von Angelika Petrich-Hornetz
Jahrzehntelang hatten Fachleute gewarnt, die Ruhestandswelle der Babyboomer werden nicht mehr wie bisher von der nächsten Erwerbstätigengeneration plus den ebenfalls dito von dieser zu erwirtschaftenden Steuerzuschüssen getragen werden können und díe Sozialkosten für diese historisch bisher größten Generationen im Ruhestand in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland womöglich die Kassen sprengen. Dies nun noch einmal verstärkt durch das sich nun zügig schließende Zeitfenster für Reformen, das vor rund dreißig, vierzig Jahren noch weit offen war. Damit dürfte die Frist für notwendigsten Reformen vermutlich ab Ende des Jahres auslaufen.
Erst kam diese Krise, dann jene Krise und die nächste Krise, mit der man stets vollauf beschäftigt war, um sich überfälligerweise um Grundsätzliches zu kümmern. Inzwischen ist eine Art Dauerkrise eingekehrt, womit der Salat nun mittendrin sichtbar angerichtet zusätzlich auf dem Tisch steht. Im Unterschied zu allen halbherzigen Maßnahmen der Vorgängerregierungen werden jedoch dieses Mal einige der inzwischen bekannt gewordenen Einsparungen, nicht mehr nur von vornehmlich einkommensschwachen Privathaushalten er- und getragen werden können und zusätzlich absolut nichts bewirken: Dazu sind ist die Gruppe der zu finanzierenden Babyboomer personell schlicht viel zu groß und zu stark besetzt und darüber hinaus in messbaren Zahlen viel zu anspruchsvoll: Schließlich erwarben darunter nicht gerade wenige im Vergleich zu den meisten der Vorgängergenerationen hohe Ansprüche im Renten- und Pensionsbezug.
Zu den kapitalen Unachtsamkeiten, die das angerichtet haben, was als Folge dieser Versorgungsansprüche die Renten und Pensionen für die kommenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer-Generationen quasi in Form eines Endgegners geradezu pulverisieren könnte, zählt auch, dass die von den Vorgängergenerationen stets durchgewinkte strukturelle Benachteiligung kinderziehender Frauen auf dem Arbeitsmarkt, und zwar beim Einkommen (Gender Pay Gap) und als lebenslängliche Folge im Bezug von Ruhestandsgeldern (Pension Gap) von Babyboomern und Generation X und einfach nicht bearbeitet wurden. Das kann man Arbeitsverweigerung nennen oder durchaus als ein Kunststück bezeichnen, wenn man bedenkt, dass diese Generation die bisher größte Zahl an gut ausbildeten Frauen seit Bestehen der Bundesregierung Deutschland bestellte - und sie ab Mutterschaft im Regen stehen ließ, als hätte es das 20. Jahrhundert nie gegegeben und das 21. nie angefangen.
Zu deren Ehrenrettung existieren davon durchaus Ausnahmen, z.B. die unzähligen Gesetze, Tarifvereinbarungen, Förderungen, Quoten und anderen Unterstützungsmaßnahmen für Mädchen und Frauen bei Bewerbungen, bei Einstellungen oder auch ausdrücklich die Einführung der Kinderziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; darüberhinaus auch die ihnen helfenden Vorgängerrentnergenerationen, die ihre Kinder (die Boomer) u.a. durch einen kaum öffentlichen, aber massiven Einsatz in der Enkelbetreuung unterstützte, ohne die viele Babyboomer schlicht ihrer Erwerbsarbeit nicht in dem Maß hätten nachkommen könnten, wie sie es konnten. Die Enkelbetreuung ist damit wie die Kinderbetreuung eine ähnliche flächendeckend und öffentlich ignorierte, unbezahlte Arbeit, geradezu eine kostenlose Schattenarmee, die der deutschen Wirtschaftsleistung einedeutig zuarbeitet. Die hieraus resultierende, deutlich größere Beteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, zumindest im Vergleich zu den Vorgängergenerationen in Deutschland, ist jetzt plötzlich vor dem Hintergrund leerer Sozialkassen interessantweise wieder als eine der Lösungen schlechthin in den Vordergrund der Debatte gerückt. Denn genau davon profitierte bisher auch die ganze Gesellschaft enorm, darunter auch direkt die Sozialversicherungen durch mehr Beitragszahler und höhere Beiträge plus in der jüngsten Vergangenheit noch sprudelnde Steuereinahmen für Bund, Kommunen und Ländern.
Genau das gehört zeitnah der Vergangenheit an. In nur wenigen Jahren wird sich diese bisher für die ganze Gesellschaft positive Entwicklung exakt um 180 Grad umkehren: Dann leben diese ehemaligen Aktivposten hauptsächlich von Sozialleistungen nach SGB VI, Leistungen aus anderen Versorgungskassen, in Form von Pensionen, aus privaten Altersvorsorgeversicherungen plus von ihrem Vermögen, das, genauso wie die Ruhegehaltsansprüche dieser stark erwerbstätigen Generation, zum Teil beträchtlich ausfällt, schließlich handelt es auch um eine gut besetzte Erbegeneration. Desweiteren speisen sich die Vermögen von nicht wenigen Babyboomern aus hohen bis sehr hohen Einkommen aus jahrzehntelangen Erwerbsbiografien, die den Vorgängergenerationen in Bezug auf die Höhe und die Anzahl von auskömmlichen Arbeitsverträgen bisher gänzlich unbekannt waren. Infolgedessen dürften auch die Ansprüche dieser Generation gegenüber sämtlichen Versorgungswerken in bisher nicht gekanntem Ausmaß relativ hoch ausfallen, die sich diese - so aus den bisherigen Reaktionen der vergangenen Woche abzulesen - auch nicht nehmen lassen werden, inklusive einem in Umfragen sichbar werdendem, angekündigtem Wahlverhalten, was man tun werde, wenn die Regierung nicht pariere; ein Schelm, wer denkt, irgendein Wahlverhalten und irgendeine Partei würde auch nur irgendetwas an der akuten Schieflage in den Sozialkassen ändern. Parallel zur schiefen Lage in den Rentenkassen u.a. Versorgungswerken rollen nämlich auch in den Krankenversicherungen (KV) und Pflegeversicherungen (PV) ganz genauso bisher noch nie dagewesene Kostenwellen für medizinische Behandlungen und pflegerische Betreuungen auf die Gesellschaft zu.
Damit geht gleich eine Horde von Detailfragen in der Organisation einher, wie jene, ob und wie genau überhaupt kalkuliert wurde, wie viele Pflegekräfte für diese große, nach Ruhestandseintritt statistisch zwei Jahrzehnte lang möglicherweise zu pflegenden und medizinisch zu versorgende Generation in Krankenhäusern, stationären und mobilen Pflegeeinrichtungen überhaupt zur Verfügung stehen werden oder zusätzlich eingestellt und (von wem) bezahlt werden können/müssen. Vor dem Hintergrund, dass verschiedene, einzelne Vertreter aus Politik und Wirtschaft bereits im vergangenen Jahr 2025 forderten, die theoretisch dafür vorhandenen Angehörige der Generationen Y und Z und demnächst auch "A", allesamt eine 40-Stunden-Woche - unter Abschaffung des 8-Stunden-Arbeitstags - bis ins Alter von 70 Jahren zu leisten hätten, stellt die jüngere Generation inzwischen die vernunftsbegabte Frage: Wer soll denn da "nebenbei" wann noch Ältere pflegen oder Kinder erziehen können, wenn der Tag weiterhin nur 24 Stunden hat? Damit kann das von den Babyboomer bisher vernachlässgte bzw. ignorierte, wie man es auch bezeichnen mag, Desaster, das nun direkt auf der Schwelle der Tür steht, auf einigen einzigen Satz verkürzen: Die Babyboomer haben schlicht zu wenig Kinder in Form von künftigen Beitragszahlern hinterlassen, um ihre eigene Altersversorgung wirklich auskömmlich zu finanzieren zu können. Damit bleibt ihnen nun nichts anderes übrig, als sich nun selbst - auch im Alter - deutlich mehr zu beteiligen, und das werden sie auch, egal welche Partei sie aus Protest dagegen auch wählen werden, wohl oder übel tun müssen.
Vorweggenommen: In dieser Gemengelage können die Befürworter nationalistischer Einfälle, wie etwa Abschiebungen von unbescholtenden Ausländer*innen, insbesondere von jungen, gut integrierten Auszubildenden und ausgebildeten Fachkräften ihre Vorstellungen nämlich komplett vergessen. Solche Antworten auf existenzielle Fragen des deutschen Sozialstaats werden auch in Gegenwart und Zukunft buchstäblich direkt in den Abgrund führen. Sie sind ähnlich sinnvoll, wie aktuell weitere, die Wirklichkeit ignorierende Wunschkonzerte, die derzeit in den USA oder Russland favorisiert werden, und nicht nur damit durchgesetzt werden, indem man schlicht die Finanzierung von Gesundheitsprogrammen für Frauen kurzerhand einstellt, sondern diverse Gesetzesänderungen eine immer absurder werdende Frauenfeindlichkeit offenlegen, die mittel- bis langfristig, am Ende der Fahnstange geschlechtsspezifischer Abwertungsfantasien, Frauen nicht nur auf dem Arbeitsmarkt und in den Versorgungswerken wieder extrem benachteiligen werden, sondern ihnen das Menschsein abgesprochen wird. Das kurzfristigere Ziel auf dem Weg dorthin, ist dabei wesentlich profaner, möglichst wieder eine für das männliche Geschlecht überaus bequeme Vielzahl ungebildeter und unbezahlt schuftender Sorgearbeiterinnen als kostenlose Ersatztruppe zu immer löchriger werdenen, öffentlichen Sozialsystemen wiedereinzuführen, die allerdings bis in die Gegenwart bisher noch nicht einmal annähernd abgeschafft wurde. Man tut dabei beflissentlich so, als würden unbezahlte Hausfrauen angeblich nichts kosten. Definitiv würden sie ihren Profiteuren zunächst deutlich weniger Kosten verursachen, als Frauen mit eigenem Einkommen, der Grund, warum sich diese Fantasien auch so widersinnig-hartnäckig halten, aber nur vorübergehend: Mittel- und langfriistig stünde damit eine unwiderrufliche, wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Bankrotterklärung ins Haus und wäre hierzulande bereits das dritte Mal, nach dem 1. und 2. Welkkrieg, das Zusammenklappen eines Kartenhauses flächendeckener Verelendung durch einen lupenreinen, gewaltätigen, reinen Männerstaat vorprogrammiert. Das gilt genauso international.
Die Bundesregierung hat angesichts des nicht zu übersehenden Zulaufs zu solchen Bestrebungen aus verschiedensten Richtung mit immer demselben Ziel - manche nennen es in drastischen Worten einen "Krieg gegen Frauen und Kinder" - momentan noch die Wahl, aber sollte sich zeitnah entscheiden, zwischen diesen zwei sehr grundsätzlich unterschiedlichen Richtungen, wohin die Reise gehen soll: eine Gesellschaft die mit Frauen, Kindern und Jugendlichen gemeinsam gestaltet wird, oder schon wieder eine vorwiegend reine Männergesellschaft, die sich einbildet, weitestgehend ohne Mitsprache von Frauen, Kindern und Jugendliche auskommen zu können, indem sie Letztere wieder soweit in Abhängigkeit zurückdrängt, dass diese absolut nichts mehr zu sagen haben werden. Diese Grundsatzentscheidung ist unaufschiebbar und beides, ob diese oder die andere Richtung, wird drastische Konsequenzen haben, auch für alle Maßnahmen, um die Sozialkassen wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die Regierung steht somit vor einem Scheidepunkt, sich entweder an weltweit zunehmenden Abwärtspiralen anzupassen und den sich dort an den entfaltenden Verdrängungmechanismen von Frauen, Jugendlichen und Kindern aus dem öffentlichen Leben und Raum zu beteiligen oder sie schafft es, solche kruden Vorstellungen endlich, überfälligerweise und konsequent auf die Zukunft setztend, hinter sich zu lassen und mit echten Reformen und neuen Strukturen das Ruder für eine resiliente Demokratie herumzureißen, diese anschließend selbstbewusst nach innen und außen zu vertreten und zu festigen, in der Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche eingeladen sind, sich an der Gestaltung ihres Landes aktiv zu beteiligen.
Bisher allerdings haben auch die Bunderegierung und Vertreter demokratischer Parteien und Gremien nicht gerade mit blitzgescheiten Ideen um sich geworfen, wie die Sozialversicherungen zu stabilisieren seien und die bereits einsetzende, große Alterungswelle in diese integretiert werden kann. Die Aktivrente z. B. ist ein solches Programm, das sicher einige wahrnehmen werden, andere zweifeln am Sinn, noch mehr abgabensubventionierte Einnahmen gerade denjenigen bereits gut alimentierten Ruheständlern zu ermöglichen, die u.a. überhaupt noch körperlich dazu in der Lage sind, noch mehr zusätzliches Einkommen zu erzielen und das womöglich einmal mehr nur auf Kosten anderer, jüngerer Beitragszahler, denen die Sozialabgaben bereits jetzt bis zum Hals stehen.
Nich wenige, die nun kurz vor dem Ruhestand stehen, sind bereits zu krank zum arbeiten. Dazu zählt schon jetzt ein nicht zu kleiner Anteil jüngerer Angehöriger der Babybommer und Generation x, von dem das Gesundheitsystem bereits negativ überrascht wurde, wie viele von ihnen schon dem Arbeitsmarkt aus gesundheitlichen Gründen den Rücken kehren mussten, obwohl sie planmäßig erst in zehn bis fünfzehn Jahren in den Ruhestand wechseln sollten, aber nun bereits u.a. viele Krankenversicherungs- und Pflegeleistungen abrufen müssen.
