von Angelika Petrich-Hornetz
Meistens schuften sie rund um die Uhr, immer schön wechselnd zwischen bezahltem und unbezahltem Modus. Sie sind berufstätig, sie kümmern sich liebevoll um ihre Kinder, und sie übernehmen häufig weitere soziale Aufgaben, für die bislang noch kein kostenloses Ersatzpersonal gefunden werden konnte. Die Gesellschaft profitiert ungeniert von dem berühmten Spagat zwischen Beruf und Familie, für den sich gerade die jungen Mütter täglich krumm arbeiten. Trotzdem bekommen diese Leistungsträgerinnen häufig nur maximal die Hälfte der Altersversorgung heraus, die sie eigentlich verdient hätten. Die angeblich so moderne Familienpolitik produziert zu viele Verliererinnen.
Die schon fast alljährliche Bestandsaufnahme zum Muttertag fällt im Wirtschaftswetter auch 2008 nicht positiver als in den vergangenen Jahren aus. Und die Situation der Betroffenen folgt neuerdings auch noch einem unguten Trend: Früher war alles besser. Nicht nur der Mittelstand bricht weg: Immer mehr Mütter wundern sich täglich, wie wenig bisher vom Aufschwung bei ihnen und ihren Kindern ankam. Und viel besser soll es laut den Prognosen fürs Wirtschaftswachstum mittel- und langfristig auch nicht mehr werden.
Außerdem wundern sich die Mütter darüber, dass sie in den sozial- und wirtschaftspolitischen Debatten so gut wie überflüssig geworden zu sein scheinen, sie jedoch gleichzeitig immer mehr gefordert werden: als Berufstätige, als Eltern, als Kranken- und Altenpflegerinnen, als Steuer-, Sozialversicherungs- und Gebührenzahlerinnen, als Ehrenamtliche usw. usf. Die Rolle der Mutter bleibt in Deutschland damit die einer Generalistin und Alleskönnerin und wird damit auch dieses Jahr keineswegs erstrebenswerter. Ihre Kinder bleiben indes wie bisher auf die Rolle eines durchaus vermeidbaren Betriebsrisikos reduziert.
Mehrere Kinder leisteten sich deshalb nur noch Adlige, Ausländer und Asoziale, so die FAZ vor kurzem zum Überhaupt-Noch-Vorhandensein von Eltern mehrerer Kinder und fügte freundlicherweise noch das kleine Wort angeblich hinzu. Welch ein Trost. Auch heute, oder gerade heute wieder, darf sich die Großfamilie in Deutschland den vorwiegend an die Mutter adresssierten Vorwurf gefallen lassen, sie würden Kinder nur deshalb bekommen, weil sie gar nicht arbeiten wollten. Schließlich bedürfen solche Familien in der Regel eines Vollzeitelternteils, und der wird von der Wirtschaft und zur Finanzierung der Renten aktuell dringend woanders gebraucht.
Die meisten Mütter sind heute beschäftigter den je, und damit viel zu beschäftigt, um sich über ihre miese Lobby überhaupt noch zu beschweren. Nach wie vor sieht und hört man sie nicht oder viel zu wenig. Und auf externen oder internen Zuspruch dürfen sie gegewärtig nicht hoffen: Mütter sind keine homogene Gruppe und streiten nicht selten lieber über die richtige Erziehung, als sich zusammenzutun und gemeinsame Forderungen an die Politik zu formulieren. Daran wird auch der Muttertag 2008 nichts ändern. Es werden maximal wieder Blümchen überreicht, ein paar Lobeshymnen posaunt, und an den anderen 364 Tagen des Jahres darf Mutti dann wieder sehen, wo sie bleibt. Es sei denn, es handelt sich um wortstarke Vertreterinnen der bundesdeutschen Version der Einkind-Familie - die ökonomisch bedingte Variante von unten, während in China die von oben diktierte vorherrscht.
Mütter mit Ein- und Zweikindfamilien finden wenigstens manchmal noch etwas Zeit sich zu äußern, jedenfalls solange ihr Arbeitgeber noch nicht die 42-Stunden-Woche plus Überstunden wiedereingeführt hat. Die moderne Ein-Kind-Familie in Deutschland hat mit dem Elterngeld und dem geplanten, zwar noch nicht überall anzutreffenden Ausbau der Kinderbetreuung, immerhin eine risikobehaftete Chance, das politisch favorisierte Familienmodell zweier Vollerwerbstätiger mit ein bis zwei Kindern hinzubekommen - jedenfalls so lange nichts schief geht: Eine Scheidung, eine Trennung, womöglich geht der Vater gar noch in der Schwangerschaft abhanden, und die schönen Vätermonate beim Elterngeld sind weg. Bei mehreren Kindern wird der Alltag der jüngeren Elterngeneration auch ohne Trennung schon so schwierig, so dass der Wunsch nach einem zweiten oder dritten Kind immer öfter einer bleibt.
Auch in der aktuellen Dauer-Diskussion um gegenwärtige und künftige Rentenerhöhungen spielen Mütter überhaupt keine Rolle. Während NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mehr Rente für langjährige Niedrig-Beitragszahler will, konkret waren 35 Beitrags-Jahre gemeint, gucken die Beitragszahler großziehenden Mütter in die Röhre. Während von Rüttgers überraschend selbstverständlich hingenommen wird, dass 35-Jahre-Einzahler dann auch nicht das beitragen, was sie als Rentner später aus der Rentenversicherung herausholen, tragen Mütter durchgehend seit Adenauer angeblich rein gar nichts für die auch in Zukunft so wichtige Säule der gesetzlichen Altersversorgung bei.
