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Wirtschaftswetter-Ressort NewsLiebe Leserinnen und Leser,


willkommen in den Wirtschaftswetter-Nachrichten im November 2019. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten - November 2019

aktuell

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2019-11-28 ... Verbraucher-Inkasso erlaubt. In einem rechtskräftigen Urteil (AZ: VIII ZR 285/18) hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (27.11.2019) zu Gunsten eines Berliner Online-Inkasso-Anbieters entschieden, der u.a. Rechte von Mietern durchsetzt und sich dafür nur im Erfolgsfall bezahlen lässt. Die Dienstleistung ist gemäß Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nicht zu beanstanden, es handelt sich in diesem Fall nicht um eine Rechtsberatung, die Anwälten vorbehalten ist, sondern um eine Inkasso-Dienstleistung, urteilte das Gericht. Die Grundsatzentscheidung könnte sich auch auf andere Verbraucherportale mit ähnlichen Inkassodienstleistungen auswirken. Weitere Informationen, Pressemitteilung BGH: Zur Vereinbarkeit der Tätigkeit des registrierten Inkassodienstleisters "Lexfox" mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz

... 14,2 Prozent der jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsabschluss. Wie aus der Antwort (19/13576) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/12288) der Fraktion Die Linke hervorgeht, hatten im Jahr 2018 272.000 erwerblose junge Erwachsene im Alter zwischen 20 bis34 Jahren keine berufliche Ausbildung. Dies entsprach einem Anteil von 1,8 Prozent an der gleichaltrigen Bevölkerung. Gleichzeitig waren im selben Jahr 2,65 Mio. junge Erwachsene der Altergruppe ohne Berufsabschluss erwerbstätig. Die sogenannte Ungelerntenquote der 20- bis 34-Jährigen, die zwischen 2014 und 2018 von 1,88 auf 2,12 Millionen. angestiegen ist lag 2018 in dieser Altersgruppe damit bei 14,2 Prozent (2014: 13,3 Prozent), wie bereits Anfang 2019 aus dem "Berufsausbildungsbericht 2019" hervorgegangen war. Die Bundesregierung strebt als Gegenmaßnahme eine Ausweitung der bisherigen Initiative "Abschluss und Anschluss - Bildungsketten bis zum Ausbildungabschluss" mit neuen Bildungsketten-Vereinbarungen bis zum Jahr 2026 an.
Quellen: bundesgerichtshof.de, bundestag.de, bibb.de, arbeitsagentur.de;
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2019-11-25 ... Jede 3. Frau in Deutschland von Gewalt betroffen. Bundesfamilienministerin Giffey veröffentlichte anlässlich des heutigen UN-Tage gegen Gewalt gegen Frauen Zahlen aus der alktuellen Kriminalstastik, demnach im Jahr 2018 140.755 Fälle (+ 1,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr) von sogenannter Partnerschaftsgewalt registriert worden sind. 81,3 Prozent (114.293) der Opfer dieser Gewaltformen waren Frauen. In der Altersklasse unter 21 Jahre beträgt der Anteil der weiblichen Opfer bei Partnerschaftsgewalt 90,4 Prozent, bei den 21- bis 25-Jährigen 86,6 Prozent, bei den 25- bis 30-Jährigen 83,6 Prozent.
Die Zahlen spiegeln lediglich die bekannten, zur Anzeige gebrachten Gewaltfälle in Partnerschaften wieder, die Ehepartner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften umfassen.
Laut Dunkelfeldstudien ist insgesamt jede 3. Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von irgeneiner Form von Gewalt betroffen - das sind mehr als 12 Millionen Frauen.
60,9 Prozent (der 140.755 erfassten Fälle von Partnerschaftsgewalt) wurden Opfer einer "einfachen" Körperverletzung, 23 Prozent von Bedrohung, Stalking und Nötigung und 12,3 Prozent von gefährlicher, schwerer Körperverletzung mit und ohne Todesfolge. 2,2 Prozent wurden Opfer von sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung und Vergewaltigung, 1,3 Prozent von Freiheitsberaubung, 0,3 Prozent oder 421 Menschen Opfer von versuchtem oder vollendeten Mord und Totschlag durch Partnerschaftsgewalt. Davon wurden ingesamt 142 Menschen getötet, und darunter 24 Männer und 118 Frauen.