Allein das sollte schon eine hinreichende Warnung vor dem Fokus auf die Reduzierung von Ausgaben in der Krankenversicherung (KV), Pflegeversicherung (PV) und allgmein in den Sozialversicherungen der unmittelbar bevorstehenden Zukunft sein, auf die sich die Bundesregierung momentan einzupendeln scheint. Es sei denn, man wollte tatsächlich wieder Zahnlose in größerem Ausmaß aktzeptieren, deren weitere Chancen einer aktiven Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt - und damit einhergehend an Beiträgen in die Sozialversicherungen aus eigenem Erwerbsleben - damit wohl sehr überschaubar ausfallen dürften. Dabei könnte der Staat momentan das genaue Gegenteil gerade gut gebrauchen: eine zwar bereits überschaubare, aber momentan noch viele gute Berufsjahre lang, durchgehend motivierte, tätige, erfahrene Arbeitnehmerschaft mit Biss und Durchhaltevermögen. Das bisher bekanntgewordene Geplante, jedoch, mit einem Schwerpunkt auf Ausgabenreduzierung verbunden, wird nicht nur dieser Gesellschaftgruppe direkt in die Parade fahren, indem es wahrscheinlich vor allem wieder mit drastischen Sparprogrammen (inzwischen bereits bekanntgegeben) einhergeht, vor denen u.a. unzählige Krankenversicherte kapitulieren werden, die schon jetzt oder bald auf nicht mehr und nicht weniger als auf handlungsfähige Krankenversicherungen angewiesen sein werden. Das gilt auch für alle anderen Sozialversicherungszweige, die wahrscheinlich alle Federn lassen müssen, dabei wäre jetzt noch wichtiger, die Einnahmenseite zu erhöhen.
Ähnlich wirken die Vorschläge zu Steuern: Das Ehegattensplitting abzuschaffen, verteuert erst einmal, ausgerechnet das Leben von Familien mit mehreren, kleinen Kindern, in denen eine/r, in der Mehrheit immer noch Frauen, temporär oder längerfristig nur Teilzeit oder gar nicht arbeiten können - ohne das Wohl ihrer Kinder zu gefährden -, weil die Betreuungsleistungen selbst in der Ganztagsbetreuung immer noch nicht reicht. Regelmäßig müssen zusätzlich Verwandte oder Freunde vorhanden sein, u.a. weil sich kleine Kinder nach Aufnahme in eine Kinderbetreungsstätte seit jeher mit üblicherweise bis zu einem Dutzend Infekten pro Jahr anstecken, die dann auch den Rest einer erwerbstätigen Familie regelmäßig "begeistern", nämlich deren Erwebsleben und Einkommen belasten, einschränken, verunmöglichen.
Ähnlich entscheidend über Wohl und Wehe in Privathaushalten sind unterstützende Verwandte oder Freunde für so gut wie alle Pflegebedürftigen, und zwar sowohl in häuslicher als auch in stationärer Pflege, weil auch in den stationären Einrichtigungen jetzt schon die Personalnot bereits akut hoch ist. Wie es in fünf bis fünfzehn Jahren in beidem aussehen wird, möchte man am liebsten gar nicht mehr wissen.
Grundsätzlich zukunftsfähiger klingt dagegen, die struktuerellen Mängel der Ehe zu beheben, in der in Euro ausgedrückt sowohl bei Steuern als auch in den Sozialversicherungen immer noch recht einseitig begünstig wird, zu beheben und endlich das Ehegattensplitting in ein irgendeine Art Familiensplitting zu überführen. Wie das ausgearbeitet werden könnte, ist vielleicht noch nicht ganz klar, aber viel schlimmer noch, scheint das Interesse in Deutschland daran derzeit eher gering auszufallen, Frauen, gerade Mütter aus der latenten Gefahr ehebedingter, finanzieller Abhängigkeiten herauszuholen. Aber das wird gesellschaftliche negative Folgen haben, inklusive weiter sinkender Geburtenzahlen. Vor den Sorgen um ihre persönliche Zukunft und Eventualitäten dieser oder jener Reformvorschläge geplagt, fangen offenbar einige Vertreter der Babyboomer und Generation X bereits jetzt damit an, erst einmal abzuschalten, auf Durchzug zu schalten, auszusitzen und sich nicht mehr dafür zu interessieren, was ihr Beitrag zur Lage ist, als ginge sie das alles bald nicht mehr an. Dabei sind sie mittdrin im Auge des sozialversicherungsrechtlichen Sturms und gibt es gerade jetzt noch sehr viel für sie zu tun.
Zum Beispiel sind die Erfahrungen beider Generationen über den nicht ungefährlichen Charme der Idee von Bundesfinanzminister Klingbeil (SPD) gefragt, der vorschlug, das Ehegattensplitting in ein begrenztes Realsplitting für alle umzutauschen vorschlug. Das aktuell geltende, begrenzte Realsplitting, bisher ausschließlich für Getrennte und Geschiedene vorgesehen, kennt kaum jemand, der nie verheiratet, nie getrennt war und nie geschieden wurde, und darum wären hier die Erfahrungswerte der Boomer und Generation X damit konkret wertvoll, um eine Debatte in der Öffentlichkeit zu ermögichen, die Vor- und Nachteile eindeutig benennt. Mit dem begrenzten Realspliting ist zwar eine Erhöhung des (gemeinsamen) Einkommens möglich, aber das kann schneller wieder zu Lasten des weniger oder gar nichts verdienenden Ehepartners gehen, als man denken kann. Es würde an dieser Stelle zu weit führen, in die Details zu gehen, aber sollte unbedingt in die Öffentlichkeit. Hier kann nur ein wichtiger Punkt angesprochen werden: Auch dieses Steuermodell sieht vor, ganz genauso wie das Ehegattensplitting, dass ausgerechnet die/der finanziell schwächere Ehepartner/in, aktuell immer noch in der Mehrheit Frauen mit (!) Kindern in einer Ehe zum Steuerzahler und -schuldner umdeklariert wird, während ausgerechnet der finanziell und wirtschaftlich stärkere Ehepartner, aktuell in der Mehrheit immer noch Männer, in solch einem laufenden Steuerverfahren jedes Jahr nach Steuerklärung mit großzügigen Steuererstattungen subventioniert wird.
Diese Rückzahlungen erhält, so die aktuelle Rechtslage, der Steuerbegüngstigte, also der wirtschaftsstarke Ehepartner, damit vorwiegend Männer, sollte sich an der aktuellen Rechtslage nichts ändern, da er schließlich Unterhalte gegenüber dem nicht oder wenig verdienenden Ehepartner, damit vorwiegende Frauen, leistete.
Bei Uneinigkeit, dürfte somit das Konfliktpotential, von wessen Konto die Steuernachzahlungen zu leisten sind und auf wessen Konto die Steuererstattungen landen sollen, damit in einer auf Dauer angelegten Ehe womöglich steigen. Wichtiger ist noch, strukturell bleibt außerdem alles beim Alten. Das Realsplitting-Modell ist ohne weitere Neuregulierungen darin in seiner Struktur keine Handbreit weit von Steuerklasse III und V, dem Ehegattensplitting entfernt. Somit besteht die Gefahr, dass wie beim Ehegattensplitting fortgesetzt einer der Ehepartner öffentlich subventioniert durchgehend zum Steuerprofiteur aufsteigt während dem anderen wie gehabt und bis auf Weiteres in einer dauerhaften und undankbaren Rolle eines finanziell abhängigen Mündels verbleibt, in der Praxis bei gleichbleibend hoher Stundenzahl kostenlos zu leistender Sorgearbeit.
Für begrenzte Zeiträume, in der Trennungszeit vor einer Scheidung oder nach einer Scheidung, mag das Modell eine vorübergehende, praktikable, zufriendenstellende Übergangslösung für beide Seiten darstellen, aber auf Dauer?. Das würde für alle Ehen fortgesetzt lediglich eine Grundstruktur einer wirtschaftslichen Dauerabhängigkeit des einen Partners vom anderen und damit weitesgehend das Modell des Ehegattensplittings unangetastet lassen, mit erstens deutlich mehr (!) Bürokratie und zweitens würde es das bereits durch das Ehegattensplitting bestehende eheliche Verarmungsrisiko von Müttern nicht einen einzigen Zentimeter verkleinern, sondern unbehelligt fortsetzen, mit Folgen: Ehe und Kinder blieben auch mit dem Realsplitting für Frauen in Deutschland weiterhin ein lebenslängliches, finanzielles Risiko, wenn sie ihr eigenes Erwerbseinkommen und eigenes Ruhestandseinkommen nach wie vor verlieren, und das würde durch die Ideen, einer Pflicht-40-Stunden-Woche plus die Auflösung des 8-Stunden-Arbeitstags noch verschärft.
Ein weiterer erwähnenswerter schwieriger Punkt ist derjenige, dass bereits jede, noch auszuarbeitende Steuerreform für Ehen, von der Politik schon wieder in unnötig vorauseilendem Gehorsam ausschließlich für "neue Ehen" deklariert wurde und damit einmal mehr nur die jüngeren Generationen davon betroffen sein sollen, und zwar indem ausschließlich ihnen, mit o.g. oder ähnlichen Modellen, erst einmal noch mehr Bürokratie im Privathaushalt aufgelastet wird, die eine regelmäßige, gegenseitige Abstimmung verlangt, zweitens die Unterhaltung ihres wenig oder gar nichts verdienenden Ehepartners auf einen bestimmten Betrag reduziert, womit sich das Modell auch für bestimmte Einkommen verteuern könnte: Eine einkommenslose oder -arme Ehefrau müsste ihre Unterhaltung voll als Einkommen versteuern und in Kombination mit einer geplanten, wegfallenden kostenlosen Krankenversicherung, könnte bei bestimmten Voraussetzungen auf diesen zu versteuernden Unterhalt hohe Krankenversicherungsbeiträge erhoben werden. Damit würde "für neue Ehe", sprich ausschließlich für die jüngeren Generationen schon wieder ausgerechnet die Einnahmeseite finanziell und bürokratisch massiv belastet. Damit wiederholte die Politik eine seit Jahrzehnten praktizierte, aber längst nicht mehr vermittelbare Einseitigkeit zuungunsten von jüngeren Arbeitnehmern ausgerechnet inbesondere zu Gunsten allein gegenüber vor allem wohlhabenden Rentnern und Pensionären, die selbst jahrzehntelang in den Genuss von Steuerersparnissen durch das unbegrenzte Ehegattensplitting inklusive kostenloser Hausfrauenarbeit kamen und - dank Bestandsschutz - auch noch weiter bekommen werden. Auch das wird sich - genauso wenig wie den Schwerpunkt auf die Ausgabenseite zu setzen - in dieser kapitalen Krise nicht mehr durchsetzen lassen.
Man sollte alles noch einmal genau durchrechnen, und sich die notwendige Zeit dafür nehmen, bevor womöglich alle kleineren und mittleren Einkommen draufzahlen und der Staat trotzdem weniger Steuern einnimmt, weil er versehentlich allen Großeinkommen und Wohlhabenden Steuersubventionen durch solche Modelle zuteilte, die diese nicht einmal nötig haben. Vor Schnellschüssen kann man nur warnen, auch wenn die Zeit drängt. Viele Kritiker bezeichneten darum auch schon den Termin für das GKV-Spargesetz als viel zu früh und nicht hinreichend, weil zu schnell zusammengesucht.
Kurzfristig abhelfen könnte noch vor einer Steuerreform wahrscheinlich zwei leicht umsetzbare Maßnahmen: Bei Heirat ein gesetzlich verpflichtender Ehevertrag, der Rechte und Pflichten und Finanzen deutlicher formuliert und reguliert, insbesondere (!) bei Geburt von Kindern und eine, bereits gesetzlich vorgeschriebene, damit eigentlich selbstverständliche, durchgehende, gegenseitige, transparente Einkommensauskunft innerhalb jeder Ehe, möglichst verpflichtend und automatisiert.
Bevor man sich an die Steuern heranwagt, sollte man in jedem Fall zunächst die Sozialversicherungen stabilisieren, weil die Dringlichkeit gegeben ist. Den Schwerpunkt allein auf die Ausgabenseite zu legen, wird schon die Masse an Ruheständlern verhindern, wobei beide, die Einnahmen - und die Ausgabenseite sich gegenseitig in die Hände spielen, aber: Angesichts der Verrentungswelle wird wohl sehr erwartbar das Sparpotenzial verschwindend gering ausfallen. Voraussetzung für eine solidarische Rerform, die zum Zusammenhalt unverzichtbar sein wird, ist die Beteiligung nicht nur bestimmer Gruppen, wie die Politik es schon wieder versucht, wie vorwiegend jüngere Erwerbstätige zu belasten, s.o., sondern die Beteiligung von allen, damit auch von den Babyboomern, Rentnern und Pensionären und anderen Sozialleistungsbeziehern: Alle sollten einen Beitrag beisteuern und wenn der noch so klein ausfallen sollte. Das kann man gar nicht oft genug betonen.
Das kann man ruhig wörtlich nehmen, auch darum, um einen Konsens zu erzielen, dass auch die Einnahmenseite von ausdrücklich allen Generationen bestückt und gestärkt werden muss, und die sich alle damit zu beteiligen haben. Unterschiede sollten möglichst konsequent, wie auch in den Sozialversicherungen üblich, über Einkommen definiert werden - und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaates und der Beitragszahler die oberste Priorität haben.
