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Wirtschaftswetter-Ressort NewsLassen Sie die israelischen Geiseln frei.Liebe Leserinnen und Leser,

willkommen in den aktuellen Wirtschaftswetter-Nachrichten im Januar 2025. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten

aktuell

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2025-01-20 ... . Fiskale Effekte der Bundestagswahl - ZEW untersucht Wahlprogramme. Das ZEW Mannheim hat die fianzielle Auswirkung von Parteiprogrammen auf private Haushalte berechnet, bezüglich enthaltener Reformvorschläge zu Steuern, Mindestlohn und Sozialleistungen. Ergebnis: Die darin vorgeschlagenen Reformen von FDP, CDU/CSU und AfD entlasten, Zitat "höhere Einkommen deutlich". Die Programme von SPD, Bündnis 90/dieGrünen, Linke und BSW führen dagegen zu einem, Zitat: "Zuwachs beim Einkommen", besonders, Zitat "für untere und mittlere Einkommen".
Zudem entlastet laut ZEW neben SPD, Grüne, Linke, BSW auch die Union Geringverdiener-Haushalte, wenn auch in geringerem Umfang, was in einem Beispiel eines Alleinverdiener-Haushalt mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro pro Jahr erläutert wird, während FDP und AfD Geringverdienerhaushalte mehrbelasten würden. Das (für vier Personen) niedrige Bruttojahreseinkommen von 40.000 Euro würde bei den Linken um rund 6.150 Euro, dem BSW um 1.010 Euro, den Grünen um 870 Euro, der SPD um 860 Euro und von der CDU/CSU um 300 Euro pro Jahr entlastet werden. Dagegen würde diesem Beispiel-Geringverdienerhaushalt mit den Reformvorhaben der FDP pro Jahr rund 1.520 Euro weniger und mit dem Programm der AfD rund 440 Euro weniger zur Verfügung stehen.
Dem Geringverdienerhaushalt gegenüber steht am anderen Ende der Skala die Be- oder Entlastung von Spitzeneinkommen. Einem Privathaushalt mit einem Jahresbruttoeinkommen von 180.000 Euro, damit 4,5 mal mehr als einem Geringverdienerhaushalt, stünde mit dem Wahlprogamm der Linken 800 Euro weniger zur Verfügung, mit dem des BSW 0 Euro, mit dem der Grünen 100 Euro mehr, mit dem der SPD 2.200 Euro pro Jahr mehr, mit der Union 5.840 Euro mehr und mit der FDP 11.990 Euro mehr zur Verfügung. Am deutlichsten profitierten Haushalte mit einem Einkommen von 180.000 Euro von der AfD, die Spitzenverdienern 19.190 Euro mehr pro Jahr zur Verfügung stellten.
Von allen genannten sieben Parteien entlastet die AfD Privathaushalte mit höheren Jahresbruttoeinkommen ab 80.000 Euro am stärksten; bei einem Einkommen von 80.000 um 9.630 Euro und bei einem Jahresbruttoeinkommen von 120.000 um 12.310 Euro pro Jahr; die FDP liegt mit einer Entlastung um 4050 Euro bzw. 7.890 Euro in beiden Einkommensklassen wie auch bei Spitzenverdiener-Haushalten von 180.000 Euro noch deutlich darunter, belastete aber wie die AfD auch als einzige von den sieben untersuchten Parteien Geringverdienerhaushalte deutlich, sollten die Wahlprogramme umgesetzt werden. Weitere Informationen, externe Seite, zew.de, Pressemitteilung: Wen die Parteien entlasten würden - Bundestagswahl - ZEW berechnet Parteiprogramme
Quellen: zew.de
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2025-01-15 ... Eine Million Sterbefälle 2024. Wie das Statistische Bundesamt am Dienstag berichtete, sind in Deutschland im vergangenen Jahr etwas mehr als eine Million Menschen verstorben. Das sind 25.000 weniger oder -2,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2023, in dem 334.897 mehr Verstorbene als Lebendgeborene (693.019) registriert wurden. Zuletzt hatte es einen Geburtenüberschuss im Jahr 1971 gegeben, seit 2022 liegt der Sterbeüberschuss regelmäßig bei über 300.000. Die meisten Menschen verstarben im Jahr 2024 im Monat Januar (96.311 Todesfälle), gefolgt vom onat Dezember (89.754), vom Februar (87.647) und Oktober (86.396). Die wenigsten Sterbefälle hatte 2024 der Juni mit 77.308.
Weitere Infos, externe Seite, destatis.de: 1,0 Millionen Sterbefälle im Jahr 2024

