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Wirtschaftswetter Online-Zeitschrift     Wirtschaftswetter-Schwerpunktthema - der Westen


Wirtschaftswetter-Ressort NewsLiebe Leserinnen und Leser,

willkommen in den Wirtschaftswetter-Nachrichten im Juli 2023. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten - Juli 2023

aktuell

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2023-07-29 ... 2. Quartal - Deutsche Wirtschaft stagniert. Wie das Statistische Bundesamt am Freitag mitteilte, verharrte das deutsche Wirtschaftswachstum im 2. Quartal 2023 gemessen am Bruttosozialprodukt (BIP) bei +0,00 Prozent im Vergleich zum 1. Quartal 2023 preis-, saison- und kalnderbereinigt auf der Stelle und ist damit nicht weiter gesunken, wie in den beiden Vorquartalen (1. Quartal 2023: -0,1 Prozent und 4. Quartal 2022: -0,4 Prozent). Hintergrund: Die privaten Konsumausgaben konnten sich nach einem Einbruch im Winterhalbjahr 2023 im 2. Quartal 2023 stabilisieren. Preis- und kalenderbereinigt ist das BIB gegenüber dem Vorjahresquartal (2. Quartal 2022) indes um -0,2 Prozent leicht gesunken.
Quellen: destatis.de
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2023-07-23 ... Schwimm-WM - 3 Medaillen für Deutschland. Aus deutscher Sicht startete die Schwimm-WM 2023 im japanischen Fukuoka famos: Bereits am ersten Wettbewerbstag und im ersten Wettbewerb über 10 Kilometer Freischwimmen holte die 26-jährige Schwimmerin Leonie Beck in 2:02:34:00 die WM-Goldmedaille. Damit hat sie sich ihr Olympia-Ticket für Paris 2024 gesichert. Am Sonntag (gegen 01:00 Uhr, MEZ) setzte der favorisierte Florian Wellenbrock noch eins drauf und schwamm ebenfalls über 10 Kilometer in 1:50:40:30 im Freiwasser zu Gold. Komplettiert wurde der gelungene Auftakt der deutschen Schwimmerinnen und Schwimmer von seinem Kollegen Oliver Klemet in 1:51:00:80, der die Bronze-Medaille holte. Damit sind Wellenbrock und Klemet ebenfalls bei den Olymischen Spielen 2024 in Paris dabei, für den 21-jährigen Klemet werden es die ersten Spiele sein.
Update 18.07.2023: Leonie Beck und Florian Wellenbrock holen auf der 5-km-Strecke ebenfalls beide Gold.
Update 21.07.2023: Das Mixed-Team mit Christina Wassen, Moritz Wesemann, Lena Hentschel und Timo Barthel standen am 18. Juli auf dem Treppchen, mit der Bronze-Medaille im 10-Meter-Turmspringen.
Update 23.07.2023: In einem knappen Rennen über 400-Meter-Freistil holt Lukas Martens die Bronze-Medaille in 03:42.40 hinter Samuel Short, Australien (Gold) und Ahmed Hafnoui, Tunesien (Silber), die nur 2 Hundertstel auseinanderlagen.
Quellen: worldaquatics.com
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2023-07-18 ... Lindemann vs. Spiegel, Verhandlung vor dem LG Hamburg. Vor dem Landgericht Hamburg wurde am 14. Juli 2023 um die Berichterstattung des Spiegels über Till Lindemann, von der Gruppe Rammstein, verhandelt. Die Legal Tribune Online (LTO) veröffentlichte einen allgemeinverständlichen Ein- und Überblick über die Verhandlung und wie das Gericht in dem Fall entschieden hat. Beide Parteien werden erwartungsgemäß Revision einlegen, so LTO weiter: Was der Spiegel (nicht) mehr über den Rammstein-Sänger schreiben darf