Einkommensgrenzen zu benennen und einzuziehen ist deutlich sinnvoller, als bei willkürlichen Altersgrenzen herumzuwurschteln und damit die Generationen in unterschiedliche, mehr oder weniger Begünstigte buchstäblich aufzuspalten, wie in der Vergangenheit viel zu oft praktiziert. Allein das Alter von Versicherten hat per se weder etwas mit ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit noch mit ihrem vorhandenem oder nicht vorhandenem Einkommen und Vermögen zu tun, auch wenn fortgeschrittene Karrieren in der freien Wirtschaft und im öffentlichen Dienst vielfach gewöhnlich höhere Einkommen erhalten als jüngere Arbeitnehmer. Gerade das aber spicht dafür, Ältere nicht davon auszunehmen, sondern sich altersunabhängig an Einkommensgrenzen zu orientieren.
Bliebe man bei pauschalen Bestandschutz für Rentner und Pensionäre bei Ehebesteuerung, KV- und PV-freiheit für ihre nicht pflichtversicherten Ehepartner etc. kann man niemanden mehr erklären, warum auf der Einnahmeseite ein junger Vollzeitangestellter mit Familie, z. B. mit zwei Kindern in der Schule oder im Studium und einer im Mini-Job arbeitenden Ehefrau, auf einmal deutlich mehr Steuern und Sozialversicherungsbeiträge bezahlen soll, als zwei ehemalige Doppelverdiener mit zwei hohen Pensionen, die nicht selten noch mehr haben, z.B. aus mehreren, privaten Versicherungen, aus Mieteinnahmen, aus Vermögen mit Kapitalszinsen etc., inklusive eines daraus erwirtschaften Vermögen, ihr eigen nennen. Das ist nicht mehr vermittelbar, sondern hierzu sollten Freigrenzen eingezogen werden, die tatsächliche Belastungen abbilden, statt ganze Gruppen auszuschließen, die die anderen dann extrem belasten.
Auch in die Krankenversicherung sollten alle Erwachsenen Beiträge einzahlen. Das werden sie eh tun, die Frage ist nur wie. Ohne eine Reform, die bewirkt, dass sich künftig wirklich alle Erwachsenen, damit auch alle Rentner und Pensionäre (!), Beschäftigte und Erwerbsfähige (!) mit eigenen KV-Beiträgen einbringen, werden die Krankenkassenbeiträge zügig in exorbitante Höhen steigen und damit Arbeit in Deutschland unbezahlbar werden. Das sollte sich jeder vor Augen führen, ob man das wirklich will, weil es dann auch sehr zügig keine Familienversicherung für Kinder und keine auch nur halbwegs noch auskömmlichen Renten mehr geben wird.
Alles andere, als sämtliche Erwachsene, außer Kinder, die sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befinden, zu Beiträgen heranzuziehen würde sich äußerst negativ, außerdem auf das Solidaritätsprinzip in den Sozalversicherungen, darunter den Generationsvertrag und den Zusammenhalt auswirken, mit unabsehbaren Folgen daraus, z.B. den Gesetzgeber unverzüglich dem Vorwurf von Wahlgeschenken an zu bevorzugende Altersgruppen aussetzen.
Das Bundesverfassungsgericht könnte zudem jede auch nur ansatzweise willkürlich gesetzte Altersgrenze in der Gesetzgebung möglicherweise ablehnen. Genauso abzulehnen ist die Idee, nur Ruheständler als solche würden einseitig entlastet, wenn es - altersunabhängig ausreichte, nur den Status Rentner/in oder Pensionär/in innezuhaben, oder den Ruhestand noch vor Inkraftreten des GKV-Sparprogramms (geplant wohl 2027, 2028, ohne jede Gewähr) noch rechtzeig zu erreichen, um die finanziellen Vorteile des Bestandsschutz gegenüber Beschäftigen einzustreichen. Damit kämen wieder jene Mitnahmeeffekte ins Spiel, die sich das System momentan eigentlich keinen Tag mehr länger leisten kann und die lediglich demonstrieren, dass einigen offenbar schon egal ist, wer das alles bezahlen soll, ihre eigenen Kinder oder die Kinder anderer, denn darauf läuft es - trotz allen Beiträgen heraus, noch einmal wiederholt: Die Babyboomer haben zu wenige Kinder zur eigenen Versorgung bekommen, sie - und damit alle - müssen sich auch selbst beteiligen.
Mit Bestandschutz und Ausnahmeregeln, die nur Altersruhegeldempfänger - ohne jede Einkommensgrenzen - finanziell entlastete, könnte auch eine neu einsetzende Verrentungswelle unbeabsichtigt veranlasst werden, in der sich aktuell noch beschäftige Babyboomer, die planmäßig noch gar nicht ihre Alterrente beantragen wollten, womögich ihre Verrentung vorziehen, um immerhin statistisch zwanzige Jahre lang die eigene KVPV der Gattin/des Gatten einzusparen.
Das dürfte sich u.a. bei einer fortgesetzten bis lebenslänglichen, kostenlosen Mitversicherung der Ehefrau oder des Ehemannes für einige, durchaus lohnen, vor allem wieder für diejenigen mit einem hohem Einkommen während ihres Erwerbslebens mit dementsprechenden hohen Ansprüchen auf Renten und Pensionen, um einiges an KV-Beiträgen einzusparen. Die Ausnahme aller Ruheständler bezüglich kostenloser Partner/innen-KV geht somit erstens politisch vollkommen nach hinten los und ist zweitens, wieder einseitig zu Lasten der jüngeren Einzahler, den wohlgemerkt aktuell und künftigen Beschäftigen und fehlte außerdem auf Rechnung der Einnahmenseite, die solch einen einseitigen Bestandsschutz weder bestellt hat, noch von ihm profiert, diesen aber allein erwirtschaften und bezahlen muss.
Bisher waren alle Hoffnungen, dass sich Menschen solche Folgen ihrer persönlichen Kosteneinsparungen - in ihren Sozialversicherungen - überlegen, die direkte, teure Folgen für ihre Kinder und Kindeskinder haben werden, meistens vergeblich, also muss die Regierung sich etwas Besseres einfallen lassen.
Das altehrwürdige Paradigma, wer kein Einkommen hat, zahlt auch nichts, gilt dabei schon lange nicht mehr in Gesellschaft und Wirtschaft, in Wirklichkeit bezahlen alle immer mehr, und zwar i.d.R. ohne mehr Qualität, Leistung oder Service dafür zu erhalten, entweder mit Geld oder mit Lebenszeit.
Das liegt u.a. an einer genaueren Erfassung von Leistungen und Leistenden zusammen mit gewissen, inkludierten Schludrigkeiten und Ungenauigkeiten, so dass es inzwischen üblich ist, dass z.B. vergünstigte Eintritte in Schwimmbäder, Museen oder Freizeitparks zwar ohne Not auch für wohlhabende Pensionäre, die an der Kasse in der Kategorie "Rentner" landen oder auch an vermögende Ehrenamtlern (Kategorie "Ehrenamt") oder auch an Schülern oder Studierende mit steinreichen Eltern häufig angeboten werden, aber sehr selten mittellosen Grundsicherungsempfängern, unbezahlt arbeitenden Hausfrauen oder einkommenschwachen Alleinerziehenden (Kategorie "Versager". Error: nicht vorgesehen). Was wäre eine Konsequenz daraus, das auch in der Sozialversicherung kein oder ein zu knapp vorhandenes Einkommen kaum noch eine Rolle spielte? Das existiert schon, in der freiwilligen GKV, in der - plus Arbeitgeberbeitrag - vergleichweise hohe Beiträge zu leisten sind, auch wenn gar kein Einkommen vorhanden ist. Bevor das auch noch massenhaft angewandt werden muss, weil sonst das KV-System zusammenbricht, sollte man lieber sofort alle Erwachsenen ohne Ausnahme mit eher kleinen Beiträgen belasten, die sich diese noch leisten könnten, z.B. in KV, PV und RV einen Sockelbetrag festlegen - oder diesen von den erwerbstätigen Ehepartnern einzahlen lassen (wie von der Regierung in der KV nun vorgesehen), als gar keine Beträge von Millionen Erwachsenen, womit dann fortgesetzt immer weniger Beiträgszahler immer mehr bezahlten, um die unzähligen, begünstigten Ausnahmefälle zu finanzieren.
Im Gegenzug müssen folglich inklusive, flankierende Maßnahmen installiert werden, die sich strikt nach Einkommen richten, damit sich auch wirklich jede/r eine eigene KVPV, RV und AV leisten kann: Ein Mindesbeitrag sollte in allen Sozialversicherungen so klein wie möglich ausfallen. Das ist besser als dass, wie zur Zeit, ein paar Millionen erwachsene Eheleute und Partner gar nichts zu den galoppierenden Krankenversicherungsausgaben beitragen. Sollte es Ehepartner ohne überhaupt irgendein Einkommen betreffen, muss der Ehepartner mit Einkommen die Zahlung des Beitrags übernehmen - bei getrennten Elternpaaren oder nicht verheirateten Paaren jeweils der erwerbstätige oder vermögende Elternteil. Der Hintergrund: Diese profitieren in ihrem aktiven Erwerbsleben am meisten, u.a. von einer hauptamtlichen, unbezahlten Kinderbetreuung (auch im Krankheitsfall des Kindes, wurde gerade nachgewiesen: Hauptsächlich die Mütter nehmen Kinderkrankentage, nicht die Väter) oder unbezahlten Pfledienstleistungen oder kostenlosen Haushhaltsführung durch ihrer kinder-, pflege- und haushalts-betreuenden Partner und werden höchstpersönlich in der Ausübung ihres ungestörten Erwerbslebens entlastet. Sie profitieren persönlich durch jede zuverlässige Unterstützung, nicht selten langjährig bis lebenslänglich ausgeübt, durch ein höher erzielbares Einkommen und dadurch forgesetzt auch von deutlich höheren Altersruhegeldern in Form von Renten, Pensionen oder ein aus Einkommen oder Erbe angespartes Vermögen, das ohne die unbezahlte Sorgearbeit, die andere für sie leisten, nicht erzielbar und nie erreichbar und nicht einmal denkbar gewesen wäre. Im Gegensatz dazu droht insbesondere Ehepartnern - in der Mehrheit nach wie vor Frauen -, die irgendeine Form von unbezahlter Sorgearbeit übernehmen, um ihren erwerbstätigen Partner zu entlasten nach wie vor, erstens, noch im besten Fall, "nur" finanzielle Abhängigkeit und im schlimmsten Fall strukturelle Altersarmut.
Von grundsätzlichen Ausnahmen in der Sozialversicherung für Erwachsene als solcher, sollte man daher zielgerichtet Abstand nehmen und lieber sehr kleine, niedrige Beiträge bei Einkommenslosigkeit und Einkommensarmut einführen und temporäre, zusätzliche Zuschüsse gewähren, als gar keine Beiträge erheben, auch auf Sozialleistungen und auch auf Pensionen. Die bisher von der Gesundheitsministerin bekannt gewordenen Ausnahmen, darunter pauschal für Altersrentner*innen und Eltern mit Kindern bis zu 7 Jahren, somit für gleich mehrere, große Gruppen, schwächte nicht nur das Solidaritätsprinzip, sondern stellt es regelrecht in Frage, da die Auswirkungen, auf eine eigene Sozialversicherung von mehreren Millionen Menschen zu verzichten, für die/den Einzelne/n, aber auch für die ganze Gesellschaft sehr teuer wird.
Besser sind ganz kleine, realistische Beiträge als gar keine, sonst fallen in Folge immer mehr eigentliche Beteiligte aus den unterschiedlichsten Gründen aus jedem Beitrag heraus, und am Ende gibt es wieder mehr Ausnahmen als überhaupt beitragszahlende Mitglieder. Über einen Mindestbeitrag hinaus und im weiteren Verlauf einer Reform sollte ausschließlich nach Einkommens- und Verögensgrenzen reguliert werden, allerdings flankiert von Unterstützungsmaßnahmen für Einkommenslose und Geringverdiener, z. B. mit sinnvollen Freibeträgen, Zuschüssen u.ä, darunter z.B. bei Kinderbetreuung mehrerer Kinder, die genauso eine Lebensleistung darstellen wie jahrzehntelanges Erwerbseinkommen, weil beide Säulen die Sozialversicherungen finanzieren.
Damit gibt es auch in der "Krankenversicherung für Rentner", in der Ehefrauen und -männer bisher kostenfrei mitversichert waren, keinen Grund, warum nicht immer ein Mindesbeitrag möglich sein sollte, und vor allem, warum ausgerechnet Bezieherinnen und Bezieher hoher Altersbezüge von solchen Beitragszahlungen in die KV grundsätzlich ausgeschlossen werden sollten, die sich einen Mindestbeitrag für ihre/n Ehepartner/in ohne Not leisten könnten.
Auch hier sollte jede Ausnahme ohne Not unbedingt vermieden werden, sondern bei auskömmlichen Renten allein die Höhe der Einnahmen als Richtwert und Grundlage gelten. Und ansonsten, für sehr niedrige Renten, ein kleiner Mindestbeitrag. Genauso könnte eine vorläufige Zahlung von Mindesbeiträgen in mehreren Stufen installiert werden, die zunächst nur das laufende Einkommen (Arbeitseinkommen, Renten) erfassen und einmal im Jahr, ähnlich wie bei der Einkommensteuer oder bei Jahresendabrechnungen, abrechnet.
