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Wirtschaftswetter-Ressort NewsLiebe Leserinnen und Leser,


willkommen in den Nachrichten im April 2018. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten

April 2018

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2018-04-29... +++ Kurzmeldungen +++ Arbeitsmarkt im April 2018 +++ . Die Arbeitslosenzahl sank im April 2018 um -74.000 auf 2,384 Millionen, das waren -185.000 weniger als im Vorjahr. Die Arbeitslosenquote verringerte sich um -0,2 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent. +++ Sieben Lolas für Romy Schneider +++ . Späte Genugtuung für die Schauspielerin Romy Schneider im deutschen Film, die einst zu Lebzeiten nach Frankreich gegangen war, wo sie zum Weltstar wurde. Nun erhielt beim 68. Deutschen Filmpreis, der am Freitag (27.04.) vergeben wurde, das Drama "3 Tage in Quiberon", mit Marie Bäumer in der Rolle der ungeschminkten Schneider, neben weiteren eine goldene Lola für den besten Film. Die silberne Lola in dieser Kategorie ging an "Aus dem Nichts" von Fatih Akin

+++ Werbelocker - Autonome Entscheidung des Nutzers +++ Wie der erste Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem vom AxelSpringer-Verlag angestrengten, ingesamt rund vier Jahre dauernden Verfahren am Donnerstag, 19. April 2018 entschieden hat (I ZR 154/16), verstößt das Werbeblocker-Programm "AdBlock Plus" der Frima Eyeo nicht gegen das Gesetz für unlauteren Wettbewerb und wies die Klage ab. Als Begründung nennt der BGH u.a., das Angebot eines Werbeblockers stelle keine gezielte Behinderung im Sinne des $4 Nr. 4 UWG dar und der Einsatz des Werbeblockers liege in der autonomen Entscheidung der Internetnutzer, gegen die die Klägerin die ihr möglichen Abwehrmaßnahmen ergreifen könne - z.B. mit der Aussperrung von Nutzern, die Werbeblocker verwenden. Der Springer-Verlag kündigte nach dem Urteil eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die beklagte Werbeblocker-Firma steht noch in weiteren Verfahren vor Gericht, die von mehreren Medienunternehmen angestrengt wurden, darunter Seven-One Media, RTL Interactive und die Zeit. Weitere Informationen, BGH, Pressemitteilung, PDF: Bundesgerichtshof: Angebot des Werbeblocker AdBlock Plus nicht unlauter

+++ Cumhuriyet-Mitarbeiter verurteilt +++ . In der Türkei sind am Donnerstag (26.04.) von einem Gericht bei Istanbul mehrere Mitarbeiter der Tageszeitung "Cumhuriyet" zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, darunter auch der Herausgeber Akin Akalay, der bis zum Urteil in Untersuchungshaft saß, zu acht Jahren Gefängnis, u.a. wegen angeblicher Unterstützung von Terrororganisationen. Anwälte und internationale Kritiker der aktuellen türkischen Medienpolitik sprechen von einem weiteren politisch motiviertem Prozess, um eine der letzten der regierungs-unabhängigen Zeitungen in der Türkei zum Schweigen zu bringen, darunter die Journalisten-Organisationen Reporter ohne Grenzen (ROG) und der Deutsche Journalistenverband (DJV), die Schriftsteller-Organisation PEN und weitere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Anwälte der verbliebenen von ingesamt 18 Angeklagten, von denen 3 freigesprochen worden waren, kündigten bereits ihren Einspruch an. Auf der Liste der Pressefreiheit, deren aktuelle Ausgabe ROG am Donnerstag veröffentlich hat, steht die eins von einer vielvältigen Medienlandschaft geprägte Türkei, für die Ministerpräsident Erdogan in der vergangenen Woche vorgezogene Neuwahlen angekündigt hat, inzwischen auf Rang 157 von 180 Staaten, zwischen Ruanda und Kasachstan. Und ein weiteres Urteil: Die in Ulm geborene Journalistin Mesale Tolu, die erst im Dezember 2017 aus türkischer Haft entlassen wurde, und ihr Mann dürfen laut Gerichtsentscheidung die Türkei auch weiter nicht verlassen, der nächste Prozesstag Tolus ist erst im Oktober. Bis dahin kann sie weder ihren in Deutschland lebenden dreijährigen Sohn regelmäßig sehen noch als Journalistin arbeiten, wg. der Gefahr, dann gleich wieder festgenommen zu werden.

+++ Anhaltende Proteste gegen Urteil bei Vergewaltigungs-Prozess in Spanien +++ . In Pamplona und anderen Städten in Spanien sorgte ein Urteil vom Donnerstag (26.04.) in einem Vergewaltigungs-Prozess für landesweite Demonstrationen. Eine Gruppe von fünf Männern, die sich selbst als "La Manada" (das Rudel) bezeichneten, hatte eine 18-Jährige im Sommer 2016 beim Stiertreiben in Pamplona in einen dunklen Hauseingang gedrängt, sich an ihr vergangen, die Tat gefilmt, über den Messengerdienst WhatsApp verteilt. Das Gericht verurteilte die Angeklagten nun wegen sexuellen Missbrauchs zu jeweils neun Jahren Haft, aber nicht wegen Vergewaltigung und begründete sein Urteil u.a. mit dem Fehlen von Schlägen und Drohungen sowie einer mangelnden Gegenwehr der jungen Frau. Neben den Demonstranten, die u.a. wegen nicht zugelassener Beweismittel in dem Fall bereits 2017 massenhaft auf die Straßen gingen, fordern nun auch spanische Politiker eine Gesetzesänderung, u.a. weil auch in Spanien immer öfter KO-Substanzen zum Zweck der Vergewaltigung eingesetzt werden, unter deren Einfluss Opfer keine Gegenwehr leisten können. +++
Quellen: arbeitsagentur.de, deutscher-filmpreis.de, bundesgerichtshof.de, reporter-ohne-grenzen.de, cumhuriyet.com.tr, djv.de, pen-deutschland.de, pen-international.org, elmundo.es
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2018-04-28... Land des Lächelns I - Korea . Für einen Paukenschlag mit politischen Frühlingsgefühlen sorgten gestern Nord- und Südkorea mit einem innerkoreanischen Gipfeltreffen am Freitag, 27. April 2018, zwischen dem Parteivorsitzenden Norkoreas Kim Jong-un und Südkoreas Präsident Moon Jae-in , die u.a. nichts Geringeres als die aktive atomare Abrüstung beider Länder so wie weitere Programme zur Annäherung ("Panmunjom"-Erklärung) ankündigten. Die Pläne wurden teilweise mit gesunder Skepsis aufgenomemn jedoch übereinstimmend genauso weltweit begrüßt, darunter von den Vereinten Nationen (UN), der Europäischen Kommission und Deutschland. Die Bilder der großen Friedens-Gesten des Gipfeltreffens gingen am Freitag um die Welt, u.a. als sich an der Landesgrenze beide Staatsoberhäupter trafen und Kim Jong-un zunächst zu Südkorea überwechselte, um anschließend Hand in Hand, gemeinsam mit Moon Jea-in wieder Nordkorea zu betreten, nachdem Südkoreas Präsident nachgefragt hatte, wann er denn auch mal nach Norkorea kommen könnte. So einfach kann's es gehen? Das große Friedensfest am Freitag könnte ein unglaublicher Fortschritt werden, aber nur, wenn der Wille zum Frieden beider Länder echt ist, anhält und mit Inhalten gefüllt wird, wenn die globalen Player USA und China, mit ihren unterschiedlichen Interessen, mitspielen und weiterere Staaten bei der schwierigen Umsetzung für Unterstützung sorgen, weil die zu heilenden Wunden und damit auch der Abbau der noch bis in weite Zukunft hinein wirkenden Altlasten zwischen Süd- und Nordkorea riesengroß sind.