Privat für ihr Alter vorsorgen können viele geringverdienende oder in Teilzeitstellen berufstätige Mütter indes auch nicht, vor allem dann nicht, wenn sie unverheiratet sind oder entheiratet wurden. Doch dass die momentan in allen TV-Talkshows bemühten Altersarmen früher vor allem verwitwete Mütter und damit auch nichts anderes als alleinerziehend waren, und es künftig vorwiegend geschiedene und getrennte, alleinerziehende Mütter sein werden, die in die Altersarmut steuern, das sagte Herr Rüttgers der Öffentlichkeit leider nicht.
Für eine angemessene, das heißt genügend hohe private Altersvorsorge fehlt auch in vielen intakten Familien das Geld, weil die Eltern es in ihre Kinder investieren müssen: Familien, so eine aktuelle Studie, geben deutlich mehr Geld als Kinderlose für drei Lebensbereiche aus: Lebensmittel, Mobilität und Bildung. Sie zahlen mit ihren kinderbedingten, messbar höheren Ausgaben auch deutlich mehr Mehrwertsteuer und unterstützen somit den Staat, der wiederum Steuermittel u.a. für Bildung und Soziales verwendet. Somit zahlen Mütter, die viel Geld für ihre Kinder ausgeben müssen, einen großen Teil ihrer eigener Transferleistungen mit, sowie auch in die Schulen ihrer Kinder ein und finanzieren auch die Renten von anderen mit. Sie haben nur leider selbst nichts davon.
Nach unserem Rentensystem leistet eine Frau, die sechs Kinder großzieht, gar nichts. Und daher hat sie auch keine eigene Rente verdient. So will es das Gesetz, und so ist es Konsens in der Gesellschaft. Das heißt: Sie bekommt für sechs ab 1992 geborene Kinder immerhin 6 mal 3 Jahre bezahlt, also ganze 18 Rentenjahre, auf den Punkt bis zur Kindergartenplatzgarantie. Danach hat sie gefälligst zu arbeiten, schließlich sind sechs Kinder keine Arbeit, keine Erwerbstätigkeit, und damit keine Leistung. Mit solchen Regeln wird zumindest suggeriert, diese Dame hätte lediglich ganze 18 Jahre gearbeitet – wenn überhaupt. Ist hier eventuell jemand mit sechs Kindern – in Eigenregie, ohne Internat oder Hauspersonal - anwesend? Von dieser Leistungsträgerin würden wir gern selbst einmal erfahren, wie ihr Tag, ihre Woche, ihr Monat und ihr Jahr aussieht, vor allem: Wie viele Arbeitsstunden sie für was aufbringen muss.
Lediglich die Mütter, die dank Hauspersonal und überaus glücklicher Betreuungssituation trotz sechs Kindern 45 Arbeitsjahre hervorzaubern (!) oder (wahrscheinlicher) sich erfolgreich-lebenslänglich an einen finanziell erfolgreichen Mann gebunden haben – bis dass der Tod sie scheidet- , bekommen mehr als eine Armutsrente. Die Witwenrente in ihrer urzeitlichen Form hat bisher alle Reformen schadlos überstanden, auch wenn sie heruntergekürzt wurde: Sie richtet sich seit ihrer Einführung konsequent allein nach dem Verdienst des Mannes und seinen Beiträgen in die Rentenversicherung. Damit hat die angeblich so fortschrittliche, sich nur oberflächlich an modernen Familien- und Lebensmodellen orientierende Familienpolitik bei genauerer Betrachtung immer noch erstaunlich archaische Züge.
Abseits von allen Rentenberechnungsmethoden suggeriert auch dies durchaus etwas, nämlich: Eine Ehe bedeutet mehr Arbeit als sechs Kinder. Diese rückwärtsgewandte Auffassung setzt sich dann konsequent im Alter fort, mit sehr harten Folgen. Dann wird sich eine begüterte Witwe (dies gilt auch für Witwer) neben ihrer höheren Rente, und sehr wahrscheinlich auch einer viel höheren privaten Altersvorsorge, die man sich mangels zu versorgender Kinder leisten konnte, später im Bedarfsfall auch selbständig eine bessere Pflege leisten können. Die sechsfache Mutter indes hat das zweifelhafte Vergnügen, dass zuerst ihre eigenen Kinder zur Finanzierung ihrer Pflege herangezogen werden, und dann erst die Allgemeinheit. Die reiche Witwe bezahlt derweil ihren Lebensabend und alles dafür Notwendige angeblich selbst, dabei wird sie längst von der aktuellen Arbeitnehmergeneration sowie den Steuerzahlern alimentiert – spätestens dann, wenn sie ihren einstigen Beitragszahler gleich um mehrere Jahrzehnte überlebte. Also, Mädels (gilt auch für Jungs), die Losung im Jahr 2008 ist genau dieselbe wie 1958: Geschicktes Heiraten lohnt sich, falls Ihr im Alter auf einem Kreuzfahrtschiff statt in einem drittklassigen Pflegeheim landen wollt.
Dabei wird der heutigen Frauengeneration ständig eingebläut: Ihr müsst arbeiten, alle, ausnahmslos. Von wegen, das nützt in vielen Fällen gar nichts: Eine Babypause dauert heute ein Jahr. Mehr Elterngeld gibt’s nur mit Partner. Wer keinen Mann hat, hat eben böses Pech gehabt. Auch das klingt seltsam archaisch, um nicht zu sagen: diskriminierend. Trotz Elterngeld und anderen großartigen Errungenschaften angeblich moderner Familienpolitik, für die der Bundesfinanzminister viel von unserem Geld ausgibt, bleibt in der Altersversorgung auch den heutigen, jungen Müttern später die alleinige Abhängigkeit von ihren Männern vollständig erhalten. Damit ist viel mehr beim Alten geblieben, als gedacht.
