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Wirtschaftswetter-Ressort NewsLassen Sie die israelischen Geiseln frei.Liebe Leserinnen und Leser,

willkommen in den aktuellen Wirtschaftswetter-Nachrichten im Dezember 2024. Die Nachrichten aus den Vormonaten und Vorjahren finden Sie ganz unten - und im:
Archiv.


News - Nachrichten im Dezember 2024

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2024-12-23 ... Mehr Schutz und Recht für Kinder - Arche-Gründer fordert Kinderbeauftragte/n. In einem Interview mit der Apothken Umschau "Eltern" forderte Bernd Siggelkow, der Gründer der Kinderstiftung Die Arche einen Kinderbeauftragten, der, Zitat" auch beim Thema Bildung übergreifend mitreden" könne". Siggelkow fordert Chancengleichheit auch für arme Kinder. Außerdem müsse sich das Bildungssystem dafür endich an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Aktuell gibt es kein/en Kinderbeauftragte/n auf Bundesebene. Auf Landebene existierten mit Stand aus dem Jahr 2022 in Deutschland 4 Kinderbeauftragte in Hessen, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Brandenburg. In Nordrhein-Westfalen (NRW) war zu dem Zeitpunkt eine/r geplant, im Oktober 2024 lag der Gesetzesentwurf zur Schaffung der Stelle vor, außerdem kündigte NRW im Oktober an, eine Professur für Kinderschutz und Kinderrechte einzurichten. Weitere Informationen, externe Seite, presseportal.de vom 22.12.2024: "Unsere Kinder werden im Stich gelassen. Bernd Siggelkow, Gründer des Kinderhilfswerks "Die Arche", fordert von der Politik unter anderem einen Kinderbeauftragten

Kommentar: Die mangelnde Präsenz der Umsetzung von Kinderrechten ist bereits gesetzlich fixiert. So lautet das Ziel in der Altenhilfe, in der sich, ähnlich wie in der Jugendhilfe, viele Ehrenamtliche und unterschiedlichste Träger engagieren, u.a. über rund 500 bundesweit verteilte Seniorenbüros, nach § 71, SGB XII, nach Absatz 1, Satz 2, Zitat: "Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken", Zitatende.

Das Ziel der Jugendhilfe wird in § 1 im SGB VIII wie folgt in Absatz 1 und 2 formuliert, Zitat: "(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft", Zitatende.
Die Jugendhilfe weist Minderjährigen damit eine deutlich passivere Rolle als älteren Mitbürgern zu, sie sollen vor allem durch andere, ihre Eltern und/oder Träger der Jugendhilfe, erst zu selbstbestimmten Menschen werden, haben aber laut dieser Formulierung angeblich im Allgemeinen keine Einschränkungen und Schwierigkeiten, allein aufgrund ihres jugendlichen Alters zu erleiden. Das ist so nicht korrekt. Erstens haben Kinder und Jugendliche bereits Rechte und sind trotzdem, ganz genauso wie Ältere, allein aufgrund ihres Alters dennoch ständig Repressalien ausgesetzt und werden dementsprechend auch ähnlich nicht ernstgenommen.

Damit sind sie somit ebenfalls auf sinnvolle Hilfe und guten Rat durch Dritte angewiesen, um zunächst einmal überhaupt ihre bereits vorhandenen Rechte wahrnehmen zu können. Die konkreten Bedarfe in beiden Gruppen ähneln sich darum oftmals erstaunlich, so dass Ältere und Jugendliche z.B. ganz schlicht ihre Rechte als Verbraucher/innen nicht immer wahrnehmen können, weil sie diese aufgrund ihres Alters, im Detail durch körperliche oder geistige Einschränkungen oder aus unbedarfter Unkenntnis heraus, gegenüber anderen Gesellschaftgruppen schlicht nicht wahrnehmen und durchsetzen können. Es fehlt somit für Kinder und Jugendliche bereits in der Formulierung des Ziels der Jugendhilfe, die grundsätzliche Erkenntnis, dass Kind oder Jugendliche/r sein in Deutschland bedeutet - ähnlich wie es häufig ältere Mitbürger/innen erfahren müssen -, dem Risiko ausgesetzt zu sein, allein aufgrund ihres Alters, in dem Fall, ihres jugendlichen Alters, ihrer Rechte beraubt zu werden.