Das klingt für einige sicher noch ungewöhnlich, aber über die Einkommensarten, die bei der Steuer bereits alle relevant sind, wird irgendwann auch noch verhandelt werden müssen, und werden an dieser Stelle nicht weiter erörtert werden können, nur soviel: Die Einkommenarten werden ansteigend vielfältiger, eine Entwicklung, mit der sich auch die Sozialversicherungen auseinandersetzen müssen. Was konkret das Altersruhegeld betrifft, werden inzwischen nicht selten zum Beispiel gleichzeitig mehrere Renten bezogen, u.a. zusätzliche Betriebsrenten, private Renten, Vermögen etc. und damit auch für die Sozialversicherungen immer wichtiger - und spätestens dann relevant, wenn, wie geplant, auch noch eine Art Aktienrente eingeführt wird. Dann wird der Gesetzgeber irgendwann entscheiden müssen, ob z.B. Kapitalzinsen auch zum krankenversicherungspflichten Alterseinkommen gehören oder nicht. Zur Pflegeversicherung, deren erste Einsparungsvorschläge gerade öffentlich wurden, kann man noch sagen, dass auch Einkommens- und Vermögensgrenzen eine Rolle spielen sollten: Schließlich existieren auch beim Elterngeld Einkommensgrenzen. Momenten herrscht ein etwas undurchsichtiges Dickicht, wenn getrennt lebende Mütter alles an Einnahmen angeben müssen, aber Bezieher von Alterseinkommen bisher nicht. Wäre es umgekehrt, hätte das Bundesverfassungsgericht wohl längst nicht eine, sondern gleich mehrere Beschwerden vorliegen.
Inzwischen ist auch bekannt, dass das Gesundheitsministerium einen KV-Beitrag von +3,5 Prozent auf das Einkommen einer/eines Alleinverdieners/Alleinverdienerin vorsieht, wenn die/der Partner/in bisher kostenlos mitversichert war. Die andere Hälfte soll der Arbeitgeber tragen, aber Altersrentner*innen sollen davon bisher weiter vollständig ausgenommen werden. Eine Ausnahme von gleich zwei großen Gruppen aus jedem GKV-Beitrag bleibt weiterhin hochproblematisch für das Solidarprinzip. Etwa anderes wäre sinnvoller: Bemessunggrenzen und Beiträge durch Partner haben für eine fortlaufende Bewertung der Kaufkraft im Ruhestand nur eingeschränkte Bedeutung, weil hierzu eine - immer noch unbeachtetee, aber dringend gebotene Kalkulation von möglichen Pflegekosten gehört, um diese in Bezug auf die Kaufkraft berücksichtigen zu können.
Dafür kann man eine andere Größe/Kennzahl benennen, die als abzugsfähiger Freibetrag dienen könnte, der im Alter einfach existentiell wichtig ist. Geeignet wärde z.B. der laufend steigende Eigenbetrag für stationäre Pflegekosten, damit höhere Ruhestandseinkommen wie Renten und Pensionen von ansonsten leistungsfähigen Ruheständler/innen wenigstens bis zur Höhe von durchschnittlichen Eigentanteilen der Pflege auch weiterhin leistungsfähig bleiben. Ähnliche Regeln könnten vorhandenes Vermögen von Pflegebedürftigen schützen, wenn z.B. am Anfang einer Alterrente rund 20 Jahre Renten/-Pensionsbezug plus etwas mehr mit dem veränderlichen Eigenanteil stationärer Pflege multipliziert werden würde, der zum Eigenschutz des Pflegebedürfigen immer unangetastet bleiben muss.
Man könnte zusätzlich einen persönlichen Investitionfreibetrag einziehen, ganz konkret z.B. bei Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen, womit die gesetzlichen Sozialversicherungen wieder für Selbstständige und Unternehmer/innen interessant würden, aber auch für wohlhabende Ruhstandshaushalte, die z.B. eine häusliche Pflege mithilfe von bezahlten Mitarbeitern organisieren oder haushaltsnahe Dienstleistungen für Haus und Garten.
Damit würde sowohl das berühmte "Abkindern" von Beitragsverpflichtungen, wie in der ehemaligen DDR oder Freibeträge für Investitionen, wie in die Schaffung Arbeitsplätzen möglich, was die heutigen Lebenswirklichkeiten zumindest besser abbildet, als grobschlächtige Altersgrenzen, die mit der Gegenwart nur noch wenig tun haben: Nicht nur der Graben zwischen den Arbeitseinkommen ist inzwischen sehr groß, sondern auch zwischen den Alterruhegehältern. Darin mehr Gleichgewicht zu schaffen, die finanziell Leistungsstarken moderat zu belasten, damit sie leistungsfähig bleiben - und die Schwachen dort zu entlasten, wo es einfach notwendig ist, ist dagegen kein neuer Grundsatz, sondern Bestandteil von sozialer Gerechtigkeit, dessen inzwischen immer mehr enthaltende Ungleichgewichte mutmaßlich auch zur allgemeinen Unzufriedenheit beitragen und mit sinkendem Gerechtigkeitsempfinden zusammenhängen.
In 2025 lag der durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege in Deutschland bei bereits durchschnittlich rund 3.300 Euro pro Monat. Das wären bei einem Ehepaar 6.600 Euro/Monat an Einkommen plus 66.000 Euro Vermögen und dürfte den Großteil der Altersrentner*innen entlasten, auch unter Einbeziehung von Pflegeversicherungsleistungen. Eine Rentenhöhe von 3000 Euro und mehr erreichten noch im Jahr 2023 nur rund 92.000 Altersrenten. Das zeigt auch einmal mehr den Sinn von Einkommensgrenzen plus flankierenden Maßnahmen, wie einer Einführung von Freibeträgen, weil sie der Lebenswirklichkeit der Gegenwart entspricht, so dass sich, ob 3,5 Prozent oder andere Beitragsformeln, sich immerhin noch einige Rentner- und Pensionärshaushalte eigene KV-Beiträge für ihre bisher kostenlos mitversicherten Ehepartner gut leisten könnten (und mit den Babyboomern werden es voraussichlich einige mehr werden), und zwar ausdrücklich, ohne dass sie übermäßig finanziell in Anspruch genommen werden - gleichzeitig viele, weit darunter liegende Renten und Pensionen, bis auf einen KV-Mindestbeitrag, weiter unangetastet blieben. Die Einnahmen von Kleinstbeträgen, egal wie diese gestaltet werden würden, sollte man generell niemals unterschätzen. Erst einmal egal ist auch, wie hoch die Zahlen jetzt sind und wie wenig aktuell dabei herauskäme, die sich mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand erwartbar erhöhen werden. Diese Riesengruppe dann grundsätzlich durchgehend zu begünstigen, weil sie in Rente und Pension sind, und einige darunter von jeder Beitragszahlung auszunehmen, ist ein schlechter Witz gegenüber den jungen Erwerbstätigen, weil: nicht mehr vermittelbar.
Auch Kleinstbeträge summieren sich und man sollte nicht vergessen, dass zumindest im erwerbsfähigen Alter viele Betroffene nur temporär kostenfrei familienversichert sind, wenn sie, im klassischen Verlauf, z.B. weil die Kinder größer werden, wieder mehr und länger arbeiten. Damit ist klar, dass auch die Beitragszahlung für erwerbslose Ehepartner auch in die Altersrenten und ausdrückich in die Pensionen übertragen werden muss, wenn man nicht zweierlei Recht gelten lassen will, d.h. die kostenlose Mitversicherung in der Krankenversicherung für Rentner gestrichen wird, aber, s.o. lebenswirklich Freibeträge eingezogen werden, die sich z.B. am Eigenanteil der Pflegekosten bei stationärer Pflege orientieren könnten. Nicht zuletzt bedeutete eine gesamtgesellschaftliche Zielsetzung einer jeweils eigenen RV, KVPV und AV-Versicherung für jeden, ob Mann oder Frau, mit oder ohne Kindern, eine Grundlage, an der sich jeder orientieren kann und die viele Vorteile hat, insbesondere finanzielle Abhängigkeiten zumindest zu reduzieren, wie sie heute erstaunlcherweise noch üblich sind bzw. deren Spaltungspotenzial immer vorhanden war und aktuell wieder steigt.
Die aktuellen Möglichkeiten für Wiedereinstiege ins Erwerbsleben, als klassischer Wg zu KV- und RV-Beiträgen und später Leistungen, sind inzwischen zudem vielfältig und zahlreich. Gleichzeitig ist es immer noch nicht möglich, dass die meisten Menschen auch bis zur Altersgrenze arbeiten können und dürfen, die das wollen, was natürlich häuftig an schwerwiegenden Erkrankungen liegt. Aber auch Akteure des Arbeitsmarktes, die immer noch zu zögerlich bestimmte Gruppen einstellen, spielen eine traditionell, unrühmliche Rolle. Das Durchschnittsalter der Rentenneuzugäge (alle Renten) von 62,9 Jahren im Juli 2024 war zumindest immer noch weit entfernt von der alten Altersgrenze 65 Jahren, seit 2025 sind es 66 Jahre. Bei den reinen Neuzugängen in der Altersrente aber lag im Juli 2024 im Durchschnitt mit 64,4 Jahren schon sehr nah dran, wahrscheinlich näher als in sämtlichen gemessenen Jahren zuvor (wovon wahrscheinlich niemand mehr freiwillig berichten will). Spitzenreiter waren im selben Jahr hier übrigens die Westfrauen mit einem durchschnittichen Eintrittsalter in ihre Alterrente mit 64,5 Jahren. Die Rentenbezugsdauer betrug im Juli 2024 durchschnittlich 18,8 Jahre (Männer) bis 20,5 Jahre (Frauen), damit rund zwei Jahrzehnte.
Genauso wie in der KV könnte in der gesetzlichen Rentenversicherung jeder ein eigenes Konto haben und auf diese einzahlen. Es hat eindeutige Vorteile, wenn jede/r seine eigene Rente aufbauen kann und motiviert zu arbeiten und einzuzahlen, weil es viel leicher ist, auf einmal Vorhandenes aufzubauen, als erst spät im Leben bei 0 anzufangen, wobei so manche/r dann sogar frustriert aufgibt. Auch die Relevanz eines eigenen Rentenkontos hat der Gesetzgeber in der Vergangenheit längst registriert, weshalb man bereits den Rentenaufbau für Kinder plant und bekanntlich inzwischen alle Neugeborenen in Deutschland eine eigene Sozialversicherungsnummer erhalten. Aber warten wir einmal ab, was davon nach dem nun erfolgten Kassensturz und anstehenden Reformen davon wie umgesetzt werden wird.
Wenn man in der gesetzlichen Rentenversicherung genauso vorginge, wie in der Krankenversicherung, so dass alle Erwachsenen Mitglieder der DRV würden, mit eigenem Rentenkonto, stellen sich dieselben Fragen, ob der Ehepartner darauf einzahlen sollte, solange die/der Ehefrau/-mann - meist temporär wegen Kinderbetreuung - über kein eigenes Erwerbseinkommen verfügt. Genauso in den Pensionskassen.
Bei einer Aufteilung in zwei Rentenkonten und verpflichtenden Beiträgen durch den besser verdiendenen Ehepartner, mit flankierenden, unterstützenden Maßnahmen bei kleinen Einkommen, könnte man quasi einen Versorgungsaugleich vorwegnehmen, und jede/r hat von Anfang an seine eigenes Altersruhegeld.
Die hat im Alter bei zusammenlebenden Ehepaaren und Partnern keine Auswirkungen, wenn der Gesetzgeber darauf achtet, das auch diese zusammen dasselbe ergibt, wie vorher, im alten Modell auf nur einem Rentenkonto. Solch eine Maßnahme würde direkt den Wert von unbezahlter, damit bisher unsichtbarer Sorgearbeit im Innnenverhältnis einer Partnerschaft deutlich erhöhen. Diese unsichtbare, unbezahlte Arbeit beschert seit Generationen vielen Frauen ein niedrigeres Erwerbseinkommen und Männern ein höheres Erwerbseinkommen, selbst wenn beide insgesamt in Summe die gleiche Zahl an Arbeitsstunden absolvieren. wie u.a. die "Zeitverwendungsstudie" des Statistischen Bundesamtes aus 2022 ergab, und selbst dann, wenn gar keine Kinder vorhanden sind, schuften verpartnerte Frauen mehr umsonst im Haushalt als Männer. Sind Kinder vorhanden, fällt die Zahl der Teilzeitverträge von Frauen plus der unbezahlten Arbeitsstunden pro Woche obendrauf noch deutlich höher aus. In harmonischen Ehen denkt man darüber kaum nach, weil sich beide so gut sie können sowieso gegenseitig unterstützen und die - bezahlte oder unbezahlte Arbeit des Gegenübers- jeweils zu schätzen wissen.
In einer fortbestehenden Ehe ändert sich dadurch nichts, würden die RV-Beiträge nach einem sinnvollen Schlüssel aufgeteilt, vor allem nichts am zur Verfügung stehenden gemeinsamen Alterruheeinkommen. Aber es fände damit durchaus ein Bedeutungswechsel in Innenverhältnis mit Signalwirkung statt: In bestehenden, eher tradtionellen Ehen - unter den Babyboomern durchaus noch weit verbreitet - arbeiten, meistens aufgrund mehreren Kindern, Plegebedürftigen (Präsenzpflichten u.a. Faktoren am Arbeitsplatz spielen ebenfalls eine Rolle) immer noch meistens Frauen in Teilzeit. Das bedeutet, dass sie aber nicht nur im aktiven Arbeitsleben innerhalb einer Ehe, sondern tatsächlich von "seinem" Einkommen, dem Einkommen des Ehemannes lebenslänglich finanziell abhängig bleiben werden, der in traditionellen Ehen ein höheres Arbeitseinkommen und daraus resultierend, demensprechend fortgesetzt auch ein höheres Alteruhegeld bezieht.