Die Botschaft aus solcherart gestalteten Elterngeld-und Rentensystemen klingt komplett verstaubt: Heiratet gefälligst einen ordentlichen Mann – und seid bloß nett zu ihm: Wenn der nämlich verschwindet, sitzt Ihr in der Tinte - bezüglich Elterngeld, bezüglich der verfügbaren Zeit für ein eigenes Erwerbsleben, folglich auch bezüglich des eigenen Einkommens, bezüglich des Unterhalts und vor allem im Alter: durchgehend miese Aussichten.
Kinder zu bekommen bedeutet damit für Frauen unter Umständen immer noch lebenslänglich in Armut zu versinken oder zumindest im Niedriglohnbereich vor sich hin zu dümpeln. Karrieren dürften damit eher die Ausnahme als die Regel sein. Zumindest gegen die finanzielle Armut hilft Müttern nur die Methode Hamsterrad: Gleichzeitig vollerwerbstätig sein und verheiratet bleiben. Und für gutverdienende Akademikerinnen mit Karriereambitionen: Am besten kinder- und ehelos nur für sich selbst sorgen, scheint unter den gegegebenen Umständen die beste Altersvorsorge zu gewährleisten. Alternativ ist auch die Ehe im Alter, wobei nur einer von beiden alt zu sein braucht, erstrebenswert, um dessen Rente später noch mitzunehmen. Vielleicht wird angesichts der demographischen Entwicklung demnächst die von Anfang an von Kindern befreite Ehe mit der ehemaligen Alten-Pflegerin oder dem Pfleger steuerlich besonders gefördert?
Der Zwang zur Erwerbstätigkeit im neuen Unterhaltsrecht macht die Lage der Mütter immer schwieriger. Mit jedem kleinen Kind und mit jedem Kind mehr, bleibt einem betreuenden Elternteil immer weniger Zeit für eine Erwerbstätigkeit zu eigenen Gunsten übrig - und damit sinken ebenfalls die finanziellen Mittel für eine eigene, private Altersvorsorge. Eine Trennung erschwert Berufstätigkeit immer, wenn in einem Haushalt mit Kindern nur noch ein betreuender Elternteil vorhanden ist. Das können viele Menschen, insbesondere Politiker immer noch nicht glauben. Deshalb ein ganz einfaches Beispiel: Eine verheiratete Krankenschwester mit Kindern, deren Ehemann tagsüber arbeitet, kann auch Nachtschichten arbeiten. Eine geschiedene, alleinerziehende Krankenschwester kann keine Nachtschichten arbeiten, es sei denn sie will ihre Aufsichtspflicht verletzten. Eine Krankenschwester ohne Kinder, verheiratet oder nicht, kann problemlos in Nachtschicht arbeiten. Wer jetzt noch eine verheiratete Verkäuferin mit Partner und Kindern hinzufügt, die gar nicht arbeiten kann, weil der berufstätige Gatte von seinem Arbeitgeber einmal in der Woche versendet wird, der überfordert die Vorstellungskraft der meisten Politiker bereits heillos.
Damit bleibt in Deutschland auch im Jahr 2008 und bis auf Weiteres nicht nur der soziokulturelle Hintergrund der Eltern für den Bildungserfolg eines Kindes bestimmend, (und reduziert gleichzeitig den Bildungsertrag für die ganze Gesellschaft - das ist jedoch ein anderes Thema), sondern auch der soziokulturelle Hintergrund des Ehemannes ist in unserem Rentenrecht immer noch derart dominant, dass das Vorhandensein oder die Abwesenheit eines solchen Ehemannes ganz allein über die mögliche Altersarmut von Millionen Müttern entscheiden kann.
Falls nun jemand irgendetwas befürchten sollte - keine Sorge, es tangiert längst niemanden mehr, was mit diesen Mütter im Alter passiert: Frauen, die so dusselig sind, mehrere Kinder in die Welt zu setzen, die sie in der Folge vom Erwerbsleben und der Zahlung von Rentenbeiträgen abhalten, können inzwischen weder mit viel Solidarität von Männern noch von Frauen rechnen. Schließlich haben sie selbst Schuld, dass sie nicht am Erwerbsleben und damit an der Einkommensentwicklung sowie an staatlicher und privater Altersvorsorge teilhaben dürfen.
So sehr hat sich in der Kein- und Ein-Kind-Gesellschaft inzwischen etabliert, dass Kinderanimation und Hauswirtschaft höchstens noch in Hotels und Freizeitsparks eine anerkennenswerte Leistung bedeuten. Dies könnte zwar in Zeiten wachsender Alten- und Elternpflegebedürftigkeit - wofür Ulla Schmidt (SPD) immerhin schon vorsorglich für Arbeitnehmer eine unbezahlte Auszeit mit Jobgarantie eingeführt hat - durchaus als zukunftsweisende Blindheit auf beiden Augen ausgelegt werden, doch das nahe Ziel der Vollbeschäftigung wirkt auf Politiker einfach zu verlockend, als dass man sich die Vorfreude darauf durch eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Folgen vermasseln lassen will.
In der Witwenrente spielen Kinder eine absteigende Rolle. Für immer mehr kinderlose Erwachsene, die sich irgendwann ökonomisch verheirateten und verpartnerten, stellt die Witwenrente dagegen einen nicht unerheblichen Bestandteils ihres Einkommens dar. Ökonomisch bedeutet, Versorger-Ehen oder Partnerschaften müssen noch rechtzeitig per Amt und Siegel beweisen können, dass sie ernst gemeint waren, bevor der (seit 1986 auch die) Alte das Zeitliche segnet. Die Hinterbliebenenrente hatte vielleicht irgendwann einmal in grauer Vorzeit vorwiegend den Schutz hinterbliebener Mütter und Väter im Sinn, die früher wie heute weniger Zeit als andere zum Arbeiten haben, doch heute profitieren eher mehr kinderlose Ehefrauen, Ehemänner und Lebenspartner von dieser Einrichtung.