...Land des Lächelns II - USA Überraschung auch in Washington D. C., der amerikanische Präsident Donald Trump empfing Bundeskanzlerin Angela Merkel am Freitag (27.04.) bei ihrer, nach ihrer Wiederwahl, insgesamt 22-Stunden umfassenden Antrittsreise - davon rund 2,5 Stunden mit dem US-Präsidenten - in den USA mit einer ebenfalls bildgewaltigen Charme-Offensive. Die sichtbar gute Stimmung beider Staatsoberhäupter konnte bestehenden Differenzen, wie den von den USA angedrohten Importzöllen auf Stahl und Aluminium womöglich schon ab kommenden Dienstag (1. Mai), laut Beobachtern jedoch indes wenig anhaben. Auch die Ankündigung Merkels, die Verteidigungsausgaben zu steigern, wie die USA seit Jahren von der Bundesregierung fordern, sorgten nicht gerade für Begeisterungsstürme in der US-Administration. Für lautstarken Jubel sorgte die Bundeskanzlerin allerdings am Rande ihres Antrittsbesuch unter einigen Brasilianern, als sie mit ihrem Tross kurz nach Ankunft auf amerikanischem Boden entschlossen ein Burger-Restaurant aufsuchte, um sich dort mit ihrem Team zu stärken. Zahlreiche Selfies mit Bundeskanzlerin wanderten deshalb gestern nach Brasilien. So einfach kann es gehen.
Quellen: world.kbs.co.kr, korea.net, english.president.go.kr, bundesregierung.de
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2018-04-26... +++ Kurzmeldungen +++Frühjahrs-Gutachten - Wirtschaftwachstum forgesetzt. Die Bundesregierung sieht ein fortgesetztes Wirtschaftswachstum und prognostiziert einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukt (BIP) von +2,3 Prozent im laufenden Jahr 2018 und +2,1 Prozent im kommenden Jahr 2019. +++ Nationales Reformprogramm +++. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch (25.04.) mit dem sogenannten Nationales Reformprogramm (NRP), einen jährlichen Bericht zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik, der als Antwort auf die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission in einer vertieften Analyse der wirtschaftspolitiischen Herausforderungen Deutschlands gilt. Der Bericht enthält u.a. einen angekündigtern Bürokratieabbau zugunsten von Unternehmen, aber auch mehr Regulierung bezüglich wettbewerblicher Rahmensetzung bei Digitalisierung und Globalisierung. Zum Leistungsbilanzüberschuss seien geeignete Maßnahmen ergriffen worden, heißt es dort weiter, u.a. die weitere Stärkung der robusten Binnennachfrage durch u.a. Entlastungen bei der Einkommenssteuer und bei den Sozialabgaben sowie eine Erhöhung der öffentlichen Investitionen. Das Nationale Reformprogramm wird nun bis Ende April die EU-Kommission übermittelt.

+++ Mehr Rente +++ Zum 1. Juli bekommen für die rund 21 Millionenen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (25.04.) die Erhöhung der Rente vom +3,37 Prozent in den neuen und +3,22 Prozent in den alten Bundesländern beschlossen. Die Rente wird regelmäßig an die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Löhne angepasst. Laut Bundesregierung werdem zum 1. Juli damit rund 96 Prozent der Rentnerinnen und Rentner das West-Rentenniveau erreichen.

+++ Wir tragen Kippa +++ Am Mittwoch fanden sich in mehreren deutschen Städten, u.a. in Berlin, Potsdam, Köln, und Erfurt zahlreiche Kundgebungen statt, anlässlich derer die Teilnehmer eine Kippa trugen, die traditionelle jüdische Kopfbedeckung. Damit wurde sowohl für die in Deutschland geltende, freie Religionsausübung demonstriert als auch Solidarität mit der jüdischen Gemeinde in Deutschland gezeigt. In der Vergangenheit wurden in der Öffentlichkeit Kippa tragende Bürger immer wieder angegriffen, was für anhaltende Diskussionen zum Thema Sicherheit im öffentlichen Raum beitrug.

