2020-05-30 ... Proteste in den USA und Hongkong. In den USA reißen die Proteste gegen Rassendiskriminierung nicht ab, seit innerhalb weniger Wochen mit George Floyd bereits der dritte US-Amerikaner bei einer Festnahme durch Polizeibeamte zu Tode kam. George Floyd, der am 25. Mai 2020 starb, nachdem ein Polizeibeamter mehrere Minuten lang auf seinem Hals kniete, könnte nun zum Symbol für eine Protestwelle werden, die ein größeres Ausmaß als alle bisher dagewesenen annimmt, die bereits seit Jahren immer wieder auflammten. Dabei geht es längst nicht mehr um Alltagsrassimus, für den die USA genauso bekannt sind, wie andere Länder, sondern um in immer kürzeren Abständen,stattfindenden Gewalt gegenüber amerikanischen Bürgern, und zwar mit Todesfolge. Und die scheinen das Maß des noch Erträglichen nun überschritten zu haben. Sowohl in Minneapolis, Minnesota, wo Floyd starb, als in Atlanta, Texas selbst in der Hauptstadt Washington D.C. und anderen us-amerkanischen Städten kam es zu vehementen Protesten, zum Teil mit schweren Ausschreitungen. Der amtierende US-Präsident Trump drohte als Antwort darauf mit einem verstärkten Einsatz gegen Demonstranten* und rief sein Anhänger zu Gegendemonstrationen auf. Ansonsten streitet er sich mit dem Kurznachrichtendienst Twitter um zwei seiner Tweets, von denen der erste als Fake und der zweite als *gewaltverherrlichend gekennzeichnet wurde, nach den eigenen Richtlinien des privatwirtschaftlichen Unternehmens. Darufhin kündigte Trump per Verfügung die Beschränkung sozialer Medien an.
In Protesten in Zeiten zunehmenden staatlichen Drucks geübter, sind seit vielen Monaten die Bürger in Hongkong, die sich nach einer Protestruhepause, durch die Corona-Pandemie bedingt, nun wieder verstärkt auf der Straße versammeln, anlässlich einem umstrittenem, neuen Sicherheitsgesetz, das China am 28. Mai 2020 auf seinem nationalen Volkskongress durchgewunken hat. Selbst die Festnahme von hunderten Demonstranten hinderte die Hongkonger nicht an einer Teilnahme, da die Furcht, mit dem nun verabschiedeten Gesetz, verabschiedete sich China möglicherweise endgültig von dem bisherigen Prinzip "Ein Land - zwei Systeme", das Hongkong weiterhin demokratische Rechte im Inneren sowie gegenüber Zentralchina einräumt, größer ist als die Angst um das persönliche Wohlergehen. Mit dem verabschiedeten Sicherheitsgesetz will sich die Zentralregierung in China Eingriffsrechte in das Hongkong und Macao ermöglichen, wenn sie diese für notwendig hält. Sowohl das Bundesaußenministerium als auch die Europäische Union äußerten, die Rechtstaatlichkeit, und damit die Autonomie, die Stabilität und der Wohlstand Hongkongs dürften nicht ausgehöht werden und das Prinzip der zwei Systeme sei nicht verhandelbar, das gelte auch für das neue Sicherheitsgesetz. Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie äußerte sich besorgt, angesichts der angespannten Lage in Hongkong. An dem EU-China-Gipfel, der im September in Leipzig geplant ist, halten die Europäer hingegen fest. In den USA stimmte der Kongress für Sanktionen gegen China, Anlass ist die Behandlung von geschätzt rund einer Million muslimischer Uiguren die laut Menschenrechtsorganisationen von der chinesischen Regierung in Lagern festgehalten werden. Der US-Senat hatte den Sanktionen bereits Mitte Mai zugestimmt. Das Weiße Haus veröffentlichte vor wenigen Stunden ein Statement von Trump (datiert vom 30. Mai), der darin nicht nur seine Kritik an der Rolle Chinas bezüglich der Verbreitung des Corona-Virus wiederholt, sondern geradezu einen Rundumschlag gegenüber der chinesischen Regierung. Fast zeitgleich (datiert vom 29.05.) kündigte Trump neben dem bereits mehrfach kommunizierten Rückzug aus der WHO in mehreren Mitteilungen weitere Maßnahmen an, , u.a. nun auch gegenüber Hongkong sowie bezüglich der Einreise von chinesischen Forschern und Studenten, die zum Teil bereits am 1. Juni 2020 in Kraft treten.