Mütter und Väter als solche, die Kinder aufziehen, laufen damit ohne und sogar trotz Berufstätigkeit Gefahr, durch eine Scheidung oder allein nur durch das Fehlen des Verheiratetenstatus im Alter zu verarmen. Dieses Risiko steigt proportional zur Kinderzahl. Alleinstehende Eltern werden damit nicht nur nicht angemessen am Umlagesystem der staatlichen Rente beteiligt, sondern regelrecht ausgeschlossen. Ihre Leistung, die sie für dieses Umlagesystem erbringen, nämlich Kinder großzuziehen, wird keineswegs gewürdigt. Im Gegenteil: So sicher wie die verwitweten, jungen Mütter unserer Mütter- und vor allem unserer Großmüttergeneration in der Alterarmut landeten, so sicher werden auch heute geschiedene junge Mütter künftig wieder in der Altersarmut landen. Kinder sind schließlich kein Beitrag zur Rentenversicherung lautet die nächste System-Botschaft - mit dem richtigen Kerl verheiratet zu sein, dagegen schon.
Es wundert anscheinend niemanden, dass eine derart steinzeitliche Philosophie fröhlich Urständ feiert, während besonders berufstätige Mütter, die das Doppelte leisten, weil sie messbar das Doppelte in Form von Beiträgen plus Kindern in die Rentenkassen investieren, höchstens die Hälfte herausbekommen. Es sei denn, sie sind verheiratet. Für eine doppelte Leistung indes, die sie womöglich noch weitestgehend allein erbringen, bekommen sie einen Bruchteil ihrer Eingabe heraus. Die Politik fördert damit nach wie vor nicht das Großziehen von Kindern, sondern die ökonomisch gut gewählte und zeitlich günstig gelegene Hochzeit. Die beste Altersvorsorge für teilzeitarbeitende Mütter ist und bleibt ein Ehemann. Die fünfziger Jahre lassen grüßen.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie funktioniert nur so, wenn Mütter mit mehr als zwei Kindern Altersarmut vermeiden wollen bzw. sie funktioniert damit für viele Mütter überhaupt nicht, was die davon Betroffenen unter ihnen spätestens bei Renteneintritt bemerken werden. Vor diesem Hintergrund fragen sich Genderforscher tatsächlich noch, warum sich Hochzeits- und Rezeptmagazine auch im 21. Jahrhundert immer noch besser an die Frau bringen lassen als politische Bildungsblätter und Wirtschaftsmagazine. Welche Lektüre bietet wohl die bessere Altersvorsorge?
Solange die Politik von Frauen, die mehrere Kinder bekommen möchten, einen sehr gut verdienenden Partner fordert, sollte sie wenigstens aufhören sich darüber zu wundern, was Frauen lesen. Und sie sollte auch endlich aufhören sich darüber zu wundern, warum ansonsten nur noch (angeblich) Adel, Ausländer und Asoziale als Mehrkindfamilien übrigbleiben.
Ist eine derart verstaubte Gesetzgebung, die solche archaischen Rahmenbedingungen über mehrere Jahrzehnte pflegt, nicht erstaunlich für eine moderne Industrie- und Informations-Gesellschaft, in der man sich nicht zu schade dafür ist, sich gleichzeitig über Kulturen zu mokieren, in denen Mitgift und Brautpreise üblich sind? Der Brautpreis in Deutschland ist ebenfalls nicht zu verachten, das heißt: Noch handelt es sich vorwiegend um einen Bräutigams-Preis.
Dabei sorgen doch auch alleinerziehende Mütter mit mehreren Kindern, wenn sie diese erfolgreich großziehen, erstens für ihre eigene Alterversorgung und zweitens für die von vielen anderen Menschen gleich mit. Schließlich werden diese Kinder als Erwachsene nicht nur Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für alle entrichten, sondern auch persönlich bis zu einem Selbstbehalt für ihre später altersarme Mutter sorgen müssen, wenn diese eines Tages pflegebedürftig wird. Von den Mehrfach-Müttern, die etwas von ihrem Job verstehen, darf die Gesellschaft also sehr viel erwarten. Im Gegenzug bekommen diese Mütter gar nichts.
Bedauerlicherweise sind die Zeiten längst vorbei, in denen Frauenrechtlerinnen über ihre eigene kostenlose Arbeitsleistungen aufmüpfig geworden, in Flugblättern sämtliche Hausfrauen und -männer aufforderten, sich bei der Arbeitsagentur arbeitslos zu melden, damit die amtliche Statistik die Realität abbilde, wie viele Menschen in Deutschland tatsächlich ohne eigenes Arbeitseinkommen leben, obwohl sie jeden Tag (! auch sonntags, an Feiertagen und im Urlaub) in der Früh aufstehen und bis spät in die Nacht hinein mit Arbeit beschäftigt sind.