+++ Merck erhält CRISPR-Patente in China +++ Wie das Pharma-Unternehmen Merck KGaA am Montag (23.04.) mitteilte, hat es für ein CRISPR-Verfahren in China Patentschutz erhalten und kündigte gleichzeitig an, dieses an interessierte Parteien zu lizenzieren. Mit China hält Merck nach eigenen Angaben nun 7 gültige Patente für das für die chromosomale Integration eurkaryotischer Zellen verwendete sowie ähnliche Verfahren, darunter in Europa, Australien, Kanada, Israel, Singapur und Südkorea. Außerdem seien ähnliche Patentanmeldungen in den USA, Brasilien, Indien und Japan bereits eingereicht worden. Die erste wissenschaftliche Dokumentation zur Anwendung des sogenannten Genom-Editings mit der CRISPR/Cas-Methode, bei der DNA-Sequenzen gezielt geschnitten und Gene entfernt oder eingefügt, damit ein- und ausgeschaltet werden können, veröffentlichten die beiden Forscherinnen Emmanuelle Charpentier und Jennifer Doudna im Juni 2012 im Fachmagazin Science. Die Methode wurde später von Feng Zhang präzisiert bzw. übertragen. Seitdem tobt ein Patenstreit zwischen den beiden Forschergruppen, die von zwei unterschiedlichen Instituten - Charpentier/Doudna/University Berkley (UCB) - Zhang/Broad Institute of MIT - unterstützt werden. Die Entdeckung und Erforschung der Sequenzen erfolgte seit den 80er Jahren und hatte ab 2000 an Fahrt aufgenommen. Seit Charpentiers/Doudas Veröffentlichung 2012 arbeiten inzwischen weltweit rund 30 Unternehmen und diverse Institute an der Weiterentwicklung und Kommerzialisierung der Verfahren. Einen Überblick gibt u.a. der aktuelle Report The Market und Potential for CRISPR/Cas) Gene Editing, der von Research + Markets vor kurzem veröffentlicht wurde. +++
Quellen: bundesregierung.de, bmwi.de, zentralratderjuden.de, bmas.de, merckgroup.com, merck.de, researchandmarkets.com
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2018-04-24... Bevölkerungswachstum in Großstädten und Umland Wie das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) am heute meldete, wächste die Bevölkerung ingesamt, aber regional unterschiedlich. Von insgesamt 401 haben 282 Kreise und kreisfreien Städte Bevölkerung hinzugewonnen, vor allem in Großstädten und deren Umland, aber auch ländliche Räume. Die Verlierer gegen den Trend der allgemeinen Bevölkerungszunahme sind dünn besiedelte Lankreise abseits von Ballungsräumen, so die Forscher des BBSR. In 66 kreisfreien Großstädten legte die Bevölkerung in den Jahren zwischen 2010 und 2016 indes um +5,9 Prozent oder +1,35 Millionen Bewohner zu. (zuvor 2000 bis 2010: +200.000). Spitzenreiter des Bevölkerugnswachstums waren dabei Leipzig (+13,7 Prozent), Darmstadt (+11,4 Prozent), Münster (+10,8 Prozent) und Frankfurt a.M. (+10,7 Prozent). Ein ausgesprägtes Wachstum registrierten auch die im Umfeld von Großstädten gelegenen Landkreise, wie u.a. bei München die Landkreise Ebersberg, München Landkreis, Freising, Erding und Fürstenfeldbrück. Dagege schrumpfte die Bevölkerung in den ländlichen Kreisen Mansfeld-Südharz um -6,2 Prozent und Anhalt-Bittefeld (-5,9 Prozent) - beide in Sachsen-Anhalt , gefolgt vom Altenburger Land (-5,8 Prozent) in Thüringen. In Westdeutschland schrumpften die Landkreise Wunsiedel (-4,3 Prozent) in Bayern, Cochem (-3,8 Prozent) in Rheinland-Pfalz und Holzminden (-3,3 Prozent) in Niedersachsen.
Altersstruktur Wie erwartet, profitieren vor allem die Großstädte vom Zuzug Jüngerer, in denen das Durchschnittsalter 42,4 Jahre beträgt - in ländlichen Räumen 45,2 Jahre. Am jugendlichsten ist die Bevölkerung in Universitätsstädten wie beim Spitzenreiter Heidelberg mit 39,7 Jahren, gefolgt von Freiburg (noch knapp unter 40). Das von den Großstädten profitierende Umland wie die Landkreise Freisiing, Erding bei München und Tübingen bei Stuttgart weist ein Durchschnittsalter von knapp über 40 auf. Dagegen beträgt das Durchschnittsalter in dünn besiedelten Gebieten knapp unter 50 Jahre, so in den Landkreisen Mansfeld-Südharz, Wittenberg (beide Sachsen-Anhalt) und Oberspreewald in Brandenburg. Besonders jung ist im Durchschnitt die Landebevölkerung dagegen in Teilen Bayerns und Baden-Württembergs sowie im Nordwesten. Der Anteil der unter 18-Jährigen lag im Jahr 2016 bundesweit bei 16,4 Prozent (Min. 9,0 Prozent, Max. 23,0 Prozent) - der Anteil der 65-Jährigen und Älteren bundesweit bei 21,2 Prozent (Min. 15,6 Prozent, Max.. 30,7 Prozent). Weitere Informationen mit Info-Grafiken u. Tabellen zum Download BBSR: Deutschland wächst - aber nicht überall, Veralteter Link. Anm. d. Red.
Quellen: bsr.bund.de
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2018-04-22... Sozialverbände schalten Anzeige gegen AfD. In der Frankfurter Allgemeinen Sonntags-Zeitung (FAZ) von heute haben 18 deutsche Sozialverbände, darunter der Paritätische Gesamtverband, der Allgemeine Behindertenverband, die Caritas, der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der Deutsche Kinderschutzbund, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der VdK Deutschland und weitere eine Anzeige geschaltet, die sich gegen eine "unterträgliche Menschen- und Lebensfeindlichkeit" richtet und an "dunkelste Zeiten der deutschen Geschichte", erinnere, "in denen Menschen mit Behinderung das Lebensrecht aberkannt wurde und die zu Hundertausenden Opfer das Nationalsozialismus wurden", wie es in dem Anzeigentext heißt.
Die AfD hatte mit Datum vom 22. März in einer Kleinen Anfrage, (19/014/44) mit dem Titel "Schwerbehinderte in Deutschland" an die Bundesregierung u.a. folgende Fragen gestellt:
"Welche Hauptursachen für Schwerbehinderung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung und haben sich die Ursachen für Behinderungen seit 2012 verlagert? Wenn ja, von wo, wohin und warum?"
"Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der Behinderten seit 2012 entwickelt, insbesondere die durch Heirat innerhalb der Familie entstandenen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?"
"Wie viele Fälle aus Frage 4 haben einen Migrationshintergrund?"
In ihrer Antwort (19/1623) nennt die Bundesregierung die Zahl von (Stand 2015) rund 7,615 Millionen Menschen mit Schwerbehindertenausweis in Deutschland, die in dementsprechend einen Anteil von 9,3 Prozent der Gesamtbevölkerung im Jahr 2015 ausmachten. Von den 7,615 Millionen mit Schwerbehinderten-Ausweis sind rund 7,193 Millionen deutsche Staatsbürger und rund 423.000Nichtdeutsche, wie aus einer Tabelle in der Antwort hervorgeht. Die "Statistik der schwerbehinderten Menschen" wird alle zwei Jahre erhoben, neuere Daten stehen ab Juli 2018 zur Verfügung. Die Schwerbehinderungen, so die Bundesregierung, nehmen vor allem im Alter zu. Der Hauptgrund für eine Schwerbehinderung ist mit 86,4 Prozent im Jahr 2015 eine "Allgemeine Krankheit", eine Zunahme von +3,0 Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Alle anderen Gründe, darunter "Angeborene Behinderungen" sind zwischen den Jahren 2011 und 2015 rückläufig. Zu der konkreten Frage der AfD nach Heirat innerhalb von Familien sowie der Frage nach einem Migrationshintergrund, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort im April 2018 zusammengefasst: "Daten zum Familienstand der Eltern von Kindern mit Behinderungen werden in der Statistik der Schwerbehinderten nicht erhoben."
Die Sozialverbände kritisieren in ihrer Anzeige die Vordergründigkeit der AfD-Anfrage, die indes einen abwegigen Zusammenhang zwischen Inzucht, behinderten Kindern und Migranten herstellen wolle.
Quellen: bundestag.de, der-paritaetische.de, abid-ev.de, bag-selbsthilfe.de, bsk-ev.org
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2018-04-18... +++ Kurzmeldungen +++ +++ Mehr Geld für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes +++ . Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen wurde eine Einigung auf einen neuen Tarifvertrag ab (rückwirkend) 1. März 2018 erzielt, der u.a. eine Lohnerhöhung von +7,5 Prozent beinhaltet. Die Laufzeit beträgt 30 Monate.