In tradionellen Beziehungen ist es manchem Hauptverdiener nicht mehr bewusst, dass die Partnerin die Hauptlast z.B. in der Kinderbetreuung trägt, und ihm mit dieser tatkräftigen Unterstützung ihrer unbezahlten Sorgearbeit ein deutlich höhere Einkommen - und damit fortgesetzt auch ein höheres Alterruhegeld - erst ermöglicht. Bei Fortbestehen der Ehe ändert sich nichts, nur dass das gemeinsame Einkommen damit offiziell zwei Menschen gehört, die hierzu - und zum gemeinsamen Alterruhegeld auch beide beigetragen haben.
Im darauf folgenden Ruhestand verwaltet ein Ehepaar gemeinsam das genauso gemeinsam erwirtschaftete Alterruhegeld. Das haben im Innenverhältnis zum Glück auch in der Vergangenheit selbst schon viele ältere Ehepaare immer so gehandhabt, mit oder ohne Ehegattensplitting. Kommt es aber zu einer Trennung, dürfte nach dieser neuen Regel, dass jedes Ehepaar bereits zwei eigenständige Rentenkonten hat, der Versorgungsausgleich zügiger berechnet werden können, was nicht nur die Versorgungskassen personell und zeitlich entlastet, sondern auch Gerichte, Scheidungsanwälte und vor allem die Nerven der Scheidungsgegner.
Ähnlich wie in der bereits vorhandenen freiwilligen Krankenversicherung könnten auch in der bestehenden freiwilligen Rentenversicherung, weitere Anreize geschaffen werden, um für gering und wenig verdienende Haushalte zusätzliche Beiträge zu leisten, dabei müssten aber auch hier Freibeträge für Kinder, Zuschüsse oder andere flankierende Maßnahmen zur Entlastung eingeführt werden. Für Alleinerziehende sollte der erwerbstätige Elternteil* des gemeinsamen Kindes für den zum größten Teil betreuenden Elternteil mit einzahlen - oder bei gleichem Einkommen z.B. eine Verzichtserklärung möglich sein -, ähnlich wie bei zusammenlebenden Paaren. Bleibt es dabei, das Krankenkosten und Altervorsorgeversicherung steuerlich geltend gemacht werden, können einzahlende Alleinverdiener/innen in Ehen, Partnerschaften und *getrennte Elternpaare steuerlich von ihren, für den anderen, einkommenslosen Partner geleisteten Beiträgen profitieren.
Für darüber hinausgehende Beiträge per freiwilliger, gesetzlicher Versicherung, z.B. wenn der sorgende Elternteil pflichtversichert in Teilzeit arbeitet, müsste die bisherige strikte Trennung von Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung in der GRV gelockert werden und es ist fraglich, ob das überhaupt vertretbar oder machbar ist. Zumindest in den Zeiten von Kinderberücksichtigung ab dem 3. Geburtstag eines Kindes wäre das für Mütter und Väter sicher attraktiv. Man kann sich weitere Möglichkeiten vorstellen, z.B. Eltern, die ihre teilzeitarbeitende, alleinerziehende Töchter mit freiwilligen Beiträgen unterstützen oder erbende Verwandte die junge Cousine, die noch studiert u.a.. Bei all dem müsste aber der strikte Ausschluss von zusätzlichen freiwilligen Beiträgen zu einer bestehenden Pflichtersicherung, ausdrücklich bei Menschen ohne oder mit geringem Einkommen, erst einmal aufgehoben werden. Ob das ohne viel Aufwand möglich wäre (wohl kaum), und damit die Umsetzungsfrage beantwortet werden kann, kann an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt leider nicht noch erörtert werden, das müssen Fachkreise analysieren.
Gegenfinanziert können die Kosten für die Umstellung zu einem Modell einer Rente und Pension für alle, die u.a. der Verbreiterung der Basis von Beitragszahlern diente, mit allen positiven Folgen daraus, für flankierende Freibeträge, Zuschüsse o.ä. in der Rentenversicherung und in den Versorgungskassen von Pensionen von der kompletten oder teilweisen Abschaffung der Hinterbliebenenrenten, mit Ausnahme der Waisenrente. Wenn jeder ein eigenes Rentenkonto hat, in dem selbst in allen Ehen die Beiträge sinnvoll aufgeteilt werden, ist das erstens eine Motivation zur Arbeit und sehr unterschätzt: auch Motivation, die Partnerin (mehr) arbeiten zu lassen. Darüber hinaus kann bei auf diese Art auskömmlichen Renten auf eine zusätzliche durch Hinterbliebenenversorgung verzichtet werden, nicht zuletzt, was wir bald durch die Verrentungswelle von Babyboomern und Generation X bemerken werden: Es wird vor allem in jeder Beziehung viel zu teurer, sich weiterhin sehr reiche und sehr arme Rentner und Pensionäre leisten zu wollen, in Strukturen, in denen die einen unverhältnismäßig durch Mitnahmeeffekte profitieren und die anderen viel zu hohen Belastungen ausgesetzt sind, und das auch noch unwiderruflich und lebenslänglich. Ausnahmen bestätigen die Regel, warum auch die Waisenrente bestehen bleiben muss. Und das Modell funktioniert genauso wie das alte nur in Friedenszeiten, wenn Ehepartner überhaupt eine realistische Chance hatten und haben werden, sich über mehrere Jahrzehnte ein gemeinsames Alterruhegeld, auf dann zwei getrennten Konten, zu erarbeiten. Und es ist nicht für alle Berufs- und Altergruppen geeignet:
Eine Mutter oder ein Vater mit drei kleinen Kindern und z.B. als Ehepartner von Soldatinnen und Soldaten, die regelmäßig weltweit im Einsatz sind und dort versterben, brauchen eine andere RV und sind wahrscheinlich weiter auf eine Hinterbliebenenversorgung angewiesen, wenn sie nach dem Todesfall die Kinder allein großziehen müssen, was einem Vollzeitjob entspricht.
Man könnte die Hinterbliebenenversorgung auch allgemein auf solche Fälle begrenzen, wenn mehrere minderjährige Kinder im Todesfall vorhanden sind. Dann muss man von vorher wenigen Jahren eigenen Einzahlungen und die des/der Verstorbenen ausgehen und eine Hinterbliebenenversorgung vorhanden sein, damit solch eine plötzlich auf sich gestellte Familie überhaupt eine Chance hat, ohne die/den bisherigen Alleinverdiener/in wieder auf die Beine zu kommen.
Es gibt noch mehr Beispiele. In vielen anderen Branchen aber, zumindest in Friedenszeiten, wohlgemerkt sollte dem Modell der eigenen Rente der Vorrang gegeben werden, wenn die Aussicht auf eine mehrere Jahrzehnte lange Einzahlung besteht, entweder weil beide ganztags oder im gleichen Umfang arbeiten oder sich gegenseitig unterstützen und einer Beiträge auch für einen teilzeitarbeitenden Partner und Expartner wegen Kinderziehung, Pflege o.ä. leistet, der dem/der mehr Erwerbstätigen den Rücken freihält, und damit zeitlich mit unbezahlter Sorgearbeit unterstützt. Genauso wie in der KV muss es für so ein Rentenmodell Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Freibeträgen für geringe Einkommen geben, das sich entgegen anderslautenden Meinungen zumindest die Wenigsten selbst aussuchen. Diese flankierenden Maßnahmen fallen ab bestimmten, erreichten Einkommensgrenzen weg und entbinden nicht von verpflichteten Einzahlungen auf KV- und RV-Konten des Ehepartners oder des anderen Elternteils bei Trennung.
Die Vorstellung, jede/r hat eine eigene Rente, entspricht auch eher den Vorstellungen der jüngeren Generationen von einer gerechteren Rente, die für sie selbst zeitlich zwar noch weit weg ist, die aber davon ausgehen, dass die unbezahlte Leistung, sie großgezogen zu haben, genauso anstrengend und viel wert war, wie bezahlte Erwerbsarbeit. Wenn man dieser Generation erzählt, dass aktuell eine verheiratete/r Frau/Mann mit zwei Kindern nach dem Tod des Partners zwei Renten bezieht, zusätzlich zur eigenen, zumindest in Teilen, noch die des verstorbenen Ehepartners - und ein/e andere/r Frau/Mann, die/der nicht verheiratet war, aber genauso viele Kinder großzog und ganz genauso viel oder wenig arbeitete wie die Verheirateten, maximal die Hälfte davon, versteht diese Generation kein Wort mehr, u.a. mit welchem Argument das sozial gerechtfertigt sein soll.
Und sie schaltet komplett ab, sobald sie erfährt, dass verwitwete Ehegatten, die wieder heiraten, einen 24-fachen Monatsbeitrag aus der gsetzlichen Rentenversicherung erhalten, nur weil sie oder er ein zweites Mal heiratet - und erst recht beim Vortrag, dass im Fall einer Scheidung, dann auch noch die sogenannte "Rente vom vorletzten Ehegatten" wieder ausgezahlt werden kann, als würden Tote wieder lebendig. Und das alles nur durch Heirat, ausdrücklich nicht durch eigene sozialversicherungspflichtige Arbeit, nicht durch eigene freiwillige Beiträge, nicht durch unbezahlte Arbeitsjahre und -nicht durch jahrzehntelange Sorgearbeit zwecks Aufziehens von Kindern.
Solch eine rentenrechtliche, veraltete Heiratspolitik sollte refomiert werden, auch vor dem Hintergrund, dass auf der anderen Seite der Sozialleistungssysteme jungen, alleinerziehenden Müttern, die nie verheiratet waren, einiges mehr zugemutet wird - nur, weil sie nicht verheiratet sind - , z.B. dass Schulkinder angeblich dazu in der Lage seien, sich nach der Schule vorwiegend selbst zu betreuen.
Auch darum sollte ein eigenes Rentenkonto für jede/n eingeführt werden, weil die nächsten Generationen gewisse, bis heute bestehende Strukturen, u.a. dass Ehefrauen indirekt von Einzahlungen ihrer Ehemänner auf seinem eigenen Rentenkonto profitieren nicht verstehen kann und will, warum sie selbst, obwohl sie arbeiten und trotzdem - wovon viele von ihnen inzwischen fest ausgehen - gar keine gesetzliche Rente mehr erhalten werden, weil, Zitat O-Ton, "nichts mehr für sie übrig bleibt", aber hinterbliebene Boomer bei Wiederheirat zwei Jahrebeiträge Rentenversichung des alten Ehegatten als "Mitgift" in ihre neue Ehe mitbringen.
Dabei wird sowohl in der Krankenversicherung als auch in der Rentenversicherung niemals jedes Versicherungsmitglied profitieren können und erst recht nicht dessen Verwandte oder Angetraute: Weder wird jede/r krank, der massenhaft Beiträge in seine gesetzliche KV einbezahlt hat, noch wird jeder alt, der Zeit seines Lebens hohe Beiträge in seine gesetzliche RV o. a. Versorgungskasse einbezahlte. Vielleicht sollte endlich einmal ein finanziell durchhaltefähiger Witwe/Witwer durch alle Instanzen die Krankenkasse der Gattin/des Gatten auf 24 Monatsbeiträge verklagen, anlässlich seiner bevorstehenden Hochzeit, um diese Absurdität offenzulegen.
Als eines der wenigen Argumente für eine Hinterbliebenenrente im 21. Jahrhundert bleiben zu betreuende Kinder und/oder bestimmte systemrelevante Berufsgruppen übrig, die mit langen Abwesenheiten, ungewöhnlichen Arbeitszeiten und -risiken, wiederholten Entsendungen, und/oder ständigen Umzügen wegen Versetzungen verbunden sind, was eine Ehe bzw. ein Zusammenleben an einem gemeinsamen Wohnort grundsätzlich unmöglich machte, wenn nicht ein Partner kürzertritt und die Lasten der unbezahlten Sorgearbeit allein auf sich nimmt. Wenn aber dafür konsquent, von Anfang an für diesen Partner Beiträge, und flankiernde Maßnahmen, geleistet werden, darauf aufbauend zumindest zeitweise oder in Teilzeit gearbeitet wird, dürften auch in solchen Fällen die Hinterbliebenrenten zumindest fortschreitend verzichtbarer werden.
Das Model der eigenen Rente/Pension für alle eignet sich außerdem, um einem drohenden Generationenkonflikt vorzubeugen, u.a. weil das Armutsgefälle zwischen alt und jung zwischen den Boomern, Generation X und den Nachfolgenden, noch einmal um einiges zulegen könnte, schon wegen der unterschiedlich starken Besetzung. Die Soziallasten, die in der GRV nun bald gerade durch die heute vorhandenen, hohen Einkommen ausgelöst werden, können in Zukunft somit nicht mehr vor allem von Einkommensschwachen und den Jüngsten der nächsten Generationen getragen werden. Denen, die bald die gesamten Ausgaben für die Gesundheit und Versorgung der Älteren, eine zahlenmäßig riesige Generation zu erwirtschaften haben, darf man aus Sicht von heute per se schon einmal das das Attribut "potenziell arm" anheften. Sie könnten, mit Ausnahme von ein paar Superreichen, dann auch en masse wirklich arm werden, wenn es dabei bleiben sollte, dass sie allein für Eltern und Großeltern aufkommen sollen, die zum Teil Ansprüche auf hohe Renten und Pensionen stellen werden (und einige Kassenstürze in Kommunen über bisherige Pensionsrückstellungen, fanden sich bereits in den Medien wieder) und in dieser Zukunft kommt dann auch noch das gerade weitesgehend von der Gegenwart vereinnahmte Schuldenpaket obendrauf.