... AfD verteilt "Abschiebeticket"-Flyer in Karlsruhe. Laut übereinstimmtenden Medienberichten, hat ein AfD-Kreisverband in Karlsruhe und evtl. an weiteren Orten Flyer in Form von "Abschiebetickets" verteilt und diese auch in Hausbriefkästen eingeworfen. Während die Partei das Vorgehen als legitime "Wahlwerbung" bezeichnete, hat, u.a. laut einem Bericht der Legal Tribune, inzwischen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Ermittlungen aufgenommen; weitere Informationen, externe Seite, lto.de: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "Abschiebetickets"
Quellen: destatis.de, lto.de
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2025-01-12 ... Bundestagswahl 2025 - Verkürzte Fristen für Auslandsdeutsche. Wählerinnen und Wähler, die im Ausland leben und an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen möchten, sollten folgende Frist beachten: Bis zum 2. Februar 2025 (21. Tag vor der Wahl, gesetzlich festgelegte Frist, die nicht verlängert werden kann) muss ein "Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis" bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingegangen sein. Dieser ist zugleich der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins, womit Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen erhalten. Der Eintrag in das Wählerverzeichnis kann bereits jetzt von Auslandsdeutschen in der für sie zuständigen Gemeinde beantragt werden. In grenznahen Ländern zu Deutschland dürfte der Postweg für die anschließende Rücksendung ausreichen, wenn diese rechtzeitig erfolgt. Staaten mit unsichereren oder verlängerten Postwegen bieten darüber hinaus einen amtlichen Kurierdienst über die deutschen Auslandsvertretungen. Welche Länder diesen anbieten und weitere Informationen für Auslandsdeutsche, externe Seite, bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025 - Informationen für Auslandsdeutsche
Quellen: bundeswahlleiterin.de
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2025-01-11 ... Bundestagswahl 2025 - Verkürzte Fristen bei Briefwahl. Die Bundeswahleiterin wies am Freitag, 9. Januar noch einmal ausdrücklich auf die im Rahmen der allgemein verkürzten Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl 2025 hin, die insbesondere für Briefwählerinnen und -wähler von Bedeutung sind: Sie müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller bei der zuständigen Gemeinde beantragen, ausfüllen und ebenso zügiger zurücksenden, als bei regulären Bundestagswahlen mit langen Vorlaufzeiten, wie es auch bei der nächsten Bundestagswahl im September 2025 nach Ablauf der Legislaturperiode möglich gewesen wäre. Sich Zeit lassen ist jetzt, bei der vorgezogenen Bundestagswahl, nicht möglich, es gelten kürzere Fristen auch für Briefwählerinnen und -wähler, die voraussichtlich nur 2 Wochen Zeit für die Briefwahl haben werden. Die bundesweiten Wahlämter gehen für den Start der Briefwahl von einem Zeitraum von 6. bis zum 10. Februar 2025 aus. Anschließend müssen die Wahlbriefe bis spätestens 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle/Gemeinde (aufgedruckt auf dem Wahlbrief) eingegangen sein. Die Deutsche Post will laut Bundeswahlleiterin sicherstellen, Zitat "dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig die auf dem Wahlbrief aufgedruckte Stelle erreichen.", Zitatende. Darüber hinaus kann der Wahlbrief auch in der zuständigen Stelle direkt abgegeben werden - oder am Wahltag, vor Ort im Wahlbüro gewählt werden, wobei für Briefwählerinnen und -wähler gilt, dass der Wahlschein und ein Lichtbildausweis mitgebracht werden müssen. Weitere Informationen, externe Seite, bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025: Wahlberechtigte sollten verkürzten Briefwahlzeitraum beachten
Quellen: bundeswahlleiterin.de
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2025-01-10 ... Eilantrag von Trump gegen Strafmaßverkündung gescheitert. Der Eilantrag bezüglich des heute zu verkündenden Strafmaßes für den designierten US-Präsident Trump im sogenannten Schweigegeldprozess ist vor dem obersten Gericht in den USA, dem Supreme Court gescheitert, das Strafmaß wird heute verkündet, die Verurteilung Trumps erfolgte bereits im Mai 2024; die Begründung für die Aufrechterhaltung des Termins, externe Seite, supremecourt.gov, PDF: Supreme Court - Thursday, January 9, 2025 - Order in Pending Case - Trump, Donald J. V. New York et. al.. Ergebnis des Gerichtstermins: Der künftige US-Präsident Trump bleibt straffrei. Kritiker sahen sich darin bestätigt, dass nicht gleiches Recht für alle gelte, andere Kommentatoren gehen davon aus, das damit das Immunitätsurteil des Supreme Courts, das US-Präsidenten eine umfangreiche Immunität einräumte, nur eine solche Entscheidung zuließ. Eines aber bleibt: das Urteil wurde am 10.01.2025 betätigt. Damit ist der nächstge US-Präsident vorbestraft, ein Novum in der US-Geschichte. +++