Quellen: ci.minnepolis.mn.us, mn.gov, whitehouse.gov, europa.eu, consilium.europe.eu, auswaertiges-amt.de, twitter.com;
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2020-05-28 ... Kurzmeldungen +++Verbraucherpreise im Mai +0,6 Prozent +++. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte steigen die Verbraucherpreise nach bisher vorliegenden Ergebnissen im Mai 2020 voraussichtlich um +0,6 Prozent und sinken gegenüber dem Vorjahr und um -0,1 Prozent gegenüber dem Vormonat April 2020. Besonders drastisch gaben die Preisen für Energie mit -8,5 Prozent nach, dagegen stiegen die Preise für Nahrungsmittel gegenüber dem Vorjahr um +4,5 Prozent. Die endgültigen Ergebnisse werden am 16. Juni veröffentlicht.
+++ Windkraft wichtigster Energieträger +++ . Wie das Statistische Bundesamt ebenfalls heute mitteilte, wurden im 1. Quartal 2020 rund 72,3 Mrd. Kilowattstunden Strom aus eneuerbaren Energien erzeugt und in das Stromnetz eingespeist, und damit erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik mehr Strom aus eneuerbaren Energträgern als aus konventionelle Ernergieträgern gewonnen. Der Anstieg der erneuerbaren Stromerzeugung gegenüber dem Vorjahr (1. Quartal 2019) kletterte damit um +14,9 Prozent auf einen Anteil von 51,2 Prozent der erzeugten Gesamtstrommenge in Deutschland. Mit einem Anstieg von +21,4 Prozent verzeichnete der Strom aus Windkraft dabei den höchsten Zuwachs (Photovoltaik: + 11.4 Prozent) - und mit 34,9 Prozent eingespeister Strommenge auch den größten Anteil an der Stromerzeugung. Umgekehrt sank die Stromerzeugung aus konventioneller Energie um -21,9 Prozent auf 48,8 Prozent, darunter Kohlstrom um -33,4 Prozent auf einen Anteil von 22,3 Prozent der gesamten Stromerzeugung (Kernenergie: -16, 9 Prozent auf 11,6 Prozent).
+++ Corona in Bund und Bundesländern - Kontaktbeschränkungen bis 29. Juni 2020 +++, Die Bundesregierung hatte sich in dieser Woche mit den Bundesländern auf eine Fortsetzung der Kontakteinschränkungen bis zum 29. Juni 2020 verständigt. Diese beinhalten vor allem die Einhaltung von Abstandsregeln - mindestens 1,50 Meter -, das Zusammentreffen von Personen bleibt auf 2 Haushalte beschränkt (nun auch mit bis zu 10 Personen). Das gilt auch für den öffentlichen Raum - das private Treffen im Freien wird sogar ausdrücklich empfohlen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln, dabei die Nachvollziehbarkeit der beteiligten Personen gewährleistet werden. Außerdem sollen die die Regeln geringe Personenzahl - gemessen an den räumlichen Möglichkeiten - und konstanter Personenkreis eingehalten werden, d.h. in der Praxis: Sitzordnungen mit zeitlichen und räumlichen Abstand, und damit Schichtbetrieb, sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes, insbesondere dort, wo die Abstandsregeln kritisch sind, wie in geschlossenen Räumen, Supermärkten, Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Bereitstellung von Möglichkeiten zur Händedesinfektion in Gemeinschaftseinrichtungen u.ä. Ansonsten werden schrittweise weitere Lockerungen in den einzelnen Bundesländern umgesetzt, die auch allein zuständig bei Reisen im Inland und Freizeitwirtschaft sind. Voraussetzung, dass weitere Lockerungen in den Bundesländern und Kommunen möglich sind, bleibt indes eine anhaltend stabile Abwärtsendwicklung des Pandemie-Geschehens, d.h. u.a. bei Infektionszahlen, Erkrankungsfällen und Todesfällen, sowie Ansteckungsgeschehen. Bundeskanzlerin Merkel warnte vor zu schnellen und zu vielen, zeitgleich eingeführten Lockerungen, um keine zweite Infektionswelle zu provozieren und besteht auf Entscheidungshoheit des Bundes in den Grundsatzfragen zur Eindämmung der Corona-Krise. Dies lag offenbar auch am kurz zuvor ausscherenden Ministerpräsidenten in