+++ Behörden: Bürger und Unternehmen überwiegend zufrieden +++ Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, sind die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland mit der öffentlichen Verwaltung ingesamt zufrieden. Das geht aus einer Befragung aus dem Jahr 2017mit einem Gesamtergebnis 1.07 auf einer Skala von -2 bis +2 unter Bürgern hervor, das sich seit 2015 damit kaum verändert hat. Bei den Unternehmen lag der Gesamtindikator bei 0,94, die - genauso wie die Bürger - bei den behördlichen Online-Angeboten noch Nachholbedarf sehen. Am besten schnitt die öffentliche Verwaltung beo "Unbestechlichkeit" und "Diskriminierungsfreiheit" ab, die von Bürgern und Unternehmen jeweils mit 1,83 (Bürger) bzw. 1,86 und 1,64 bzw. 1,74 (Unternehmen) bewertet wurden. Übereinstimmend schlecht bewerteten Bürger und Unternehmen dagegen mit 0,27 und 0,24 indes das Thema "Verständlichkeit des Rechts".

+++ Hamburg: Haus-Besetzung wg. Unterfinanzierung +++ . Seit Dienstag (17. April) halten Studenten das Gebäude des Fachbereichs Sozialökonomie der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der Universität Hamburg besetzt, um damit gegen die Unterfinanzierung sowie der daraus konkret hervorgehenden "Budgetkürzung der Orientierungseinheit (OE)" für Erstsemester zu protestieren. Am Freitag (21.04.) ist eine Demonstration geplant.

+++ EuGH: Kirchen müssen auch Mitarbeiter ohne Konfession einstellen +++ Der Europäische Gerichtshof (EuGH kippte gestern (17.04.) den grundsätzlichen Ausschluss von konfessionslosen Bewerbern bei kirchlichen Arbeitgebern (C-414/16). Die Bedingung einer Kirche anzugehören, dürfe lediglich auf diejenigen Tätigkeiten beschränkt werden, bei denen eine Konfession "objektiv geboten" sei, so der Gerichtshof. Geklagt hatte eine Frau aus Deutschland, die sich um eine befristete Referentenstelle beworben hatte. Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) sieht sich, laut einer Pressemitteilung zum Urteil vom selben Tag (17.04.), durch das Urteil in ihrer Gestaltungsfreiheit eingeschränkt. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßte das Urteil indessen, da nach ihrer Auffassung bei "verkündungsfernen" Tätigkeiten keine Konfessionszugehörigkeit notwendig sei. +++
Quellen: destatis.de, fzs.de, curia.europa.eu, verdi.de
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2018-04-11... +++ Kurzmeldungen +++ Mutmaßlicher Giftgaseinsatz in Syrien +++. Nach dem Scheitern von insgesamt drei Resolutionen am Dienstag (10.04.) im UN-Sicherheitsrat einige Tage nach einem mutmaßlichen Giftgas-Einsatz in Douma, Syrien - eine Resolution wurde eingebracht von den USA und zwei von Russland, die sich fortgesetzt gegenseitig blockieren - wird die Organisation for Prevention of Chemical Weapons (OPCW) dennoch, unabhängig vom UN-Sicherheitsrat, nach Syrien reisen, um den Vorfall vor Ort zu untersuchen und Fakten zu liefern. Die syrische Regierung hatte nach eigenen Angaben zuvor grünes Licht dafür gegeben.

+++ Unternehmens-Spitzen +++. Im Führungswechsel bei der Deutschen Bank folgt Christian Sewing auf John Cryan auf den Posten des Vorstandsvorsitzenden, wie am Montag (09.04.) bekannt gegeben wurde. +++ Beim Volkswagen-Konzern soll laut Medienberichten Herbert Diess auf Matthias Müller an die Vorstandspitze folgen, auch der Personal-Vorstand soll ausgetauscht werden. Der Konzern gab am Dienstag (10.04.) lediglich eine "mögliche Weiterentwicklung der Führungsstruktur" bekannt und hat die Medienberichte noch nicht bestätigt. +++ Seit Samstag (07.04.) wird indes Karl-Erivan Haub, der Chef des Handelskonzern Tengelmann vermisst, der sich in der Schweiz in einem Ski-Gebiet aufhält. Die Suche läuft auf Hochtouren, sagte eine Unternehmenssprecherin am Dienstag (10.04.). Anfang März war sein Vater und Vorgänger, Erivan Haub, im Alter von 85 Jahren verstorben, der im Jahr 2000 das operative Geschäft auf seine eiden Söhne übertragen hatte.