... Keine 150 "EU-Bürokraten. Der "Faktenfinder" hat derweil das "Gespräch" zwischen Elon Musk und Alice Weidel auf seinen Wahrheitsgehalt untersucht, weitere Infos, externe Seite, tagesschau.de: Faktenfinder - Falschausagen von Migration bis Nationalsozialismus
Quellen: supremecourt.gov, tagesschau.de
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2025-01-06 ... Rumänien und Bulgarien treten Schengenraum bei +++ . Die EU-Mitgliedsstaaten Rumänien und Bulgarien sind ab 1. Januar 2025 Vollmitglieder im Schengenraum, Personenkontrollen an den Landesbinnengrenzen sind dabit abgeschafft. Der Schengenraum umfasst inzwischen 29 Staaten, darunter 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten, außerdem Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, dem damit ab Januar 2025 insgesamt 420 Millionen Menschen angehören.

... US-Präsident Carter verstorben. Der frühere US-Präsident Jimmy Carter ist am 29. Dezember 2024 im gesegneten Alter von 100 Jahren in seinem Haus in Plains, Georgia, USA verstorben. In Plains war James Earl Carter Jr. am 1. Oktober 1924 auch geboren worden. Rund ein Jahr vor ihm war Carters Ehefrau Rosalynn Carter, nach 77 gemeinsamen Ehejahren, im Alter von 96 Jahren am 19. November 2023 verstorben. Von 1971 bis 1975 war der Demokrat zunächst Gouverneur des Bundesstaates Georgia und von 1977 bis 1981 der 39. Präsident der USA, im Jahr 2002 wurde ihm der Friedesnobelpreis verliehen. Am 9. Januar 2025 findet die offizielle Trauerfeier in Washington D.C. statt. US-Präsident Biden hat den 09.01.2025 zum Nationalen Trauertag ausgerufen. Die Bundesbehörden bleiben am 9. Januar damit bis auf unverzichtbare Posten geschlossen; außerdem wurde eine Halbmastbeflaggung für 30 Tage ab Carters Todestag an allen öffentlichen Einrichtungen, bei Militär und Marine und in sämtichen Asulandsvertretungen, darunter die US-Botschaften, angesetzt.

... Neuerungen ab 2025 - Arbeitsmarkt, Rente, Kinder. Die monatliche Verdienstgrenze bei Mini-Jobs liegt ab 1. Januar 2025 bei durchschnittlich 556 Euro/Monat, somit im Jahr bei 6.672 Euro; die maximale Arbeitszeit beträgt demnach rund 43 Stunden im Monat. Der Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro. Liegt der Verdienst temporär wegen saisonaler Schwankungen darüber, muss der Arbeitgeber die zu erwartenden Verdienstes jedes Monats schätzen, addieren und durch zwölf bzw. die Beschäftigungsmonate teilen. Midijobs liegen ab 2025 bei einem Verdienst zwischen 556,01 bis 2000 Euro vor. Weiterbildungs - und Rehabilitationsmaßnahmen bei Trägerschaft der BA und für Bürgergeldbeziehende werden ab 1. Januar 2025 durch die Agenturen für Arbeit erfolgen, an die Jobcenter bei Erkennen des Bedarfs verweisen. Die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld ist bis zum 31.12.2025 auf 24 Monate verlängert worden.