Thüringen, der in den Bund-Länder-Beschluss eine entsprechende Protokollerklärung aufnehmen ließ, während Hessen und Niedersachsen eine Protokollerklärung zu strengeren (als die des Bundes) Regeln aufnehmen ließen. Zusätzilch wurden in dieser Woche weitere Maßnahmen beschlossen, u.a. die Unterstützung der Lufthansa, an noch nicht abgeschlossener Vorgang, das Absenken der Mehrwertsteuer für die Gastronomie für ein Jahr, eine Verlängerung der Lohnfortzahlung für berufstätige Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen müssen, und deshalb nicht arbeiten können, weil Schule und Kitas z. Zt. in vielen Regionen alles andere als regulär stattfinden können. +++
Quellen: destatis.de, bunderegierung.de, bundestag,de;
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2020-05-27 ... USA: Start der Falcon 9 - am Samstag Erstmals seit neun Jahren starten in den USA wieder Astronauten von amerikanischem Boden aus zur Internationalen Raumstation (ISS). Die Rakete "Falcon 9" und die Raumkapsel "Crew Dragon" stammen von dem Unternehmen SpaceX von Elon Musk. Robert Behnken und Douglas Hurley starten planmäßig heute, um 16:33 Uhr, Ortszeit und hierzulande um 22:33 Uhr, MESZ, von Cape Canaveral, Florida aus. Zuvor beginnt die NASA mit ihrer Liveberichterstattung. Am Sonntag vergangener Woche war unerwartet Douglas Loverro, der Leiter der bemannten Raumfahrt, zurückgetreten. Sollte das Wetter nicht mitspielen, was durchaus passieren kann, könnte der Start indes auf den kommenden Samstag verlegt werden, aber der Countdown läuft. Update: Wetterbedingt wurde der Start auf den kommenden Samstag, 30.05.2020 um 21:22 Uhr (MESZ), vor Ort 15:22 Uhr, verschoben.
Quellen: spacex.com, nasa.gov;
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2020-05-22 ... Rückzug der USA aus Open Skies - NATO-Dringlichkeitssitzung Die NATO hat für heute eine Dringlichkeitsitzung der Botschafter der NATO-Staaten einberufen. Thema ist das "Open Skies"-Vertrag, nachdem US-Präsident Donald Trump am Donnerstag, 21.05.2020, den Austritt der USA aus dem militärischen Abkommen angekündigt hatte, das gegenseitige Aufklärungsflüge in den 35 beteiligten Mitgliedsstaaten ermöglicht, darunter die Staaten der NATO und des ehemaligen Warschauer Pakts. Das Abkommen ist seit 18 Jahren (1992) in Kraft und soll eine gegenseitige Rüstungskontrolle ermöglichen. Die USA werfen Russland vor, sich nicht an das Abkommen zu halten. Bundesaußenminister Maas kritisierte den angekündigten Austritt aus dem Vertrag, der unverzichtbar für Frieden und Sicherheit auf der gesamten Nordhalbkugel sei und appellierte an die US-Regierung, ihre Entscheidung noch einmal zu überdenken. Maas räumte indes ein, dass es auf der Seite Russland Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Vertrags gegeben hat, die aber keine Kündigung rechtfertigten. Der Austritt aus dem Abkommen ist das einzige gültige Rüstungskontrollregime, das die kompletten Staatsgebiete der USA und Russland einbezieht. Sollte die Ankündigung aufrecht erhalten werden, wird der Austritt der USA in 6 Monaten in Kraft treten. Die USA unter der Trump-Administration setzen damit ihren Rückzug aus internationalen Gremien fort, wie u.a. aus der UNESCO, dem UN-Menschenrechtsrat, dem Pariser Klima-Abkommen und drohte zuletzt auch mit dem Rückzug der USA aus der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Während US-Präsident Trump während der Pressekonferenz am Donnerstag wage die Möglichkeit neuer Abkommen andeutete, darunter auch bilaterale, hatte der damalige britische Verkehrsminister Chris Grayling (2016 bis 2019) laut Mitteilung der britischen Regierung bereits am 28. November 2018 ein "neues Open Skies-Abkommen" mit der US-Regierung für die Zeit nach dem Brexit vereinbart.