+++ Bundesverfassungsgericht kippt Grundsteuer +++ . Am Dienstag (10.04.) hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Vorschriften zur Einheitsbewertung von Grundvermögen, die sogenannte "Grundsteuer", in den alten Bundesländern, mit Haupftfestellungszeitpunkt von 1964 für verfassungswidrig eingestuft. Der Gesetzgeber bekommt eine Frist bis zum 31. Dezember 2019, eine Neuregelung zu treffen. Das Urteil wurde allgemein begrüßt, durch die notwendige Neubewertung von Grundstücken befürchten gleichwohl Immobilienbesitzer, Mieter, aber auch der Handel mögliche Verteuerungen auf einem ohnehin schon angepannten Immobilien- und Wohnungsmarkt. Weitere Informationen, Pressemitteilung, Bundesverfassungsgericht: Vorschriften für die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassunswidrig.

+++ Bundesgerichtshof: öffentliches Interesse geht vor +++ Ebenfalls am Dienstag (10.04.) urteilte der Bundesgerichtshof in einem Verfahren (VI ZR 396/16) um ungenehmigte Filmaufnahmen in Bio-Hühnerställen, dass die Einwände der Geschädigten, eine Erzeugergemeinschaft aus elf ökologisch arbeitenden Betrieben, nachvollziehbar sind, jedoch das öffentliche Interesse an dem Thema Hühnerhaltung bzw. an tatsächlichen Produktionsbedingungen, die Bestandteil des Films sind, sowohl aus Sicht der Verbraucher als auch aus Gesichtspunkten des Tierwohls und des Rechts der Öffentlichkeit auf Medien- und Meinungsfreiheit überwiegen - und die Klage der Erzeugergemeinschaft abgewiesen. +++
Quellen: news.un.org, opcw.org, db.com/newsroom, volkswagen-media-services, tengelmann.de, bundesverfassungsgericht.de, bundesgerichtshof.de
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2018-04-08... In Großstädten fehlt immer mehr bezahlbarer Wohnraum In den 77 Großstädten in Deutschland fehlen rund 1,9 Millionen bezahlbare Wohnungen. Das geht aus einer von der Hans-Böckler-Stiftung geförderten neuen Studie hervor, die Einkommen und Mieten in den deutschen Großstädten verglich. Demnach fehlen dort inbesondere kleine Wohnungen, nämlich 1,4 Millionen unter 45 Quadratmetern für Einpersonenhaushalte.
Allein in Berlin fehlen 310.000 bezahlbare Wohnungen, in Hamburg sind es 150.000, gefolgt von Köln (86.000) und München (78.000).
In den Bundesländern ist der Bedarf mit 550.000 bezahlbaren Wohnungen besonders groß in Nordrhein-Westfalen. Darauf folgen Berlin, (s.o.), Bayern (192.000), Baden-Württemberg (156.000), Niedersachsen (110.000) und Sachsen (105.000). Die Forscher warnen davor, dass die bereits große, bestehende Versorgungslücke bei bezahlbarem Wohnraum weiter wachsen wird, wenn nicht sofort Maßnahmen getroffen werden und schlagen eine erhebliche Stärkung des sozialen Wohnungsbaus sowie eine Ausweitung der Sozial- und Mietpreisbindung vor, z.B., indem öffentliche Träger Privatvermietern Wohnungen abkaufen.
4 von 10 Großstadt-Haushalte bezahlen von ihrem verfügbaren Einkommen inzwischen 30 Prozent für die Bruttokaltmiete (Miete + NK, ohne Heizkosten), wie eine vorangegangene Studie aus dem September 2017 ergab. Eine Mietbelastungsquote von über 30 Prozent - und damit die Grenze 30 Prozent Mietbelastungsquote - gilt sowohl bei Immobilienexperten und Vermietern als auch bei Sozialwissenschaftlern als problematisch.
Mit den 1,9 Millionen fehlenden, bezahlbaren Wohnungen, die die neue Studie nun (unter noch günstigen Bedingungen) ermittelte, fehlt bereits etwas über 2 Millionen Menschen eine Unterkunft, die sie sich finanziell leisten können, so dass sie auf zu teuren Wohnraum ausweichen müssen und mit den zusätzlichen Heizkosten insgesamt überlastet sind, Sozialtransfers und Wohngeld bereits eingerechnet. Berechnet wurde dies auf Basis eines Einkommens von 1.187 Euro (80 Prozent des mittleren Einkommens) sowie 890 Euro (60 Prozent) für Singelhaushalte und 2.374 Euro (80 Prozent) und 1.781 Euro (60 Prozent des mittleren Einkommens für Drei-Personen-Haushalte, und zwar mit Zahlen aus 2014. Bis zur Gegenwart im Jahr 2018 dürfte sich die berechnete Wohnungslücke innerhalb von vier Jahren eher noch vergrößert haben, so die Forscher Holm, Lebuhn, Junker und Neitzler.
Lediglich in Bottrop und Ulm ist die Wohnungslage (s.o. Daten aus 2014) demnach für armutsgefährdete Einkommensgruppen (60 Prozent des mittleren Einkommens) noch relativ entspannt - in allen anderen Großstädten finden von diesen nur noch 40 Prozent eine für sie bezahlbare Unterkunft, darunter neben den oben genannten Großstädten auch in Freiburg, Stuttgart, Düsseldorf, Kiel, Bonn, Münster, Regensburg, Aachen und Darmstadt. Bei denjenigen mit einem Einkommen von 60 bis 80 Prozent des mittleren Einkommens finden maximal 75 Prozent noch bezahlbare Wohungen, darunter auch in Heidelberg, Bergisch-Gladbach, Wiesbaden und weitere. Und die Einkommen, denen etwas mehr, nämlich bis zu 100 Prozent des mittleren Einkommens zur Verfügung steht, haben in Studentenstädten wie Freiburg, Regensburg, Münster und Aachen trotzdem die größten Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Weitere Informationen, Hans-Böckler-Stiftung, Working-Paper, PDF: Fehlende Wohungen in Großstädten - Die soziale Versorgungslücke nach Einkommen und Wohnungsgröße, Veralteter Link. Anm. d. Red.
Quellen: boeckler.de
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2018-04-06... Puigdemont auf freiem Fuß. Der ehemalige katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont kommt heute nach rund zehn Tagen Haft in Neumünster, Schleswig-Holstein gegen Auflagen frei, darunter eine Kaution in Höhe von 75.000 Euro, derzeit unbekannter Herkunft. Zuvor hatten nach eigenen Angaben drei Abgeordnete der Partei die Linke Puigdemont "persönlich materielle Hilfe bei Wohnung, Kaution etc." angeboten, wie sie heute in einer gemeinsamen Presseerklärung übereinstimmend veröffentlichten. Desweiteren darf Puigdemont laut Auflagen des Urteils Deutschland nicht verlassen und muss sich wöchentlich regelmäßig sowie bei jedem Ortswechsel bei den Behörden melden. Das Oberlandesgericht SH in Schleswig hatte am Donnerstag (05.04.) postiv über einen zuvor von der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft beantragten Auslieferungshaftbefehl entschieden, jedoch den Vorwurf der Rebellion fallen lassen, für den in Deutschland vergleichbar zwar der Straftatbestand des Hochverrats existiert, der allerdings mit der Anwendung von Gewalt verbunden ist, die in diesem Fall, so das Gericht, nicht zutreffe. Der zweite Anklagepunkt der spanischen Justiz der Veruntreuung öffentlicher Gelder wird allerdings aufrechterhalten und damit ein begründeter Auslieferungshaftbefehl erlassen, der zunächst ausgesetzt wird, da für das Verfahren noch weitere Informationen eingeholt werden müssen. Es geht dabei um rund 1,6 Millionen Euro Steuergelder, die Puigdemont mutmaßlich für eine im Oktober 2017 in Katalonien abgehaltene "Unabhängigkeits-Volksabstimmung" verwendet habe, die gegen spanisches Recht verstieß. Weiterhin stellte das OG Schleswig fest, dass es keine Anhaltspunkte für eine politische Verfolgung Puigdemonts gebe, sondern diesem mit der "Veruntreuung öffentlicher Gelder" eine nach deutschem Recht als "Untreue"bezeichnete, konkrete, strafbare Handlung zur Last gelegt werde. Da "Rebellion" als Auslieferungsgrund wegfalle, sei die bestehende Fluchtgefahr indes "deutlich abgemildert", so das Gericht in seiner Begründung zur Freilassung. Dementsprechend hat nach Eingang der Kautionssumme die Generalstaatsanfwaltschaft Schleswig-Holsteins am heutigen Freitag (06.04.) die sofortige Freilassung des katalanischen Politikers und Separatisten-Anführers angeordnet, der vor seiner Freilassung bereits die Fortsetzung seiner Bemühungen zur Abspaltung Kataloniens angekündigt hatte. Weitere Informationen, Pressemitteilung Oberlandesgeriht Schleswig: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht erlässt Auslieferungshaftbefehl gegen Carles Puigdemont.