Unterdurchschnittlich - Frauen in Spitzenpostionen kommunaler Unternehmen Wie aus einer neuen Studie mit dem Titel "Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen" der Zeppelin Universität (ZU) hervorgeht, ist man von einer einigermaßen angemessenen weiblichen Beteiligung in den Führungsetagen kommunaler Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen offensichtlich noch sehr weit entfernt. Hart ins Gericht geht die Studie insbesondere mit Baden-Württemberg, wie es in der Presseaussendung vom 12.07.2023 heißt, in desssen Städten der Frauenanteil in Spitzenpostionen bei mageren 19,1 Prozent - und damit noch unter dem Durchschnitt - auf Platz 11 von 16 Bundesländern dümpelt. Darunter befidet sich der Negativrekordhalter Heidelberg mit einem Anteil von gerade einmal 4,3 Prozent Spitzenfrauen; gegen den Trend positionierte sich das ebenfalls in Baden-Württemberg beheimatete Freiburg mit 32 Prozent. Doch auch der Durchschnitt aller Städte von gerade einmal 21,5 Prozent Frauen in öffentlichen Spitzenjobs kann sich eindeutig nicht sehen lassen.

Die anteilsmäßig meisten Führungsfrauen in den Kommunnen nach Bundesländern befinden sich demnach in den Stadtstaaten Berlin (37,3 Prozent) und Bremen (31,1 Prozent) und in den Flächenländern Thüringen (26,6 Prozent), Sachsen-Anhalt (26,5 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (25,2 Prozent). Im unteren Drittel rangieren Rheinland-Pfalz (11,2 Prozent), das Saarland (13,1 Prozent), Niedersachsen (13,1 Prozent), Schleswig-Holstein (14,1 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (16,1 Prozent). Die Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr liegen prozentual sowohl bei Rückgängen als auch bei Zugewinnen im einstelligen Bereich, den höchsten Anstieg hatte Bayern mit +4,3 Prozentpunkten bei der weiblichen Besetzung von Managementpositionen in Kommunen.

Auf Bundes- und Landesebene sieht die Rangliste der Flächen-Bundesländer (Stadtstaaten s.o.) dagegen etwas anders aus. Was weiblich besetzte Toppostionen in Unternehmen betrifft, an denen mehrheitlich Land und Bund beteiligt sind, liegen hierin Schleswig-Holstein (37,2 Prozent) und Brandenburg (36,4 Prozent) auf den ersten beiden Plätzen, noch vor dem Bund (31,8 Prozent), gefolgt von Thüringen (28,6 Prozent und dem Saarland (26,8 Prozent). Schlusslichter sind allerdings auch hier Rheinland-Pfalz (14,3 Prozent), dann Sachsen (15,4 Prozent) und Baden-Württemberg (15,9 Prozent), das, wie o. g., unterdurchschnittliche 19,1 Prozent in den Kommunen erreicht.

Betrachtet man direkt die Städte, wie es in den Kommunen mit vorhandenen Mangerinnen ausschaut, legt Offenbach (Main) mit einem Anteil von 42,1 Prozent vor, gefolgt von Hannover (42,1 Prozent), Berlin (37,3 Prozent), Wittenberg (35,7 Prozent) und Potsdam (34,5 Prozent). Die Schlusslichter in der weiblichen Besetzung von Toppostionen sind Ingolstadt, Neunkirchen, Osnabrück, Trier und Völklingen mit jeweils 0 Prozent. Die Forscher empfehlen, Zitat aus der Pressemitteilung: "viel Kulturarbeit, eine nachhaltige Personalentwicklung und die zeitnahe Etablierung von Public Corporate Governance Kodizes in jeder Gebietskörperschaft, gemäß der Anforderungen aus dem zweitem Führungspositionen-Gesetz". In nur 14 von 69 untersuchten Städten liegt der Frauenanteil über 30 Prozent. In der Gesamtschau, heißt es weiter, liegen die städtische Werte erstmals unter denen der DAX-40-Unternehmen.

Wirtschaftswetter-Kommentar: Da müssen aber einige dringend kommunale Hausaufgaben erledigen, um die weitestgehend frauen- und kinderbefreiten, unbemerkt seit 1949 fortgesetzten Adenauer'schen Betriebsfeiern ihrer längst überfälligen Beendigung zuzuführen, und zwar bevor man am immer knapper werdenden Einkommen von Familien herumstreicht.