Quellen: auswaertiges-amt.de, whitehouse.gov;
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2020-05-19 ... BND-Gesetz verstößt gegen Pressefreiheit und Telekommunikationsgeheimnis. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland ("Ausland-Ausland-Fernmeldungaufklärung" oder "Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung") durch den Bundesnachrichtendienst nach der derzeitigen Ausgestaltung der Ermächtungsgrundlagen ("BND-Gesetz") gegen das Grundgesetzt verstößt, und zwar konkret gegen die Pressfreiheit, nach Art. 5 Abs. 1 Sat 2 GG, und das Telekommunikationsgeheimnis, nach Art. 10 Abs. 1 GG. Dies betrifft die Erhebung und Verarbeitung sowie die Übermittlung an andere Stellen, der auf diese Art und Weise gewonnenen Daten, auch die Kooperation diesbzeüglich mit anderen ausländischen Nachrichtendiensten. Mit dieser Entscheidung ist die deutsche Staatsgewalt an die Grundrechte nach Art. 1 Abs. 3 GG, insbesondere und konkret an die o.g. Grundgrechte (Pressefreiheit, Telekommunikationsgeheimnis) gebunden - die damit nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt sind, unabhängig davon, ob eine Überwachung vom Inland oder Ausland aus erfolgt. Es wurden indes unter der bisherigen Praxis weder Anforderungen von Zitierfähigkeit erfüllt, noch war eine rechtsfähige Zweckbegrenzungskontrolle vorgesehen und wurden Schutzvorkehrungen im Sinne von Rechtsgüterschutz oder Eingriffsschwellen getroffen, z.B. für Journalisten oder Rechtsanwälte. Grundsätzlich aber, ist eine strategische Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung im Grundsatz vereinbar mit dem Grundgesetz, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung zu der heutigen Entscheidung -, die der Gesetzgeber nun für den Zeitpunkt ab Jahresende 2021 in eine, dem Grundgesetz folgende Regel - und damit in eine den grundgesetzlichen Anforderungen verpflichtete, verhätnismäßige Form zu bringen hat. Bis Jahresende 2021 gelten mit der Entscheidung die alten, von dem Urteil beanstandeten Regeln damit vorläufig weiter. Weitere Informationen, Pressemitteilung, bundesverfassungsgericht.de: Ausland-Ausland-Fernemeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte des Grundgesetzes
Quellen: bundesverfassungsgericht.de;
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2020-05-15 ... Wirtschaft im 1. Quartal - BIP 2,2 Prozent Wie das Statistische Bundesamt heute auf einer Pressekonferenz in Berlin mitteilte, ist das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland im 1. Quartal 2020 im Vergleich zum 4. Quartal 2019 um -2,2 Prozent gesunken - sowie preisbereinigt im Vergleich zum Vorjahr um -1,9 Prozent, preis-, saison- und kalenderbereinigt um -2,3 Prozent. Damit handelt es sich insgesamt um den zweitstärksten sowie um den stärksten Rückgang seit dem 1. Quartal 2009 in der damaligen Wirtschaftskrise 2008/2009 mit einem Absinken des BIP von damals -4,7 Prozent im 1. Quartal 2009 im Vergleich zum Vorquartal (-6,9 Porzent kalenderbereinigt im Vergleich zum Vorjahr, im 2. Quartal 2009 sogar um -7,9 Prozent im Vorjahresvergleich). Stabilisierung erfuhr die deutsche Wirtschaftsleistung im 1. Quartal 2020 indes durch Bauinvestitionen und den Staatskonsum. Die privaten Konsumausgaben gingen dagegen stark zurück, ebenso die Investitionen in Ausrüstungen, u.a. die Anschaffung von Maschinen, Geräten und Fahrzeugen. Ebenso negativ entwickelten sich im Vergleich zum Vormonat Februar 2020 im März die Exporte (-11,8 Prozent, g. Vorjahr: -7,7) und Importe (-5,1 Prozent, g. Vorjahr: -4,4). Wie zu erwarten betraf der Rückgang alle Branchen, aber gestaltete sich der Außenhandel mit pharmazeutischen Produkten lebendig: Exporte +8,2 Prozent und Importe +20,6 Prozent im März 2020 gegenüber dem Vorjahr .
