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Wirtschaftswetter-Ressort NewsLassen Sie die israelischen Geiseln frei.Liebe Leserinnen und Leser,

willkommen in den aktuellen Wirtschaftswetter-Nachrichten im September 2025. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten

aktuell

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2025-09-09 ... Pkw-Verkehr - 472,2 Milliarden privat zurückgelegte Kilometer pro Jahr in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, betrug die Pkw-Fahrleistung privater Haushalte im Jahr 2023 insgesamt rund 472,2 Milliarden Kilometer. Das entspricht rein statistisch pro Person 15,5 Autokilometer. Darunter sind typischweise die Wege zur Arbeit oder zum Einkaufen sowie Urlaubsreisen erfasst. Gegenüber dem Vorjahr ist mit +1,2 Prozent eine leichte Zunahme der mit dem privaten Auto zurückgelegten Kilometer registriert worden, allerdings wurden die hohen Zahlen im Vor-Corona-Jahr 2019 mit insgesamt 535,2 Milliarden Autokilometern noch nicht wieder erreicht (2023 -11,8 Prozent gegenüber 2019). Die Gesamtfahrleistung privater Haushalte mit allen Kraftfahrzeugarten, neben Pkw u.a. auch Motorräder und Kleintransporter fiel 2023 zweieinhalb Mal höher aus, als die Fahrleistung der Gesamtwirtschaft (+0,9 gegenüber dem Vorjahr 2022).

... Produktion im Produzierendem Gewerbe im Juli +1,3 Prozent. Wie das Statistische Bundesamt am Montag, 8. September meldete, stieg die Produktion im Produzierendem Gewerbe im Juli 2025 nach bisher vorliegenden Zahlen im Vergleich zum Vormonat Juni 2025 saison- und kalenderbereinigt um +1,3 Prozent und kalenderbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um 1,5 Prozent. Postiv wirkten sich vor allem die Daten aus dem Maschinenbau (kalender- u. saisonbereinigt +9,5 Prozent zum Vormonat), in der Automobilindustrie (+2,3 Prozent) und der Pharmaindustrie (+8,4 Prozent) aus. Negativ wirkte sich der Rückgang in der Energieerzeugung (-4,5 Prozent) aus. Weitere Zahlen, Daten und Infos, externe Seite, destatis.de, Pressemitteilung: Produktion im Produzierenden Gewerbe im Juli 2025
Quellen: destatis.de
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2025-09-06 ... Bundesverwaltungsgericht: Doppelmörder behält Beamtenpension. Am Donnerstag, 4. September 2025, erfolgte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig in einem seit 2022 laufenden Disziplinarverfahren (Az 2 C 13.24) um die Fortzahlung einer seit dem Jahr 2011 bestehenden Frühpension. In dem Verfahren durch mehrere Instanzen begehrt die Bundesagentur für Arbeit als Dienstherrin gegen einen in Spanien zu einer lebenlangen Haftstrafe wegen Doppelmordes und versuchten Mordes verurteilten Deutschen die Streichung von dessen Ruhegehalt (Beamtenpension). Der ehemalige Bundesbeamte war bereits 2011 mit 36 Jahren wegen fortgesetzter Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden. Im Jahr 2019 hatte dieser auf Teneriffa, wo er lebte, seine von ihm getrennt lebende 39-jährige Ehefrau und einen seiner Söhne, zu dem Zeitpunkt 10 Jahre alt, unter einem Vorwand in eine Höhle gelockt und dort brutal erschlagen. Der damals siebenjährige, jüngste Sohn konnte entkommen und wurde Stunden später zufällig von Passanten aufgefunden und in Sicherheit gebracht. Daraufhin ist die heimtückische Tat in Spanien verhandelt und der Täter zu insgesamt 39 Jahren Haft verurteilt worden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte nun am Donnerstag, 4. September 2025, in dem seit 2022 laufenden Disziplinarverfahren um das Ruhegehalt, der verurteilte Doppelmord sei kein Dienstvergehen im Sinne des deutschen Beamtenrechts, u.a. weil der Doppelmord aussdrücklich nicht als Angriff auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern ausschließlich als eine "aus privaten Motiven begangene Straftat" (Zitat Pressemitteilung des Gerichts), zu werten sei - und der verurteilte Doppelmörder könne daher weiter seine Pension erhalten. Weder einen Vertrauensbruch gegenüber seiner Dienstherrin, noch einen Imageverlust für das deutsche Beamtentum als solchem, vermochte das Gericht festzustellen. Vielmehr sei in dem Doppelmord auch kein Verstoß gegen das Disiziplinarrecht zu sehen, da dessen Verurteilung im europäischen Ausland getroffen worden sei, womit die Vorinstanzen der deutschen Gerichte in Magdeburg mit ähnlicher Auffassung bestätigt wurden. Anders wäre der Fall ausgegangen, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung zum Urteil weiter, wäre der Mord vor einem deutschen Gericht verhandelt und verurteilt worden, da auschließlich Urteile vor deutschen Gerichten für das Beamtenrecht relevant seien. Ergebnis: Selbst durch den brutalen Doppelmord, Zitat aus u.g. Pressemitteilung: habe "der Beklagte nicht schon aufgrund des spanischen Strafurteils seine Rechte als Ruhestandsbeamter verloren".