Doch damals wie heute erfahren immer noch viele Mütter statt eines kinderkompatiblen Jobangebots die Unmöglichkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Inzwischen ist der Aufruf der Frauenrechtlerinnen von den Arbeitsmarktreformen längst ins Gegenteil verkehrt worden: Der Anspruch der Öffentlichkeit auf die Doppelt- und Dreifachbelastung von Müttern wurde staatlich abgesegnet. Proteste von Frauenrechtlerinnen blieben dagegen weitesgehend aus. Alleinerziehende Mütter, die von Arbeitslosengeld II leben, sind grundsätzlich zur Aufnahme von Erwerbsarbeit verpflichtet. Und nicht immer wird nachgefragt, wie viel Arbeit sie schon zu Hause haben. Dabei ist es wohl für jeden nachvollziehbar durchaus ein Unterschied, ob die Ladungen von zwei Waschmaschinen pro Woche oder zwei pro Tag aufzuhängen und zu bügeln sind, ob eine Mutter ein oder drei Kinder betreut oder ob sie eine zwei- oder siebenköpfige Familie täglich warm bekochen muss. Und auch in anderen Gesetzen, Verordnungen und in den wenigsten politischen Programmen spielt die Anzahl der Kinder und der Alltag von Müttern (und von Vätern) überhaupt noch eine Rolle.
Die Gesetzgebung unterstützt Mütter in ihrer Familienarbeit und Berufstätigkeit nicht immer, sondern verhindert diese manchmal sogar, was trotz aller inzwischen bekannten, notwendigen Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf verblüffend ist und frustrierend wirkt. Zum Beispiel, als in einigen Bundesländern Frauen, die arbeitslos wurden, automatisch der Kinderbetreuungsplatz weggenommen wurde: Welche Mutter kann sich allen Ernstes um einen Arbeitsplatz bewerben, wenn sie nicht weiß, wo ihre Kinder betreut werden können?
Die meisten solcher unsinnigen Landesgesetze wurden irgendwann mehr oder weniger still und heimlich auf öffentlichen Druck hin wieder einkassiert. Doch viele Beispiele zeigen, wie der Sparzwang immer wieder zuerst bei Mütter und Kindern zuschlägt. Sie sind eine dankbare Zielgruppe, die immer zu wenig Zeit hat, und sich deshalb gar nicht oder erst spät gegen unsinnige Regeln wehren kann. Die Folge: Neben allem anderen, befinden sich Mütter in ständiger Verteidigungshaltung gegenüber Bund, Ländern und Kommunen, so zum Beispiel beim Eltergeld, das zuerst eingeführt wurde, später folg(t)en erst die Kinderkrippen. Die umgekehrte Reihenfolge wäre deutlich sinnvoller gewesen.
Der Spagat zwischen Beruf und Familie gelingt in der bundesdeutschen Praxis immer noch nur mit ausgeklügelten Betreuungssituationen und viel Glück mit mehreren Beteiligten – und nicht selten, immer noch am besten mit der eigenen Großmutter im kostenlosen Enkel-Dauereinsatz. Die so genannte Rushhour des Lebens, in der das Großziehen der Kinder und ein Erwerbsleben unter einen Hut gebracht werden sollen, darf indes öffentlich höchstens von Doppelverdienern mit vorzeigbarem Einkommen beklagt werden. Dabei trifft diese Rushhour Alleinerziehende und arme Eltern ganz genauso.
Kinder werden größer: Vorübergehende, kinderbedingte finanzielle Engpässe sind trotz aller Doppelt- und Dreifachbelastung nicht das größte Problem von Müttern. Das eigentliche, viel ernstere Armutsrisiko Kind manifestiert sich als die garantierte, proportional zu jedem Kind steigende Altersarmut. Mütter als solche können sich nur keinen Streik leisten, um mehr Geld, bessere Arbeitszeiten oder eine bessere Altersversorgung durchzusetzen, wie Arbeitnehmer. Von welchem Arbeitgeber sollten sie dies einfordern? Mütter als solche dürfen ihre kinderbedingten Aufwendungen auch nicht steuerlich absetzen, wie Unternehmer, schließlich haben Mütter als solche angeblich keinen Umsatz und können keinen Gewinn vorweisen.. Mütter müssen alles und dürfen nichts. Immerhin dürfen die berufstätigen Exemplare unter ihnen jetzt wenigstens ihre schriftlich nachzuweisenden Kleinkinderbetreuungskosten bis zu einem gewissen Betrag absetzen. Und Bildung ist je nach Bundesland bis auf Studiengebühren, Schulbücher, Schulbeförderung und vieles andere mehr sogar immer noch ein bisschen kostenlos. Den restlichen, steigenden Aufwand tragen die Eltern jedoch nach wie vor allein.
Mütter mit kleinen Kindern waren und sind für die Wirtschaft sowie für die Gewerkschaften auch nur bedingt interessant. Arbeitszeitverlängerungen sind in den Gewerkschaften vorwiegend aus anderen Gründen, zum Beispiel wegen drohendem Abbau von Arbeitsplätzen ein Thema: Die damit verursachte fehlende Zeit für Kinder ist dagegen kein Gewerkschafts-Thema. Gleichzeitig wird von Müttern trotz eines immer unsicheren Arbeitsmarktes immer noch der komplette Einsatz ihrer Lebens-Zeit und ihrer finanziellen Mittel für ihre Kinder verlangt. Oder haben Sie schon einmal etwas von einem Selbstbehalt für Mütter gehört? Wer weiß, ob die immer bauernschlauere Politik demnächst nicht auch die drei Rentenjahre pro Kind wieder auf ein Jahr zusammenstreicht – wenn ab 2013 der Krippenplatz für Einjährige garantiert wird, während die Gewerkschaften die dringende Wahrnehmung von Arbeitnehmerinnen-Interessen auch weiterhin seelig verschläft.
