zu überbieten ist. Und das gibt Ärger. Doch wie es bei vernünftigen Lösungen für schwierigste Probleme oft ist, wird wohl einfach kein Weg daran vorbeiführen, damit die noch überschaubare Zahl der betroffenen minderjährigen Mädchen und Jungen hierzulande überhaupt irgendeine Chance auf ihre Grundrechte, auf Bildung, Integration und damit auf ein eigenständiges Leben bekommen. Selbst wenn es in der Folge hiesiger Gesetztgebung noch größerer Anstrengungen wie einer internationalen Initiative bedürfte, immerhin haben hunderte Länder die UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben, wäre es auch das wert.


2017-01-01, Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
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