Weitere Ergebnisse, u.a. Branchen, Betriebsgrößen, Methoden und zusätzliche Anmerkungen, externe Seite, zu.de, PDF, 35 Seiten: FIT-Publick Management-Studie 2023

Zur zugehörigen Pressemitteilung, extern, zu.de: Studie zeigt: Anteil von Frauen in Chefetagen kommunaler Unternehmen in Baden-Württemberg besonders gering und rückläufig.

Zum oben erwähnten Gesetz, extern, bmfsfj.de: Zweites Führunspositionen-Gesetz-FüPoG II
Quellen: hamburg.de, lto.de, zu.de
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2023-07-12 ... Trauer um frühere Ministerpräsidentin Heide Simonis. Die frühere Ministerpräsidentin Schleswig-Holsteins (1993 - 2005), zuvor (ab 1988) Finanzministerin des Landes, Mitglied des Bundestages (1976 bis 1988) und Ehrenbürgerin von Schleswig-Holsteins Heide Simonis, SPD ist heute in Kiel im Alter von 80 Jahren verstorben, nur wenige Tage nach ihrem Geburtstag am 4. Juli. Bis auf zwei kommissarische Kurzvertretungen, ging sie als die erste Ministerpräsidentin der Bundesrepbulik Deutschland in die Geschichte ein und war auf diesem Posten auch auffällig lange allein. Erst im 21. Jahrhundert folgten einige - immer noch sehr seltene - Kolleginnen in weiteren Bundesländern. Als Landesmutter war die gebürtige Bonnerin im nördlichesten Bundesland äußerst beliebt, sowohl in ihrer offenen, direkten Art, gepaart mit Humor und Herzlichkeit, als auch durch ihr tatkräftiges Engagement. Simonis hatte vor heißen Eisen keine Angst und nannte die Dinge beim Namen. Das passte erwartbar nicht jedem. Ihr berühmter Instinkt, auf den sie sich stets verlassen konnte, wie sie einmal anmerkte, und der ihren scharfen Verstand aufs Beste komplettierte, verließ sie nur ein einziges Mal in kapitaler Größenordnung, als sie sich nach einem fragilen Wahlausgang im Jahr 2005 in der anschließenden Wahl zur Ministerpräsidentin, i.d. R. eine Formsache, zu vier Wahlgängen hinreißen ließ und ab dem 2. Wahlgang in jedem einzelnen, jedes Mal eine einzige Stimme fehlte, ein noch nie dagewesener Vorgang in einer ebenso raren Hinterhältigkeit, die nicht nur Simonis fassungslos zurückließ.
Wir wünschen der herausragenden Sozialdemokratin Heide Simonis eine gute Reise, die so wohlverdient ist, wie der blanke Neid, der ihr zu Lebzeiten in ihrer politischen Karriere nicht selten entgegenschlug und den sie stets gewitzt zu kontern wusste. Anm. der Red.

EU-Kommission: Datenschutz-Niveau zwiwschen EU und USA "angemessen". Am Montag hat die EU-Kommission für den Datenverkehr zwischen der EU und den USA in einem neuen Datenschutz-Rahmenvertrag einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss erteilt. Dieser bescheinigt den USA ein "angemessenes" Schutzniveau - ähnlich dem bestehenden innerhalb der EU - bezüglich personenbezogener Daten, die aus der EU an die USA übermittelt werden. Die Neuregelung wurde durch eine frühere Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs notwendig, der die Angemessenheit beim Vorgängerahmenabkommen, dem "Privacy Shield" für ungültig erklärt hatte. Ob das neue Abkommen, das vor allem Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks Rechtsicherheit im Geschäftsverkehr gewähren soll, einer möglichen erneuten gerichtlichen Überprüfung standhalten wird, bleibt abzuwarten; erste kritische Kommentare zum Niveau wurden u.a. von einigen europäischen IT-Dienstleistungsunternehmen geäußert.