Der Rentenversichungsbeitrag bleibt ab 1. Januar 2025 bei 18,6 Prozent in der allgemeinen RV, in der knappschaftlichen RV bei 24,7 Prozent. Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversichreung beträgt für im Jahr 1959 Geborene (ohne Vertrauenschutzregeln) 66 Jahre und 2 Monate, ab dem Jahrgang 1964 und jünger beträgt die Regelaltersgrenze 67 Jahre. Die Sozialversicherungsrechengrößen haben sich ebenfalls geändert, so beträgt z.b. die Versicherungspflichtgrenze in der KV + PV 6.150 Euro/Monat oder 73.800 Euro/Jahr, weitere Informationen, externe Seite, bmas.de: Bundesarbeitsministerium - Das ändert sich im neuen Jahr.

Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen RV beträgt ab 1. Januar 103,42 Euro. Der Abgabesatz in der Künstersozialversicherung bleibt unverändert bei 5,0 Prozent. Darüber hianaus wurde nach dem Bürokratieenlastungsgesetz IV (BEG IV) die Bagatellgrenze in der Künstersozialversicherung ab 2025 von 450 Euro im Jahr auf 700 Euro pro Jahr angehoben, in 2026 folgt eine weitere Anhebung auf 1000 Euro pro Jahr. Die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber mit mehr als 40 bis 60 Beschäftigen, die ihrer Pflicht, auf 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, nicht nachkommen, steigen, z.B. bei 0 Prozent Erfüllungquote von 720 auf 815 Euro im Monat, bei weniger als ingesamt 40 Beschäftigten bei 0 Prozent von 210 auf 235 Euro/Monat, weitere Infos, s.o. g. Link zum BMAS.

Am 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld von 250 auf 255 Euro/Monat, außerdem der Sofortzuschlag von 20 auf 25 Euro pro Kind, das Leistungen der Grundsicherung oder den Kinderzuschlag erhält, womit der Höchstbetrag pro Kind bei 297 Euro/Monat liegen kann. Die Kinderfreibeträge in der Steuer sind dementsprechend um +60 Euro auf 9.600 Euro pro Jahr gestiegen. Die Mindestunterhalte für minderjährige Kinder steigen je nach Alter zwischen +2 und + 4 Euro pro Monat. Weil aber das Kindergeld höher ausfällt, sinken die Unterhaltsvorschusszahlen (wenn die Kommune, das Land nicht geleistete Kinderunterhalte auslegt) demensprechend um -1 bis -3 Euro, je nach Alter.

Die Bundesregierung hat im Dezember 2024 außerdem ein Gewaltschutzgesetz - kurz "Gewaltschutzstrategie nach der Istanbulkonvention" genannt - beschlossen, die 120 Einzelmaßnahmen der Istanbuler Konvention enthält und die mit Hilfe einer einzurichtenden Koordinierungsstelle, im Zeitraum 2025 bis 2030 umgesetzt werden sollen. Hintergrund ist die seit Jahren deutlich ansteigende Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Deutschland - inzwischen fällt hierzulande täglich eine Frau einem tödlichen Femizid zum Opfer. Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen wird sich allerdings die kommende Bundesregierung darum kümmern müssen.

...Bundestagswahl 2025 - Update, Update zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Zur Bundestagswahl geht die Bundeswahlleiterin von mindestens 59,2 Millionen Wahlberechtigten aus, wie das Statistische Bundesamt auf Basis des Zensus 2022 schätzte. Davon sind 30,6 Millionen Frauen und 28,6 Millionen Männer. Hinzu kommen Auslanddeutsche. Bei der Wahl im Jahr 2021 betrug die Zahl der Wahlberechtigten noch rund 61,2 Millionen. Unter den Wahlberechtigten der Bundestagswahl 2025 werden etwa 2,3 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler sein, somt 3,9 Prozent aller Wahlberechtigten das erste Mal von ihrem Wahlrecht zu einer Bundestagswahl Gebrauch machen können; berücksichtigt werden automatisch aber nur Wahlberechtigte, die am 42. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, s.u. "Verkürzte Fristen, Stichttage". Alle anderen, die zum Beispiel umgezogen, obdachlos oder Auslandsdeutsche sind - und sich dadurch begründet erst zwischen dem 42. und 21. Tag vor der Wahl eine neue Wohnung gesucht und/oder sich bei der Meldebehöre melden, werden nur auf Antrag (!) in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bitte versäumen Sie nicht, einen Antrag auf Eintrag in des Wählerverzeichnis zu stellen, wenn Sie z.B. gerade umziehen - bzw. an ihrem neuen Wohnort, in der neuen Gemeinde nachzufragen, ob sie dort im Wählerverzeichnis eingetragen sind, denn es könnte zeitlich knapp werden. Das gilt erst recht für Briefwähler, die ihre Briefwahlunterlagen asap anfordern sollten, siehe unten "verkürzte Fristen".