Update 2018-04-07. Puigdemont, der unter Auflagen auf freiem Fuß befindliche frühere Regionalpräsident Kataloniens, über dessen Auslieferung wegen Untreue das OLG Schleswig-Holstein noch nicht entschieden hat, ist nach Berlin gereist und gab dort am Samstagmittag eine Pressekonferenz. In dieser wiederholte er bekannte politische Forderungen und Ankündigungen. Er stellte dabei einmal mehr die Dialog-Fähigkeit sowie den Respekt vor der Demokratie der spanischen Zentralregierung öffentlich in Frage, inlusive einer nach seiner Ansicht bestehenden Missachtung europäischer Werte und beantwortete ein paar Fragen von Journalisten, u.a nach dem Grund seiner Europa-Rundreise: Er sei verschiedenen Einladungen gefolgt, um "in ganz Europa" auf die "Situation Kataloniens" aufmerksam zu machen, antwortete der von der spanischen Zentralregierung abgesetzte Regionalpräsident, und fordert eine politische Lösung. Den Auflagen des OLG wolle er jedoch Folge leisten, danach nach Belgien reisen, seinem, nach der Flucht aus Spanien ständigen Aufenthaltsort - und von dort aus weiter für seine Rechte und Katalonien kämpfen, so Puigdemont heute. Auch seinen undfreiwilligen Aufenthalt in Berlin, eine der, in seinen Worten, "interessantesten Städte Europas" wolle er dafür nutzen.
Ende Oktober 2017 hatte das von separatischen Parteien dominierte katalanische Regional-Parlament für die Unabhängigkeit gestimmt. Puigdemont nahm das Abstimmugnsergebnis an, aber setzte die Unabhängigkeit aus. Nach Absetzung, einigem Hin- und Her folgte die Ankündigung der spanischen Regierung, Puigdemont wegen "Rebellion" anzuklagen, der sich daraufhin den Justiz-Ermittlungen entzog und nach Belgien flüchtete. Die Europäische Union erkennt eine Unabhängigkeit Kataloniens nicht an, einziger Gesprächpartner bleibe EU-Vollmitglied Spanien, stellte im Herbst 2017 u.a. EU-Ratspräsident Tusk fest.