Diskriminierung aufgrund des Alters ist allerdings per Verfassung verboten. Die verfassungsgemäßen Rechte von Kindern und Jugenlichen sollen in solchen Formulierung indes allein von den Eltern und/oder Trägern der Jugendhilfe wahrgenommen werden, dabei ist allgemein bekannt, dass selbstbewusste Kinder, die zu selbstbstimmten, eigenverantworlichen Erwachsen werden und deren Teilhabe an der Gesellschaft, eine weit über Eltern und Jugendhilfeträger hinausgehende gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Nicht zuletzt hat die Wirtschaft ein großes Interesse daran, dass Kinder die Chance haben, zu selbstbestimmten Erwachsenen heranzuwachsen, die z.B. später als Erwachsene in der Lage sind Unternehmen zu gründen und zu leiten - und allgemein befähigt wurden, ein eigenverantwortliches Leben zu führen.

Kinderbeauftragte auf Landesebene und auf Bundesebene, könnten einen Beitrag zur Wahrnehmung und besseren Durchsetzung der vorhandenen Rechte von Kindern und Jugendlichen leisten. Den aktuell 4 Kinderbeauftragen auf Landeebene stehen in den 16 Bundesländern übrigens 16 Wolfsbeauftragte gegenüber, die sich in einigen Ländern zu ganzen Behördenstrukturen entwickelt haben, und dem Wolf zu seinem Recht verhelfen. Auch die EU kann einen Beitrag zu mehr Schutz und Rechten von Kindern und Jugendlichen leisten. Sie könnte z.B. europaweit die Verjährungsfristen bei sexuellen Gewaltstraftaten von Erwachsenen gegen Minderjährigen aufheben, weil solche Verbrechen nicht nur für einen immensen, persönlichen Schaden (nicht selten einen lebenslänglichen), sorgen, sondern desgleichen einen immensen volkswirtschaftlichen Schaden bewirken, den sich kein Staat mehr leisten kann und dessen Kosten gegenwärtig vor allem die Opfer solcher Gewalttaten und die Gesellschaft, die sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, unverhältnismäßig belasten.
Quellen: presseportal.de, landkarte-kinderrechte.de, nlwkn.niedersachsen
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2024-12-13 ... 90 Jahre - Vater und Sohn. Im Geo-Magazin erinnert Jens-Rainer Berg an die Erstveröffentlichung am 13.12.1934 von "Vater und Sohn", die kleine Comic-Reihe über das muntere Gespann, das weltweit bekannt und beliebt wurde - und an seinen Schöpfer Erich Ohser, der unter dem Pseudonym e.o.plauen arbeitete, externe Seite, geo.de: 90 Jahre "Vater und Sohn" - Seine Comics kennt fast jeder: Erich Ohser brachte Licht in dunkle Zeiten
Quellen: geo.de
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2024-12-11 ... Vertrauensfrage + Abstimmung im Bundestag. Infos zum Zeitablauf ab dem 11. und 16. Dezember (voraussichtliche Vertrauensfrage und Abstimmung): Frühestens nach der Abstimmung am 16.12.2024 über die Vertrauensfrage kann der Bundespräsident den 20. Bundestag auflösen, der bis zur Vereidigung des 21. Bundestags ununterbrochen im Amt bleibt, und sind Neuwahlen möglich, die für den 23. Februar 2025 geplant sind. Ebenfalls frühestens nach der Auflösung des Bundestags durch den Bundespräsidenten kann auch die Rechtsverordnung zu verkürzten Fristen zu der geplaten Bundestagswahl im Februar 2025 vom Bundesinnenministerium erlassen werden, evtl. werden dann noch einige Termine angepasst. Ein Entwurf der Verordnung liegt seit dem 25. November 2024 vor.

Das weitere Prozedere wird daraufhin sehr schnell ablaufen. Nicht-etablierte Parteien und auslandsdeutsche Wählerinnen und Wähler und Briefwähler/innen sollten sich darum zeitnah vorbereiten und zügig handeln. Nichtetablierte Parteien müssen nach o.g. Entwurf der Verordnung (Verkürzung der Fristen) bis 07.01.2025 ihre Beteiligung an der vorgezogenen Bundestagswahl schriftlich anzeigen. Der 12.01. ist bereits Stichtag aller bei der Meldebehörde registrierten Wahlberechtigten für den Eintrag in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde.