Wahlberechtigte zur Bundestagswahl 2025. Die größte Gruppe der Wahlberechtigten bei der kommenden Bundestagswahl sind mit 23,2 Prozent oder 13,7 Millionen Stimmen die 70-Jährigen und Älteren, gefolgt von den 60 bis 69-Jährigen mit 18,9 Prozent oder 11,2 Millionen Wahlberechtigten. Danach kommen erst die anderen, womit alle Wahlberechtigten unter 60 Jahren entsprechend der demografischen Entwicklung nur noch im einstelligen Millionenbereich vertreten sind. Die Unter-30-Jährigen stellen zur Bundestagswahl nur noch 7,9 Millionen der Wahlberechtigten, die 30- bis 39-Jährigen kommen auf 8,2 Millionen Stimmen - aber auch nur, falls diese alle auch an der Wahl teilnehmen. In der Altergruppe der 18- bis 40-Jährigen sind zur Bundestagswahl 24,5 Millionen Wahlberechtigte vertreten damit 41,4 Prozent; demgegenüber stehen 34,7 Millionen Wahlberechtigte in der Altergruppe zwischen 50 bis 70 Jahren und älter oder 58,6 Prozent aller Wahlberechtigten.

Verkürzte Fristen. Mit der Auflösung des 21. Deutschen Bundestages am 27.12.2024 durch Bundespräsident Steinmeier sind neben der Festlegung des Wahltags auf den 23.Februar 2025 auch die Abkürzung der Fristen im Bundeswahlgesetz am 28.12.2024 in Kraft getreten. Somit gelten zur Bundestagswahl 2024 folgende, verkürzte Fristen: Termine und Fristen.

Stichtage für Wahlberechtigte: Der 42. Tag vor der Wahl, der 12.01.2025, der kommende Sonntag, ist der Stichtag für den Eintrag in das Wählerverzeichnis für alle, die bereits bei einer Meldebehörde gemeldet sind, s.o. bei Umzug könnte es zeitlich eng werden, wenn Sie sich nicht rechtzeitig ummelden, sind Sie evtl. noch an Ihrem alten Wohnort eingetragen. Der 28.01.2025, der 26. Tag vor der Wahl ist der früheste Termin zur Erteilung von Wahlscheinen. Der 21. Tag vor der Wahl fällt wieder auf einen Sonntag, auf den 02.02.2025 und ist ebenfalls Stichtag, und zwar der letzte Tag zur Benachrichtung der Wahlberechtigten über ihren Eintrag ins Wählerverzeichnis UND der letzte Tag für Wahlberechtigte, um einen Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis zu stellen - das gilt inbesondere für Auslanddeutsche, aber kann auch Wahlberechtigte, die zwischen Januar und Februar 2025 umziehen u.ä., betreffen. Vom 03.02. bis 07.02. (20. bis 16. Tag vor der Wahl) besteht noch die Möglichkeit auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Möglichkeit Einspruch einzulegen, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeihnisses.

Am 21.02.2025, 2. Tag vor der Wahl ist der Stichtag und der letzte Tag, und zwar bis 15:00 Uhr um einen Wahlschein zu beantragen. Am Wahltag, den 23.02.2025 kann bis 15:00 Uhr nur noch in besonderen Fällen, wie plötzlicher Erkrankung, ein Wahlschein beantragt werden und um 18:00 Uhr ist der späteste Zeitpunkt für den Eingang von Wahlbriefen (Briefwähler).
Weitere Informationen für Wahlberechtigte, Auslandsdeutsche, Briefwähler etc., externe Seite, bundeswahlleiterin.de: Informationen für Wählende
Quellen: consilium.europa.eu, whitehouse.gov, bmas.de, bmfsfj.de, bundesregierung.de, bundeswahlleiterin.de, destatis.de
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