Produktion im März 2020 nach vorläufigen Ergebnissen saison- und kalenderbereinigt insgesamt um -9,2 Prozent gegenüber Februar 2020 abnahm, mit starken Ausschlägen in der Industrie (Produzierendes Gewerbe ohne Energie und Baugewerbe) von insgesamt 11,6 Prozent, darunter die Autoindustrie mit -31,1 Prozent, legte die Bauproduktion um +1,8 Prozent zu. Die Produktion von Desinfektionsmitteln verdoppelte sich im März 2020 im Vergleich zum Vorjahr und auch fast zum Vormonat Februar. Die Toilettenpapier-Herstellung steigerte sich im März 2020 um +31 Prozent gegenüber Februar 2020. Die Nudel-Produktion kletterte im März gegenüber dem Vorjahr um +82 Prozent und gegenüber Februar 2020 um +72 Prozent. Der Einzelhandel verlor im März 2020 kalender- und saisonbereinigt insgesamt 4 Prozent Umsatz, darunter -51,1 Prozent bei Textilien, Bekleidung, Schuhen und Lederwaren. Apotheken mit einem Plus von +7,1 Prozen sowie der Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken und Tabakwaren mit einer Umsatzsteigerung von +7,5 Prozent verhinderten einen noch stärkeren Rückgang des Gesamtumsatzes des deutschen Einzelhandels im März 2020. Im Luftverkehr ging die Zahl der Flugpassagiere im 1. Quartal 2020 um 62,9 Prozent zurück, das Frachtaufkommen sank um 11 Prozent, die Luftfrachtpreise stiegen u.a. auch wegen Engpässen auf den Lieferwegen zur See im 1. Quartal 2020 um insgesamt +11,9 Prozent bei Exporten, bei Importen um +3,9 Prozent. Die weltwirtschaftliche Entwicklung wirkte sich sowohl auf die Erzeugerpreise als auch - in abgeschwächter Form - auf die Verbraucherpreise aus. Der Verbraucherpreisindex lag im April 2020 bei +0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und um +0,4 Prozent höher gegenüber dem Vormonat März 2020, u.a. Energie -.5,8 Prozent und Nahrungsmittel +4,8 Prozent, darunter Zitrusfrüche +20,1 Prozent und Paprika +31,7 Prozent.
Die Wirtschaftsleistung im 1. Quartal wurde von etwa 45 Millionen Erwerbstätigen mit Arbeitsort Deutschland erbracht, +0,3 Prozent oder +147.000 Personen mehr als im Vorjahr. Damit wirkte sich die Corona-Pandemie im 1. Quartal noch schwach auf die Zahl der Erwerbstätigen aus, u.a. durch die Kurzarbeit. Bis Ende April erreichten die Arbeitsagentur 751.000 Anzeigen auf Kurzarbeit für 10,1 Millionen Beschäftigte. Im europäischen Vergleich ging das deutsche BIP im 1. Quartal noch moderat zurück, u.a. Frankreich, Italien und Spanien verzeichneten ein Minus von bis zu - 5 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Detaillierte Ergebnisse werden am 25. Mai veröffentlicht.