Nach Zahlen am gefährlichsten sind ehemalige Partnerschaften mit insgesamt 37,7 Prozent der Gewaltopfer. gefolgt von Ehepartnern mit 33 Prozent und Partnern in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit 29 Prozent der Gewaltopfer.
Besonders lebensgefährlich sind Ehepartner, mit 57 Prozent dem größten Anteil an den Opferzahlen vollendeter Fälle von Mord und Totschlag. Ehemalige Partner waren mit einem Opfer-Anteil von 64,8 Prozent besonders von Bedrohung, Stalking und Nötigung und mit 39,5 Prozent von Freiheitsberaubung betroffen.
98 und 100 Prozent der bekannt gewordenen (Hellfeld) Opfer von Zuhälterei und Zwangsprostitution im Jahr 2018 waren weiblich, genauso 98,4 Prozent der Opfer sexueller Übergriffe, sexueller Nötigung und Vergewaltigung sowie 89,3 Prozent von Freiheitsberaubung und 88,5 Prozent von Bedrohung, Stalking und Nötigung.
70,6 Prozent der Opfer aller Formen von Partnerschaftsgewalt waren deutsche Staatsangehörige, gefolgt von türkischen Staatsangehörigen (4,0 Prozent) und polnischen Staatsangehörigen (3,2 Prozent). Etwa jeweils die Hälfte sämtlicher Opfer sowie der weiblichen Opfer lebte mit der tatverdächtigen Person in einem gemeinsamen Haushalt.
79,9 Prozent der tatverdächtigen Personen waren männlich und 20,1 Prozent weiblich. Von den Tatverdächtigen waren 94,9 Prozent Erwachsene über 21 Jahren. In der Kategorie "Ehepartner" und "Ehemalige Partnerschaften" lag der männliche Anteil der Tatverdächtigen bei 81,3 und 80,9 Prozent. Von den Tatverdächtigen waren 67 Prozent deutsche Staatsangehörige - der Anteil männlicher Tatverdächtiger unter den deutschen Tatverdächtigen lag bei 77,7 Prozent.
Nach den Tatverdächtigen mit deutscher Staatangehörigkeit (67 Prozent), folgten die Tatverdächtigen mit türkischer Staatsangehörigkeit (5,7 Prozent) sowie mit polnischer (2,6 Prozent), syrischer (2,3 Prozent) und rumänischer Staatsangehörigkeit (1,6 Prozent). DieTatverdächtigen bei Straftaten gem. § 4 Gewaltschutzgesetz waren mit 33,1 Prozent vorwiegend 30- bis 39 Jahre alt, gefolgt von den 40- bis 49-Jährigen mit 24 Prozent. Weitere Informationen, bka.de: Partnerschaftsgewalt - Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2018
Quellen: bmfsfj.de, bka.de;
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2019-11-23 ... Kontinuierlich wachsender Welthandel laut Containerumschlag-Index. Während positive Prognosen derzeit eher zurückhaltend geäußert werden, deutet der für Oktober 2019 laut Schnellschätzung um +0,6 auf aktuell 139,9 Punkte leicht gestiegene Containerumschlag-Index des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) und des Instituts für Seeverkehrswirtschaft und Logisitik (ISL) auf einen kontinuierlich, wenn auch nur moderat wachsenden Welthandel hin. Allerdings bilden lediglich 38 Häfen oder 43 Prozent des im Index abgebildeten Umschlags die Basis für die Schnellschätzung, die am Donnerstag (21. November) veröffentlicht wurde. Die weitere Entwicklung, ob sich die Stabilisierung des leichten Wachstums fortsetzen wird, bleibt daher noch abzuwarten. Am 20. Dezember wird der nächste Containerumschlagsindex veröffentlicht, der als Frühindikator des internationalen Handels gilt. Der Katalog der Partnerschaftsgewalt unterscheidet zwischen
Quellen: rwi-essen.de;
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2019-11-17 ... +++ Kurzmeldungen +++Bundesetat 2020 beschlossen +++ . Wie der Haushaltsausschuss am frühen Freitagmorgen (15. November) nach rund 15-stündiger Sitzung beschlossen hat, kann der Bund im kommenden Jahr rund 362 Milliarden Euro ausgeben. Für den aktuellen Beschluss zum Klimapaket sind weitere 1,66 Mrd. Euro vorgesehen. Der Haushalt 2020 wird mit Einnahmen in gleicher Summe wieder ohne Neuverschuldung (Netto-Kreditaufnahme) auskommen. Für Investitionen sind rund 42 Milliarden Euro (+1,24 Mrd.) geplant. Den größten Einzeletat 2020 erhält das Bundesarbeitsministerium mit rund 150 Milliarden Euro, den zweitgrößten das Verteidigungsministerium mit rund 45 Milliarden Euro, den drittgrößten das Bundes-Verkehrs-und-Digital-Ministerium mit rund 31 Milliarden Euro. Die zweite und dritte Lesung des Bundeshauhalts wird am 25. und 29. November stattfinden.