EU-Parlament stimmt Halbleiter-Plänen zu. Das EU-Parlament hat gestern, am Dienstag, 11.07.2023, in Straßburg dem "Gesetz zur Stärkug der Chip-Industrie in der EU" zugestimmt. Damit soll die Chip-Industrie in Europa und vor allem die Versorungssicherheit mit Chips innerhalb Europas gestärkt werden sowie bisher üblichen Abhängigkeiten in der unverzichtenbaren Versorgung mit Chips abgebaut werden. In der jüngeren Vergangenheit war es immer wieder zu Lieferengpässen gekommen. U.a. enthalten in dem Programm sind 3,3 Milliarden Euro für "Forschung und Innovation", hier sollen ausdrücklich beim Chip-Design KMU unterstützt werden. Außerdem sollen Genehmigungsverfahren beschleunigt, ein Krisenmechanismus eingeführt und die Ausbildung von Fachkräften in Forschung, Design und Produktion gefördert werden. Nicht zuletzt erhält die Chip-Produktion mit der Verabschiedung des Gesetzes den Status der "höchstmöglichen nationalen Bedeutung".

Die "blaue Pille" soll verschreibungspflichtig bleiben. Die urologischen Verbände begrüßten heute einhellig die Entscheidung des zuständigen Sachverständigenausschusses im Bundesinstitut für Arzeinmittel und Medizinprodukte (BfArM) vom Dienstag, 11.07.2023, demnach die Verschreibungspflicht für den Wirkstoff Sildenafil auch in der Dosierung von 25 mg zur oralen Anwendung in der Behandlung einer erektilen Dysfunktion aufrechterhalten werden soll, im Sinne der Patientensicherheit. Der Wirkstoff ist u.a. in dem bekannten Präparat "Viagra" enthalten. Hintergrund: Die o. g. Beschwerden gelten als ein einschlägiges Frühwarnsymptom für schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die in jedem Fall einer medizinischen Abklärung bedürfen. Außerdem existieren Kontraindikationen aufgrund weiterer, schwerer, evtl. noch unentdeckter, Erkrankungen, für die eine ärztliche Abwägung und eine Begleitung einer möglichen Therapie mit dem Wirkstoff ebenso unverzichtbar sind. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Bundesgesundheitsministerium.
Quellen: germany.representation.ec.europa.eu, europarl.europa.eu, bfarm.de, urologische-stiftung-gesundheit.de, urologenportal.de
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2023-07-10 ... Erdogan gibt Blockade gegen NATO-Beitritt von Schweden auf Der türkische Präsident Erdogan, der monatelang den NATO-Beitritt Schwedens blockiert hatte, gab am Montabeand in Vilnius überraschend seinen Widerstand auf und erklärte sich nach stundenlangen Verhandlungen auf dem NATO-Gipfel einverstanden. Zuvor hatte sein Versuch, den Beitritts Schwedens in die NATO unter der Voraussetzung mit einem zeitnahen Beitritt der Türkei in die EU zu verbinden, für Entrüstung gesorgt. Für einen Verhandlungsfortschritt soll u.a. Schwedens Bereitschaft gesorgt haben, im Jahr 2019 eingestellte Waffenlieferungen in die Türkei seit Ende 2022 wieder zu ermöglichen.

Preisanstieg im Juni 2023. Den meisten war es beim Einkaufen im Juni 2023 bereits aufgefallen: Die Preise ziehen wieder an. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte - und damit sowohl den Eindruck der Verbraucher als auch seine bisherige Schätzung bestätigte - , zogen die Verbraucherpreise im Juni 2023 im Vergleich zum Vorjahr um +6,4 Prozent und um +0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat Mai 2023 (Verbraucherpreisindex: +6,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) an. Größter Preistreiber dieser Entwicklung im Juni waren nach wie vor die Preise für Nahrungsmittel. Einen großen Anteil an der aktuell wieder steigenden Inflation hatten auch die inzwischen weggefallenen Entlastungen des Jahres 2022, wie das 9-Euro-Ticket und der Tankrabatt.