Kommentar: Der katalanische Regional-Fürst hält Hof in Berlin. Der katalanische Ex-Regional-Präsident, der von seinen Anhängern und sich selbst noch im Amt vermutet wird und, ganz im Gegensatz zum Oberlandeslandesgericht Schleswig-Holstein, sich als politisch Verfolgten definiert, regiert unter großem Jubel seiner Anhänger nach Barcelona und Belgien nun in Berlin. Bei allem Verständnis für den Frust über so manches spanisches Gerichtsurteil und bei aller Bewunderung für so viel maximale Aufmerksamkeit, die ein Regionalpolitiker aus Spanien erreichen kann:
Puigdemont ist lediglich gegen Auflagen freigelassen worden und die Auslieferung damit weder vom Tisch, noch hat der Grund irgendetwas Fürstliches an sich. Es geht bei dem verbliebenen Vorwurf lediglich um eine denkbar schlichte Angelenheit , nämlich Untreue, auf Spanisch "Veruntreuung öffentlicher Gelder". Damit könnte man dem Urteil aus der norddeutschen Stadt Schleswig auch eine erfrischende Rückkehr auf den Boden der weltlichen Tatsachen bescheinigen: Es geht hier um Partikularinteressen, aber mitnichten um die ganz große Politik und schon gar nicht um politische Verfolgung oder die Europäische Union, deren Grundwerte der sich verfolgt fühlende Puigdemont bei jeder sich bietenden Gelegenheit bemüht. Und das ist längst nicht so groß, wie Puigdemont es gerne hätte und macht. Es bleibt damit jetzt lediglich noch die Frage zu klären, ob man sich sein persönlich gewünschtes Referendum zur Abspaltung von Staat und EU (möglicherweise: zu was auch immer) auf Staatskosten oder tatsächlich aus der Privatschatulle leisten kann und will.
Doch diese und andere noch nicht geklärten Fragen einer steuerfinanzierten, erstaunlichen rasanten, politischen Karriere, die sich bislang vor allem auf die Durchsetzung der eigenen wie der Interessen einer überschaubaren Region beschränkt, wird getragen von einer emotional immens aufgeladenen Solidarität seiner Anhänger, die ähnlich verblendet sind wie ihr Anführer selbst. Mit einer viele Kilometer langen EU-Außengrenze um ganz Katalonien herum, inklusive Seegrenze, jahrezehntelangen Aufnahmeverhandlungen mit der EU, inklusive jahrzehntelangem Status Kataloniens als Drittstaat und Aufnahmekandidat - und weiteren, ähnlich teuren Lästigkeiten - wollen sich Nationalisten wie Puigdemont und seine Anhänger offenbar grundsätzlich nicht auseinandersetzen.
Man träumt lieber weiter von seiner in irgendeiner fernen Zukunft gelegenen, angeblich glückseligen Insel - innerhalb einer EU, die ganz andere Probleme als Katalonien hat, aber von dort ständig dramatisch um Hilfe angefleht und dann genauso theatralisch beschimpft wird, sobald man feststellt, dass dort jeder auf Zusammenarbeit angewiesen ist, um im globalen, steinharten Wettbewerb überhaupt auch gemeinsam bestehen zu können - u.a. gegenüber Machtstrukturen, deren undemokratisches Handeln sich ein Regionalpolitiker wie Puigdemont wahrscheinlich nicht einmal im Ansatz vorstellen kann.
Die EU kann deshalb gar kein Interesse an der Unterstützung separatistischer Bestrebungen haben, die auf dem Kontinent gar nichts, außer lediglich noch mehr Unzufriedenheit und wirtschalftliche Risiken befördern. Davon gibt es auch hier schließlich schon genug. Hätte Puigdemont das endlich begriffen und wirklich politische Veranwortung für seine Region, gar für Europa gezeigt, wie er jeetzt ständig suggeriert, wäre er seinerzeit, als es noch möglich war, schlicht zurückgetreten. Damit hätte er sich selbst, seiner Partei, seinen politischen Freunden, Katalanien, inzwischen auch Schleswig-Holstein, Deutschland und Spanien, Europa und der Demokratie eine Menge Ärger, Zeit, Geld erspart und einen wirklichen Dienst erwiesen.
Aber Puigdemont ist natürlich längst nicht der einzige mit ausgeprägten Eigen- und Mikro-Interessen. Immer kleinteiliger agierende und engstirniger denkende Autokraten nehmen aktuell weltweit zu und die Methoden, im und auf dem Sessel zu verbleiben werden dabei immer ausgeklügelter. Gern werden diese über Gerichte und Medien u.a. mit sämtlichen Mitteln der Aufmerksamkeitsökonomie durchgedrückt. Ein nicht ganz unähnliches Drama spielt sich gerade in Brasilien ab. Auch dort, will partout jemand nicht den Weg innerhalb der eigenen Partei freimachen und verdirbt die Chancen auf einen echten Neuanfang sowohl innerhalb als auch außerhalb seines eigenem politischen Umfelds. Damit setzen sich die Dramen ständig neu, ohne Not entfachter Nebenschauplätze bis auf Weiteres fort, mit denen nicht ein einziger Blumentopf auf dieser Welt zu gewinnen ist, aber die Zukunft nachhaltig mit weiteren, vermeidbaren Problemen vollgepflastert wird. Lesen Sie auch unseren Kommentar aus dem Oktober 2017:
Puigdemont fährt Katalonien an die Wand
Quellen: schleswig-holstein.de, zalinnastic.de, diether-dehm.de, andrej-hunko.de, ec.europa.eu
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2018-04-05... 87 Millionen Nutzerdaten von Facebook - Unternehmen kündigt weitere Konsequenzen an, Bundesjustizministerin ebenfalls. Am Mittwoch (04.04.) kündigte Mike Schroepfer, der CTO von Facebook, nach bereits erfolgten Ankündigungen des Unternehmens von Ende März, in einer aktuallisierten Stellungnahme an, den Datenzugriff auf der Plattform mit weiteren Maßnahmen weiter zu beschränken. Dabei wurde quasi nebenbei, weiter untern in der Stellungnahme, bekannt gegeben, dass nach den Erkenntnissen des Social-Network-Unternehmens insgesamt, weltweit die Daten von bis zu 87 Millionen Nutzern unbefugt mit der u.a. im Zusammenhang mit der US-Präsidentschaftswahl 2016 in die Schlagzeilen geratenen britischen Firma Cambridge Analytica "geteilt" (shared) worden sein "könten", davon "die meisten in den USA" (81.6 Prozent).
Die 87 Millionen landeten folglich am nächsten Tag in den Schlagzeilen europäischer Medien und die fragen, wie viele Nutzer in der EU von diesem Daten-Teilen tatsächlich betroffen sein könnten. Laut Bundesjustizministerium sollen in Deutschland bis zu 300.000 Nutzer betroffen sein, Eine Facebook-Pressesprecherin bestätigte inzwischen die Zahlen. Demnach seien, mit Stand von heute, in Deutschland möglicherweise insgesamt und maximal 309.880 Personen betroffen, inklusive der 65 deutschen Nutzer, die die App "thisisyourdigitallife" direkt installiert hatten. Weitere Informationen, Pressemitteilung fb.com, Englisch: An Update on Our Plans to Restrict Data Access on Facebook
Heute hat sich auch die Bundesjustizministerin Barley geäußert, die ebenfalls Konsequenzen ankündigte. Barley forderte eine Überprüfung, ob die neue EU-Datenschutzverordnung (tritt am 25. Mai in Kraft) ausreicht. Für Betreiber sozialer Netzwerke, müssen auf europäischer Ebene klare, gesetzliche Regeln gelten. Barley verlangte außerdem u.a. Zugang zum Unternehmen für die europäischen Datenschutzbebhörden, um eine unabhängige Überprüfung der angekündigten Verbesserungen beim Datenschutz europäischer User zu ermöglichen. "Facebook ist ein Netzwerk der Intransparenz"", resümierte die Bundesjustizministerin am Donnerstag (05.04.) in ihrem Statement.
Quellen: newsroom.fb.com, bmjv.de, de.newsroom.fb.com
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2018-04-03... Schleswig-Holsteinische Generalstaatsanwaltschaft stellt Antrag auf Auslieferungshaft von Puigdemont. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein in Schleswig hat inzwischen den Eingang eines Antrags auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls des Generalstaatsanwalts des Landes Schleswig-Holstein für den ehemaligen katalanischen Regionalpräsidenten Carles Puigedemont mit dem heutigen Datum bestätigt. Als Haftgrund hatte die Generalstaatsanwaltschaft Fluchtgefahr genannt. Wann es zu einer Entscheidung über den Erlass kommen wird, ist derzeit offen, diese werde laut einer Gerichtssprecherin einige Tage in Anspruch nehmen. Puigdemont sitzt seit dem 25. März in der Justizvollzugsanstalt Neumünster ein, nachdem er mit Begleitern zuvor beim Grenzübertritt aus Dänemark, ursprünglich aus Finnland kommend, aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (vom 23. März) festgesetzt worden war.
Quellen: schleswig-holstein.de
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2018-04-02... Niemand zu Schaden gekommen - chinesische Raumstation im Süd-Pazifik abgestürzt Nicht verglühte Teile der außer Kontrolle geratenen, chinesischen Raumstation "Tiangong 1" sind n der Nacht gegen 2:18 (CEST) zum Ostermontag im Südpazifik ins Meer abgestürzt, teilten den Absturz beobachtende Raumfahrtbehörden sowie die US Air Force übereinstimmend mit. .