Auslandsdeutsche, die sich nicht nur vorübergehend im Ausland befinden (z.B. verlängerter Urlaub bei festem Wohnsitz in Deutschland) sollten sich jetzt schon in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, damit der Antrag rechtzeitig bis voraussichtlich spätestens 2. Februar 2025 bei der zuständigen Gemeinde eintrifft und/oder z.B. bei einem Antrag auf Briefwahl die dafür zusätzlich notwendigen Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig bei ihnen eintreffen und genauso rechtzeitig wieder in der zuständigen Gemeinde bis zum 23.02.2025, um 18:00 Uhr ankommen; weitere Informationen, auswaertiges-amt.de: Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland können sich jetzt schon ins Wählerverzeichnis eintragen lassen.

Regulär könnten zur kommenden Bundestagswahl 2025 Briefwahlunterlagen bis zum 21. Februar 2025 beantragt werden, aber bei den aktuellen Postlaufzeiten (ab 2025 beträgt die dann gesetzlich verlängerte Zustellzeit 4 Tage) werden in der Praxis sehr spät beantragte Unterlagen möglicherweise nicht alle fristgemäß bis zum 23. Februar 2025 um 18:00 Uhr eintreffen. Neben einer aber jetzt schon möglichen sofortigen Beantragung* der Unterlagen, kann man diese auch im zuständigen Wahlbüro bis 23.02.2025 um 18:00 Uhr persönlich abgeben oder in den dortigen Wahlpostkasten geben. Neben dem Antrag auf Eintrag ins Wählerverzeichnis für Auslanddeutsche können ebenfalls *bereits jetzt schon alle, die eine Briefwahl wünschen die dazu notwendigen Briefwahlunterlagen in ihrer zuständigen Gemeinde beantragen, darauf weist auch die Bundeswahlleiterin aktuell hin. Bis die Unterlagen bei den Wähler/innen eintreffen, wird es dann allerdings noch etwas dauern, siehe oben das zuvor notwendige Prozedere - Vertrauensfrage, Abstimmung, Auflösung, Erlass der Verordnung verkürzter Fristen - so dass die Briefwahlunterlagen nach getätigter Wahl dieses Mal sehr zügig wieder zurückgesendet werden sollten.

Weitere Informationen, externe Seite, auswaertiges-amt.de: Bundestagwahl 2025 - Informationen für Deutsche im Ausland

Informationen der Bundeswahlleiterin, externe Seite, bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025 - Deutsche im Ausland

Informationen für Briefwähler/innen, externe Seite bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025 - Briefwahl