Quellen: destatis.de, arbeitsagentur.de;
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2020-05-14 ... Nachgeliefert: 75 Jahre Kriegsende. Auch das Gedenken an das Ende des 2. Weltkriegs und der NS-Diktatur in Deutschland am 8. Mai 1945 wurde durch die Corona-Pandemie überschattet, so dass viele Feiern abgesagt wurden oder in kleinerem Rahmen stattfinden mussten. Nichtsdestotrotz war das Gedenken 2020 an das Ende von Nazi-Herrschaft und Krieg vor 75 Jahren von eindringlichen Reden geprägt. darunter die von Bundespräsident Steinmeier, der u.a. von der Notwendigkeit eines bis auf Weiteres fortlaufenden, schmerzhaften Prozesses der inneren Befreiung sprach - und, Zitat: "Wer das nicht erträgt, wer einen Schlusstrisch fordert, der verdrängt nicht nur die Katastrophe von Krieg und NS-Diktatur. Der entwertet auch all das Gute, das wir selbst errungen haben, der verleugnet sogar den Wesenskern unserer Demokratie", Zitatende. Ebenfalls Queen Elizabeth II. in Großbritannien fand deutliche Worte in ihrer Ansprache zum Kriegsende (VE Day = Victory in Europe Day), und fasste eine der wichtigsten Lehren daraus in einem unvergesslichen Satz zusammen, Zitat:: "Never give up, never despair - that was the message of VE Day." . Weitere Informationen, budespraesident.de, royal.uk, Rede des Bundespräsidenten: 75. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs
Rede der Königin: An Adress by Her Majesty The Queen on the 75th anniversary of VE Day
Quellen: bundespraesident.de, royal.uk;
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2020-05-10. Chief Experience Musician Little Richard verstorben. Der Wegbereiter und Architekt des Rock'n' Roll, Little Richard starb am Samstag, 9. Mai 2020, im Alter von 87 Jahren in Tennessee, USA. Er galt nicht nur in Musikerkreisen als Genie, das die ganze Entwicklung der populären Musik bis heute nachhaltig beeinflusste. Auf der Bühne, enftaltete der Zeit seines Lebens zwischen gleichmaßen großer Religiösigtät und Musikalität hin- und her gerissene Pionier sein zweites überragendes Talent: das Publikum stets großartig zu unterhalten.
Magier Roy Horn verstorben. Das gleiche Talent, ein Publikum durchgehend zu fesseln, hatte Roy Horn, Zauberer, Dompteur und Teil des Magier-Duos Siegried + Roy (Siegfried Fischbacher und Roy Uwe Ludwig Horn). Die beiden deutschstämmigen Artisten lernten sich einst 1960 auf dem Passagierschiff "Bremen" kennen. Es war der Start einer außergewöhnlichen, weltweiten Karriere. Für ihre spätere Dauer-Show in Las Vegas entwickelten sie eine einzigartige Choreografie mit Raubkatzen, die Roy 2003 in einer der vielumjubelten Shows zum Verhängnis wurde, als ihn ein weißer Tiger schwer verletzte, ob vor oder nach dem Schlaganfall, unter dessen Folgen der Künstler anschließend litt, wurde nie abschließend geklärt. Roy Horn verstarb am 8. Mai 2020 im Alter von 75 Jahren in einer Klinik in Las Vegas an den Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion. Laut Twitter-Mitteilungen und Presseberichten konnte sich Siegfried Fischbacher noch von ihm verabschieden. +++
Quellen: twitter.com, nytimes.com, rockhall.com;
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2020-05-08. Nachgeliefert: Tag der Pressefreiheit +++ . Zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai veröffentlichte die Organisation Reporter ohne Grenzen auch in diesem Jahr die "Rangliste der Pressefreiheit", die auf die Entwicklung im Jahr 2019 zurückblickt. . Außerdem sind im Jahr 2020 bereits 10 Journalisten getötet worden, sitzen 231 Journalisten in Haft genauso wie 115 Blogger und Bürgerjournalisten, auch ein Medienmitarbeiter wurde getötet und 14 Medienmitarbeiter sitzen in Haft. Dabei handelt es sich allerdings nur um die bisher bekannt gewordenen Fälle, die Dunkelziffer dürfte deutlich höher liegen. Die meisten Medienschaffenden saßen im Jahr 