+++ Dürreversicherung für Landwirte steuerbegünstigt +++. Wie aus der Antwort (19/13302) der Bunderegierung auf die Kleine Anfrage (19/12483) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen hervorgeht, werden Versicherungen für Landwirte gegen die Folgen von Dürreschäden ähnlich steuerlich begüngstigt werden, wie es bei Versicherungen gegen Wetterelementegefahren (Sturm, Starkfrost, Starkregen etc.) bereits seit 2012 der Fall ist.

+++ Bahn-Preise im Fernverkehr sinken +++ . Erstmals wird es mit dem Fahrplanwechsel bei der Bahn nicht in Bausch und Bogen die übliche Bahn-Ticket-Preis-Erhöhung im Dezember geben. Wegen der Absenkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets bei Fernreisen im Rahmen des Klimapakets von 19 auf 7 Prozent werden die Preise erstmals sinken, weil der Steuervorteil ab 1. Januar 2020 an die Kunden weitergeben wird. Allerdings trifft dies nicht auf den Schienen-Nahverkehr zu.

~Kommentar: Wenn die Bundesregierung es mit dem Klima ernst meint, sollte sie neben der Absenkung der Mehrwertsteuer auf Zug-Fernreisen sowie der bevorzugten Steigerung der Bundesmitttel für den öffentlichen Schienen-Nahverkehr, endlich den Mut aufbringen, auch die Mehrwertststeuer für den gesamten personalintensiven ÖPVN - und zwar auch auf der Straße, für Busse konsequent noch weiter abzusenken und die Bürger damit direkt anzusprechen. Als Nebeneffekt werden dadurch inbesondere Familien und Ältere entlastet - und nicht zuletzt der Straßenverkehr, und zwar direkt - sowie indirekt durch die Erhöhung der Verkehrsicherheit. Zudem könnte eine deutlich mehrwersteuerliche Begünstigung des gesamten ÖPNV der fortschreitenden Verödung des ländlichen Raums möglicherweise besser entgegenwirken als alle bisherigen Maßnahmen zusammen. Die Einführung einer neuen Mehrwertsteuerklasse von 5 oder 3 Prozent für den gesamten öffentlichen Nahverkehr im Sinne des Klimas und der Mobilität - warum denn nicht? ~
Kommentar: Angelika Petrich-Hornetz
Quellen: bundesregierung.de, bundestag.de, bundesrat.de, bmvi.de;
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2019-11-10 ... Deutschland - 30 Jahre Mauerfall. Der 9. November ist in Deutschland ein historischer Tag des Gedenkens, an den Ausruf der Republik am 9. November 1918, an die November-Pogrome am 9. November 1938 und an den Mauerfall, am Donnerstag, 9. November 1989, der am 9. November 2019, seines 30sten Jubliläums im Zentrum des Geschehens stand und überall, entweder ganz privat oder öffentlich, u.a. in Berlin sowie an vielen Orten der ehemaligen innerdeutschen Grenzen in großen oder kleinen Formaten fröhlich gefeiert wurde. Die Reden, u.a. von Bundeskanzlerin Merkel, zum geschichtsträchtigen 9. November übten sich indes in angemessener Nachdenklichkeit und Zurückhaltung. Die deutlichstere Freude äußerten die Bürger in ehemalig Ost und West, inbesondere diejenigen, die das große Glück hatten, die Nacht vom 9. November 1989 live miterleben zu dürfen, nachdem der ZK-SED-Sekretär für Informationswesen Günter Schabowski die neuen Reisregeln ("Privatreisen ins Ausland") verkünden wollte und auf Nachfrage mehrerer Journalisten, wann die denn in Kraft treten würden, um 18:57 Uhr - live im DDR-Fernsehen - ,die Sperrklausel (10. Nvoember, 04:00 Uhr) vergessend, die deutsche Grenze kurzhand mit den Worten auflöste: "Das tritt... nach meiner Kenntnis ist das sofort, unverzüglich...". In Leipzig, Dresden, Rostock, Erfurt und anderswo waren die Menschen sowieso schon auf der Straße zu Gedenkfeiern, in Kirchen und wie seit Wochen auf Demonstrationen unterwegs. Das vor den Fernsehen versammelte Publikum in Ost und West fiel bei dem Satz, der wenig später in sämtlichen Nachrichten verbreitet wurde - "Die Grenze ist offen", aus den Fernsehsesseln. Manche wollten es gar nicht glauben, was sie hörten oder grübelten noch, was dieser Halbsatz bedeuten sollte - nach immerhin 40 Jahren mit einer scharf bewachten Grenze. Andere brachen unverzüglich in Freudentränen aus - sowie zur Grenze auf. Die Nachricht verbreitete auch dank der Nachrichtenagenturen auf beiden Seiten wie ein Lauffeuer.