Voraussichtliche Fristen nach Vertrauensfrage, Abstimmung und Auflösung des 20. Bundestags und Verordnung verkürzter Fristen, externe Seite, bundeswahlleiterin.de: Bundestagswahl 2025 - Termine und Fristen, mit fortgesetzten Updates. Anm. d. Red.
Quellen: bundeswahlleiterin.de, auswaertiges-amt.de
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2024-12-10 ... 2025 hat 248,1 Arbeitstage. Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, wird es im kommenden Jahr 2025 im bundesweiten Durschnitt rund 248,1 Arbeitstage, damit 0,7 weniger als im laufenden Jahr 2024, geben. Zum einen existiert im Gegensatz zum Schaltjahr 2024 im nächsten Jahr kein 29. Feburar und liegen die Fest- und Feiertage wie Heiligabend und Silvester sehr selten auf einen Samstag oder Sonntag. 2025 startet mit Neujahr an einem Mittwoch, der Maifeiertag fällt auf einen Donnerstag, der Tag der Deutschen Einheit auf einen Freitag. In 2025 ist Heiligabend an einem Mittwoch, es folgen der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag am Donnerstag und Freitag, dito gefolgt von Silvester an einem Mittwoch und Neujahr 2026 an einem Donnerstag. Noch weniger Arbeitstage als 2025 gab es bisher im Jahr 2019 mit 247,8 Arbeitstagen und 1991 mit 246,9. Die meisten Arbeitstage hatte bisher das Jahr 2004 mit 252,8. Als Faustregel gilt, so die Behörde weiter: ein Feiertag entspricht in etwa einem Rückgang des BIP um -0,1 Prozentpunkte. Allerdings spielen neben der Zahl der Arbeitstage noch weitere Faktoren eine Rolle; weitere Infos, externe Seite, destatis.de: 0,7 Arbeitstage weniger im neuen Jahr 2025
Quellen: destatis.de
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2024-12-08 +++ Kurzmeldungen +++ . Syrien: Assad-Regime gestürzt - Rebellen nehmen Damaskus ein +++ . Nach übereinstimmenden Medienberichten wurde seit deren Vormarsch in der vergangenen Woche in Syrien nun auch die Hauptstadt Damaskus von aufständischen Gruppen eingenommen. Der bisherige Machthaber, Präsident Baschar al-Assad soll am frühen Sonntagmorgen geflohen sein, mit bisher öffentlich unbekanntem Ziel. Auch Soldaten und Anhänger des Regimes hatten damit begonnen, aus Damaskus zu flüchten. Spätestens seit Mitternacht, von Samstag auf den heutigen Sonntag, gilt das Regime als gestürzt. Aus dem nördlich von Damaskus gelegenen, berühmten Foltergefängnis Saydnaya sollen ebenfalls seit Sonntagmorgen die Gefangenen befreit worden sein. Die aktuelle Lage in Syrien ist dementsprechend unübersichtlich, auch, weil bereits seit Ausbruch des Bürgerkriegs im Jahr 2011 die Regionen Syriens unter der Kontrolle unterschiedlichster Gruppen, darunter auch ausländische Regierungen, stehen, die dort ihre Interessen verfolgen; die Landkarte zeigt einen Flicketenppich, der sich aktuell fortgesetzt ändert. Mohammed al-Dschalali, der syrische Ministerpräsident kündigte an, mit den Aufständischen zu kooperieren und wünscht sich freie Wahlen, die eine neue Regierung für das vom jahrelangen Bürgerkrieg zermürbte Land ermöglichen sollen. Bundeskanzler Scholz bezeichnete am Sonntag das Ende der Assad-Herrschaft über Syrien als gute Nachricht - und äußerte die Hoffnung, dass alle Religionsgemeinschaften und Mindheiten ab jetzt Schutz erhalten und in Syrien Recht und Ordnung wieder hergestellt werden.

+++ Verbraucherpreise im November +2,2 Prozent +++ . Wie das Statistische Bundesamt bereits am 28. November gemeldet hatte, ist nach bisher vorliegenden Ergebnissen im November 2024 voraussichtlich mit einer an den Verbraucherpreisen gemessenen Inflation von +2,2 Prozent im Jahresvergleich und von -0,2 Prozent zum Vormonat Oktiber 2024 zu rechnen. Dienstleistungen verteuerten sich um +4,0 Prozent und Nahrungsmittel um +1,8 Prozent. Am 10. Dezember folgt die Veröffentlichung der endgültigen Zahlen.

+++ Strom im 3. Quartal - 63,4 Prozent aus erneuerbaren Energien +++ . Wie das Statistische Bundesamt am 6. Dezember meldete, wurden in Deutschland im 3. Quartal rund 96,3 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom erzeugt und in das Netz eingespeist, +2,5 Prozent mehr als im selben Quartal im Jahr 2023. Der Anstieg des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stieg innerhalb Jahresfrist indes um +7,1 Prozent und erreichte im 3. Quartal 2024 einen neuen Höchststand mit einem Anteil von 63,4 Prozent in einem Quartal. Darunter nähert sich der Anteil des durch Photovoltaik eingespeisten Stroms in kWh mit 23,0 Prozent (Anstieg: +13,5 Prozent) der Netzeinspeisung durch Windernergie mit einem Anteil von 23,8 Prozent (+2,4 Prozent) weiter an. Die Stromerzeugung durch Wasserkraft legte binnen Jahrefrist um +15,3 Prozent auf einen Anteil in kWh von 4,8 Prozent zu, im Vorjahresquartal 2023 waren es noch 4,1 Prozent. Weitere Informationen, externe Seite: Stromerzeugung im 3. Quartal 2024 - 63,4 Prozent aus erneuerbaren Energien +++
Quellen: destatis.de, bundeskanzler.de
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