Tourismus in Deutschland deutlich über Vor-Corona-Niveau. Ebenso aufgefallen ist vielen Menschen, das wieder mehr Touristen aus dem In-und Ausland deutsche Reiseziele bevölkern. Auch diesen Eindruck bestätigte das Statistische Bundesamt mit Zahlen, das heute nach bereits vorliegenden Ergebnissen einen Anstieg der Übernachtungen im Mai 2023 um +9,2 Prozent gegenüber dem Vorjahres-Mai auf rund 47 Millionen meldete. Darüberhinaus kletterte die Zahl der Übernachtungen auch gegenüber dem Mai 2019 um +5,8 Prozent, die damit deutlich über dem Niveau vor der Pandemie im Vorkrisenjahr 2019 lagen - und außerdem zu einem viel früheren Zeitpunkt: 2022 lag die Zahl der Übernachtungen zwar auch knapp über Vorkrisenniveau, allerdings erst im August 2022 mit 58,2 Millionen Übernachtungen. Wir sind gespannt, ob im Juli 2023 der Spitzenwert von 58,8 Millionen Übernachtungen im Juli 2019 getoppt werden kann.

Arbeitenden Mütter geht es besser - mit kleinen Kindern bedarf es aber mehr Unterstützung - so lautet in der Zusammenfassung das Ergebnis einer aktuellen Studie des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung in Zusammenarbeit mit der Universität Tilburg, Niederlande und der Ruhr-Universität Bochum. Die Forschung hat bereits in der Vergangenheit eine generelle Steigerung der Gesundheit und des Wohlbefindens bei allen Menschen festgestellt, die eine Erwerbsarbeit aufnehmen. Wenig erforscht waren bislang dagegen die Auswirkungen von Berufstätigkeit auf alleinerziehende und verpartnerte Mütter.
Untersucht wurde der Zeitraum zwischen 1992 und 2016 in Ost- und Westdeutschland. Beide Gruppen von Müttern, ob mit oder ohne Partner, profitierten deutlich von ihrer Beruftätigkeit bezüglich Wohlbefinden und Gesundheit, am stärksten jedoch die Gruppe der Alleinerziehenden, die in der Mehrheit zusätzlich unter finanziellem Druck stehen. Indes ist das erzielte Einkommen nicht der entscheidende Punkt, so die Forscher, sondern vielmehr das gute Gefühl größerer finanzieller Unabhängigkeit vom Ex-Partner und von Sozialleistungen und zusätzlich von durch den Arbeitsplatz hinzu gewonnenen sozialen Bindungen, die für eine eigene gesellschaftliche Identität und ein größeres Selbstwertgefühl sorgen - und damit einhergehend Gesundheit und Wohlbefinden steigern. Das fällt am größten bei alleinerziehenden Mütter mit Vollzeitjob aus. Unterschiede zwischen Ost- und Wesdeutschland waren dabei kaum vorhanden. Anders bei Müttern, die in einer Partnerschaft leben: Dort steigt das Wohlbefinden bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von verpartnerten Müttern in Ostdeutschland deutlicher an - als in Westdeutschland.
Hoch bleiben indes die Belastungen von Müttern mit einem Kind unter fünf Jahren in beiden Gruppen. Alltag, Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, verursachten bei alleinerziehenden und verpartnerten Müttern mit Kindern bis fünf Jahren die gleichen, großen Probleme, so dass sich in beiden Gruppen mit kleinen Kindern bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Gesundheit und Wohlbefinden sogar verschlechterten. Hier muss von Seiten der Politik deutlich mehr getan werden, um die Belastungen für erwerbstätige Mütter mit kleinen Kindern zur reduzieren, fordern die Wissenschaftler.
Weitere Informationen, externe Seite, demogr.mpg.de, Pressemitteilung v. 6. Juli 2023, PDF: Ein Job verbessert das Wohlbefinden von Müttern erheblich - Frauen mit sehr kleinen Kindern brauchen jedoch mehr Unterstützung