Was folgte, ist Geschichte: Immer mehr Menschen strömten aus allen Richtungen an die Grenze. Die spektakulären Bilder der Berliner auf der Mauer zeugen bis heute von der größten Party, die diese Land jemals erlebt hat, die drei Tage im Vollmodus lief - und etwas moderater, durchgehend bis Neujahr 1990 fortgesetzt werden sollte, inklusive begeisterter, musikalischer Begleitung durch David Hasselhoff, der allerdings erst zur Silvesterparty 1989 in seiner blinkenden Jacke auf der Mauer stehend mit den Berlinern sang - und das ist die Wahrheit.
Quellen: bundesregierung.de, berlin.de, chronik-der-mauer.de, davidhasselhoffonline.com;
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2019-11-05 ... Bundesverfassunggericht kippt harte Sanktionen bei Arbeitslosengeld II. Menschen, die Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, beziehen, müssen den Weisungen der Arbeitsverwaltung in Form von sogannenten zumutbaren Mitwirkungspflichten Folge leisten, vor allen Dingen Jobangebote im Sinne "zumutbarer Beschäftigungen" annehmen. Wird Angebot der Arbeitsbehörde abgelehnt, drohen Sanktionen. Im ersten Schritt droht eine Leistungskürzung von 30 Prozent, in einem weiteren 60 Prozent und schließlich können im weiteren Verlauf auch Mietzahlungen eingstellt werden oder die Heizkosten nicht mehr übernommen werden, so dass die Leistungskürzung 100 Prozent entspricht, mit den entsprechenen Folgen, u.a. eine dunkle, kalte Wohnung bis zum Verlust eines Obdachs oder der Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung.
Das Bundesverfassunggericht in Karlsruhe hat mit seinem heutigen Urteil (1 BVL 7/16) das Prinzip der nachrangigen Inanspruchnahme existenzsichernden Leistungen nicht beanstandet, jedoch drastischen Sanktionen eine deutliche Absage erteilt.
Damit sind Leistungekürzungen von 60 Prozent und mehr verfassungswidrig - und mit sofortiger Wirkung nichtig. Der Gesetzgeber ist gefordert, neue Regularien zu finden. Insbesondere rügten die Verfassungsrichter die fehlende Verhältnismäßigkeit, das Arbeiten der Behörden mit Annahmen bei Sanktionen von 60 Prozent und mehr, eine fehlende Berücksichtigung von besonderen Härten, sowie die sich aus den Grundrechten ergebende Gewährleistung eines menschenwürdigend Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG. oder anders formuliert: Eine eigenständige Existenzsicherung stellt keine Bedingung für die Würde des Menschen dar. Die Maßnahme einer Leistungskürzung von 30 Prozent darf indes mit der Annahme arbeiten, das Ziel einer Arbeitsaufnahme sei nicht anders zu erreichen, sie darf aber auch nicht komlett pauschal erfolgen, sondern muss außergewöhnliche Härten einbeziehen und kann nicht starr drei Monate durchgehend erfolgen, ohne, dass der Betroffene eine Chance erhält, die Sanktionen durch eigene Mitwirkung zu verkürzen. Die Sanktion hat, so das Bundesverfassunggericht, grundsätzlich zu enden, sobald eine Mitwirkung der Leistungsempfänger erfolgt, gerade weil die Gesetgebung auf die Eigenverantwortung der Betroffenen zielt. Eine Minderung des Exstistenzminimums um 60 Prozent und höher ist dagegen als geeignetes Arbeitsmarktinstrument nicht nachweisbar und unzumutbar. Bundesarbeitsminister Heil begrüßte das Urteil als Rechtssicherheit herstellend. Weitere Informationen, Pressemitteilung: Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungsprlichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig
Quellen: bundesverfassungsgericht.de, bmas.de;
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2019-11-01 ... +++ Kurzmeldungen +++ Arbeitsmarkt im Oktober +++ Im Oktober 2019 hat sich, laut der Monats-Meldung der Bundesagentur für Arbeit (BA) vom Mittwoch (30.10.), die Arbeitslosenzahl gegenüber dem Vorjahr nicht verändert, sank aber gegenüber dem Vormonat September 2019 um -30.000 auf 2,204 Millionen. Die Arbeitslosenquote gegenüber dem Vormonat verringert sich dementsprechend um -0,1 Prozentpunkte auf 4,8 Prozent.