2019 indes in China, Saudi-Arabien und Ägypten in Haft. Reporter ohne Grenzen kritisierte insbesondere China für eine rigorose Politik der Nachrichtenkontrolle, die fortlaufend grenzüberschreitend agiert. Auf der Liste der Pressefreiheit heißen die ersten 10 der Länder mit der größtmöglichen Pressefreiheit im Jahr 2019: Norwegen, Finland, Dänemark, Schweden, Niederlande, Jamaika, Costa Rica, Schweiz, Neuseeland und Portugal. Deutschland verbesserte sich vom Vorjahreswert Platz 13 auf den 11. Rang. Aber auch hierzulande lassen Gewalt, Angriffe und Einschüchterungsversuche gegenüber Journalisten nicht nach, so Reporter ohne Grenzen, in der "Nahaufnahme Deutschland". Außerdem gibt es unter den zahlreichen Maßnahmen, die sich gegen eine unabhängige Presse richten u.a. immer wieder neue Gesetzesinitiativen, die den für die Pressefreiheit unverzichtbaren Informanten- und Quellenschutz bedrohen. Unter mehreren, konkreten Kritikpunkten nennt die Organisation außerdem die potentielle Kriminalisierung von Anonymisierungsverfahren als abträglich für die Arbeit von Journalisten. Die Schlusslichter der Pressefreiheit aus dem Jahr 2019, lauten, aufsteigend mit dem letzten Platz beginnend: Nordkorea, Turkmenistan, Eritrea, China, Dschibuti, Vietnam, Syrien, Iran, Laos, Kuba und Saudi-Arabien. Von 180 Ländern, rangieren die Türkei auf dem 154., Russland auf dem 149., Ungarn auf dem 90. , Polen auf dem 59. und die USA auf dem 45. Platz.
Quellen: reporter-ohne-grenzen.de;
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2020-05-06. Duisburg: Love-Parade-Prozess eingestellt. Das Landgericht Duisburg hat den Love-Parade-Prozess am Montag, 4. Mai 2020 gegen die restlich verbliebenen drei Angeklagten ohne Urteil eingestellt, die Verfahrenskosten für die seit Dezember 2017 andauernde Hauptverhandlung mit 183 Prozesstagen tragen die Steuerzahler. Die bis dato unbekannten Gesamtkosten - bis 2018 wurden allein für einen Prozesstag rund 29.000 Euro aufgewendet, zu denen auch die Entschädigungen für 116 Zeugen, sämliche Sachverständige, Gebühren für Verteidiger und Nebeanklagevertreter zählen, werden später in einem Kostenfestsetzungsverfahren ermittelt werden müssen. Das Ergebnis : 21 Tote, rund 650 Verletzte, darunter 540 Schwerverletzte, hunderte Schwerttraumatisierte - und kein einziger Schuldiger. Eine Individualschuld konnte den, am Anfang des Prozesses noch 10 Angeklagten, vertreten durch 32 Anwälte, jeweils nicht nachgewiesen werden oder fiel im Einzelnen zu gering aus. Für die Kette von Fehlentscheidungen, die der Justizminister von NRW, Biesenbach gegenüber der Presse als "kollektives Versagen" bezzeichnete, können diese nicht allein verantwortlich gemacht werden, so das Gericht in seiner Begründung zur Einstellung des Strafverfahrens. Außerdem nahmen an der Verhandlung 60 Nebenkläger, durch 37 Anwälte vertreten, teil. Nicht nur Letztere, vor allem Eltern und weitere Angehörige der zumeist jugendlichen Opfer, zeigten sich von diesem Ergebnis um die vor rund zehn Jahren, am 24. Juli 2010 vor laufender Kamera stattfindende Katastrophe in Duisburg, schwer enttäuscht. Einige Nebekläger kündigten bereits die Prüfung weiterer Rechtsmittel an.
Quellen: lg-duisburg.nrw.de;
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2020-05-05 ... Corona - eine Viertelmillion Tote weltweit Weltweit sind nach den aktuellen Zahlen der John Hopkins Universität 251.562 Tote zu beklagen, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, darunter rund 69.000 in den USA, 29.000 in Italien und 28.800 in Großbritannien, gefolgt von Spanien und Frankreich mit jeweils rund 25.000 Verstorbenen. Danach folgt mit deutlichem Abstand Belgien mit etwa 8000 Todesfällen, in Deutschland sind es rund 7000. Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen liegt weltweit mit Stand von heute, 07:20 Uhr bei 3,58 Millionen.