Zur Studie, externe Seite, sciencedirect.com, Elsevier, Englisch: Maternal health, well-being, and employment transitions - A longitudinal comparison of partnered and single mothers in Germany
Quellen: nato.int, destatis.de, demogr.mpg.de
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2023-07-05 ... BVerfG stoppt Verabschiedung von Gebäudenergiegesetz in der laufenden Sitzungswoche. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe hat heute Abend mit 5:2 Stimmen auf den Eilantrag eines Unions-Abgeordneten im Bundestag mit einer einstweilige Anordnung (= vorläufiger Rechtsschutz) gegen die zügige Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes, dem sogenannten "Heizungsgesetz", in noch dieser Woche, reagiert. Der Abgeordnete richtete seine Antrag gegen das Gesetzgebungsverfahren aus Gründen der "gleichberechtigten Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung" aus Art. 38. Abs. 1 Satz, GG. Die nach tagelangem Hin- und Her und mehreren Änderungen vor und nach der ersten Lesung nun für morgen und übermorgen (6. und 7. Juli) angesetzte 2. und 3. Lesung mit anschließender Schlussabstimmung ist damit vorläufig untersagt, solange, nicht entschieden ist, ob die "wesentlichen Textpassagen" des für die 2. Lesung "maßgeblichen Gesetzesentwurfs" nicht allen Abegordneten "mindestens 14 Tage vorher zugegangen"sein müssen. Denn, so das Bundesverfassunggericht in seiner Pressemitteilung, Zitat: "Die Abgeordneten müssen dabei Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können", Zitatende. Konkrete Bedingungen sind aus dem Grundsatz der gleichberechtigten Teilhabe jedoch vom Senat nicht entschieden worden, denn die Setzung von Prioritäten und Abläufen bei der Gestaltung und Bearbeitung von Gesetzesverfahren obliege nach §42 Abs. 2 Satz 1 GG der Parlamentsmehrheit, und damit zusammengefasst der Gestaltungsspielraum in Gesetzesverfahren. Der Antrag des Beschwerdeführers sei dennoch "nicht unbegründet", da die Verfahrensautonomie nicht mit einer Entbindung in substantiellem Umfang aus der Verantwortung gegenüber der Teilhabe nach Art. 28. Abs. 1 Satz 2 GG und damit gegenüber Abgeordnetenrecht gleichzusetzen sei.
Eine Verdichtung der zeitlichen Abläufe in betroffenen Gesetzgebungsverfahren wurde selbst vom Antragsgegner eingeräumt. Die Regeln, auch die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags, sind zwar sämtlich eingehalten worden, der Vorgang bedürfe aus Sicht des Gerichts jedoch einer "nähereren Prüfung", und damit der Erfolgsaussichten des Antrags in der Hauptsache, die so schnell nicht leistbar ist. Kann es in der Hauptsache keine Feststellung geben, weil dem Gericht die erforderliche Zeit dafür fehlt, kann eine einstweilige Anordnung nötig werden. Aus dieser Folgenabwägung nach § 32 Abs. 1 entschied das BVerfG, das die Gründe für den Erlass einer einstweiligen Anordnung überwiegen:
In der Folgeabwägung heißt es: Ein drohender, erheblicher Eingriff in die Autonomie des Parlaments, sollte nämlich dem Antragssteller - trotz der einstweiligen Anordnung - Misserfolg im Hauptverfahren beschieden sein, könnte, so laut BVerfG-Pressemitteilung, "unter den besonderen Umständen" dieses Einzelfalls durch Einberufung einer Sondersitzung von jeweils Bundestag und Bundesrat noch im laufenden Monat abgeholfen werden, so dass die Verabschiedung des Gebäudeerngiegesetzes lediglich verzögert - ein Inkraftreten am 1. Januar 2024 indes nicht berührt wäre. Erginge jedoch keine einstweilige Anordnung, und hätte der Antrag auf gleichberechtigte Teilhabe im Hauptverfahren aber Erfolg, wäre die Verletzung des Rechts nicht wieder gutzumachen.
Weitere Informationen, externe Seite, bundesverfassungsgericht.de, Pressemitteilung: Erfolgreicher Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahren zum Gebäudeenergiegesetz

Kommentar aus der Wirtschaftswetter-Kinderredaktion, Zitat: "Die Regierung wollte in den Urlaub fahren und das Heizungsgesetz darum noch schnell vorher verabschieden. Die CDU wollte auch in die Ferien, das Gesetz aber nicht mehr vorher lesen müssen und darum erst nach den Ferien eine Abstimmung. Die Richter wollten auch erst einmal alle in den Urlaub fahren", Zitatende.
Quellen: bundesverfassungsgericht.de
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