Die Sozialversicherungen, darunter auch die Rentenversicherung müssen in ihren Strukturen wieder mehr dem Leben der Gegenwart Rechnung tragen und damit auch konsquenter als bisher, das Alleinverdienermodell hinter sich lassen, und zwar konkret bezüglich der Beitragszahlung, in dem der Hauptverdiener, dem ein höheres Einkommen und daraus resulitierende höhere Renten und Pensionen fortgesetzt und lebenslänglich, durch den gesamten Altersruhestand bis zur Bahre ganz allein gehört, zumindest, wenn man es darauf angelegt (es gibt zum Glück Ehen, in denen dagegen gemeinsame Entscheidungen üblich sind), aber dessen die hauptsächliche Sorgearbeit für Kinder, pflegebedürftige Angehörige und Haushaltsführung leistenden Ehefrauen, Ehemänner oder Lebenspartner dementsprechend lebenlänglich bis zu dessen Tod leer ausgehen.
Das ist ein strukturelles Machtgefälle, das fortgesetzt des zu Ungunsten von Frauen bestehenden Pension-Gap geht. Dazu gehören auch die Faktoren Präsenzpflicht am Arbeisplatz und unbezahlte, unsichtbare Hausarbeit. Das Alleinverdienermodell wird trotz Abschieds in den Ruhestand im Alter fortgesetzt - durch den Alleinbezug des Hauptteils der Ruhestandgehälter in der Ehe, bis zum Tod des ehemaligen Allteinverdieners. Damit werden veraltete Strukturen befördert, die bisher jeden Fortschritt der Verselbständigung von Frauen über eigenes Einkommen und eigene Alterruhegelder verhinderten, vor allem, wenn sie den "Fehler" begehen, für die Sozialversicherung systemrelevante Kinder zu bekommen. Und das kling genauso absurd, wie es auch ist. Wer das Potenzial von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wirklich heben und nicht nur Sonntagsreden halten will, muss auch diese starren, verkusteten Strukturen ändern und geschlechtsbezogene Machtgefälle auflösen.
Wie Mütter i.d.R. ihre angebliche "Lifstyle-Teilzeit" verbringen, hatte die "Zeitverwendungsstudie (ZWE)" des Bundesamtes für Statistik bereits vorab nachgewiesen. Dort wurde dokumentiert, wer seine angebliche Freizeit in Wirklichkeit mit unbezahlter Arbeit für Betreuung von Kindern, Plfegebedürftigen und Hausarbeit verbringen muss, externe Seite, Daten aus 2022, Veröffentlichun vom 6. Juni 2025, destatis.de: → Durchschnittliche Zeitverwendung für Erwerbs- und unbezahlte Arbeit von Vätern und Müttern ab 18 Jahren in Haushalten von Paaren mit Kindern und Alleinerziehenden. Aus dieser o. g. Statistikausschnitt geht z.B. hervor, erstens, dass Menschen beiderlei Geschlechts mit Kindern rund eine 59 Stundenwoche haben und zweitens, dass Mütter durchschnittlich neben ihrer 19-Std.-Erwerbsarbeitswoche noch eine volle, unbezahlte 40 Stunden-Woche unbezahlter Sorgearbeit abliefern, darunter knapp 7 Stunden in der Küche, ebenso viel Zeit geht mit Putzen und Waschen drauf, fast 5 Stunden pro Woche Einkaufen und allein 14,5 Stunden für die Betreuung/Pflege/Unterstützung von Haushaltsmitgliedern.
Und daran hat sich auch seit 2022, aus dem Jahr stammen die Daten, kaum etwas geändert, ein Grund, warum Babyboomer und Generation X sozialpolitisch eine echte Enttäuschung sind: Spätestens, sobald Kinder vorhanden sind, rutschten und rutschen durchgehend bis heute die modernsten Partnerschaften in großer Zahl in alte Rollenverteilungen, mit allen daraus resultierenden negativen Folgen, sowohl privat als auch gesellschaftlich. Und genau darum, sollte zum Umsteuern die vorhandene Struktur durchaus genutzt werden, um eine neue draufzusetzen: Von denjenigen, die mehr arbeiten können, weil sich jemand anderes um Kinder, Pflegebedürftige und Co. kümmmert, können und sollten Beitragszahlungen in die KV und RV ihrer Partner/innen erwartet werden - mit Unterstützung für bestimmte Gruppen, z.B. Gerinverdienern, kleinen Renten, Kinderbetreuuenden. Aber der Grundsatz bleibt: alle zahlen für sich und für ihre sorgenden Partner ein und damit werden auch endlich alle mit einer jeweils eigenen Krankenversicherung und einem eigenen Rentenversicherungskonto für ihre persönliche Arbeitsleistung ausgestattet, auf die jede und jeder aufbauen kann.
Damit könnte vermutlich endlich eine sinnvolle Abgrenzung gesetzt, mit der die unbezahlte Sorgearbeit zwar nicht abgeschafft - (nochmal: ohne die ist auskömmliche Erwerbsarbeit grundsätzlich nicht möglich), aber wenigstens das skandlöse Alterarmutsrisiko von Sorgearbeitenden stark einschränkt werden kann, von dem immer noch inbesondere Mütter betroffen sind, weil sie lebenslänglich bei Renten und Ruhestandgeldern überproportional leer ausgehen: im Ruhestand entweder heillos verarmen oder ironischerweise erst dann im Sinne eigener Altereinkommen profitieren, wenn der ehemalige Haupterwerbstätige/Ehepartner verstirbt oder sich scheiden lässt. Soll das in Zukunft etwa noch etwas destruktiver und gruseliger werden, indem man nur noch Jüngere belastete?
Ganz nüchtern betrachtet, befinden sich selbst in langjährigen Ehen und Partnerschaften alle, die nicht ungefähr dasselbe verdienen - unabhängig davon, wie gut oder schlecht beide damit im Innenverhältnis auch umgehen sollten - schlicht in einem strukturell finanziellen Abhängigkeitsverhältnis, das spätestens bei Wegfall der Sorgearbeit (Kinder aus dem Haus, Pflegebedürftige anderweitig versorgt oder verstorben) geradezu vorsintflutliche Praktiken aufweist, wie das Erreichen eines eigenen Altereinkommen nur durch Tod des Partners oder Abfindungen aus laufenden Beitragszahlungen als Mitgift für heiratslustige Witwen und Witwer.
Wenn eine gerechtere Aufteilung von Altersruhegeldern/Renten in Familien mit Kindern von Anfang an bereits zu Lebenzeiten beide Elternteile erreicht und jede/r ein eigenes Renten/Alterruhekonto hat, existiert mehr Klarheit und Wahrheit, mehr Sicherheit, mehr Transparenz und damit wahrscheinlich auch mehr Lebenszufriedenheit. Gegenwärtig sind Frauen und Mädchen außerdem wieder vermehrt geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Zu Recht wird darum seit Jahren fortgesetzt gefordert, Frauen endlich aus Strukturen herauszuholen, die ihre Sicherheit gefährden und Gewalt gegen sie befördern. Armut, ein großer Einkommens- und Vermögensunterschied, wirtschaftliche und finazielle Abhängigkeit u.a. sind einige der Faktoren, die bei Gewalt gegen Frauen eine nach wie vor heillos unterschätzte Rolle spielen.
So unangenehm das Thema ist, bei dem vielem Positiven, das die Sozialversicherungen durchgehend seit Jahrzehnten für die Gesellschaft insgesamt und jede/n Einzelne/n leisten, findet sich auch dort, durchgehend bis heute, ein Graben zwischen den Renten und Pensionen von Männern und Frauen, der sich vorwiegend nur aufgrund vorhandener Kinder strukturell unverhältnismäßig - nämlich lebenslänglich - auswächst, zunächst in sehr unterschiedlichen Erwerbseinkommen niederschlägt, um anschließend im Renten- und Pensionsbezug unaufhaltsam zementiert zu werden. Das klingt nicht nach einer gesunden Struktur, sondern dokumentiert in der Praxis eine seit Jahrzehnten unverändert einseitige wirtschaftlicher Abhängigkeit, die ohne aktives Handeln flächendeckend einfach kein Ende finden will. Das hat nach wie vor lebenslängliche, unangenehme Folgen für die davon besonders Betroffenen, die absolut nichts verbrochen haben, was das gerechtfertigte, sondern dem System, im Gegenteil stets einen immensen, unbezahlbaren Dienst erwiesen haben, für den es keine Abfindungen gibt.
Es wird fortgesetzt immer kleinere und größere Renten/Altersruhegelder geben; der Wert der Arbeit bleibt nach wie vor auch im Alter bis in den Ruhestand und bis zum Lebensende erhalten, aber mit einer Reform würde endlich die Tatsache berücktsichtig, dass in Wirklichkeit die wenigsten Alleinverdiener allein auf sich gestellt ihr Erwerbsleben bewältigten, erst recht nicht mit parallel dazu aufzuziehenden Kindern, und die damit ebenso nicht allein für zum Teil später exorbitant hohen Altersruhegelder sorgten, sondern alle beteiligt sind, die daran mitwirkten. Ehegatten und sorgende Elternteile sollten endlich berücksichtigt werden, denn auch die leisten schwere Arbeit. Und das bis dato gänzlich unbezahlt, siehe oben, die Statistik: 39,56 Stunden unbezahlte Sorgearbeit für Mütter pro Woche, somit ein unbezahlter Vollzeitjob. In Haushalten mit Alleinerziehenden bleibt, den - in der Mehrheit Frauen - Betroffenen nichs anderes übrig, als beides Erwerbsarbeit und Sorgearbeit unter einen Hut zu bringen und in diesem Fall, wirklich allein. Hinzu kommen unhaltbare Zustände bei Kindesunterhalten: Der Verband Alleinerziehender Mütter und Väter e.V., gab für 2024 an, das rund 50 Prozent der Unterhaltszahlungspflichtigen keinen Unterhalt zahlen und 25 Prozent zu wenig, als sie sollten (das ist der Mindesunterhalt) und, Zitat, VAMV: "Nur ein knappes Viertel der Kinder erhält einen Unterhalt, dessen Höhe dem Mindestunterhalt entspricht oder diesen übersteigt", Zitatende.
Damit sorgen 75 Prozent der Unterhaltspflichtigen u.a. auch dafür, dass der hauptsächlich sorgende Elternteil sich keine private Altersvorsorge leisten kann. Aktuell wurden zudem aus der Politik mögliche Kosteneinsparungen bei Unterhaltsvorschussleistungen für Kinder bekannt, durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband. Verständnis kann man dafür haben, dass Bürokratieabbau in den Kommunen beim Thema Unterhaltsvorschuss geboten ist, aber das kann nicht darauf hinauslaufen, dass es im 21. Jahrhundert wieder Kinder zweiter Klasse geben wird, indem der Anspruch auf Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss durch die Hintertür abgeschafft wird, mit dem Argument, weil viele Kinder über ihre einkommenslosen oder einkommensschwachen Eltern sowieso schon im Sozialleistungsbezug feststeckten. Auch dieses Feststecken hat strukturelle Gründe, u.a. dass sich viele, die Kindesunterhalt zahlen müssten, darauf verlassen und ausruhen können, auf vollkommen übrlastete kommunale Strukturen zu treffen. Hier geht es bundesweit inzwischen um den Rückstand von Milliardenbeiträgen, die den öffentlichen Kassen fehlen. Der Anspruch auf Kindesunterhalt, die Rückholung von Unterhaltsvorschüssen sollten nicht heruntergespart, indem man Kinder desklassiert, sondern jetzt erst recht professionalisiert und durchgesetzt werden. Hamburg richtet hierzu gerade ein Zentralamt für Unterhaltsvorschuss ein, andere Städte sorgen dafür, dass geringverdienende Alleinerziehende erst gar nicht in der Grundsicherung zu landen, in dem sie diese aktiv unterstützen, statt sie dorthin, den o.g. Überlegungen entsprechend, regelrecht abzuschieben.
Gleichzeitig muss sich Arbeit immer lohnen und ein Totalausstieg aus Sozialversicherungsbeiträgen steht überhaupt nicht zur Debatte. Angesichts steigender Preise existieren inzwischen aber schon wieder unzählige verarmte Haushalte mit Kindern, die irgendwann schlicht aufgeben, überhaupt jemals ein auskömmliches Einkommen erreichen zu können, die durch eine echte Reform wieder motiviert werden könnten, eben nicht das Handtuch zu werfen, weil bereits für Erwerbs- und Sorgearbeit Beiträge ihrem RV-Konto gutgeschrieben sind. Zu den vielen nach und nach öffentlich werdenden Sparmaßnahmen und davon Betroffenen Stellung zu nehmen, reichen hier weder Zeit noch Platz, aber u.a. gegenwärtig 137.000 minderjährige Wohnungslose und rund 55.700 junge, wohnungslose Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren sollte man an dieser Stelle wenigstens einmal erwähnen, an denen schlicht nicht gespart werden kann, weil es sich grundsätzlich im Erwachsenenalter um knapp 193.000 potenzielle Sozialversicherungsbeitragsleistende und künftige Steuerzahler handelt, auf die auch die gesetzliche Rentenversicherung ab sofort schlicht nicht mehr verzichten kann. Laut eigenen Angaben des Paritätischem Wohlfahrtsverbands will nach dessen Aussagen die Bundesregierung mit der Streichung der Unterstützung nach §§41/41a im SGB VIII etwa 1 Milliarde Euro einsparen.