Ebenfalls ausgeblieben sind durchaus möglich gewesene Verbesserungen für Mütter im neuen Unterhaltsrecht. Im Fall einer Scheidung wurden die verheirateten Exemplare gegenüber den unverheirateten Müttern jetzt lediglich gleich schlecht gestellt. Sobald ein Kind drei Jahre alt ist, hält es der Gesetzgeber neuerdings für so gut wie vollzeitarbeitsplatz-kompatibel. Nach einer Scheidung müssen also alle Ex-Partner möglichst für sich selbst sorgen. Damit ist auch hier zunächst einmal egal, wie viele ältere Kinder noch vorhanden sind und auch wie alt diese sind: Einen längeren Unterhaltsanspruch gegenüber dem Expartner gibt es nur im Einzelfall und nur dann, wenn sinngemäß ausgedrückt der Vorsatz der traditionellen Alleinverdiener-Ehe nachgewiesen werden kann, jedoch nicht, wenn eine fünffache Mutter später gar arbeitslos und lesbisch wird, wie der Bundesgerichtshof (BGH) erst kürzlich in einem Trennungsunterhalts-Urteil feststellte.
Was für den Laien nach einem durch die Hintertür wieder eingeführtem Schuldprinzip klingt, versuchte das hohe Gericht durch den Kommentar zu zerstreuen, dass es auch ein Mann hätte gewesen sein können, der für das Ende der in diesem Fall langjährigen Ehe (26 Jahre) gesorgt hätte. Schließlich habe die Trennungsunterhalt begehrende Frau einseitig eine intakte Ehe beendet. Nicht wenige Ehen werden einseitig als nicht intakt empfunden und deshalb folgerichtig einseitig beendet, oder anders herum gefragt: Wie viele Ehen werden schon einvernehmlich geschieden? Es ist kein Geheimnis, dass mehr Frauen als Männer die Scheidung einreichen. Werden Frauen künftig wieder ausharren, bis dass der Tod sie von ihrem Ernährer scheidet? Viele, die von dem Urteil in den Medien gelesen haben, werden wohl auch zum ersten Mal etwas von dem Paragraphen § 1579 Nr. 7 BGB "Ausbruch aus der Ehe" gehört haben. Was sich wie eine Flucht aus Alcatraz anhört, hat unterhaltsrechtlich ernste Folgen.
Darüber hinaus hinterlässt der so rudimentär bekannte Fall noch einen bitteren Nachgeschmack. Die Lebensleistung einer fünffachen Mutter, 26 Jahre treuen Ehefrau, laut Medienberichten auch Arbeitnehmerin und damit wohl auch Beitragszahlerin brachte dieser Frau persönlich erst einmal gar nichts. Der Vollständigkeit halber, hat der BGH dem nun damit befassten Brandenburger Landgericht immerhin empfohlen, die Zahl der Kinder und die Länge der Ehe zu beachten. Hätte diese Frau dies alles jedoch schon vorher gewusst, wer weiß, dann hätte sie vielleicht nie geheiratet und fünf Kinder in die Welt gesetzt: Die ihr nun drohende Altersarmut hätte sie schließlich auch mit wesentlich weniger Einsatz erreichen können.
Und auch ein anderer Fall kritisiert das angeblich so moderne Unterhaltrecht: Eine erwerbstätige Mutter musste vor Gericht ziehen, um durchzusetzen, dass sich auch der Vater des gemeinsamen Kindes an dessen Betreuungskosten beteiligt. Nur mit einer bezahlten Ganztagsbetreuung kann diese Mutter überhaupt erst ihrem existenzsichernden Erwerbsleben nachgehen. Offenbar kam bisher nur leider niemand von alleine auf die naheliegende Idee, dass dies auch grundsätzlich so ist und nicht nur in diesem einen, besonderen Fall. Es ist schon bezeichnend, dass es nicht möglich sein soll, per Gesetz und in Scheidungs-Verfahren von vorneherein und routinemäßig zu klären und durchzusetzen, dass auch beide Elternteile zur Finanzierung externer Kinderbetreuung verpflichtet sind, wenn doch beide Elternteile – der betreuende und der zahlende Elterteil - auch gleichzeitig dazu verpflichtet sind, sich nach einer Scheidung durch Arbeitseinkommen selbst zu finanzieren.
Dabei betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) extra zu Begründung ihres neuen Unterhaltsgesetzes, dass es immer mehr Scheidungen und Trennungen gäbe und dieser Entwicklung Rechnung getragen werden müsse. Trotzdem war und ist die tatsächliche Situation von getrennt lebenden Müttern offenbar immer noch eine ganz große Unbekannte.
Auch im neuen Unterhaltsrecht werden Mütter also wieder einmal behandelt, als könnten sie alles herbeizaubern: wunderbare Kinder, einen tollen, gut bezahlten Job, eine Betreuung für die wunderbaren Kinder und die Finanzierung der Betreuung - alles gleichzeitig. Und vor allem möglichst ohne Beteiligung von abwesenden Vätern (wahlweise Müttern) mit Selbstbehalt, die sich ihren Kopf über teure Klein- und Schulkinderbetreuung gar nicht erst zerbrechen müssen.
Rette sich, wer kann, die Ansprüche an Mütter steigen, die Unstützung sinkt rapide. Folgerichtig forderten Juristen, in Interviews befragt, kurz nach der Unterhaltsrechts-Novelle verheiratete Mütter sowie Frauen mit Hochzeitsplänen, in der Presse dazu auf, knallharte Eheverträge abzuschließen – zum eigenen Schutz. Ansonsten dürften sie mit ihren Kindern künftig noch schneller in der Armuts- und damit auch in der sicheren Altersarmutsfalle landen. Der Graben zwischen den Müttern, die Anspruch auf Unterhalt haben und denen, die ihn tatsächlich bekommen, ist ohnehin schon groß genug. Dem neuen Unterhaltsrecht sei Dank, dürfte nun auch die Chance für ehemals verheiratete Mütter steigen, künftig auf Hartz-IV angewiesen zu sein, mit allen darin enthaltenen Chancen auf dauerhafte Altersarmut. Doch ein paar unterhaltspflichtige Ex-Ehemänner (und Ex-Ehefrauen) dürfte es gefreut haben, dass die Betroffenen unter ihnen endlich weniger an die Mütter (und Väter) ihrer gemeinsamen Kinder zahlen müssen..