Externe Links und Quellen zum aktuellen Urteil, 2025, Bundesverwaltungsgericht:
bverwg.de, Pressemitteilung vom 04.09.2025: Verlust der Beamtenrechte nur bei Verurteilung durch deutsches Strafgericht

gesetze-im-internet.de: Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung

beck.de: Doppelmord als Privatsache? Beamter kämpft von BVerwG um Ruhegehalt

Wirtschaftswetter-Kommentar: Das Urteil wirkt überladen, weil andere Entscheidungen in ähnlichen Fällen, darunter auch Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, mit Bezug zu im Ausland verurteilten Straftaten existieren, z.B. aus dem Jahr 2018, externe Seite, juraforum vom 23.04.2018: Bei Ausländischem Strafrechtsurteil können Ruhestandsbeamte ihre Pension verlieren.
Vor diesem Hintergrund kann das Thema "Straftaten im Ausland bei fortgesetzten Ruhegehältern", in Form von Pensionen und Renten, keinesfalls zu den Akten gelegt werden, es sei denn, man wollte riskieren, dass aufgrund des aktuellen Urteils nicht mehr nur weitere laufende Fälle oder Altfälle wiederaufgerollt werden müssten, sondern durch widersprüchliche Urteile eine grundsätzliche Entscheidung faktisch immer noch aussteht, aus der hervorginge, ob im EU-Ausland verurteilte Straftäter (im Beamtenrecht) im Allgemeinen ihre Alterbezüge behalten dürften oder nicht, ungeniert dessen, sich sogar eines oder mehrerer Kapitalverbrechen schuldig gemacht zu haben.
Bezahlen müssten darüberhinaus solcherart großzügist gewährte Alterversorgungen von verurteilten Straftätern, wie auch im o. g. Fall, ausgerechnet die nicht selten deutlich jüngeren Opfer solcher Taten, wie im o.g. Fall ein knapp überlebender, kleiner Junge, plus zusätzlich alle Angehörigen der jüngeren Erwerbstätigen-Generationen über Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, deren Verständnis für eine derart exotische Auslegung des "Genrationenvertrags" zum Wohle von schweren Straftätern mutmaßlich geringer ausfallen dürfte als in Kreisen gut situierter Kapitalverbrecher.

Externe Links und Quellen zum o.g. im Kommentar enthaltenden Urteil von 2018, Bundesverwaltungsgericht:
berwg.de, Webseite: Urteil vom 19.04.2018 - BVerwG 2 C 59.16

bverwg.de, Entscheidung vom 19. April 2018, PDF: Leitsätze, Sachgebiete, Quellen - Bindungswirkung der Tatsachenfeststellungen eines ausländischen Strafurteils im Disziplinarverfahren.

Zitat: "Die Revision des Beklagten ist unbegründet (§ 144 Abs. 2 VwGO und § 70 Abs. 2 BDG). Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verletzt kein Bundesrecht (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und § 69 BDG). Die Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs, dass auch die tatsächlichen Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile ausländischer Gerichte im Disziplinarverfahren Bindungswirkung i.S.v. § 57 Abs. 1 BDG auslösen, sofern diese Feststellungen nicht offenkundig unrichtig und in dem Strafverfahren rechtsstaatliche Mindeststandards eingehalten worden sind, ist nicht zu beanstanden."

gesetze-im-internet.de: Bundesdisziplinargesetz (BDG) § 57 - Bindung an tatsächliche Feststellungen aus anderen Verfahren

gesetze-im-internet.de: Bundesdiziplinargesetz (BDG) § 13 - Bemessung der Disziplinarmaßnahme.
Quellen: bverwg.de, beck.de, juraforum.de, gesetze-im-internet.de
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