Auf der anderen Seite haben statistisch die Hälfte aller Bundesbürgerinnen und -bürger etwa 100.000 Euro Vermögen und gar nicht so wenige auch noch viel mehr. Sie verfügen i.d.R. darüber hinaus auch über ein hohes Einkommen (auch das ist gar nicht so selten, wie viele annehmen), aus dem sich solch ein Vermögen speist oder sie haben geerbt oder beides. Diese wirtschaftlichen starken, wohlhabenden Haushalte sind rechnerisch in der Lage, durchaus Beiträge in KV und RV zu leisten für ihre (vorübergehend) nicht oder in Teilzeit arbeitenden, kinderbetreuenden Ehe- und Lebenspartner - und auch ihre eigenen Kinder zu unterhalten.
Die Notwendigkeit von Reformen sollte genutzt werden, um veraltete Strukturen aufzubrechen, indem auch in der RV nicht nur (ein)gespart wird, weil es bei der Masse der künften Bezieher von Altersruhegelden nicht funktionieren wird. Der Schwerpunkt sollte auch hier das Ziel einer Einnahmensteigerung sein, indem zunächst die interne Rentenbeitragsstruktur zwischen Erwerbstätigen und Sorgearbeitenden reformiert wird, die Sorgearbeitende besser als bisher zur Arbeitsaufnahme motiviert, und sich darüberhinaus Beiträge und Rentenbezug an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren, dass in einer Ehe/Partnerschaft beide gleichermaßen zum Haushaltseinkommen beigetragen haben, und das bereits zu Lebzeiten und nicht erst prompt nach dem Todesfall.
Verpflichtende Einzahlungen, würden auch sehr tradtionell eingestellten Männern einen finanziellen Anreiz anbieten, ihre Frauen arbeiten gehen zu lassen. Umgekehrt hätten in sehr konservativen Familienkonstellationen Frauen damit ein gutes Argument mehr, endlich arbeiten gehen zu dürfen. Man wundert sich trotz aller vorhandenen, gesetzgeberischen Gleichberechtigung, wie sehr gerade Mütter inzwischen wieder damit zu kämpfen haben, überhaupt Arbeit zu finden, nicht vom Arbeitplatz und aus dem Arbeitsmarkt gedrängt zu werden oder aus ihren Familien nur zeitweise herauszukommen, um überhaupt arbeiten zu können.
Auf ein bereits mit Beiträgen etwas angespartes Rentenkonto aufzubauen ist außerdem wesentlich leichter als auch motivierender und viel einfacher, als bei Null anzufangen, erst recht nach mehreren Jahren der Erziehung und Betreuung von künftigen Steuer- und Sozialversicherungsbeitragszahlern.
Um Ausnahmen und Bestandschutz, wird man nicht herumkommen, aber vor dieser immensen Verrrentungswelle ist das nur mit Augenmaß möglich - z.B. durche eine Aktualsierung anhand einer Verrechnung nach neuem Modell, statt das alte einfach fortzuführen. Neben Zuschüssen und/oder Freibeträgen bei niedrigen Einkommen, die Beiträge an ihre kinderbetreuenden Partner leisten, benötigten selbstredend junge Eltern mit minderjährigen Kindern, deren Partner früh verstorben ist, weiterhin Unterstützung. Aber die Kassenlage wird jetzt akut dramatischer, und darum ist es nicht zu verleugnen: Es sind die Babyboomer und Generation X, die für das System noch etwas Grundsätzliches leisten müssen, um es auch für nachfolgende Generationen krisenfest zu gestalten, und die der erwerbstätigen Nachwelt damit eine echte Reform schuldig sind. Irgendwann einmal geheiratet oder ein Kind bekommen zu haben sei keine Leistung im Sinne sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird immer wieder gern herausposaunt, aber das darauf Folgende, der Kontext meistens verschwiegen: Die sich daran anschließénde Übernahme von Verantwortung, nicht selten in Form von jahre- bis jahrzehntelanger, unbezahlter Sorgearbeit für Kinder, Ehepartner, pflegebedürftige Eltern u.ä. ist es, die in Wahrheit ganz konkret eine der Erwerbsarbeit ebenbürtige Arbeit und Leistung ist, die dem Arbeitsmarkt, den Finanzämtern und den Sozialversicherungen eindeutig zuarbeitet und Geld in deren Kassen spült. Es wird Zeit dafür, dass das endlich berechnet, akzeptiert und respektiert wird.
In den Regelwerken der einst eingeführten Witwen-, Witwerrente war diese Sorgearbeit immanent, nämlich schon immer unausgesprochen enthalten. Der Fehler lag im Unausgesprochenen, die gesellschaftlich wichtige Sorgearbeit selten bis nie ausdrücklich erwähnt und rentenrechtlich definiert zu haben, die bis zur Einführung von Kinderziehungszeiten, der sogenannten "Mütterrente" in der RV kaum einmal in ihrem Umfang und Wert berechnet wurde, was das in Summme für unsere Gesellschaft eigentlich bedeutet. Ein durch die Jahre verschleppter Systemfehler, der sich in den vorhandenen Strukturen widerspiegelt, u.a. dadurch, dass sich ausgerechnet in der auf Solidarität zwischen den Generationen basierenden gesetzlichen Rentenversicherung gegenwärtig kinderlose Doppelverdienerpaare als die aktuell ökonomisch sinnvollste Kombination für Privathaushalte heraustellt, die mit ihren Ansprüchen auf hohe Renten und Pensionen den nächsten, deutlich schlechter besetzten Generationen buchstäblich auf die Füße fallen wird.
Darum müssen sich auch die Anspruchberechtigen zwangsläufig an den nun anstehenden, sinnvollen Reformen beteiligen. Zur aktuellen Kassenlage gehört außerdem die Tatsache, dass Deutschland deutlich mehr Zuwanderung als weniger benötigt, weil das angeblich vorhandene Einsparpotenzial der Ausgabenseite dank bald noch weiteren Millionen Menschen im Ruhestand viel zu gering ausfallen wird und somit ohne wenn und aber die Einnahmenseite gestärkt werden muss, externe Seite, iwkoeln.de vom 13.04.2026: → IW-Bevölkerungsprognose - Statt Wachstum droht Deutschland die Schrumpfung .
D.h. gerade die Boomer und Generation X haben ein sehr großes, persönliches Interesse daran, dass Zuwanderung gut funktioniert, der Zusammenhalt gestärkt und Solidarität zwischen Rentenbeziehern und -einzahlern bestehen bleiben wird - und kann jetzt selbst sehr viel dazu beitragen, einen drohenden Abbau des Sozialstaates zu verhindern.
Die nächste junge Müttergeneration, die sich in der Gegenwart an der Unsichtbarkeit der Sorgearbeit abarbeitet, die nun zwar öffentlich etwas sichtbarer geworden sind, aber in der Praxis ähnlich scheitert, wie alle bisherigen zuvor, weil auch ihren Bestrebungen einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Kind díe herkömmlichen, unbeweglichen Strukturen im Weg stehen erwartet von der Politik Antworten. Aktuell, aber erhalten sie stattdessen Sparprogramme mit weiteren Einschnitten bezüglich ihrer eigenen Sicherheit und die ihrer Kinder, die bereits verkrustete Strukturen nun noch unbeweglicher gestalten werden. Dabei verschwieg man die gesellschaftlich wichtige Bedeutung von Sorgearbeit schon lange und vehement genug und einige derjenigen, die davon bis in die Gegenwart am meisten profitieren, genießen die unbezahlten Leistungen regelrecht, als gehörte angeblich jeder "kostenlose Service an Mann, Kind und Gesellschaft" für Frauen mit Kindern einfach dazu, ähnlich wie der Haussklave im antiken Rom: Das ist nichts anderes als Ausbeutung.
Die alte, unsichtbare, immanente Sorgearbeit in der Hinterbliebenenrente aber entspricht schon lange nicht mehr den alten Realtitäten vergangener Jahrzehnte, in der wirklich jede Familie gleich mehrere minderjährige Kinder zu versorgen hatte und sich jede Familie, auch aus Mangel an vorhandener professioneller Betreuung, höchstpersönlich um ihre pflegebedürftigen, älteren Angehörigen selbstständig kümmern musste, d.h. wortwörtlich von Haus aus viel Sorgearbeit zu leisten war, die damit auch jeder sehen könnte, ganz im Gegensatz zu heute. Das spiegelt sich auch in den Rentenstatistiken wieder: Die Hinterbliebenrente hatte in den 1950er Jahren prozentual einen deutliche höheren Anteil, und zwar knapp die Hälfte an allen Rentenarten, und nimmt seitdem fortgesetzt ab, aktuell hat sie noch einen Anteil von 13,5 Prozent, so dass 2025 ungefähr 46 Milliarden Euro hierfür ausgeschüttet wurden. Heute haben die meisten Witwen und Witwer bereits eine eigene Rente und beziehen diese zweite Rente zusätzlich; um 1950 war diese dagegen für Frauen oft das einzige Alterseinkommen, was sie überhaupt hatten. Darum eignet sich die Hinterbliebenrente auch am besten von allen für eine große Reform, die der Gegenwart Rechnung trägt. Aber dazu muss erst einmal eine grundsätzliche Entscheidung getroffen werden, die nicht mehr und nicht weniger bedeutet, sich zu entscheiden, ob man den Grundsatz der Gleichberechtigung im GG zwischen den Geschlechtern nicht nur gesetzgeberisch weiterverfolgen will, sondern diesen auch umsetzen - oder ihn abschaffen will, wie es derzeit in vielen anderen Staaten im Rückwärtsgang längst geschehen ist oder vehement angestrebt wird.
Parallel dazu, werden bei Boomern und in Generation X in den Sozialversicherungen immer mehr Mitnahmeeffekte kultiviert, u.a. auch bei der Hinterbliebenente und/oder ein früherer, auskömmlicher Renteneintritt sobald er nur möglich erscheint, von dem dann, auf dem Rücken der jüngeren Generation, immer deutlicher wird, dass damit keineswegs der Dachdecker (der hier symbolisch für ein langes, körperlich sehr anstrengendes Arbeitsleben steht), der eindeutig nicht bis zum Alter von 70 Jahre alt durcharbeiten kann, profitiert. Es sind eher Bezieher hohe Einkommen, die vorzeitig ausscheiden, weil sie es sich schlicht leisten könnten, wäre da nur nicht die noch diese lästige, erwerbstätige und schlecht besetzte Einzahlergeneration, die sich das genauso schlicht nicht mehr länger leisten kann.
Ein früherer Eintritt in den Ruhestand von fitten, jungerhaltenden Älteren, so gern man es ihnen gönnte, geht in Folge zu Lasten von allen anderen, darunter Schwerbehinderten, chronisch Kranken, körperlich sehr hart Arbeitenden, Arbeitnehmenden mit kleinen Einkommen, Familien mit mehreren Kindern, Alleinerziehenden und insgesamt den jüngeren Generationen und darunter auch alle unbezahlt schuftenden Mütter, die nun ihrerseit immer mehr unter Druck geraten, und denen nun drastische Schritte in bereits existenzbedrohende Einkommen drohen. Genau diese werden weiter unter Druck gesetzt, gleichzeitig Exorbitantes abzuliefern, nämlich durch eine unausgewogene Sozialpolitik regelrecht dazu verdonnert werden, ausschließlich anderen, priviligierten Menschen hohe und sehr hohe Pensionen und Rentenbezüge erwirtschaften zu müssen, die sie selbst niemals erreichen werden, sondern ihnen sogar, trotz Arbeit, Alterarumt droht.
So finden sich immer mehr Gruppen in der Gegenwart auf einmal in Sozialversicherungsstrukturen wieder, die offenbar nicht mehr für sie zuständig zu sein scheinen, weil inzwischen selbst diese Strukturen, die eigentlich ein Arbeits- und Erwerbs- und Familienleben sozial umsetzbar gestalten sollten, im Fall von u.a. Krankheit, Arbeitsverlust, Pflegebedürftigkeit und im Alter, gegenwärtig nur noch für hohe Einkommen, Wohlhabende und Vermögende auskömmlich funktionieren, von denen persönlich einige noch nicht einmal auf die Leistungen aus Sozialversicherungen angewiesen sind.
Der Einzug von Einkommensgrenzen ist darum unvermeidbar, was an einigen Sparvorschlägen und Kommentaren in der Presse bereits erkennbar wird. U.a. ist jemanden aufgefallen, dass selbst finanziell gut ausgestattete Vermögende dieselben Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten wie Rentnerinnen und Rentner an der Armutsgrenze, die nicht einmal mehr ein halbes Bett in einem Pflegeheim bezahlen können. Es geht darum, dass die Aufgabe von Sozialversicherungen nicht mehr und nicht weniger grundsätzlich darin besteht, für alle Beitragszahler*innen, damit auch für mittlere und schmale Einkommen zuständig zu sein, die auf diese Leistungen wirklich angewiesen sind und nicht nur Gut- bis Sehrgutverdiener über die Maßen zu bedienen, bei denen, z.B. aufgrund von ererbten, hohen Vermögen keine oder wenige Bedürftigkeitslücken vorhanden sind, die durch eine Inanspruchnahme von Leistungen geschlossen werden müssten - und damit einen aktuellen Trend zu beenden, der immer mehr Mitnahmeeffekte von längst auskömmlich Alimentierten produziert.