Die Ehe sei als Versorgermodell deshalb nicht mehr geeignet, stellen immer mehr Expertinnen und Experten indes zufrieden fest. Dabei ist ihnen offenbar vollkommen entgangen, dass die Ehe parallel zum neuen Unterhaltsrecht nach wie vor die einzige Chance für viele Mütter ist, nicht in Altersarmut zu versinken.
Die Unterhaltsgesetzesnovelle aus dem Hause Zypries hat durchaus mit dafür Sorge getragen, dass wieder allein der Herr im Haus darüber entscheidet, welche seiner Damen (!) im Alter vom Staat begünstigt alimentiert werden wird: Die Mutter der gemeinsamen Kinder oder diejenige, die ihm kurz vorm Sterbebett noch reichlich Honig um den Bart streicht. In seiner Funktion als derjenige, der in einer Ehe das meiste Geld verdient kann ein Mann wieder schalten und walten, wie er will. Ein paar weibliche Nutznießerinnen gibt es auch schon, vor allem Mehrfach-Mütter schauen indes in die Armuts-Röhre. Herzlichen Glückwunsch für soviel Missverständnis von Emanzipation: Immerhin wurde damit erreicht, dass gut verdienende Frauen sich jetzt ebenfalls trennen, schnell wieder heiraten und damit ihr Geld teilen dürfen, mit wem sie wollen, und der Alte – der zurückbleibende Vater, der die gemeinsamen Kinder zu versorgen hat, geht genauso leer aus und wandert damit gleichberechtigt in die Altersarmut, wie vormals nur die Mütter, die sich in den vergangenen Jahren am Unterhalt des Ex-Mannes offenbar allesamt gesundgestoßen haben. Mit dem neuen Unterhaltsrecht geht es den betreuenden Elternteilen beider Geschlechter also nun endlich gleich mies und den zahlenden Elternteilen beider Geschlechter endlich gleich besser, im doppelten Sinn
Der Trend in Deutschland geht zu Vollbeschäftigung, die nicht wörtlich gemeint ist – bei höchstens 40 Prozent Bevölkerung, die erwerbstätig ist, wäre dies albern zu behaupten –, sondern lediglich über eine Arbeitslosenzahl unter drei Millionen definiert wird. Auch, wenn es immer wieder gern behauptet wird: Weder die Regierungskoalition, noch die gute Konjunktur haben etwas zur nahenden Vollbeschäftigung beigetragen, sondern eher die demographische Entwicklung, der die bislang überflüssigen Auszubildenden ausgehen, so dass sich die Firmen schon heute um Lehrlinge und Fachpersonal bemühen bis reißen müssen. Die neue Vollbeschäftigung bedeutet allerdings auch, dass jeder, der noch halbwegs beweglich ist, erwerbstätig arbeiten muss, um schätzungsweise ab 2030 dreißig Millionen Rentner und darunter ein paar Millionen Pflegebedürftige mehr durchzufüttern. Da kann sich keiner mehr drücken, auch nicht unsere alleinerziehende Beispiel-Mutter von sechs Kindern. Und wer übernimmt dann deren – unbezahlte – Aufgaben?
Für den Fall, dass die Kinderbetreuung dann möglicherweise doch nicht ganz durch Kinderkrippen, - tagesstätten, Schulen und anderen institutionellen Einrichtungen sowie Tagesmüttern, die ebenfalls weniger werden, abgedeckt werden könnte, gibt es noch eine andere Option: Vielleicht fühlte Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) kürzlich schon einmal vor, wie die derzeitige Stimmung ist, als sie Senioren zu mehr ehrenamtlichem Engagement ermunterte? Gibt es demnächst die staatliche Rente nur noch gegen gemeinnützige Tätigkeit?. Vielleicht meinte auch Herr Rüttgers (CDU) genau das, als er sagte, es müsse für jahrelange Einzahler doch möglich sein, ihre magere Rente später aufzubessern? Soll es etwa schon wieder Oma richten? Irgendwer muss später schließlich das Catering für Schulfeste, Enkel und Co organisieren, wenn alle Eltern anderweitig vollbeschäftigt sind. Die bislang dafür so bequem heranzuziehenden, teilzeitberufstätigen Mütter stehen dafür jedenfalls in Kürze nicht mehr zur Verfügung.
Nur - was bringt das alles jetzt den Müttern? Im Jahr der Mathematik, jedenfalls für diejenigen, für die es noch nicht zu spät ist mit dem Rechnen anzufangen, liegt es auf der Hand: Beherzigen Sie den in Deutschland bis heute durchgängig geltenden Rat, möglichst nur ein Kind zu bekommen. Das können Sie sich immer noch irgendwie unter den Arm klemmen, bleiben beweglich – und nur so kommen Sie, bei Trennung, zur Not auch alleine klar. Genau so sieht es das Unterhaltsrecht vor. Jeder Erwachsene ist schließlich für sich selbst verantwortlich. Also, auch Sie brauchen 45 Rentenjahre und müssen bis ins hohe Alter von 67 Jahren arbeiten, wenn Sie später nicht am Hungertuch nagen wollen. Und Sie glauben doch nicht allen Ernstes, dass Sie das etwa allein mit drei bis sechs Kindern schaffen könnten, oder? Wer sich allerdings dann noch für die Kinder verantwortlich fühlt, steht in den Sternen.