Quellen: coronavirus.jhu.edu;
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2020-05-02 ... TV-Team angegriffen - Staatsschutz ermittelt. Bei Dreharbeiten zur ZDF-Satire-Sendung "Heute Show" ist am Freitagnachmittag, 1. Mai, in Berlin das siebeköpfige Kamera-Team angegriffen worden, dabei wurden mehrer Kameraleute verletzt und wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Zahl der Angreifer, die massiv auf das Fernsehteam eingeprügelt haben sollen, schwankt je nach Quelle zwischen 15 und 20. Wie die Polizei mitteilte, sind 6 tatverdächtige Personen, fünf Männer und eine Frau, festgenommen worden. Inzwischen ermittelt der Berliner Staatsschutz.
Corona-Viren bei Tieren. Mehrere Fälle von nachgewiesenen SARS-CoV-2-Viren bei Nutz-,, Zoo- und Haustieren werden zur Zeit untersucht. In den Niederlanden wurde das Virus zuletzt in zwei Nerz- und Pelzfarmen entdeckt und in Frankreich erstmals bei zwei Hauskatzen festgestellt, zuvor bereits in Belgien. In den USA wurde SARS-CoV-2 u.a. bei zwei afrikanischen Zoo-Tigern gefunden. Bei einigen Tieren wurden die Viren lediglich in den Ausscheidungen entdeckt, während die Nasen-Rachen-Abstriche negativ ausfielen. Einige Tiere zeigten nur milde oder gar keine Symptome. Weitere Fälle, u.a. bei Katzen und Hunden, sind aus China und weiteren Ländern bekannt. In allen Fällen gehen die Forscher bisher davon aus, dass die Übetragung vom Menschen auf die Tiere stattgefunden hat. Bekannt ist alleridngs, dass Katzen auch andere Katzen anstecken können. Einige Experten schlagen inzwischen vor, Mitarbeiter, die täglich mit Tieren arbeiten, routinemäßig zu testen. Wie das Friedrich-Löffler-Institut bereits Anfang April berichtete, sind nach seiner Einschätzung Flughunde und Frettchen empfänglich für das Virus, Schweine und Hühner dagegen nicht, Hunde weniger - und Katzen empfänglicher als Hunde. Vergangene Woche stellte das Institut Empfehlungen für Haustierhalter vor, u.a. mit Verhaltens-Tipps, wie bei einer Infektion des Tierhalters vorzugehen ist, weitere Informationen, fli.de, PDF: COVID-19 - Empfehlungen für den Umgang mit empfänglichen Haustieren
Bundesweite Patienten-Einwilligung. Unter dem Dach der Medizin Informatik Initiative haben sich im April 2020 alle Beteiligten auf eine bundesweit einheitliche Patienteneinwilligung zur Nutzung der Daten zu Forschungszwecken verständigt, die bis dato in den einzelnen Bundesländern, Kommunen und Datenerhebungsstellen sehr unterschiedlich formuliert und gehandhabt worden war. Bereits Mitte April hatte die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbeauftragen des Bundes und der Länder dem einheilichen Mustertext zugestimmt, der jetzt zur Verfügung steht, weitere Informationen: Mustertext zur Patienteneinwilligung
Neben einer informierten und bewussten Einwilligung durch die betroffenen Patienten, die ihre Daten zur Verfügung stellen, auf die sich alle Akteure einigten, sollen diese außerdem über eine zentrale Webseite künftig regelmäßig über alle Forschungsprojekte informiert werden, deren Anträge auf Datennutzung genehmigt wurden. Die aktuelle Adresse der Info-Seite ist in der Patienteneinwilligung aufgeführt, demnächst wird auch ein E-Mail-Verteiler eingerichtet, der über die Forschungen informiert.
Quellen: zdf.de, djv.de, berlin.de, fli.de, medizininformatik-initiative.de;
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