+++ Ausbildungsmarkt +++ . Wie die BA ebenfalls am Mittwoch meldete, wurden im Ausbildungsberatungsjahr zwischen Oktober 2018 und September 2019 rund 572.000 Ausbildungsplätze gemeldet, + 6600 mehr als im Vorjahr. Dem standen rund 511.800 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber in der Ausbildungsvermittlung der Agenturen und Jobcenter gegenüber. Damit kamen auf 100 betriebliche Ausbildungsstellen rund 92 Beweberinnen und Bewerber, mit großen regionalen Unterschieden: Während es in Süddeutschland, im Saarland, in Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg deutlich mehr Ausbildungsplätze als Bewerber gab, fehlten in Berlin, Hessen und Nordrhein-Westfallen dagegen Ausbildungsstellen. Nach Branchen fehlten Ausbildungsplatzsuchende vor allem in Handwerksberufen, im Verkauf von Fleisch- und Backwaren, in den Branchen Sanitär-, Heizungs- und Klima- und Energietechnik, in Hotels und Gaststätten, in der Mechatronik und in der Automatisierungstechnik. Weniger Ausbildungsplätze als Bewerber standen dagegen in der Tischlerei, im Kfz-Verkauf, in der Kfz-Technik, in Büro- und Verwaltungsberufen als auch in der medizinischen Fachassistenz im Beratungsjahr zur Verügung. Als Folge blieben 53.100 Ausbildungsplätze unbesetzt (-4.500) und fanden 24.500 Bewerberinnen und Bewerber keinen Ausbildungsplatz (+-0).

+++ Verbraucherpreise Oktober 2019 +++ Wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch (30.10.) nach bisher vorliegenden Ergebnisses meldete, wird der Verbraucherpeisindex im Oktober 2019 voraussichtlich um +1,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um +0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat September 2019 steigen. Dienstleistungen verteuerten sich um +1,7 Prozent, darunter Wohnungsmieten um +1,4 Prozent. Die Preise für Nahrungsmittel kletterten um +1,1 Prozent, die Preise für Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) sanken um -2,1 Prozent.

+++ Armut und Ausgrenzung 2018 +++ Wie das Statistische Bundesamt ebenfalls am 30. Oktober meldete, waren im Jahr 2018 nach EU-Definition in Deutschland rund 15,3 Millionen Menschen oder 18,7 Prozent der Bevölkerung von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht. Das sind etwas weniger als im Jahr 2017 mit 15,5 Mio. Menschen oder 19 Prozent der Bevölkerung. Kritierien der Armutsbedrohung sind: Das Einkommen* liegt unter der Armutsgefährungsgrenze oder der Haushalt ist von materieller Entbehrung betroffen oder in einem Haushalt leben Personen mit sehr geringer Erwerbsbeteiliung. *Einkommensarmut wird mit weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (netto) der Gesamtbevölkerung definiert. Der Schwellenwert der Einkommensarmut lag im Jahr 2018 für eine alleinstehende Person bei 1.126 Euro monatlich, bei zwei Erwachsenen mit 2 Kindern bei 2.383 im Monat. +++
Quellen: arbeitsagentur.de, destatis.de;
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