Sie können auch - ebenfalls wie gehabt - einen reichen, sehr viel älteren Herrn heiraten oder stellen alternativ wenigstens sicher, dass ihre Ehe lebenslänglich hält. So funktionierte es 1958 und so läuft es auch 2008 immer noch bestens. Eine Scheidung wird dagegen immer unerschwinglicher, vor allem für Sie, die Mutter: Ohne Schuldprinzip und ohne Betreuungsunterhalt ist die sequenzielle Polygamie für Ihren paarungswilligen, besserverdienenden und neuledigen Ex-Partner heutzutage durchaus wieder attraktiv geworden. Also, Obacht, ganz große Vorsicht bei Kinderwunsch, sonst droht die Altersarmutsfalle.
Falls der Verzicht auf eine Heirat für Sie nicht in Frage kommen sollte, decken sich vorher rechtzeitig mit einer Armee von Anwälten ein, die noch möglichst vor dem Ja-Wort einen Ehevertrag aushandelt, der dafür Sorge trägt, dass Sie im Alter nicht kinderbedingt verarmen, gerade für den Fall, wenn Sie sich gleich mehrere Kinder wünschen. Sonst stellen Sie vielleicht eines Tages fest, dass sich Ihr Rentenniveau trotz dauernder Schufterei im erwerbs- und nicht erwerbstätigen Modus im Wesentlichen auf das Niveau Ihrer im zweiten Weltkrieg ausgebombten Großmutter einpendeln wird. Zwar in Euro und nicht in D-Mark, aber der Teuerung sei Dank, fällt Ihr Einkommen im Alter dann ähnlich üppig wie das von Oma aus. Sie war die letzte, die viele Kinder und eine Armenrente hatte – und Sie werden die Nächste sein.
Fazit: Die Altersarmut von Müttern ist ein bis heute ungelöster Fall. Sie betrifft alle Alleinerziehenden, gerade diejenigen, die unter das neue Unterhaltsrecht und das neue Rentenrecht fallen und nicht zu den Gutverdienenden zählen, die neben hohen Beiträgen auch noch privat vorsorgen können. Damit sind es schon eine Menge Mütter, die von der künftigen Altersarmut betroffen sein werden. Davon sind natürlich auch alleinerziehende Väter nicht ausgeschlossen: Diese haben es ebenso schwer, wenn sie wegen Kinderbetreuung (und immer mehr auch Elternbetreuung) wenig, unterbrochen oder gar nicht arbeiten konnen und dadurch genauso in die Altersarmut rutschen werden.
Das ist leider noch nicht alles: Außerdem stellen die Kinder dieser Mütter und Väter das Pflegepersonal, das sich später nur andere - langjährige Einzahler Dank gutem, durchgehendem Verdienst, Privatvorsorger und reiche Witwen und Witwer, darunter viele, die zwei kinderlose Hände zum Arbeiten frei hatten - leisten können. Das Armutsrisiko Kind besteht nicht nur weiter in bekannter Form, es wird immer konkreter und wirkt lebenslänglich nach: Ein Kind (zuviel) kann Müttern den eigenen Lebensabend komplett ruinieren, und sorgt gleichzeitig für den komfortablen Ruhestand von allen anderen. Dies klingt nicht nur zufällig pervers, sondern ist es auch.
In diesem Sinne werden aktuelle und zukünftige Mütter hoffentlich im Jahr der Mathematik endlich einen berechnenden Kopf entwickeln: Heiraten Sie nur noch mit einem Ehevertrag, in dem die Betreuung der gemeinsamen Kinder und die Bezahlung der Betreuung geregelt wird - damit Sie überhaupt arbeiten können. Lassen Sie dafür auch die Zeit, die Ihnen für eigene Erwerbstätigkeit zur Verfügung gestellt wird oder - wenn Sie kinderbedingt nicht oder nur wenig arbeiten können - Ihre eigene Versorgung im Alter schriftlich fixieren. Und stellen Sie an die Politik endlich Forderungen im eigenen Interesse – und damit zwangsläufig auch in dem Ihrer Kinder und der ganzen Gesellschaft. Wie wäre es zum Beispiel mit der Reduzierung der Witwenrente auf diejenigen, die aus nachvollziehbaren Gründen (Krankheit, erfolglose Arbeitssuche, beruflich bedingter Auslandsaufenthalt des Partners u.a.) nicht arbeiten können oder konnten - und dafür mehr Rente für Kindererziehung?
Gerade, weil exakt Ihnen ständig vorgerechnet wird, welche großzügigen Transferleistungen in Form von Kindergeld, weiteren Steuervorteilen sowie Sozialleistungen die Gesellschaft für so etwas Nutzloses wie Sie zahlt, rechnen Sie am Muttertag 2008 endlich zurück: Kontern Sie mit detaillierten Aufstellungen über Ihre Aufwendungen pro Tag, Monat und Jahr, über Ihre bezahlten und kostenlos geleisteten Arbeitsstunden inkllusive Ihre gemeinnützigen Dienstleistungen für Staat und Gesellschaft. Wenn Sie das durchhalten und sich andere dann wieder einmal zum betriebswirtschaftlichen Leiter Ihrer Hauswirtschaft aufschwingen wollen, verhandeln Sie knallhart auf der Grundlage dieser, Ihrer sorgfältig aufgestellten Dokumentation. Damit dürfte in der Regel jede Begründung für Mütter entfallen, sich länger zu verstecken und vorhalten zu lassen, ausgerechnet sie würden angeblich zu wenig leisten.
2008-05-10 Angelika Petrich-Hornetz, Wirtschaftswetter
Text: ©Angelika Petrich-Hornetz
Foto Banner Illu: ©Birgid Hanke, Angelika Petrich-Hornetz
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