... China verhängt 128 Strafzölle gegen USA Wie die chinesische Narichten-Agentur Xinhua mitteilte, verhängt die chinesische Regierung mit heutiger Wirkung als Reaktion auf die US-Strafzölle gegen chinesische Stahl- und Aluminium-Importe (25 und 10 Prozent) vom 23. März nun eigene Stratzölle gegen 128 US-Produkte, darunter Schweinefleisch, Früchte und Fruchtprodukte. Für 120 Produkte, darunter Früchte, gilt ein Strafzoll von 15 Prozent, für 8 wird ein Strafzoll von 25 Prozent eingeführt, darunter Schweinefleich u.a. landwirtschaftliche Produkte.
Quellen: blogs.esa.int, vanderberg.af.mil, fhr.fraunhofer.de, xinhuanet.com
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2018-04-01... +++ Kurzmeldungen +++ Trauerfeier für Stephen Hawking +++ . Am Samstag (31.03.) fand in Great St. Mary's, der Universitätskirche von Cambridge, eine private Trauerfreier für den Astrophysiker Stephen Hawking statt. Im Juni wird die Asche des im Alter von 76 Jahren verstorbenen Wissenschaftlers in London in Westminster Abbey beigesetzt.

+++ 60 Jahre Ostermärsche +++ Vor 60 Jahren begannen die Ostermärsche in Großbritannien mit der "Kampagne für nukleare Abrüstung". Zwei Jahre später startete der erste Ostermarsch in Deutschland. Die hohen Teilnehmerzahlen in 70er und 80er Jahren sanken seitdem kontinuierlich, doch in diesem Jahr registrierten die Veranstalter erstmals wieder mehr Friedens-Demonstranten auf den Straßen zahlreicher Städte. Einige Züge starten auch erst am morgigen Ostersonntag, u.a. Bonn, Essen und Frankfurt Oder und prominent besetzt auch am Ostermontag wie in Hamburg, Frankfurt a. M. (zentrale Kundgebung), Bochum, Marburg und zahlreichen anderen Städten .

+++ Endlich: Die Grippe-Welle ebbt ab +++ Ungewöhnlich kühl zeigt sich aktuell noch das Osterwetter, ähnlich notorisch stabil wie der Winter verhielt sich die Grippe-Welle in Deutschland, die in 52. Woche 2017 gestartet war und zahlreiche Erkrankungen zur Folge hatte. Nun meldete das Robert Koch Institut bereits in der 12. Kalenderwoche offiziell Entwarnung. Bundesweit ist der Höhepunkt überschritten, nur In den ostdeutschen Bundesländern war die Aktivität der Grippe noch etwas länger als stark erhöht, doch dürfte die Zahl der Erkrankten jetzt sinken. Hauptsächlich verantwortlich zeigten sich in dieser Grippe-Saison mit 70 Prozent Influenza B-Viren.

+++ Mit per Genschere bearbeiteten Mücken gegen Malaria +++ Wie Anfang März im Fachmagazin PLoS Pathogens veröffentlicht, haben Forscher mit der Genschere - dem CRISPR/Cas9-Verfahren - bei Mücken ein Gen ausgeschaltet. Das soll die Möglichkeiten der Bekämpfung der Malaria verbessern, weil das Pathogen der Malaria in den so gen-manipulierten Mücken nicht überlebens- und vermehrungsfähig ist. Allerdings hatte das ausgeschaltete Gen auch direkte Auswirkungen auf die Mücken selbst, weitere Informationen, wissenschaft-frankreich.de: Modiziferte Mücken - CRISPR/Cas9 zur Bekämpfung von Malaria.

+++ Geburten: Ein Plus von 55.000 Babys +++ Wie das Statistische Bundesamt bereits am Donnerstag mitgeteilt hatte, sind im Jahr 2016 in Deutschlend 792.131 Neugeborene gezählt worden, und damit +55.556 oder + 7 Prozent mehr als im Vorjahr 2015. Damit setzte sich der Geburtenanstieg in Deutschland bereits im fünften Jahr in Folge fort und erreichte das Niveau von 1996. Die Geburtenzahl stieg dabei in allen Bundesländern mit etwas unterschiedlichen Quoten zwischen +4 bis +8 Prozent. Die sogenannte Geburtenziffer betrug 2016 rechnerisch 1,59 Kinder je Frau (EU-Durchschnitt: 1,60).

+++ Brexit und .eu-Domains +++ Nun ist es offiziell. Mit dem Brexit und ohne eine bislang nicht vorhandene andere Regelung in diesem Fall, die den Zeitraum verlängern könnte, werden in Großbritannien anässige Personen, Unternehmen und Institutionen keine .eu-Domains mehr anmelden können und ihre bestehenden .eu-Domains verlieren, durch Aberkennung der Registrierungs-Instanzen und mit Wirkung zum 30. März 2019, dem Datum, an dem Großbritannien den Status eines Drittstaates erhält. Jedenfalls gilt dies dann, wenn die kürzlich von die britischen Regierung verhandelte einjährige Übergangsphase nicht auch eine Regelung für die .eu-Domains enhalten wird. Das geht aus einer Mitteilung der EU-Kommission vom 28. März hervor.
Quellen: gsm.cam.ac.uk, thenakedsientists.com, cai.cam.ac.uk, friedenskooperative.de, influenza.rki.de, wissenschaft-frankreich.de, destatis.de, ec.europa.eu
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