Vor diesem Hintergrund ist auch die Kritik an der ehemals geplanten Entlastungsprämie von 1000 Euro gut begründet, die jüngst der Bundesrat ins Nirvana geschickt hat. Wie war das noch mit der Vorgänger-Entlastungsprämie? Kinderlose Doppeltverdiener, vermögende Beamtenehepaare und Pensionärshaushalte bekamen die bis zu 3000 Euro maximale Inflationsausgleichzahlung pro Arbeitsverhältnis und damit einige Haushalte doppelt bis dreifach ausgezahlt, dagegen Rentner*innen, Studierende, ein/e arbeitslose Mehrfach-Mutter oder -Vater erhielten: nichts, es sei denn, sie alle hatten einen Nebenjob und erhielten ein bisschen Inflationsprämie. Unter dem Strich war dieses "Gut-gemeint-Projekt" ein unsoziales Ergebnis. Dafür wurden wieder Mitnahmeeffekte mit einer drastischen, gesellschaftlich spaltenden Wirkung möglich gemacht, anstelle von zukunftsfähigen Modellen, und zusammengefasst das Signal ausgesendet, dass beileibe nicht jede/r Vater Staat gleich viel wert gewesen sei.
Das einzig Gute an der gegenwärtigen Situation der leeren öffentlichen Kassen ist die Erkenntnis, dass man sich solche desaströsen Ergebnisse von "nett gemeint" aktuell nicht mehr leisten kann. Wahrscheinlich wäre es im Fall der Inflationsprämie besser gewesen, jedem der rund 40 Millionen Privataushalte, und darunter dann auch jenen, die unter der Inflation wirklich ächzten, ein paar Euro auszuzahlen als einigen Privathaushalten gar nichts und auf der anderen Seite einigen das 10-, 20- und 30-fache, gerade bei denjenigen, die es nicht einmal nötig gehabt hatten. Trotzdem wollte man das nun ernsthaft wiederholen, mit einer Entlastungsprämie für aktive Arbeitsverhältnisse von bis zu 1000 Euro, wieder einmal zahlbar durch die Arbeitgeber, von denen bereits mehrere, die selbst unter der aktuell, angespannten Wirtschaftslage unter Druck stehen, abwinkten oder ankündigten, diese Prämie mindestens zu halbieren. Der prompt auf den Plan tretende DBB, forderte erwartbar unverzüglich dieselbe Entlastungsprämie für Beamte, was nun einmal die Aufgabe einer Gewerkschaft ist, die für ihre eigenen Mitglieder zu sorgen hat - und nicht für andere. Das einzige, was sich seit der Ankündigung aktuell auf jeden Fall "verbesserte", war der nun durch die Ankündigung hervorgerufene Erwartungsdruck der Belegschaften, berichteten u.a. die Medien der HR-Szene. Glücklicherweise hat der Bundesrat diesem sozialen Schieflagevorhaben einen Strich durch die Rechnung gemacht.
Angesichts der schon bekannt gewordenen Sparvorschläge sollte auch endlich einmal ernsthaft überlegt werden, ob die Einnahmenseite wirklich ernsthaft allein von Rauchern personell besetzt werden soll, was schon mit dem allgemeinen Gleichbehandlungsprinzip ähnlich vereinbar ist, wie Weintrinker (Weinsteuer = 0 Prozent) überhaupt nicht daran zu beteiligen. D.h. es wurden sowohl in der Steuerpolitik als auch in der Sozialpolitik schon immer zweifelhafte Unterschiede gemacht. Andererseits ist zum Glück der Konsens groß, dass in den Unfall- und Krankenversicherungen vom Arbeitsunfall bis zum Reitunfall ein weites Feld abgesichert wird, auch von den Beitragszahlenden ausdrücklich mitgetragen, die keinen riskanten Freizeitaktivitäten nachgehen und das sollte tunlichst auch so bleiben.
Aber diese gültige, sinnvolle Solidarität, die eine wichtige, selbstständige Basis für eine funktionierende Demokratie bildet, könnte bald löchrig werden, wenn die Einnahmenseite weiter schrumpft, was sie wird, wie bereits nicht erst seit gestern bekannt ist. Die Zahl der in Kürze durch die Sozialversicherungen zu Versorgenden wird gegenüber der Einnahmeseite schlicht zu groß werden. Dann muss man irgendwann doch überlegen, ob in den Sozialversicherungen die Ausgaben nicht nur bei Herkömmlichem und Altbekanntem gestrichen werden, sondern sich etwas Gegewärtigeres, Lebenswirklicheres einfallen lassen. Wenn das Freizeitverhalten der anderen einen gewöhnlich nichts angeht, hat das etwas für sich, und liegt vor allem daran, dass es i.d.R. für gewöhnlich relativ harmlos ausfällt, für alle anderen. Versicherungsleistungen könnten aber durchaus und ganz konkret auch weniger harmlose, sehr außergewöhnliche "Freizeitverhalten" betreffen: Bekannt ist zum Beispiel die tödliche Raserei bei illegalen Autowettrennen. Es gibt noch ein Verhalten, das in seiner Besonderheit und dem strafbewerten Ergebnis ähnlich vermeidbar ist, wie mit voller Absicht mit 200 km/h bei Rot über die Ampel zu fahren, wenn dort Kinder bei Grün die Straße überqueren: gemeint sind die extremen, gesundheitlichen und weiteren Folgen aus schweren Gewaltaten, die bisher zum großen Teil ebenfalls von den Sozialversicherungen übernommen werden müssen.
Besonders schwerwiegend und teuer sind die Folgen für Opfer sexalisierter Gewalttaten, darunter insbesondere gegen Kinder. Hier müssen endlich einmal deren volkswirtschaftlichen Kosten offengelegt werden, u.a. durch zum Teil lebenslänglich notwendige Therapien für die unschuldigen Opfer - und die Sozialversicherungen, die zum Beispiel im → Entschädigungsrecht zuständig werden, mit Ausnahmen erst auf Antrag. Gegenüber Tätern müssen sich zum Teil schwerst traumatisierte Opfer zivilrechtlich durchsetzen. Einige verzichten von vorneherein, weil sie sich das nicht mehr zumuten können und wollen. Momentan gibt es keine andere Möglichkeit, und dementsprechend keine Strukturen, um diesen Betroffenen das Leben zu erleichtern. Das könnte man ändern, und Unfallkassen, Rentenkassen, Krankenkassen u.a. das Recht eingeräumen, ihre zunächst verauslagten Kosten z.B. für die medizinische Behandlung von Opfern verurteilten Straftätern in Rechnung zu stellen, somit diese routinemäßig in Regress zu nehmen. Sexualisierte Gewalt richtet sich gezielt - und inzwischen in einem nicht mehr verschweigbaren, flächendeckendem Ausmaß - gegenwärtig vorwiegend gegen Frauen, weibliche und männliche Jugendliche und Kinder. Zusätzlich könnte überlegt werden, ob den sogannten sozialen Digitalplattformen, zu deren Ehrenrettung man sagen muss, dass diese inzwischen immerhin einiges zur Aufklärung von Fällen sexualisierter Gewalt beitragen, eine Mithaftung zumutbar ist und ebenfalls in Regress zu nehmen sind, wenn das notwendige Engagement zur Verhinderung, Vermeidung und Aufklärung solcher schwerwiegenden Straftaten nicht vorhanden ist.
Ein deutlich konsequenterer Ausschluss von sexualisierter Gewalt aus allen Systemen wäre auch im Interesse der diese Plattformen betreibenden Unternehmen, die aktuell bereits geradezu von einer Welle der Einführung von Altergrenzen in immer mehr Staaten betroffen sind, wenn sie nicht abwarten wollen, bis ihre Geschäftsmodelle endgültig Zwei-Drittel der Kundschaft in Form von Jugendlichen und Frauen verlustig werden, in denen beide Gruppen gegenwärtig einer automatisierten und digitalisierten Gewalt ausgesetzt sind, die sie ihrer Persönlichkeitsrechte beraubt und deren Besonderheit darin besteht, sich ungeniert durchzusetzen: weil man sie lässt.
In einer großen Solidargemeinschaft wie den Sozialversicherungen sollten solche Taten nicht mehr länger unkommentiert bleiben, weil Ausmaß und Folgen schlicht zu groß geworden ist und die Kosten dafür die öffentlichen Kassen immens belasten. Wer Rauchen über Steuererhöhungen verbieten will, weil es so gesundheitschädlich ist, indem diese Freizeitbetätigung so teuer gestaltet wird, dass sie sich keiner mehr leisten kann, der kann genauso gut das seltsame Freizeitverhalten der Ausübung von sexualisierter Gewalt gegenüber Kindern, Jugendlichen und Frauen in den Sozialversicherungen ähnlich drastisch verteuern, weil es nachgewiesen gesundheitschädlich ist.
Der Schlüssel der Gegenwehr liegt darin, dass momentan keine Waffengleichheit herrscht und damit sollte jede Antwort auf automatisierte Gewalt in einer ebensolchen automatisierte Gegenwehr bestehen. Das könnte möglicherweise am ehesten durch ein digitalisiertes Regress-Verfahren zu erreichen sein.
Vor dem Hintergrund der schrumpfenden nachfolgenden Generationen, die eine nun einsetzende Rentenwelle bisher nicht dagewesenen Ausmaßes finanzieren soll, kommt sexualisierter Gewalt inzwischen noch eine systemrelevante Komponente hinzu, womit jugendlichen Opfern, als den künftigen Erwerbstätigen, Steuerzahlern und Sozialversicherungsbeitragszahlern endlich auch der Schutz durch Staat und Gesellschaft zukommen muss, der ihnen verfassungsrechtlich zusteht. Diesen für die ganze Gesellschaft systemrelevanten Anspruch muss die Politik genauso wahrnehmen, wie den denselben Anspruch von Älteren auf Renten und Pensionen, wenn der Generationenvertrag weiter gelten soll. Sexualisierte Gewalttaten sind außerdem schon lange keine Ausnahme mehr, ganz im Gegenteil, wie sämtliche Hellfeldstudien der vergangenen Jahre und jüngst auch die neue Dunkelfeldstudie ergeben haben, eine regelrechte Plage.
Die Einführung einer Kostenübernahme für die Therapien und Renten ihrer Opfer durch verurteilte Gewalttäter, explizit durch Regressverfahren in den Sozialversicherungen, dürfte durchaus etwas Sinnvolles beitragen, stärkte sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite reduziert würde - und zwar solange, bis die Zahlen dieser Straftaten endlich flächendeckend sinken. Sollte das geschehen, wird der Gesundheit und der Stabilität des Rentensystem ein noch viel größerer und nachhaltigerer Dienst erwiesen, als es die meisten von uns heute ahnen können. Umgekehrt gilt: Sollte dieser flächendeckenden Gewaltentwicklung nicht bald etwas Sinnvolles, damit ebenfalls in der Breite entgegengesetzt werden, wird zwangsläufig die Demokratie direkt getroffen. Das sollte man nicht mehr nur Zivilverfahren überlassen, durch die sich manche Betroffenen regelrecht quälen, so dass andere gleich ganz darauf verzichten.
Auch hier gilt einmal mehr: die Krise als Chance. Wenn die Politik mehr Frauen in Arbeit und weniger Gewalt an Kindern will, und es keine Sonntagsreden sind, müssen auch die Sozialversicherungen jetzt in die Gegenwart und Zukunft starten, die eine andere als heute sein wird, die endlich auch zum Leben der jüngeren Generation passen muss und für deren Absicherung im Alter für alle sorgt - und die nicht auschließlich für diejenigen der bald unzähligen Bezieher hoher Alterruhegeldern der Babyboomer und Generation X erfunden wurde, insbesondere jenen, die von allem, was man dort erreichen kann, persönlich bereits mehr als genug erreicht haben und auf diesem Weg vor allem eines versäumten: etwas Grundlegendes zu einer generationsfesten, stabileren Sozialversicherungsstruktur beizutragen, die in großen Teilen, immer noch ein Rolemodel aus dem 20. Jahrhundert weitestgehend unverändert belassen hat. Geschieht diesbezügllich nichts, werden die Sozialversicherungen die große Verrentungswelle nicht oder nur beschädigt überleben und womöglich die nächsten Generationen nicht mehr erreichen. Man kann das Ruder genau jetzt noch getrost herumreißen und beherzt nachbessern, ohne das Fundament zu zerstören, indem eine neue Struktur draufgesetzt wird. Man muss es nur wollen.
Zitat: "Meine Generation sollte die Klappe halten."
von Sven Kuntze
Im Jahr 2014 in einem Interview mit der Bild zum Thema, dass seine Generation sich mit 80 bis 90 Prozent Rentenniveau vergnüge. Buch: "Die schamlose Generation. Wie wir die Zukunft unserer Kinder und Enkel ruinieren", 2014 erschienen
2026-05-25, Angelika Petrich-Hornetz
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Foto Banner: ap
Infos zu Datenschutz + Cookies
zurück zu: Themen
zurück zu: Startseite
wirtschaftswetter.de
© 2003-2026 Wirtschaftswetter® Online-Zeitschrift